Protokoll - Bischofshofen

March 21, 2018 | Author: Anonymous | Category: N/A
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Gemeindevertretung 28.4.2015

N I E D E R S C H R I F T über die Sitzung der Gemeindevertretung der Stadtgemeinde Bischofshofen am Donnerstag, dem 28.05.2015 im großen Sitzungssaal des Rathauses. Beginn: 18.30 Uhr Ende: 20.28 Uhr Die Einladung zu dieser Sitzung erfolgte mittels Kurrende am 21.05.2015.

Von den Mandataren waren anwesend: Bgm. Hansjörg OBINGER Vizebgm. ÖkR Barbara SALLER Vizebgm. Werner SCHNELL StR Karolina ALTMANN-KOGLER StR Dr. Elisabeth SCHINDL MBA StR Dr. Sabine KLAUSNER StR Josef MAIRHOFER StR Alois LUGGER GV Dr. Sabrina KRONREIF GV Thomas WENTZ GV Hugo KUTIL GV Thomas STAUDER GV Andrea KASERBACHER GV Thomas BURGSTALLER GV Manfred SCHÜTZENHOFER GV Werner GRUBER GV Friedrich MEISSNITZER GV Stephan STEINACHER GV Heinrich REISENBERGER GV Johannes VOGL GV Harald LINDINGER Entschuldigt abwesend: StR RegR Ing. Wolfgang BERGMÜLLER GV Ursula PFISTERER GV Helga KATSCH GV Helmut AMERING

Vorsitzender: Bgm. Hansjörg OBINGER Amtsdirektor: AD Mag. Dr. Andreas SIMBRUNNER, LL.M., MBA Schriftführerin: VB Theresia SALLER

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Gemeindevertretung 28.4.2015

Tagesordnung 1) Fragestunde für die Gemeindebürger 2) Anerkennung oder Richtigstellung des Protokolls der GEMEINDEVERTRETUNGSSITZUNG vom 28.04.2015 3) Bericht und Kenntnisnahme des Protokolls der Sitzung des Ausschusses für Stadtmarketing-, Gesunde Gemeinde- und Tourismusangelegenheiten vom 08.04.2015 4) Bericht und Genehmigung der Beschlusspunkte der Sitzung des Ausschusses für Verkehrs- u. Mobilitätsangelegenheiten vom 07.05.2015, mit den Anträgen zu den Punkten: 3) Aufhebung Verordnung über Ausweisung eines Taxistandplatzes auf dem Franz-Mohshammer- Platz. Beratung und Beschlussfassung 4) Ansuchen um einen Behindertenparkplatz – Bahnhofstraße 13. Beratung und Beschlussfassung 5) Antrag um Abänderung des Halte- u. Parkverbotes Sportplatzstraße in ein Parkverbot. Beratung und Beschlussfassung 6) Einwendung Stellplatzmarkierung Zimmerbergsiedlung-Berglandstraße. Beratung und Beschlussfassung 7) Schutzwege im Stadtgebiet. Beratung und Beschlussfassung

5) Bericht und Kenntnisnahme des Protokolls der Sitzung des Überprüfungsausschusses vom 20.05.2015 6) Teilabänderung Flächenwidmungsplan Bereich Zentrum (Bereich Liegenschaften Hubinger und Sagerer). Beratung und Beschlussfassung 7) Bebauungsplan Bereich Zentrum (Bereich Liegenschaften Hubinger und Sagerer) Beratung und Beschlussfassung. 8) Stadtkernabgrenzung – Evaluierung. Beratung und Beschlussfassung. 9) Rettenegger Matthias, Luttersbachgasse 13, 5500 Bischofshofen. Ansuchen um Errichtung Sichtschutzzaun. Beratung und Beschlussfassung 10) Angebot der Kinderfreunde für den Spielebus 2015. Beratung und Beschlussfassung 11) Prüfbericht der Aufsichtsbehörde, Vorlage an die Gemeindevertretung gemäß § 84 Abs. 2 Salzburger Gemeindeordnung, Beratung 12) Haushaltsüberschreitungen – Rechnungsjahr 2014; Beratung und Beschlussfassung 2

Gemeindevertretung 28.4.2015

13) Zuweisungen 2014 vom ordentlichen Haushalt an den außerordentlichen Haushalt bzw. vom außerordentlichen Haushalt an den ordentlichen Haushalt; Beratung und Beschlussfassung 14) Bildung zusätzlicher (nicht veranschlagter) Haushaltsrücklagen – Rechnungsjahr 2014; Beratung und Beschlussfassung 15) Jahresrechnung 2014; Stadtgemeinde Bischofshofen Stadtgemeinde Bischofshofen – Immobilien KG Beratung und Beschlussfassung; 16) Gründung der Bestattung Bischofshofen GmbH; Beratung und Beschlussfassung 17) Grundsatzbeschluss - Ankauf Ladestationen für e-bikes, Mitfinanzierung durch die Stadtgemeinde Bischofshofen; Beratung und Beschlussfassung 18) Pachtvertrag, Schulbuffet Hermann-Wielandner-Hauptschule, Pächterin Birgit Liebenberger; Beratung und Beschlussfassung 19) Gemeindeverband Seniorenpflegeheim Mühlbach am Hochkönig/Bischofshofen. Bestimmung eines Ersatzmitgliedes für das namhaft gemachte Mitglied der Gemeindevertretung; Beratung und Beschlussfassung ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------Nicht öffentlicher Teil: 20) Geschäftsführervertrag Günther Wagner, Bestattung Bischofshofen GmbH; Beratung und Beschlussfassung. ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------21) Allfälliges

Verlauf der Sitzung Der Vorsitzende begrüßt die Mitglieder der Gemeindevertretung. Er stellt fest, dass die Tagesordnung jedem Mandatar zeitgerecht zugestellt und auch an der Amtstafel kundgemacht wurde. StR RegR Ing. Wolfgang BERGMÜLLER, GV Ursula PFISTERER, GV Helga KATSCH und GV Helmut AMERING sind entschuldigt. Die Beschlussfähigkeit ist somit gegeben. Der Vorsitzende ersucht um folgende Erweiterung der Tagesordnung: 20) Neubau der Beschlussfassung

GSWB

in

der

Dechant-Lienbacher-Straße;

Beschluss: Die Tagesordnung wird einstimmig angenommen. 3

Beratung

und

Gemeindevertretung 28.4.2015

1) Fragestunde für die Gemeindebürger Der Vorsitzende begrüßt die anwesenden Zuhörer Lorenz Weran-Rieger (Presse) und Hannes Kehrer. Es erfolgen keine Wortmeldungen. 2) Anerkennung oder Richtigstellung Gemeindevertretung vom 28.4.2015;

des

Protokolls

der

Sitzung

der

Beschluss 2) Das Protokoll wird einstimmig genehmigt. 3) Bericht und Kenntnisnahme des Protokolls der Sitzung des Ausschusses für Stadtmarketing-, Gesunde Gemeinde- und Tourismusangelegenheiten vom 8.04.2015 Der Vorsitzende bringt der Gemeindevertretung das Protokoll zur Kenntnis. 4) Bericht und Genehmigung der Beschlusspunkte der Sitzung des Ausschusses für Verkehrs- und Mobilitätsangelegenheiten vom 7.5.2015 mit den Anträgen zu den Punkten 3) Aufhebung Verordnung über Ausweisung eines Taxistandes auf dem FranzMohshammer-Platz; Beratung und Beschlussfassung 4) Ansuchen um einen Behindertenparkplatz – Bahnhofstraße 13; Beratung und Beschlussfassung 5) Antrag um Abänderung des Halte- und Parkverbotes Sportplatzstraße in ein Parkverbot; Beratung und Beschlussfassung 6) Einwendung Stellplatzmarkierung Zimmerbergsiedlung-Berglandstraße; Beratung und Beschlussfassung 7) Schutzwege im Stadtgebiet; Beratung und Beschlussfassung ad 3) Aufhebung Verordnung über Ausweisung eines Taxistandes auf dem FranzMohshammer-Platz; Beratung und Beschlussfassung StR LUGGER als Vorsitzender des Verkehrsausschusses berichtet, dass mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 15.12.2009 für den Franz-Mohshammer-Platz ein Taxistandplatz ausgewiesen wurde, um den Taxilenkern einen Standplatz im Zentrum zu ermöglichen. Die Praxis hat jedoch ergeben, dass der Standplatz nicht genützt wird. Beschluss ad 3) Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, wird von der Gemeindevertretung einstimmig beschlossen, dass die Verordnung über die Ausweisung eines Taxistandplatzes auf dem Franz-Mohshammer-Platz aufgehoben wird. ad 4) Ansuchen um einen Behindertenparkplatz – Bahnhofstraße 13; Beratung und Beschlussfassung

