Wöchentlich erscheinendes, amtliches Publikationsorgan für die Gemeinden Lenk, St. Stephan, Zweisimmen, Boltigen, Oberwil, Därstetten, Erlenbach, Diemtigen, Wimmis und Spiez
Foto : www.natur-welten.ch F
Inseratekombinationen : Niesen-Kombi und Jungfrau-Gstaad-Kombi Annahmeschluss : Montag 17.00 Uhr ( Für Kombis Freitag 14.00 Uhr ) Einzelverkaufspreis : Fr. 1.50
Simmentaler Anzeiger
Nr. 35 | Donnerstag, 27. August 2015 | 119. Jg | Verlag Ilg AG Wimmis | «Inserate» 033 657 87 87 | Fax 033 657 87 86 | E-Mail:
[email protected]
Samstag/Sonntag, 29./30. Aug. 2015
Ärztlicher Notfalldienst Lenk / Zweisimmen / Boltigen Dr. Maier 033 722 31 31 Oberwil, Därstetten, Erlenbach, Oey-Diemtigen, Wimmis Spiez und Einigen Medphone (CHF 1.98/Min.) 0900 57 67 47 Ambulanz
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Apotheken Notfalldienst 079 668 01 91 (Spiez und Umgebung) Die Dargebotene Hand
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Zahnärztlicher Notfalldienst Region Obersimmental/Saanenland Über die Nummer 033 729 26 26 wird ihnen der diensthabende Notfallzahnarzt der Region mitgeteilt, bei dem Sie sich dann bitte melden können.
Offiz. Notfalldienst der SSO Bern für die Verwaltungskreise Thun und Frutigen-Niedersimmental Im Auftrag der Schweiz. Zahnärztegesellschaft SSO haben die Zahnärzte der Region Thun und Umgebung einen Notfalldienst organisiert. Dieser ist nur in wirklichen Notfällen zu beanspruchen. Falls der eigene Zahnarzt nicht erreicht werden kann, erfahren Sie die Nummer des diesthabenden Notfallzahnarztes über folgende Tel.-Nr. 033 226 26 26 (Spital Thun). Behandlungen erfolgen in der Regel zw. 8 und 20 Uhr. Zu den übrigen Zeiten sowie an Sonn- und Feiertagen erfolgt ein Zuschlag nach dem gültigen Zahnarzttarif.
Tierärztlicher Notfalldienst Gross- und Kleintiere Obersimmental Adrian Kurt 033 722 70 10 Sa 29.8., 17.00–24.00 Uhr Sepp Regli 033 722 33 23 Niedersimmental Tierarztpraxis an der Simme T. Kaufmann / A. Künzi 079 555 80 70 SPITEX Obersimmental Lenk, St. Stephan, Zweisimmen, Boltigen Krankenpflege, Hauspflege, Mahlzeitendienst und Krankenmobilien
Tel. 033 828 32 20 SPITEX SIMME OBERWIL/DÄRSTETTEN/DIEMTIGEN/ERLENBACH Kranken-, Haus-, Fuss- und Psychiatriepflege Wundberatung, Mahlzeitendienst u. Krankenmobilien
Tel. 033 681 30 31 SPITEX REGION THUN Tel. 033 226 50 50 Für die Gemeinden Spiez, Thun u. Heimberg
SPITEX NIESEN
Tel. 033 672 22 37
Für die Gemeinden: Adelboden, Aeschi, Krattigen, Frutigen, Kandergrund, Kandersteg und Wimmis
