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May 13, 2018 | Author: Anonymous | Category: N/A
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Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mandantinnen und Mandanten, wir dürfen Sie herzlich zu unserem nächsten mm-afterwork am Montag, den 23. Februar 2015, 18.00 Uhr mit dem Thema

Das Mindestlohngesetz – Neue Haftungsrisiken in unseren Kanzleiräumen in der Hardenbergstraße 10, 10623 Berlin einladen. Seit dem 1. Januar 2015 gilt das Mindestlohngesetz. Unternehmen müssen allen Arbeitnehmern – dazu können auch Praktikanten und Volontäre zählen – den Mindestlohn zahlen. Im Umgang mit den neuen Regularien bestehen bei Unternehmen große Unsicherheiten. Wer genau hat Anspruch auf den Mindestlohn? Bei wem und wie müssen Arbeitszeiten dokumentiert werden? Wann droht eine Haftung von Auftraggebern, wenn die Subunternehmen ihren Arbeitnehmern weniger als 8,50 EUR zahlen, und wie schützen sie sich vor einer Haftung? Welche Bußgelder können verhängt werden und wann droht der Ausschluss bei öffentlichen Aufträgen? Rechtsanwalt Alexander Günzel stellt die gesetzliche Neuregelung dar, beschreibt vorhandene Risiken und schlägt Lösungsstrategien für die Praxis vor. Rechtsanwalt Emil Stettiner geht in seinem Vortrag auf Haftungsrisiken bei der Zusammenarbeit mit Subunternehmen ein. Nach den Referaten dürfen wir Sie zu einem Get-together und zum Erfahrungsaustausch einladen. Bitte melden Sie sich telefonisch (030-306 9000), per Fax (030-306 900 10) oder per Mail ([email protected]) bis zum 16. Februar 2015 an. Wir freuen uns auf Ihr Kommen! merleker mielke, rechtsanwälte notare

Oliver Merleker Reinhard Mielke Simone Krziwanek Dr. Christian Volkmann Raphael Gaßmann Alexander Günzel Dr. Jan Scheube Emil Stettiner Dr. Judith Volkmann Dr. Dominik Heimerdinger Alexander Kittler Hardenbergstraße 10 10623 Berlin Telefon 030-306 900 0 Fax 030-306 900 10 [email protected] www.advokat.de

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