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Gemeindevertretung 28.4.2015

StR LUGGER berichtet, dass sich seit Anfang Jänner 2015 die Firma „Tappe“ in der Bahnhofstraße 13 befindet und daher ein Ansuchen um die Errichtung eines Behindertenparkplatzes vor dem Geschäftslokal an Stelle eines bestehenden Kurzparkzonenparkplatzes (30 min.) gestellt hat. Seitens des Amtes wurde die Situation vor Ort geprüft und festgestellt, dass der bestehende Parkplatz eine Größe von 2,00 m x 6,00 m aufweist. Um den gesetzlichen Bestimmungen eines Behindertenparkplatzes zu entsprechen, muss der bestehende Parkplatz auf eine Größe von 3,50 m x 6,00 m erweitert werden und dadurch eine Aufmarkierung auf dem Gehsteig von 1,50 m erforderlich. Eine Alternative dazu wäre eine Ausweisung auf der Zufahrt zum Lokal Schluckerl (Privatgrund/gleicher Besitzer wie Geschäftslokal Tappe – Bernadette Hochwimmer-Ackerl). Beschluss ad 4) Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, wird von der Gemeindevertretung einstimmig beschlossen, dass der gewünschte Behindertenparkplatz (Kundenparkplatz) im Zufahrtsbereich zum Lokal Schluckerl auf Privatgrund durch die Firma Tappe bzw. durch die Grundeigentümerin (Bernadette Hochwimmer-Ackerl) errichtet werden soll. ad 5) Antrag um Abänderung des Halte- und Parkverbotes Sportplatzstraße in ein Parkverbot; Beratung und Beschlussfassung StR LUGGER führt aus, dass mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 18.2.2014 für den Bereich der Sportplatzstraße auf der Westseite ein Halte- und Parkverbot erlassen wurde. Das Verbot wurde deshalb erforderlich, da durch beidseitig parkende Fahrzeuge die Straße so stark eingeengt wurde, dass der City-BusVerkehr, der Winterdienst sowie die einsatzfahrzeuge teilweise nicht oder nur erschwert die Straße passieren konnten. Nunmehr liegt ein Antrag von Mietern des GSWB-Objektes Sportplatzstraße 25 vor,. Das bestehende Halte- und Parktverbot in ein Parkverbot abzuändern. Aus Sicht des Amtes wird darauf hingewiesen, dass in der Praxis eine Missachtung des Parkverbotes besteht (10 min. halten möglich) und der Citybus im 30-MinutenTakt die Sportplatzstraße passiert. Eine Kontrolle des geforderten Parkverbotes durch die Exekutive ist schwer durchführbar. Nach Rücksprache bei der PI Bischofshofen ist aus verkehrstechnischer Sicht die vorhandene Verkehrsregelung zu belassen. Bgm. OBINGER betont, dass es wichtig ist, dass es in diesem Bereich eine eindeutige Regelung gibt und spricht sich dafür aus, die bestehende Lösung beizubehalten. Beschluss ad 5) Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, wird von der Gemeindevertretung einstimmig beschlossen, dass das bestehende Halte- und Parkverbot in der Sportplatzstraße bleibt und nicht in ein Parkverbot abgeändert wird. ad 6) Einwendungen Stellplatzmarkierung Zimmerbergsiedlung – Berglandstraße; Beratung und Beschlussfassung StR LUGGER führt aus, dass die Gemeindestraße Zimmerbergsiedlung bzw. Berglandstraße eine mittlere Fahrbahnbreite von 6,60 m (2 Fahrstreifen, somit ist ein Parken grundsätzlich gemäß den Bestimmungen der StVO nicht gestattet). Über Ansuchen der betroffenen Anrainer wurde durch die Stadtgemeinde eine 5

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Verkehrsbegehung unter Beisein eines verkehrstechnischen Sachverständigen sowie der Bezirkshauptmannschaft veranlasst. Die Gemeindestraße Zimmerbergsiedlung wurde zwischenzeitlich entsprechend den Vorgaben des Verkehrssachverständigen bzw. gemäß den Bestimmungen der StVO entsprechend mit Parkplatzbodenmarkierungen versehen, um auf den markierten Flächen nunmehr gesetzeskonform parken zu können. In der Zwischenzeit wurde die Hecke aus dem Kreuzungsbereich entfernt. Bgm. OBINGER weist auf Verkehrssachverständigen hin.

das

Protokoll

der

Begehung

mit

dem

Beschluss ad 6) Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, wird von der Gemeindevertretung einstimmig beschlossen, dass die beiden Parkplätze im Kreuzungsbereich Zimmerbergsiedlung/Berglandstraße, wie derzeit markiert und vom Verkehrssachverständigen genehmigt, verbleiben. ad 7) Schutzwege im Stadtgebiet, Beratung und Beschlussfassung Dazu berichtet StR LUGGER über eine Begehung aller 11 Schutzwege im Stadtgebiet mit der Bezirkshauptmannschaft St. Johann, Frau Seidl und dem Verkehrssachverständigen Herrn DI Peter Rettenbacher, Ing. Mauberger und Ing. Obermoser statt. Zweck der Evaluierung der Schutzwege war die Abklärung ob eine Verordnung durch die Bezirkshauptmannschaft vorliegt eine entsprechende Beschilderung der Schutzwege nach der StVO gegeben ist die ÖNORM gemäße Schutzwegbeleuchtung vorhanden ist ausreichende Auftrittsflächen und Sichtweiten gegeben sind Gehsteigabsenkungen und ordnungsgemäße Schutzwegmarkierungen vorhanden sind. Folgende Schutzwege wurden begutachtet (siehe jeweils beiliegende Planskizze) 1.

Neue Heimat (Dick Dental) Beleuchtung adaptieren, Schutzweg aufgrund des Bauvorhabens Wohnanlage (Tecchio) 3 m Richtung Osten verlegen, Schutzwegerforderlichkeit gegeben

2.

Sportplatzstraße (Dick Dental) Beleuchtung adaptieren, Schutzwegerforderlichkeit gegeben

3.

Alte Bundesstraße – Feuerwehr Beleuchtung adaptieren, Schutzwegerforderlichkeit gegeben

4.

Bodenlehenstraße – Oberbank Beleuchtung adaptieren, Schutzwegerforderlichkeit gegeben

5.

Salzburger Straße – vor Spar Markt Beleuchtung adaptieren, Schutzwegerforderlichkeit gegeben

6.

Südtiroler Straße – vis á vis Citybusumkehr 6

Gemeindevertretung 28.4.2015

fehlende Beschilderung samt Beleuchtung, ungünstige Lage im Kreuzungsbereich – aus Sicht des Verkehrssachverständigen keine Verordnung möglich, Alternative durch Markierung durch Fußgängersymbole samt Begrenzungslinien 7.

Josef Leitgeb Straße – Ausfahrt Park & Ride nur Querung der Parkplatzausfahrt, Schutzweg auflassen, Alternative durch Markierung durch Fußgängersymbole samt Begrenzungslinien

8.

Salzachgasse – Steggasse fehlende Beschilderung samt Beleuchtung, ungünstige Lage im Kreuzungsbereich – aus Sicht des Verkehrssachverständigen keine Verordnung möglich, Alternative durch Markierung durch Fußgängersymbole samt Begrenzungslinien

9.

Maximiliansiedlung beim Spielplatz 2 x Kurzmarkierungen Schutzweg entfernen, stattdessen Bodenmarkierungssymbol „Kinder“ aufmarkieren

10. Siedlungsgasse bei Heizhausunterführung fehlende Beleuchtung, derzeit ist die Schutzwegmarkierung als überhöhtes Pflaster (nicht gesetzeskonform) ausgeführt, Schutzweg auflassen, Kennzeichnung der Schwelle mit dem Gefahrenzeichen „Aufwölbung“ 11. Grasslau – Bereich Schneerampe fehlende Beleuchtung und Beschilderung ergänzen, ostseitige Hecke entfernen, Schutzwegerforderlichkeit gegeben StR Lugger berichtet, dass eine weitere Begehung mit Bgm. Obinger, Ing. Obermoser. Ing. Mauberger und ihm selbst, stattgefunden hat. Es wurde besprochen, ob der begutachtete Schutzweg erhalten oder die Fußgängerquerung durch eine Bodenmarkierung mittels Fußgängersymbol mit beidseitig unterbrochener Linierung gekennzeichnet werden soll. Weiters wurde abgeklärt welche weiteren Maßnahmen erforderlich sind. Anhand von Planskizzen wird von StR Lugger die genaue Lage der Schutzwege den Ausschussmitgliedern aufgezeigt und werden die erforderlichen Maßnahmen erörtert.