Kanton Bern Konkurseröffnung (Summarisches Verfahren nach Art. 231 SchKG) Schuldner: Hoogendijk Leendert, geb. 19.08.1963, Staatsbürgerschaft Niederlande, Riedweg 22, 3705 Faulensee, Inhaber der Einzelfi rma «MedElan, L. Hoogendijk», Riedweg 22, 3705 Faulensee Konkurseröffnung: 3.8.2015 Eingabefrist bis 20.9.2015 Die Mehrwertsteuer-Nummer 679 579 des Schuldners wird hiermit widerrufen. Eigentümer des folgenden Grundstückes: Bern 6 (Bümpliz/Oberbottigen) GBB-Nr. 3985-146, Stockwerkeinheit 3‘801/1‘000‘000 Miteigentum an SDR Bern 6 GBB-Nr. 3985, mit Sonderrecht an Röntgenraum im 1. Stock Mühledorfstrasse 1, Plan Nr. 4247 Amtlicher Wert CHF 92‘590.00
Verwertung der Aktiven Die Konkursverwaltung erachtet sich als ermächtigt, sämtliche beweglichen Aktiven des Schuldners sofort freihändig, en bloc oder stückweise zu verkaufen bzw. zu versteigern, sofern nicht die Mehrheit der Gläubiger bis am 30. August 2015 bei der Konkursverwaltung schriftlich Einsprache erhebt. Stillschweigen gilt als Zustimmung. Eigentumsansprachen sind innert der gleichen Frist anzumelden. Gemäss Art. 256 Abs. 3 SchKG ist den Gläubigern Gelegenheit zu bieten, bei freihändigem Verkauf von Vermögensstücken von bedeutendem Wert und Grundstücken, höhere Angebote zu unterbreiten. Gläubiger, die verlangen, dass ihnen Offerten zwecks Ueberbietens unterbreitet werden, haben sich bis am 30. August 2015 beim Konkursamt zu melden. Andernfalls wird angenommen, dass sie ausdrücklich auf dieses Recht verzichten und dem Konkursamt den Auftrag erteilen, den Freihandverkauf mit dem Höchstbietenden abzuschliessen. Konkursamt Oberland Dienststelle Oberland s1.35
Rechnungsruf im öffentlichen Inventar
Liquidations-Verkauf
Gemäss Art. 582 ZGB und Art. 38 ff. der Verordnung vom 18. Oktober 2000 betreffend die Errichtung des Inventars, werden die GläubigerInnen und BürgschaftsgläubigerInnen der genannten Person(en) aufgefordert, ihre Ansprüche innerhalb der angegebenen Frist bei der zuständigen Behörde schriftlich einzureichen. Für nicht angemeldete Forderungen wird jede Haftpfl icht abgelehnt (Art. 590 ZGB). Gleichzeitig werden auch die Schuldner und Schuldnerinnen aufgefordert, innerhalb der nämlichen Frist ihre Schulden bei dem mit der Errichtung des Inventars beauftragten Notar bzw. bei der beauftragten Notarin schriftlich anzumelden. Verlassenschaft Durch Verfügung der zuständigen Behörde (im Kanton Bern der Regierungsstatthalter oder die Regierungsstatthalterin) ist über den Nachlass der hier genannten Person(en) die Errichtung des öffentlichen Inventars angeordnet worden.