Bgm. OBINGER berichtet, dass der Schutzweg in der Südtiroler Straße (Nr. 6) aus Sicht des Verkehrssachverständigen keine Verordnung zulässt. Strichlierte Begrenzungslinien werden alternativ angebracht. StR ALTMANN-KOGLER möchte wissen, ob der Schutzweg in der Siedlungsgasse (10) aufgelassen wird. StR LUGGER erklärt, dass es sich hier laut Bezirkshauptmannschaft um keinen Schutzweg handelt. Durch die baulichen Gegebenheiten (Pflasterung) erscheint er jedoch als solcher. Beschluss ad 7) Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, wird von der Gemeindevertretung einstimmig beschlossen, dass die Schutzwege 1., 2., 3., 4., 5., 6., 7., 8., 9., 10., 11. bestehen bleiben. Für den gesetzeskonformen Zustand sind die verbleibenden Schutzwege auf ihre rechtsmäßige Verordnung zu prüfen bzw. gegebenenfalls eine Verordnung gemäß Straßenverkehrsordnung bei der Bezirkshauptmannschaft zu erwirken. 7

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Die Schutzwege sind entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen auszuführen (Beleuchtung, Beschilderung, Sicht- und Auftrittsflächen, Markierung, etc.).

5) Bericht und Kenntnisnahme des Überprüfungsausschusses vom 20.05.2015

Protokolls

der

Sitzung

des

Aufgrund der Abwesenheit vom Vorsitzenden des Überprüfungsausschusses GV Helmut AMERING berichtet Bgm. OBINGER aus dem Protokoll der Sitzung vom 20.5.2015.

6) Teilabänderung Flächenwidmungsplan Bereich Zentrum (Bereich Liegenschaften Hubinger und Sagerer); Beratung und Beschlussfassung Der Vorsitzende berichtet, dass in der Bahnhofstraße vorgesehen ist, im Bereich der Liegenschaften „Hubinger“ und „Sagerer“ eine Wohnbebauung samt Fachmarkt und Tiefgarage zu errichten. Für die Umsetzung des Projektes ist eine Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes im Ausmaß von 2299 m² wie folgt erforderlich. Umwidmung von 1535 m² Bauland Kerngebiet/ Kennzeichnung Lärm

Umwidmung in 1535 m² Bauland/Handelsgroßbetrieb Fachmarkt höchstzulässige Gesamtverkaufs-fläche 2400 m², Kennzeichnung Lärm

298 m² Verkehrsfläche/Gemeinde

298 m² Bauland/Handelsgroßbetrieb Fachmarkt höchstzulässige Gesamtverkaufsfläche 2400 m², Kennzeichnung Aufschließungsgebiet (Lärm) HG-F/A (L)

466 m² Verkehrsfläche/Gemeinde

466 m² Bauland/Kerngebiet, Kennzeichnung Aufschließungsgebiet (Lärm) KG/A (L)

Von der Teilabänderung sind nachstehende Grund- bzw. Bauparzellen betroffen: .503, Grundbuch 55501 Bischofshofen Hubinger Johanna, Bahnhofstraße 34, 5500 Bischofshofen .522 Grundbuch 55501 Bischofshofen Sagerer Gerhard, Wilfried, Hauptstraße 7, 5020 Salzburg 288/4 Grundbuch 55501 Bischofshofen Sagerer Gerhard, Wilfried, Hauptstraße 7, 5020 Salzburg 103/11 Grundbuch 55501 Bischofshofen Stadtgemeinde Bischofshofen, Rathausplatz 1, 5500 Bischofshofen 8

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Im beiliegenden Flächenwidmungsplanentwurf (Stand 04-05-2015) sind die vorgesehenen Widmungskategorien dargestellt. Die grau schraffierten Flächen sind bisher Verkehrsflächen und werden auf Grund der Vorbegutachtung durch die Abteilung Raumplanung mit der Kategorie KG/A (L) sowie HG-F/A (L) versehen.

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In der Kategorie Bauland/Handelsgroßbetrieb sind zulässig:  Bauliche Anlagen für Handelsgroßbetriebe  Bauliche Anlagen, die im Erweiterten Wohngebiet bzw. Gewerbegebiet zulässig sind, nach Maßgabe der Widmung der überwiegend angrenzenden Flächen In der Kategorie Bauland/ländliches Kerngebiet sind zulässig:  bauliche Anlagen, die im Erweiterten Wohngebiet zulässig sind, unter besonderer Verdichtung; Als Fachmärkte gelten Handelsgroßbetriebe, die Waren einer oder mehrerer Warengruppen sowie allenfalls in geringfügigem Ausmaß Lebens- und Genussmittel anbieten, mit Ausnahme von Bau-, Möbel- oder Gartenmärkten. Im Raumordnungsgutachten des Ortsplaners, Architekturbüro Zeilinger, wird festgestellt, dass das Vorhaben mit den Zielen des Räumlichen Entwicklungskonzeptes, den erkennbaren grundsätzlichen Planungsabsichten der Stadtgemeinde Bischofshofen und den überörtlichen Planungsvorschriften in Einklang steht. Die Raumordnungsabteilung des Amtes der Salzburger Landesregierung hat den Entwurf begutachtet und mit Schreiben vom 23.04.2015, Zahl: 21005-T404/19/9-2015, eine Stellungnahme abgegeben. Die Anregungen der Raumordnungsabteilung wurden im Bebauungsplanentwurf eingearbeitet, eine Beschlussfassung des Flächenwidmungsplanentwurfes kann somit laut Amt der Salzburger Landesregierung vorbehaltlich der aufsichtsbehördlichen Genehmigung erfolgen. Für die gegenständlichen Grundstücke ist eine Standortverordnung für Handelsgroßbetriebe nicht erforderlich, da sich die Parzellen innerhalb der gekennzeichneten Stadtkernabgrenzung befinden. Gemäß Salzburger Raumordungsgesetz 2009 sind für die Teilabänderung des Flächenwidmungs-planes folgende Verfahrensschritte durchzuführen: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7.

Einholung Nutzungserklärung Öffentlichkeitsarbeit Vorbegutachtung durch das Amt d. Sbg. Landesregierung Kundmachung Auflage Flächenwidmungsplanentwurf Beschluss des Flächenwidmungsplanes durch Gemeindevertretung Aufsichtsbehördliche Genehmigung Kundmachung nach aufsichtsbehördlicher Genehmigung

Die Verfahrensschritte 1. bis 3. wurden bereits durchgeführt, Verfahrensschritt 4 läuft am 2.6.2015 aus, daher auch die Formulierung des Beschlusses. Die Frist zur öffentlichen Auflage des Flächenwidmungsplanentwurfs endet am 1. Juni 2015. Während dieser Frist können begründete schriftliche Einwendungen vorgebracht werden. 10

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Der Vorsitzende ersucht um Wortmeldungen. Beschluss 6) Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, wird von der Gemeindevertretung die Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes, vorbehaltlich noch eventuell einlangender Einwendungen zum Flächenwidmungsplanentwurf bis 1. Juni 2015, für die Grund- bzw. Bauparzellen 288/4, 103/11, .503 und .522, je Grundbuch 55501 Bischofshofen, entsprechend dem Raumordnungsgutachten des Ortsplaners, Architekturbüro Zeilinger, wie folgt, einstimmig beschlossen. Umwidmung von 1535 m² Bauland Kerngebiet/ Kennzeichnung Lärm

Umwidmung in 1535 m² Bauland/Handelsgroßbetrieb Fachmarkt höchstzulässige Gesamtverkaufsfläche 2400 m², Kennzeichnung Lärm

298 m² Verkehrsfläche/Gemeinde

298 m² Bauland/Handelsgroßbetrieb Fachmarkt höchstzulässige Gesamtverkaufsfläche 2400 m², Kennzeichnung Aufschließungsgebiet (Lärm)

466 m² Verkehrsfläche/Gemeinde

466 m² Bauland/Kerngebiet, Kennzeichnung Aufschließungsgebiet (Lärm)

7) Bebauungsplan „Bereich Zentrum“ (Bereich Liegenschaften Hubinger und Sagerer); Beratung und Beschlussfassung Der Vorsitzende berichtet, dass die Stadtgemeinde gemäß § 71 des Salzburger Raumordnungsgesetzes die Aufstellung eines Bebauungsplanes der Grundstufe im Bereich „Zentrum“, Areal Liegenschaften Hubinger und Sagerer beabsichtigt. Die genaue Örtlichkeit ist auf der letzten Seite des Bebauungsplanentwurfes ersichtlich. Der Bebauungsplan umfasst die Grund- bzw. Bauparzellen 288/2, 288/4, 288/1, 288/6, 288/5, 103/11, 1143/16, 1143/19, 1143/2 bzw. .488, .503, .522, .691, .763 und .764, je Grundbuch 55501 Bischofshofen. Das Planungsgebiet weist eine Gesamtfläche von 4.500 m² auf. Da in nächster Zeit Baumaßnahmen geplant sind, werden durch die Aufstellung dieses Bebauungsplanes die für die bauliche Entwicklung dieses Bereiches von Bischofshofen generellen Bebauungsgrundlagen vorgegeben. Ziel eines Bebauungsplanes der Grundstufe ist die Regelung der städtebaulichen Ordnung des Planungsgebietes unter Berücksichtigung gegebener rechtlicher, funktioneller und gestalterischer Rahmenbedingungen sowie unter Bedachtnahme auf einen sparsamen Bodenverbrauch und eine geordnete Siedlungsentwicklung. Funktionelle Zusammenhänge, die bestehende Bebauung sowie verkehrstechnische Erfordernisse werden dabei berücksichtigt.

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Gemeindevertretung 28.4.2015

Folgende Verfahrensschritte sind gemäß Raumordnungsgesetz bei der Erstellung eines Bebauungsplanes durchzuführen: Kundmachung der beabsichtigten Aufstellung des Bebauungsplanes Erstellung des Entwurfes des Bebauungsplanes Kundmachung der Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung unter Einbeziehung der vorgebrachten Einwendungen in die Beratung 5) Kundmachung nach gemeinderechtlichen Vorschriften 6) Übersendung einer Ausfertigung des Bebauungsplanes an die Landesregierung 1) 2) 3) 4)

Die Verfahrensschritte 1) und 3) wurden bereits durchgeführt. Im Zuge der Auflagefrist langte von Herrn Arch. Dipl. Ing. Moosbrugger Karl, Gaisberggasse 37, 5500 Bischofshofen, eine Stellungnahme zum Bebauungsplanentwurf ein. Die Raumordnungsabteilung des Amtes der Salzburger Landesregierung hat im Zuge des Teilabänderungsverfahren des Flächenwidmungsplanes Anregungen zum Bebauungsplanentwurf gegeben, welche im vorliegenden Bebauungsplan eingearbeitet sind. Unter anderem wurde neben dem Entfall von Bepflanzungsgeboten auch die Lage des Wartebereiches für die Haltestellen eindeutig definiert und eine Dichte mit einer GFZ von 4,0 festgelegt. Von unserer Ortsplanerin, Frau DI Zeilinger wurde näher auf die Stellungnahme von Herrn Arch. Moosbrugger eingegangen, diese liegt ebenfalls dem Amtsbericht bei. Zusammenfassend kann vom Bauamt folgendes festgestellt werden: Die Argumente von Herrn Arch. Moosbrugger sind gerade auch durch eine Vielzahl von ihm verwirklichter Projekte im Nahebereich fachlich nicht zu entkräften. Diese Projekte wurden aber vor mehr als 6 Jahren von ihm verwirklicht und die Planung orientierte sich an Bestandsbauten, welche aus der Mitte des vorigen Jahrhunderts stammen, und auch deren Höhenentwicklung war schon damals an bestehenden Objekten orientiert. Gerade bei der objektiven Beurteilung einer neuen städtebaulichen Entwicklung beziehungsweise der Setzung neuer Impulse stellt sich daher die Frage, ob der städtische Charakter, den das Zentrum zur Mitte des vorigen Jahrhunderts hatte, auch noch heute bewahrt werden soll, oder ob es an der Zeit für eine Weiterentwicklung eines urbanen Zentrums ist. Bgm. OBINGER führt aus, dass es der Gemeindevertretung sehr wichtig war, dem zeitgemäßen Auftrag der Verdichtung gerecht zu werden und trotzdem das typische Ortsbild nicht zu verlieren. Der Bebauungsplan ist grundsätzlich mit 2 Instrumenten definiert; zum einen durch die Schnittfestlegung mit den Geschossebenen; aus der Sichtweise der Bahnhofstraße ist das eine 4-Geschossigkeit mit zwei Geschäftsgeschossen und ein 5. Geschoss, das in zurückspringender Form geplant ist. Der zweite Punkt der Definition geht über die Geschossflächenzahl. Das heißt, die Schnittdarstellung ist die maximale Schablone von der baulichen Ausbreitung, die aber nicht erreicht werden kann, weil die GFZ eine Modellierung vorgibt. Wenn man jetzt die Schablone ausfüllen würde, würde man auf eine Geschossflächenzahl 12

Gemeindevertretung 28.4.2015

von nahezu 5 kommen, weil der obere Teil leicht zurückspringt. Da aber die Geschossflächenzahl nur maximal 4 definiert, ist eine Modellierung vom Baukörper notwendig. Ein Punkt ist der Übergang zum Tulajahaus, welches unter Denkmalschutz steht und die weitere Entwicklung Richtung Süden wieder in Anpassung zu den Bestandsobjekten. Dazu gab es Einwände von Architekt Moosbrugger, die sehr ernst genommen wurden. In einigen persönlichen Gesprächen definierte man die Absichten der Stadtgemeinde näher und in weiten Bereichen gibt es Übereinstimmung. StR MAIRHOFER möchte die Worte des Bürgermeisters absolut unterstreichen. Wir wissen alle, vor welchen Herausforderungen Bischofshofen steht. Es gibt geringe, freie Flächen. Der zeitgemäße Zugang ist eine Verdichtung im Zentrum. Durch die Schaffung der Begegnungszone bewirkt jedes zusätzliche Projekt dessen Stärkung. Bgm. OBINGER ergänzt, dass der Bebauungsplan die grundsätzliche Formulierung der Höhen und der Baumassenentwicklung ist. Ein Thema, welches im Bauverfahren selbstverständlich noch zu regeln ist, wird die Fassadengestaltung sein, die ja einen großen Einfluss hat. Gerade bei diesem Projekt ist ein namhafter Architekt im Hintergrund. Es soll kein Funktionsbau werden, sondern es gibt einen ästhetischen Anspruch im Ort, dem wir gerecht werden wollen und das macht soweit einen sehr guten Eindruck. Der Vorsitzende bedankt sich bei allen GemeindevertreterInnen für den Prozess. Dieses Thema kann sehr kontroversiell betrachtet werden und es zeichnet die Gemeindevertretung aus, dass man auf ruhige Art und Weise nun eine Lösung gefunden hat. Vizebgm. SCHNELL führt zum Einspruch von Architekt Mossbrugger aus, dass sich in den Gesprächen herausgestellt hat, dass dieser aufgrund eines Denkfehlers teilweise die Geschäftshöhen falsch berechnet hat. Es konnten alle Zweifel ausgeräumt werden. Vizebgm. SALLER möchte noch ergänzen, dass man von Anfang an mit sehr viel Bedacht an die Sache herangegangen ist und hebt das Bemühen des Gestaltungsbeirates hervor. Bgm. OBINGER stellt abschließend fest, dass man die Betrachtung nicht nur unmittelbar auf die Projektsituation, sondern die Gesamtbetrachtung auf 4.500 m² legt, wobei man sehr Rücksicht auf die angrenzenden Objekte nimmt. Daher wird aus seiner Sicht mit dem Bebauungsplan sehr gut Rechnung getragen.