Elisabeth Magdalena Glaus geb. Mischler, geb. 23. Juli 1955, von Rüschegg BE und Schwarzenburg BE, Notarin, verheiratet, wohnhaft Reduzierte Öffnungszeit gewesen Dorfstrasse 22, 3646 Einigen Am Freitag, 28. August 2015, bleiben die Region und nachstehende Dienst- (Gemeinde Spiez), mit Notariatsbüro stellen wegen interner Weiterbildung in 3652 Wimmis, Hauptstrasse 30, verstorben am 28. Juni 2015 in Thun. geschlossen:
Betreibungs- und Konkursamt Oberland
• Betreibungsamt Oberland, Dienststelle Oberland Ost, Schloss 5, 3800 Interlaken • Betreibungsamt Oberland, Dienststelle Obersimmental-Saanen, Amthaus, 3792 Saanen • Betreibungsamt Oberland, Dienststelle Oberland West, Scheibenstrasse 11, 3600 Thun • Konkursamt Oberland, Dienststelle Oberland, Schloss 4, 3800 Interlaken Wir bedienen Sie ab Montag, 31. August 2015 wieder zu den üblichen Zeiten. s1.35
Verbot Den gesuchstellenden Parteien – Seygemeinde Weissenbach als Eigentümerin der Grundstücke in Boltigen, Grundbuchblatt Nrn. 1188, 1963, 1964, 1965, – Seygemeinde Eschi als Eigentümerin des Grundstücks in Boltigen, Grundbuchblatt Nr. 254 – Thöni Peter als Eigentümer des Grundstücks in Boltigen, Grundbuchblatt Nr. 1622 wird folgendes Verbot gerichtlich bewilligt: Das Parkieren ausserhalb der markierten Parkplätze auf den Grundstücken Boltigen-Gbbl. Nrn. 254, 1188, 1622, 1963 1964 und 1965 ist untersagt. Das Parkieren auf den markier-ten Parkplätzen ist nur gegen Gebühr gestattet. Das Verbot ist unbefristet. Widerhandlungen gegen dieses Verbot werden gemäss Art. 258 Abs. 1 ZPO auf Antrag mit einer Busse bis zu CHF 2‘000.00 bestraft. Eschi, 10. Juli 2015 Die Grundeigentümer: sig. R. Treuthard Seygemeinde Weissenbach sig. H. Bettler Seygemeinde Eschi sig. P. Thöni Richterlich bewilligt: Thun, 21. August 2015 Regionalgericht Oberland sig. Zbinden Gerichtspräsident Art. 260 Abs. 1 ZPO Wer das Verbot nicht anerkennen will, hat innert 30 Tagen seit dessen Bekanntmachung und Anbringung auf dem Grundstück beim Gericht Einsprache zu erheben. Die Einsprache bedarf keiner Begründung. s1.35
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Anmeldestellen: a. Für Forderungen und Bürgschaftsansprüche gegenüber der Erblasserin: Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental, Amthaus, 3714 Frutigen b. Für Guthaben der Erblasserin: Bernhard Gerber, Rechtsanwalt und Notar, Bälliz 37, 3600 Thun
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Verkehrsbeschränkungen Allmendstrasse – Montreuxstrasse – Bahnhofstrasse Bedingt durch den Umbau des Bahnhofs Zweisimmen sind ab 1. September 2015 folgende Verkehrsbeschränkungen in Kraft: – Allmendstrasse: Zufahrt zum Bahnhof unterbrochen (Neubau Simmenbrücke) – Montreuxstrasse: Aufhebung P Blaue Zone, Bushaltestelle entlang Grundstück Terminus – Bahnhofstrasse: Linien- und Sparenmoosbus verkehren via Lerchgasse -Bahnhofstrasse - Bahnhof. Punktuelle Einschränkung der Parkierungsmöglichkeiten. Folgende Bus-Haltestellen werden verlegt: – Haltestelle Bahnhof: Verlegt nach Montreuxstrasse. – Haltestelle Montreuxstrasse: Verlegt nach Lerchgasse/Bären-Parkplatz. Die Haltestelle Allmendstrasse wird normal bedient. Dauer der Beschränkung: Bis Frühjahr 2016.