Beschluss 7) Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, wird der beiliegende Bebauungsplanentwurf des Ortsplaners, Architekturbüro Zeilinger, 5020 Salzburg, Geschäftszahl: 1503-03 vom 30.04.2015, für die Grund- bzw. Bauparzellen 288/2, 288/4, 288/1, 288/6, 288/5, 103/11, 1143/16, 1143/19, 1143/2 bzw. .488, .503, .522, .691, .763 und .764, je Grundbuch 55501 Bischofshofen von der Gemeindevertretung einstimmig beschlossen. 13

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8) Stadtkernabgrenzung – Evaluierung; Beratung und Beschlussfassung Der Vorsitzende berichtet, dass es im Zuge der großen Raumordnungsdiskussion des Landes, welche bei uns vordergründig die Situation beim Möbelhaus Lutz (Abwanderung nach St. Johann im Pongau) betroffen hat, jetzt beantwortet ist. Das Land hat in sehr klarer Form festgelegt, wohin die Entwicklung gehen soll. Das zieht jetzt natürlich nach sich, dass im unmittelbaren Umfeld die Liegenschaft Schilchegger von Widmungsbeschränkungen betroffen ist. Seiner Meinung ist es im Laufe dieser Diskussion passiert, dass es eine Verqickung dahingehend gegeben hat, was ist ein Gewerbegebiet und was ist eine Standortverordnung für einen Handelsgroßbetrieb. Faktum ist, dass in Bischofshofen die bestehende Stadtkernabgrenzung 2007 erarbeitet und 2008 in der heutigen vorliegenden Form beschlossen wurde. Aufgrund zwischenzeitlicher Änderungen in der Bevölkerungs- und Geschäftsstruktur wird vom Bauamt eine Evaluierung der bestehenden Stadtkernabgrenzung angeregt. Bischofshofen hat von der Ortskerngestaltung und Raumplanung her Vorbildcharakter. Es gibt wenige Orte, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln so schlüssig erschlossen sind, wie Bischofshofen. Wir haben kein Geschäft, das mit dem Citybus nicht erreichbar ist. Wir haben einen geschlossenen Verlauf; die Ortskernabgrenzung geht im Norden von der Tankestelle Turmöl bis zum Merkur. Jetzt ist der Punkt, dass man sich grundsätzlich dazu entschließt, dass man die Ortskernabgrenzung evaluiert und schaut, ob man im südlichen Verlauf

Beschluss 8) Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, wird von der Gemeindevertretung einstimmig beschlossen, dass

9) Ausschuss für Umwelt-, Klimabündnis- und Kinderbetreuungsangelegenheiten; Ermächtigung zur Beschlussfassung an Stelle und im Namen der Gemeindevertretung; Beratung und Beschlussfassung Der Vorsitzende berichtet aus dem vorliegenden Amtsbericht, dass gemäß § 33 Abs. 2 Salzburger Gemeindeordnung 1994 den Ausschüssen die Vorberatung und Antragstellung an die Gemeindevertretung obliegt. Ausschüsse können aber auch, wenn dies im Interesse der Zweckmäßigkeit, Raschheit und Einfachheit des Verfahrens gelegen ist, von der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung an Stelle und im Namen der Gemeindevertretung in bestimmtem Rahmen ermächtigt werden. Vor allem bei der Vergabe von Plätzen in unseren städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen sind rasche Entscheidungen wichtig u. zweckmäßig. Die Beschlüsse des Ausschusses für Umwelt-, Klimabündnis- u. Kinderbetreuungsangelegenheiten könnten so rascher u. einfacher umgesetzt werden (ohne Wartezeit auf die Genehmigung in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung). Der Vorsitzende ersucht um Wortmeldungen. 14

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Beschluss 9) Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, wird von der Gemeindevertretung einstimmig beschlossen, den Ausschuss für Umwelt-, Klimabündnis- u. Kinderbetreuungsangelegenheiten im Interesse der Zweckmäßigkeit, Raschheit und Einfachheit des Verfahrens, gemäß § 33 Abs. 2 Salzburger Gemeindeordnung 1994, zur Beschlussfassung zur Vergabe der Plätze in Kindergartenangelegenheiten an Stelle und im Namen der Gemeindevertretung, zu ermächtigen.

10) Entsendung eines Mitgliedes der Gemeindevertretung in den Finanzkontrollausschuss des Fremdenverkehrsverbandes Bischofshofen; Beratung und Beschlussfassung Der Vorsitzende berichtet, dass in der konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung vom 08.04.2014 GV Thomas Wentz (SPÖ) als Mitglied in den Finanzkontrollausschuss des Fremdenverkehrsverbandes entsendet wurde. Auf Wunsch der SPÖ-Fraktion soll diese Funktion nunmehr von Herrn GV Werner Gruber übernommen werden. Dazu führt der Vorsitzende aus, dass GV Thomas Wentz beruflich Partner des Tourismusverbandes Bischofshofen ist und sich nicht selbst überprüfen kann. Der Vorsitzende ersucht um Wortmeldungen. Beschluss 10) Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, wird von der Gemeindevertretung einstimmig beschlossen, dass GV Werner Gruber (SPÖ), Gaisberggasse 4, 5500 Bischofshofen, als Mitglied (anstatt bisher GV Thomas Wentz) in den Finanzkontrollausschuss des Fremdenverkehrsverbandes entsendet wird.

11) Neue Kindergartenordnung 2015; Hausordnung für die Krabbelgruppe; Beratung und Beschlussfassung Dazu liegt folgender Amtsbericht vor: Im Zuge einer Besprechung wurden mit der Vorsitzenden des Kindergartenausschusses StR Karolina Altmann-Kogler, den Leiterinnen Eva Kronreif vom Kindergarten Mitterberghütten, Angelika Rohr vom Kindergarten Neue Heimat und Renate Kruselburger von der Krabbelstube Neue Heimat, beiliegende Ordnungen erarbeitet. Die Überarbeitung der Ordnungen erfolgte, da die letzte Kindergartenordnung im September 2007 erstellt wurde und dementsprechend veraltet war. Eine Hausordnung für die Krabbelgruppe hat es bis dato noch nicht gegeben. Sie wurde neu verfasst und entspricht nun der aktuellen Gesetzeslage. StR ALTMANN-KOGLER als Vorsitzende des Kindergartenausschusses berichtet über die notwendige Überarbeitung der Kindergartenordnung. Die Öffnungszeiten wurden angepasst, Vorschulkinder müssen ab 8.00 Uhr im Kindergarten anwesend sein. Die Ferienregelung zu Ostern und Weihnachten wurde ebenfalls 15

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aufgenommen. Neu dazu kommt der Passus, dass nicht geimpfte Kinder den Kindergarten nicht besuchen dürfen. Hierbei handelt es sich um eine Empfehlung des Landes. Die Hausordnung für die Krabbelgruppe wurde auf Wunsch der Leiterin erstellt. Beschluss 11) Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, werden die beiden vorliegenden Kindergartenordnungen (Kindergarten Mitterberghütten, Kindergarten Neue Heimat) sowie die Hausordnung für die Krabbelgruppe von der Gemeindevertretung der Stadtgemeinde Bischofshofen einstimmig beschlossen (liegen dem Protokoll bei). 12) Änderung Bebauungsplan im Bereich „ehemalige RAIKA Mitterberghütten“; Beratung und Beschlussfassung Der Vorsitzende berichtet, dass für den Bereich der „ehemaligen RAIKA Mitterberghütten“ in der Dr.-Hans-Liebherr-Straße ein rechtskräftiger Bebauungsplan aus dem Jahr 1997 aufliegt. Das Gebäude, welches wegen seiner Verwahrlosung für großen Unmut in der Bevölkerung sorgte, hat nun einen neuen Besitzer gefunden. Dieser wird in bemühter Form das Haus sanieren. Aufgrund der Vorlage dieses Bebauungsprojektes und von geänderten Planungsvorstellungen der Stadtgemeinde soll der rechtskräftige Bebauungsplan für die Grund- bzw. Bauparzellen 886/8, 38/5 bzw. .354, je Grundbuch 55505 Haidberg, im Hinblick auf die Festsetzung der Baufluchtlinie, baulichen Ausnutzbarkeit, Bauhöhe, Bauweise und bezüglich der äußeren architektonischen Gestaltung abgeändert bzw. ergänzt werden. Die Details sind aus dem beiliegenden Bebauungsplanentwurf zu entnehmen. Das Planungsgebiet weist eine Gesamtfläche von 2.100 m² auf, die Fläche ist im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der Stadtgemeine Bischofshofen als Bauland/ländliches Kerngebiet mit der Kennzeichnung „lärmbelastete Fläche“ ausgewiesen. Die Parzellen befinden sind im Gefahrenzonenplan der Wildbach- und Lawinenverbauung in der „roten Zone“, wobei von der Wildbach- und Lawinenverbauung bereits Stellungnahmen vorliegen bzw. im Zuge von künftigen Bau-verfahren neuerliche Begutachtungen einzuholen sind. Ziel eines Bebauungsplanes der Grundstufe ist die Regelung der städtebaulichen Ordnung des Planungsgebietes unter Berücksichtigung gegebener rechtlicher, funktioneller und gestalterischer Rahmenbedingungen sowie unter Bedachtnahme auf einen sparsamen Bodenverbrauch und eine geordnete Siedlungsentwicklung. Funktionelle Zusammenhänge, die bestehende Bebauung sowie verkehrstechnische Erfordernisse werden dabei berücksichtigt.