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Sonntag, 30. August 2015
Ev.-ref. Landeskirche Lenk. Sonntag 10 Uhr, Gottesdienst (Wildi/van der Vlist Walker) 11.30 Uhr, chinder=chìlche, Brätle! (Iffigbachgraben; Kontakt: 033 733 00 58) Montag 12 Uhr, Mittagstisch, KGH. Dienstag 19.30 Uhr, Kirchenchor, KGH. Abdankungen Pfr. Frische, 079 559 09 80. mehr: www.be.ref.ch/lenk und in der Kirchenzeitung «reformiert». St. Stephan. Sonntag, 30. August, 9.45 Uhr, Kirche, Gottesdienst mit Pfr. Matthias Steege und Ruth Baer, Orgel. Pfr. Peter Ryser ist abwesend vom 24.8.15 – 30.8.15 Vertretung Pfr. Werner Steube, Tel. 033 335 19 52 / 079 650 27 54. Zweisimmen. Sonntag, 30. August, 9.30 Uhr: Gottesdienst, Pfr. Klaus Voellmin, Grosshöchstetten; Kollekte: Bibelgesellschaft. 9.30 Uhr: Sonntagschule in Mannried und im Dorf (09.15 Uhr Taxi ab Blankenburg). Donnerstag, 3. September, 10.00 Uhr: Wochengebet in der Kirche. 19.30 Uhr: Beginn Vortragsreihe «Malawi» im Sitzungszimmer Kirchgemeindehaus. Pfr. Günter O. Fassbender berichtet über Land und Leute, seine Geschichte und Kultur. Freitag, 4. September, 9.00 Uhr: Känguru-Treff im Kirchgemeindehaus. Thema: Schöne Ketten selbst gemacht. Bei Abdankungen wende man sich an Pfr. Günter O. Fassbender, Tel. 033 722 12 69 / 079 933 16 36. Boltigen. Sonntag, 30. August Kein Gottesdienst. Pikettdienst für Seelsorge und Beerdigungen: Pfr. Christof Mudrack, 033 773 60 23. Oberwil. Sonntag 30. Aug., 20.00 Uhr: Regio Diemtigen (Taizé). Därstetten. Sonntag, 30. Aug. 20 Uhr: Regio-Gottesdienst in Diemtigen (s. unter Diemtigen). Anmeldung für Fahrdienst: Marianne Lehmann, 079 398 88 75. Donnerstag, 3. Sept. 13.30 Uhr: Abfahrt vom Schulhausplatz zum traditionellen «Zwetschgenkuchenessen». Anmeldungen nimmt bis am 2. September Ida Jaggi, Tel. 076 475 71 14 oder Franziska Scheidegger, Tel. 033 783 16 47 entgegen. Erlenbach. Donnerstag, 12.00 Uhr: Mittagstisch in der Pfrundscheune. Freitag, 10.00 Uhr: Gottesdienst mit Abendmahl im Latterbach-Hof. (Pfr. Ulrich Künzli, Diemtigen). Freitag, 16.30 Uhr: Kindergottesdienst in der Kirche. (Pfrn. Helma Wever und Team. Orgel: Kathrin Bratschi.) Sonntag, 20.00 Uhr: Regionalgottesdienst in der Kapelle Schwenden. Ab 19.00 Uhr: Begrüssungsapéro. (Pfrn. Alexia Zeller. Musik: Sandra Tosetti). Für Abdankungen wende man sich an Pfrn. Helma Wever, Tel.: 033 681 12 33. Diemtigen. Freitag, 10 Uhr: Andacht im Latterbachhof mit Pfr. Ulrich Künzli. 20 Uhr: Taizé-Singprobe in der Kapelle Schwenden. Samstag, 20.30 Uhr: Filmabend auf dem Schulhausplatz Oey für Erwachsene und Jugendliche, organisiert durch die Jugendarbeit der Kirchgemeinde Diemtigen und Jugendtreff Green Light. Film: „Blind Side – Die grosse Chance“, Eintritt frei. Bei schlechter Witterung in der Aula der Schulanlage Oey. Sonntag, 20 Uhr: Regio-Gottesdienst: Taizé-Feier mit Empfangsapéro (ab 19 Uhr) in der Kapelle Schwenden mit Pfrn. Alexia Zeller und Sandra Tosetti, Orgel. Dienstag, 15 Uhr: Konfunterricht der Gruppe A im Pfarrhaus. Mittwoch, 2. Sept., 7.15 Uhr, Bahnhof Oey: Abreise ins Konflager, Ltg. Pfrn. A. Zeller. Wimmis. Sonntag, 30. August, 20.00 Uhr: Regionalgottesdienst / Taizé Abendfeier in der Kapelle Schwenden. Pfarrerin Alexia Zeller, Diemtigen. Predigttaxi: Martin Graf, 079 371 98 14. Mittwoch, 2. September, 11.30 Uhr: Mittagstisch im Hotel Löwen.
Einigen. So. 30.8.15 Kein Gottesdienst. Siehe Spiez und Faulensee. Mo. 31.8.15, 9.15 Uhr: Flötengruppe in der Balsigerstube. Mi. 2.9.15, 9.00 Uhr: Arbeitskreis in der Balsigerstube. Do. 3.9.15, 17.15 Uhr: Kirchenführung in der Kirche Einigen. Auskunft: Pfarrerin S. Schneider Rittiner, Tel. 033 654 12 29. Faulensee. Fr. 30.8.15, 10.00 Uhr: Gottesdienst unter freiem Himmel mit Predigt von Pfarrer P. Woodford. Thema: «Alles, was ich gesehen habe, heisst mich dem Schöpfer trauen betreffs alles dessen, was ich noch nicht gesehen habe.» Lieder: 162; 724; 350. Mitwirkung: Evangelischer Posaunenchor (Brassband). Anschliessend Predigtkaffee.
Röm.-kath. Landeskirche Lenk. Samstag, 29. Aug., 18.00 Uhr: Eucharistiefeier. Sonntag, 30. Aug., 11.00 Uhr: Eucharistiefeier. Donnerstag, 3. Sept., 18.00 Uhr: Wortgottesdienst mit Kommunionfeier. Zweisimmen. Sonntag, 30. Aug., 9.15 Uhr: Eucharistiefeier. Spiez. 22. Sonntag im Jahreskreis Bernhard Mast. Samstag, 29. August, 17.30 Uhr: Wortgottesdienst/Kommunionfeier. Sonntag 30. August, 9.30 Uhr: Wortgottesdienst/Kommunionfeier. Montag, 31. August, 15.00 Uhr: Rosenkranzgebet. Mittwoch, 2. September, 9.00 Uhr: Wortgottesdienst/Kommunionfeier.
Andere Kirchen und religiöse Gemeinschaften
Evangelisch-methodistische Kirche Lenk, Löwenzentrum. Donnerstag, 27.8., 12.00 Uhr: Mittagstisch. Freitag, 28.8., 19.00 Uhr: Teenagerclub bis Samstag, 29.8. um 19.00 Uhr. 20.00 Uhr: Posaunenchor. Samstag, 29.8., 20.00 Uhr: JuGi. Sonntag, 30.8., 10.00 Uhr: Gottesdienst (Predigt: Urs Ramseier) 10.00 Uhr: Start Sonntagschule. Mittwoch, 2.9., 20.00 Uhr: Posaunenchor. Donnerstag, 3.9., 6.00 Uhr: Gebet. 12.00 Uhr: Mittagstisch. Weissenburg, Saal Weiermätteli, www.emk-weissenburg.ch. Heute Donnerstag, 20 Uhr Regio-Gebet in Oey. Sonntag, 10 Uhr Gottesdienst mit Pfr. Andreas Steiner. Oey, Kapelle Bächlenstrasse 22, www.emk-oey.ch. Donnerstag, 20 Uhr Regio-Gebet. Sonntag, 10 Uhr Gottesdienst in Weissenburg. Spiez, Matthäuskirche, Kapellenstr. 9, www.emk-spiez.ch. Sonntag, 9.30 Uhr Gottesdienst mit Pfr. Werner Steiner. Mittwoch, 16 Uhr Bibelgespräch mit Pfr. Paul Bachmann. Evangelisches Gemeinschaftswerk Spiez, Kornmattgasse 6/8. Freitag 6.15 Uhr Frühgebet, Gemeindewochenende. Dienstag zäme ab 55, 20.00 Uhr Chorprobe. Weitere Infos: www. egwspiez.ch. BewegungPlus Allmendstr. 