Folgende Verfahrensschritte sind gemäß Raumordnungsgesetz bei der Erstellung eines Bebauungsplanes durchzuführen: 7) Erstellung des Entwurfes des Bebauungsplanes 8) Kundmachung der Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes 16

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9) Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung unter Einbeziehung der vorgebrachten Einwendungen in die Beratung 10) Kundmachung nach gemeinderechtlichen Vorschriften 11) Übersendung einer Ausfertigung des Bebauungsplanes an die Landesregierung Die Verfahrensschritte 1) bis 2) wurden bereits durchgeführt. Während der Auflagefrist langten keine Einwendungen zum Bebauungsplanentwurf ein. Der Bürgermeister ersucht um Wortmeldungen. Beschluss 12) Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, wird von der Gemeindevertretung der beiliegende Bebauungsplanentwurf (Änderung des Bebauungsplanes aus dem Jahr 1997) des Ortsplaners Architekturbüro Zeilinger, 5020 Salzburg, Geschäftszahl: 1508-01 vom 16.03.2015, für die Grund- bzw. Bauparzellen 886/8, 38/5 bzw. .354, je Grundbuch 55505 Haidberg, einstimmig beschlossen.

13) a) Teilabänderung Flächenwidmungsplan im Bereich „Evangelische Pfarrkirche“; Beratung und Beschlussfassung b) Erstellung Bebauungsplan; Beratung und Beschlussfassung Der Vorsitzende berichtet aus dem vorliegenden Amtsbericht. a) Teilabänderung Flächenwidmungsplan: Die Evangelische Pfarrkirche, Gasteiner Straße 12, 5500 Bischofshofen; Frau Ruth Tevini, Lehen 49, 5452 Pfarrwerfen, sowie Frau Karin Ehrensberger, Steggasse 2, 5500 Bischofshofen, sind grundbücherliche Eigentümer der Grundparzellen 86/1, 87/1 und 81/2, je Grundbuch 55501 Bischofshofen. Wie aus beiliegenden Lageplan ersichtlich, befinden sich die Parzellen zwischen der Gasteiner Straße und der Gaisberggasse, südlich an die „Frauenkirche“ angrenzend. Die Grundeigentümer beabsichtigen, die Grundstücke im Gesamtausmaß von 2.220 m² von Grünland/ländliches Gebiet in Bauland/Kerngebiet umzuwidmen. In der Kategorie Bauland/ländliches Kerngebiet sind zulässig: bauliche Anlagen, die im Erweiterten Wohngebiet zulässig sind, unter besonderer Verdichtung; In der Kategorie Bauland/Erweitertes Wohngebiet sind zulässig: a) Wohnbauten und dazu gehörige Nebenanlagen; bauliche Anlagen für Betriebe, die keine erhebliche Geruchs- oder b) Lärmbelästigung, sonstige Luftverunreinigung oder Erschütterung für die Nachbarschaft und keinen übermäßigen Strassenverkehr verursachen; c) bauliche Anlagen für Erziehungs-, Bildungs- und sonstige kulturelle und soziale 17

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Aufgaben sowie der öffentlichen Verwaltung; Im Raumordnungsgutachten des Ortsplaners, Architekturbüro Zeilinger, wird festgestellt, dass das Vorhaben mit den Zielen des Räumlichen Entwicklungskonzeptes, den erkennbaren grundsätzlichen Planungsabsichten der Stadtgemeinde Bischofshofen und den überörtlichen Planungs-vorschriften in Einklang steht. Die Raumordnungsabteilung des Amtes der Salzburger Landesregierung hat den Entwurf begutachtet und wurden Auflagen der Fachdienststellen in den Entwurf eingearbeitet bzw. sind Auflagen in den nachfolgenden Verfahren umzusetzen. Gemäß Salzburger Raumordungsgesetz 2009 sind für die Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes folgende Verfahrensschritte durchzuführen: 8. Einholung Nutzungserklärung 9. Öffentlichkeitsarbeit 10. Vorbegutachtung durch das Amt d. Sbg. Landesregierung 11. Kundmachung Auflage Flächenwidmungsplanentwurf 12. Beschluss des Flächenwidmungsplanes durch Gemeindevertretung 13. Aufsichtsbehördliche Genehmigung 14. Kundmachung nach aufsichtsbehördlicher Genehmigung Die Verfahrensschritte 1. bis 4. wurden bereits durchgeführt. b) Erstellung Bebauungsplan Gemäß den Bestimmungen des Salzburger Raumordnungsgesetzes 2009 ist ein erforderlicher Bebauungsplan gleichzeitig mit der Änderung des Flächenwidmungsplanes aufzustellen. Seitens des Ortsplaners, Architekturbüro Zeilinger, wurde für den gegenständlichen Bereich ein Bebauungsplan, Geschäftszahl: 1460-01, erstellt. Der Bebauungsplan umfasst die Grundparzellen 86/1, 81/2, 85/4, 87/1, 87/2, Teilfläche 526/3, Teilfläche 86/2, Teilfläche 1174/6, sowie die Bau-parzellen .33, .34/1, .34/2, je Grundbuch 55501 Bischofshofen. Die Gesamtgröße des Planungs-gebietes beträgt 4.000 m². Der Bebauungsplan liegt dem Amtsbericht als Anlage bei. Die Grundflächen entlang der Gasteiner Straße sind bereits bebaut, für die noch unbebauten Flächen sind in nächster Zeit Baumaßnahmen (Wohnbebauung) vorgesehen. Der Bebauungsplan regelt gemäß den Bestimmungen des Raumordnungsgesetzes die städtebauliche Ordnung eines Planungsgebietes unter Berücksichtigung gegebener rechtlicher, funktioneller und gestalterischer Rahmenbedingungen sowie unter Bedachtnahme auf einen sparsamen Bodenverbrauch und eine geordnete Siedlungsentwicklung. Während der Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes sowie des Bebauungsplanes (Punkt 4. der oben angeführten Verfahrensschritte) langte neben der Einwendung von Frau Franzl Gertraud, Eigentümerin der Liegenschaft Gasteiner Straße 10, 5500 Bischofshofen (im Einbringen fälschlicherweise als Eigentümerin der 18