4, Zweisimmen. So. 30.8., Keine Veranstaltung. Infos: Tel: 033 773 64 03. Christliches Lebenszentrum Spiez. Freitag 28.8., 19.30 Uhr: Obodo im 2gether. Samstag 29.8., 14.00 Uhr: Jungschar; 20.00 Uhr: Statement im 2gether. Sonntag, 30.8., 9.00 Uhr und 11.00 Uhr: Gottesdienst, Kinderhort, Sonntagsschule und Kindergottesdienst; 12.30 Uhr Obodo im CLZ. Mittwoch, 2.9., 20.00 Uhr: Interner Gottesdienst und Gebet. Kontaktadresse: Pastor Markus Bettler, Tel. 033 650 16 16, www.clzspiez.ch. Freie Missionsgemeinde Zweisimmen, Chalet Maranatha, Lenkstrasse, Blankenburg. Do. 27.8., 20.15 Uhr: Vorbereitung Life Seminar (F. Kostezer) So. 30.8.: kein Gottesdienst. Oberwil. Do 27.8., 20.00 Uhr: Gebetsabend. Sa 29.8., 18.00 Uhr: Teenieclub. Sa 29.8., 20.00 Uhr: Outdoor Unlimited - JG-Gottesdienst für alle auf dem Gesamtkirchgemeinde Spiez. Die Kollekte von Sonntag, 30. August, Tanzboden. So 30.8., 9.50 Uhr: Gottesist für die Schweizerische Bibelgesell- dienst mit Taufe auf der Seewiese Einigen. schaft bestimmt. Spiez. Do. 27.8.15, 19.00 Uhr: Eine halbe Stunde Orgelmusik in der Dorfkirche Spiez. Musik: Marc Fitze, Bern und Spiez. So. 30.8.15, 10.00 Uhr: Familienfreundlicher Gottesdienst mit Pfarrerin M. Schmid. Thema: «es klopft bei Wanja in der Nacht», gestaltet von einem Team mit Fabienne Wyttenbach. Musik: Marc Fitze, Orgel. Mitwirkung: Kirchenchor Spiez unter der Leitung von Annette Balmer. Anschliessend Kirchenkaffee. Di. 1.9.15, 13.30 Uhr Missionsarbeitsverein im Kirchgemeindehaus. Do. 3.9.15, 19.00 Uhr: Eine halbe Stunde Orgelmusik in der Dorfkirche Spiez. Musik: Diego Innocenzi (Victoria Hall, Genève).
Spiez. Hauskreis, 14-täglich, Auskunft: Tel. 033 654 94 06. Neuapostolische Kirche Zweisimmen / Hübelistr. 1. Sonntag, 30.8., 9.30 Uhr: Gottesdienst, Mittwoch, 2.9., 20 Uhr: Gottesdienst. Spiez, Stockhornstr. Sonntag, 30.8., 9.30 Uhr: Gottesdienst, Mittwoch, 2.9., 20 Uhr: Gottesdienst.
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Oberwil Amtliche Vermessung Bezugsrahmenwechsel von LV03 nach LV95 Nach Art. 53 Abs. 2 GeoIV sind die Referenzdaten der amtlichen Vermessung in der ganzen Schweiz bis 2016 in den neuen Bezugsrahmen LV95 zu überführen. Dies macht eine Neuberechnung der Grundbuchflächen nötig, die zu kleinen Änderungen der Grundstückflächen führen kann. Die Anpassung ist rein rechnerisch und hat keine Änderungen der Grundstückgrenzen im Gelände zur Folge. Die Grundeigentümer sind daher nicht in ihren Eigentumsrechten berührt. Allfällig Anpassungen der Grundbucheinträge werden von Amtes wegen vorgenommen. Die Daten der amtlichen Vermessung der Gemeinde Oberwil i.S. wurden in den neuen Bezugsrahmen LV95 überführt. Die Eintragung der neuen Grundstücksflächen im Grundbuch erfolgte am 6.7.2015. Die betroffenen Eigentümer werden hiermit davon in Kenntnis gesetzt, dass ab diesem Termin bei Grundstückgeschäften ausschliesslich die neuen Grundbuchflächen zu verwenden sind. Eine Liste sämtlicher Grundstückemit den neu berechneten Flächen sowie weitere Informationen zum Bezugsrahmenwechsel fi nden sich unter www.be.ch/lv95. Gemeindeverwaltung Oberwil i.S. s2.35
Diemtigen Aufhebung Nutzungsreglement vom 16. Januar 1892 Nach Beschluss durch die Bäuertversammlung Oey vom 27. Mai 2015 wird gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung (GV; BSG 170.111) die Aufhebung des Nutzungsreglement vom 16. Januar 1892 veröffentlicht. Gegen den Beschluss der Bäuertversammlung Oey kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt FrutigenNiedersimmental, Amthaus, 3714 Frutigen, erhoben werden. Die Bäuertgemeinde Oey s2.35
Projekt Lichtverschutzung der Universität Bern im Naturpark Diemtigtal Obwohl in den vergangenen 20 Jahren in der Schweiz und auch weltweit die künstliche Beleuchtung rasant zugenommen hat, sind die Folgen für Tiere und Pflanzen kaum bekannt. Im Rahmen einer Studie der Universität Bern wurden experimentell 7 LEDStrassenlampen im und um den Naturpark Diemtigtal aufgestellt. Auf den Flächen werden dieses und nächstes Jahr Insekten und Fledermäuse aufgenommen und es wird analysiert, wie sich die künstliche Beleuchtung auf deren Bestäubungsleistung, Aktivität und Vorkommen auswirkt. Der Gemeinderat s2.35
Wimmis Oldtimer-Durchfahrt via BrodhüsiBurgholz-Oberdorf-Hauptstrasse in Richtung Spiezwiler Am Samstag, 29. August 2015 fi ndet zwischen 13.20 – 14.40 Uhr im Gemeindegebiet Wimmis auf der Strecke Brodhüsi via Burgholz-OberdorfHauptstrasse in Richtung Spiezwiler eine Durchfahrt mit 60–80 OldtimerFahrzeugen statt. Wir bitten um Kenntnisnahme. Die Gemeindeverwaltung s2.35
Burgergemeinde Wimmis Einreichung Unterlagen für Leistungen aus dem Altersfürsorgefonds für das Jahr 2015 Die Zweckbestimmungen des Altersfürsorgefonds der Burgergemeinde Wimmis sehen wie folgt aus: Aus diesem Fonds sind jeweils auf Jahresende die Zinserträgnisse an die in Wimmis wohnhaften AHV-berechtigten Burger und Burgerinnen, welche Ergänzungsleistungen beziehen, auszurichten. Der Burgerrat legt den auszuzahlenden Betrag pro Person alljährlich fest. In Frage kommende Personen haben sich alljährlich schriftlich bis am 1. Oktober beim Burgerrat für Leistungen aus diesem Fonds anzumelden. Der Anmeldung ist die letzte ErgänzungsleistungsVerfügung beizulegen.