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Liegenschaft Gasteiner Straße 6 bezeichnet), vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Lebitsch Gerhard, 5020 Salzburg, auch Einwendungen von Frau Ingeborg Rettenegger, Eigentümerin der Liegenschft Gasteiner Straße 6, 5500 Bischofshofen, ebenfalls vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Lebitsch Gerhard, 5020 Salzburg, ein. Beide Einwendungen wurden per E-Mail eingebracht. Aus technisch nicht mehr nachvollziehbaren Gründen wurde nur die Einwendung von Frau Franzl Gertraud im E-Mail Posteingang angezeigt. Aufgrund der nicht erfolgten Beratung der Gemeindevertretung bei der Beschlussfassung in der Sitzung der Gemeindevertretung vom 19.02.2015 über alle eingebrachten Einwendungen und Stellungnahmen hat sich die Gemeindevertretung bei sonstigem fehlerhaften Verfahrensablauf mit den Einwendung von Frau Franzl Gertraud und Frau Ingeborg Rettenegger in den Beratungen der nunmehrigen Sitzung der Gemeindevertretung auseinanderzusetzen. Beide Schreiben liegen als Anlage dem Amtsbericht bei. Seitens des Ortsplaners, Architekturbüro Zeilinger, wurde eine Stellungnahme zu den Einwendungen von Frau Gertraud Franzl und Frau Ingeborg Rettenegger verfasst. Die Stellungnahmen liegen ebenfalls dem Amtsbericht als Anlage bei. Zusammenfassend wird vom Ortsplaner festgestellt: Die grundsätzlichen Bedenken der Betroffenen gegen das geplante Bauvorhaben können zwar nachvollzogen werden, aus fachlicher Sicht sind diese jedoch nicht begründbar. Da die Umwidmung der gegenständlichen Parzellen in Bauland alle hierfür erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, der Bebauungsplan den gesetzlichen Vorgaben entspricht und das geplante Bauvorhaben für die Stadtgemeinde Bischofshofen ein öffentliches Interesse dar-stellt, kann aus der Sicht der Ortsplanung den Einwendungen (bis auf den Entfall des Abbruchgebotes) nicht stattgegeben werden. Das Abbruchgebot für die Parzelle .34/1 erscheint zum erscheint zum jetzigen Planungsstand nicht mehr notwendig und wird entfernt. Den Ausführungen der Beschwerdeführerin bezüglich des Abbruchgebotes wird somit Folge geleistet (Punkt II. 2 der Stellungnahmen von Frau Gertraud Franzl und Frau Ingeborg Rettenegger) Seitens des Bauamtes wird festgehalten, dass die Stellungnahme des Ortsplaners zu den eingelangten Einwendungen fachlich begründet ist, die darin enthaltene Sichtweise wird vom Bauamt geteilt. Abschließend kann im Sinne der Zusammenfassung durch den Ortsplaner auch vom Bauamt zusammengefasst werden, dass  die Umwidmung der gegenständlichen Parzelle von Grünland in Bauland die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen erfüllt;  der Bebauungsplan den gesetzlichen Vorgaben entspricht und  das geplante Bauvorhaben für die Stadtgemeinde Bischofshofen auf Grund der hohen Zahl von Wohnungssuchenden ein öffentliches Interesse darstellt. Der Vorsitzende stellt fest, dass sich die Gemeindevertretung dessen sehr bewusst ist, dass es sich in der Nähe der Pfarrkirche um einen sensiblen Bereich handelt. Er ersucht um Wortmeldungen. 19

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AD Dr. SIMBRUNNER weist noch einmal darauf hin, dass die Einsprüche Franzl und Rettenegger ident sind. Diese wurden von Dr. Lebitsch am gleichen Tag zu unterschiedlichen Zeiten eingebracht. StR ALTMANN-KOGLER möchte wissen, ob das Gebäude, in dem sich das „Las Vegas“ befindet, abgerissen wird. StR MAIRHOFER stellt fest, dass das Abbruchgebot herausgefallen ist. Das geplante Bauvorhaben wurde redimensioniert. Das Gebäude, in dem sich das „Las Vegas“ befindet, bleibt bestehen. Beschluss 13) Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, wird von der Gemeindevertretung a) die Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes für die Grundparzellen 86/1, 87/1 und 81/2, je Grundbuch 55501 Bischofshofen, entsprechend dem Raumordnungsgutachten des Ortsplaners, Architekturbüro Zeilinger, mit Entfall des Abbruchgebotes, sowie b) der Bebauungsplanentwurf für die Grundparzellen 86/1, 81/2, 85/4, 87/1, 87/2, Teilfläche 526/3, Teilfläche 86/2, Teilfläche 1174/6, sowie für die Bauparzellen .33, .34/1, .34/2, je Grundbuch 55501 Bischofshofen, erstellt vom Architekturbüro Zeilinger, ebenfalls mit Entfall des Abbruchgebotes, Geschäftszahl: 1460-01, einstimmig beschlossen.

14) Schrebergärten Bischofshofen, Pachtvertrag mit Nachfolger – Pächterwechsel; Beratung und Beschlussfassung Der Vorsitzende ersucht, bei diesem Tagesordnungspunkt das Deckblatt (Amtsbericht) auszutauschen. Er führt aus, dass an nachfolgende Person vom Vorpächter ein Schrebergarten weiter gegeben wurde. Über die Modalitäten und Ablösen gibt es zwischen Vor- und Nachpächterin Einigung. Die diversen schriftlichen Bestätigungen liegen im Amt auf. Die Nachpächterin hat ihren Hauptwohnsitz in Bischofshofen (lt. Meldeauskunft vom 16. April 2015). Mit der Nachpächterin ist in der Folge ein Pachtvertrag (Standardvertrag) abzuschließen. Der jährliche Pachtzins beträgt € 0,84 /m² exkl. USt. Die Pachtverhältnisse werden auf 15 Jahre abgeschlossen. Sie können jedoch von jeder Vertragspartei unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum 31. März und 30. November jeden Jahres gekündigt werden. Vorpächter 1. 2.

Günther Steggasse Bischofshofen Manfred Forstgasse Bischofshofen

Nachpächter

Garten Nr.



Zins/Jahr €

Neuhauser, 29, 5500

1.

Margot Erler, Hochthronstraße 11/4, 5500 Bischofshofen

K

131,00

110,04

Scharfetter, 23, 5500

2.

Thomas Südtirolerstraße Bischofshofen

L

137,00

115,08

20

52

,

Ecker, 5500

Gemeindevertretung 28.4.2015

3. 4. 5. 6. 7.

Hermine Brasse, Hoferaugasse 3, 5500 Bischofshofen Ernst Griesser, Sparkassenstraße 5, 5500 Bischofshofen Andrea und Kurt Riebler, Hoferaugasse 13, 5500 Bischofshofen Adolf Berger, Siedlungsgasse 17, 5500 Bischofshofen Helge und Barbara Mayr, Südtirolerstraße 45, 5500 Bischofshofen

3. 4. 5. 6. 7.

Rupert & Sabrina Steiner, Hoferaugasse 3, 5500 Bischofshofen Sahbaz Gerovic, Sparkassenstraße 7, 5500 Bischofshofen Florian Julier (Enkelkind), Hochthronstraße 11, 5500 Bischofshofen Johann Wielandner, Südtirolerstraße 55, 5500 Bischofshofen Thomas und Ingeborg Maier, Hoferaugasse 11/2, 5500 Bischofshofen

41

122,00

102,48

80

237,00

199,08

81

172,00

144,48

76

112,00

94,08

38

120,00

100,80

Der Vorsitzende informiert die Gemeindevertretung über die zukünftige Vorgangsweise bei der Vergabe von Schrebergärten. Allen Pächtern wurde schriftlich mitgeteilt, dass sich Interessenten für einen Schrebergarten ab sofort beim Stadtamt (VB Bergschober Michael) melden können. Die Beratung und Vergabe erfolgt dann über den Wohnungsausschuss. Beschluss 14 Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, wird von der Gemeindevertretung einstimmig beschlossen, dass mit oben genannten Nachpächtern ein Unterpachtvertrag über den entsprechenden Schrebergarten abgeschlossen wird.

15) Salzburger Fussballverband-LAZ; Benützungsvereinbarungen über Sportanlagen des SK Bischofshofen, Kunstrasenplatz, Sanitäranlagen mit Umkleidekabinen Hermann-Wielandner-Halle; Beratung und Beschlussfassung Dazu berichtet der ressortzuständige Vizebgm. SCHNELL aus dem vorliegenden Amtsbericht. Im April 2002 hat die Gemeindevertretung den Grundsatzbeschluss gefasst, dass in Bischofshofen ein Landesausbildungszentrum Fußball (LAZ) eingerichtet werden soll. Mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 26.04.2005 wurde in der Folge mit dem LAZ eine Vereinbarung über die Benützung des Fußballplatzes an der Sportplatzstraße mitsamt Umkleidekabinen und sanitären Einrichtungen in der Hermann-Wielandner-Halle abgeschlossen. Die Laufzeit dieser Vereinbarung war vom 1. Juli 2005 bis zum 30. Juni 2010. In der Folge wurde diese Vereinbarung mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 25.05.2010 bis Juli 2015 verlängert. Nunmehr soll die gegenständliche Vereinbarung vom 01. Juli 2015 bis zum 30.06.2020 wiederum verlängert werden. Vizebgm. SCHNELL führt weiters aus, dass der vorliegende Vertragsentwurf mit dem alten Vertrag ident ist. Aus organisatorischen Gründen wird jedoch ersucht, bei den Trainingszeiten von Montag bis Donnerstag die Uhrzeit auf 17.15 Uhr bis 18.45 Uhr abzuändern. Die Benützung der Umkleidekabine ist ab 17.00 Uhr möglich.

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Gemeindevertretung 28.4.2015

Weiters möchte er festgehalten haben, dass keine freien Hallenstunden mehr zur Verfügung stehen und diese Problematik immer größer wird. Beschluss 15) Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, wird von der Gemeindevertretung der Stadtgemeinde Bischofshofen die vorliegende Vereinbarung zwischen dem Salzburger Fußballverband und der Stadtgemeinde Bischofshofen (mit den abgeänderten Uhrzeiten) einstimmig beschlossen. 16) Gesellschaftsvertrag zur interkommunalen Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden Bischofshofen, Pfarrwerfen, Werfen und Werfenweng für die Unterbringung und Betreuung von Asylwerbern; Beratung und Beschlussfassung Der Vorsitzende richtet einleitend den Dank an Stadtamtsdirektor Dr. SIMBRUNNER. Wären wir im Wissen um den administrativen Aufwand bei den hochkomplexen Vertragsachsen gewesen, wäre dieses Projekt wahrscheinlich nicht zustande gekommen. Mit dem Land Salzburg ist eine Leistungsvereinbarung, mit den Unterkunftgebern sind Mietvereinbarungen und mit Frau Joud Waldmann ein Arbeitsvertrag abzuschließen. Ein großes Lob gilt dem Missionshaus St. Rupert. In vorbildlicher Weise wurde die Unterkunft liebevoll eingerichtet; Annemarie Windinger und Renate Lechner gebührt hier ein besonderer Dank. GV MEISSNITZER ersucht um Korrektur des Geburtsdatums von Bgm. Dr. Peter Brandauer im vorliegenden Vertrag. StR ALTMANN-KOGLER möchte Krankenstandsvertretungen macht.

wissen,

wer

die

Urlaubs-

und

Bgm. OBINGER führt aus, dass diese von der Caritas abgedeckt werden. Weiters erwähnt er nochmals das Engagement von Frau Joud Waldmann. Man weiß um den Kern der Sache, Art und Umfang der Belastung sind jedoch schwer abzuschätzen. Die Mitarbeit an diesem Projekt zeugt von der moralischen Ebene der Stadtgemeinde Bischofshofen. Vizebgm. SALLER bringt zur Kenntnis, dass sich Frau Doris Rieder, ehemalige Direktorin der Hermann-Wielandner-Mittelschule angeboten hat, den Flüchtlingen wöchentlich 2 Stunden unentgeltlichen Deutschkurs zu geben. Beschluss 16) Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, wird der vorliegende Gesellschaftsvertrag über die Errichtung einer GesnbR zur interkommunalen Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden Bischofshofen, Pfarrwerfen, Werfen und Werfenweng für die Unterbringung und Betreuung von Asylwerbern von der Gemeindevertretung der Stadtgemeinde Bischofshofen einstimmig genehmigt. 17) Ermächtigung des Bürgermeisters zur Zustimmung zu den Verträgen, abgeschlossen zwischen dem Abfallwirtschaftsverband und anderen Vertragspartnern; Beratung und Beschlussfassung 22

Gemeindevertretung 28.4.2015

Der Vorsitzende berichtet aus dem vorliegenden Amtsbericht. Die Obleute des Abfallwirtschaftsverbandes Pongau haben stellvertretend für alle Mitgliedsgemeinden die Vereinbarungen zur Sammlung und Verwertung von Verpackungen unterschrieben. Mittlerweile sind die Vereinbarungen für ARA, Landbell GmbH und Reclay UFH GmbH in Kraft getreten. Ausständig ist noch der Vertrag mit Interseroh GmbH, hier dürfte es noch Differenzen im Genehmigungsverfahren geben. Jedenfalls sind mit diesen drei Partnern einmal nahezu alle Verpackungsmengen aus der Haushaltssammlung abgedeckt. Für alle Sammler und Verwerter gelten die identen Vertragsinhalte und wurden diese vom österreichischen Städte- und Gemeindebund frei gegeben, mit der Empfehlung an die Gemeinden und Gemeindeverbände diese zu unterschreiben. Um die Rechtssicherheit bezüglich der Gültigkeit der Vertragsunterzeichnungen der Obleute zu gewährleisten, ist es allerdings erforderlich, dass sich der Bürgermeister einer Mitgliedsgemeinde von seiner Gemeindevertretung beauftragen lässt, in der kommenden Verbandsversammlungssitzung 2015 seine Zustimmung zur Vertragsunterzeichnung und zu den Vertragsinhalten abgeben zu können. Der AWV ersucht daher, in einer GV-Sitzung folgenden Antrag an die GV zu stellen: Ermächtigung des Bürgermeisters zur Zustimmung zu den Verträgen (Vertragsunterzeichnungen und –inhalten) des Abfallwirtschaftsverbandes Pongau mit für Verpackungsmaterial zugelassenen Sammel- und Verwertungspartnern, so wie die generelle Ermächtigung des Vorstandes zum Abschluss und zur Änderung dieser Sammel- und Verwertungsverträge. Der Obmann ersucht, diese Beschlüsse bis längstens Ende April 2015 zu fassen StR ALTMANN-KOGLER möchte wissen, wie der praktische Ablauf ist. Dazu führt der Vorsitzende aus, dass es im Ablauf für die Gemeinden keine Änderungen gibt. Es geht lediglich darum, dass die Gemeindevertretung den Bürgermeister ermächtigt, mit vorgeschlagenen Vertragspartnern Verträge abzuschließen. Die Disziplin und die Quote bei der Trennung sind sehr hoch. Er ersucht um Wortmeldungen. Beschluss 17) Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, wird von der Gemeindevertretung der Stadtgemeinde Bischofshofen einstimmig beschlossen, dem Bürgermeister folgende Ermächtigung erteilen: “Ermächtigung des Bürgermeisters zur Zustimmung zu den Verträgen (Vertragsunterzeichnungen und –inhalten) des Abfallwirtschaftsverbandes Pongau mit für Verpackungsmaterial zugelassenen Sammel- und Verwertungspartnern, so wie die generelle Ermächtigung des Vorstandes zum Abschluss und zur Änderung dieser Sammel- und Verwertungsverträge.”

18) Allfälliges

23

Gemeindevertretung 28.4.2015

 Bgm. OBINGER berichtet über die geplante Bebauung am Zimmerberg, wo 20 barrierefreie Wohneinheiten von der Heimat Österreich errichtet werden. Das Projekt wird über die Pfarre Bischofshofen abgewickelt. Einige Bewohner von Schernberg werden im Zuge der dortigen Neuorganisation am Zimmerberg ihr neues Zuhause finden. Bezüglich dieses geplanten Bauvorhabens ist die Irrinformation unterwegs, dass der bestehende Fußballund Beachvolleyballplatz verbaut werden. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Bedingung für die Bewilligung des Projektes die Auflage ist, dass die Form und Art der Freizeiteinrichtungen erhalten bleiben müssen (ist im Protokoll der Jurysitzung vermerkt).  StR MAIRHOFER lädt alle Mitglieder der Gemeindevertretung zur Filmvorführung mit anschließender Podiumsdiskussion „global shopping village“ bei freiem Eintritt am 23.6.2015 in den Kultursaal ein.  Bgm. OBINGER lädt im Namen der SPÖ zur Maifeier am 1.5.2015 ein.  StR ALTMANN-KOGLER lädt zum Frühlingsmarkt der Stadtgemeinde am 2.5.2015 in den Kastenhof ein. Zum ersten Mal werden auch von Kindern ihre eigenen Kinderspielsachen verkauft; 14 Kinder haben sich bereits angemeldet.  Bgm. OBINGER lädt die gesamte Gemeindevertretung zur Florianifeier der Freiwilligen Feuerwehr am 3. Mai 2015 ins Feuerwehrhaus ein.  StR Ing. BERGMÜLLER beschließt den Einladungsreigen. Im Sozialraum ist aus Anlass seines 60. Geburtstages eine Würsteljause vorbereitet. Da keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, bedankt sich der Vorsitzende für die Mitarbeit und schließt um 19.25 Uhr die Sitzung.

g.g.g.

28.04.2014

Der Bürgermeister:

Hansjörg OBINGER

Schriftführerin: 24

Gemeindevertretung 28.4.2015

VB Theresia SALLER

25

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