Falls Sie Ergänzungsleistungen beziehen und im Jahre 2015 in den Genuss von Leistungen aus dem Altersfürsorgefonds kommen möchten, bitten wir Sie um Zusendung einer Kopie der letzten gültigen Ergänzungsleistungsverfügung unter Beilage Ihrer Angaben bezüglich Bank- oder Postverbindung bis spätestens am 1. Oktober 2015. Der Burgerrat s2.35
Baupublikationen
Brunner Handlung 3765 Oberwil
Betriebsferien vom 31. Aug. bis 12. Sept. 2015
Garage Peter Iseli 3752 Wimmis
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Lenk Bau- und Ausnahmepublikation
von Montag 7. bis Freitag, 11. Sept. 2015
Baugesuchstellerin: Iffigenalpgenossenschaft Biglen, Beat Schüpbach, Baldistal 4, 3507 Biglen Projektverfasserin: do. Bauvorhaben: Erstellen eines befestigten Mistplatzes mit Jauchegrube Masse: siehe Planunterlagen Bauart: Beton Standort: Lenk, Iffigen, Groppi, Parzelle Nr. 871, Gebäude Nr. 206 Baugebiet: Landwirtschaftszone Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb des Baugebiets; Eingriffe in Schutzgebiete; Unterschreiten des Waldabstandes Betroffene Schutzzonen, -gebiete oder -objekte: BLN Gebiet Gelten-Iffigen Auflagestelle: Bauverwaltung Lenk Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amthaus, 3792 Saanen Auflage- und Einsprachefrist: bis und mit 21. September 2015 Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie die aufgestellten Profi le (Verpflockung) verwiesen. Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsansprüche: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind bei der Einsprachestelle schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die dem Regierungsstatt-halteramt Obersimmental-Saanen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbar zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Der Regierungsstatthalter von Obersimmental-Saanen: M. Teuscher s3.34
Lenk Baupublikation Gesuchsteller: Fracheboud Lilo und Jean-Pierre, Terrassenweg 60, 3510 Konolfi ngen Bauvorhaben: Neubau Autounterstand östlich des Wohnhauses Standort: Glauistr. 26b, Parz. Nr. 3549, W2 Nutzungsart: Autounterstand Bauart: Stahl- und Holzkonstruktion mit bekiestem Pultdach Beanspruchte Ausnahme: Unterschreiten des Strassenabstandes, Art. 10 GBR Einsprachefrist: 28. September 2015 Auflagestelle: Bauverwaltung Lenk Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profi le verwiesen. Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet innerhalb der Einsprachefrist im Doppel bei der Bauverwaltung Lenk, 3775 Lenk einzureichen. Lastenausgleichsbegehren die innerhalb der Einsprachefrist nicht angemeldet sind, verwirken (Art. 30 ff BauG und Art. 26 Abs. 3 Bst. g BewD). Bauverwaltung Lenk s3.35
Lenk Baupublikation Gesuchsteller: Hadorn Daniel und Misteli Stefania, Kasernenstr. 5, 3600 Thun Bauvorhaben: Fassadenveränderung Westseite und Erweiterung des bestehenden Schopfes auf der Nordwestseite
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Gottesdienst
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Nr. 35 Donnerstag, 27. August 2015
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Nr. 35 Donnerstag, 27. August 2015
Baupublikationen Zweisimmen Bau- und Ausnahmepublikation Baugesuchstellerin: Einwohnergemeinde Zweisimmen, Lenkstrasse 5, 3770 Zweisimmen Projektverfasserin: Bauverwaltung Zweisimmen, Lenkstrasse 5, 3770 Zweisimmen Bauvorhaben: Aufheben der bestehenden Verbindungsstrasse zwischen Lenkstrasse und Kirchgasse Masse/Bauart: siehe Planunterlagen Standort: Zweisimmen, Lenkstrasse/ Kirchgasse, Parzelle Nr. 1259 Baugebiet: Zone für öffentliche Nutzung «N» Beanspruchte Ausnahme: Unterschreiten des Strassenabstandes Betroffene Schutzzonen, -gebiete oder -objekte: keine Auflagestelle: Bauverwaltung Zweisimmen Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amthaus, 3792 Saanen Auflage- und Einsprachefrist: bis und mit 21. September 2015 Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsansprüche: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind bei der Einsprachestelle schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die dem Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbar zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Der Regierungsstatthalter von Obersimmental-Saanen: M. Teuscher s3.34
Zweisimmen Baupublikation
Simmentaler Anzeiger
Auflagestelle: Bauverwaltung Zweisimmen Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amthaus, 3792 Saanen Auflage- und Einsprachefrist: bis und mit 28. September 2015 Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie die aufgestellten Profi le verwiesen. Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsansprüche: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind bei der Einsprachestelle schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die dem Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbar zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Der Regierungsstatthalter von Obersimmental-Saanen: M. Teuscher s3.35
Boltigen Baupublikation Gesuchsteller: Reichen-Bieri Jakob, Eichstalden 45, 3766 Boltigen Projektverfasser: Elisabeth WittwerKnutti, dipl. Hochbautechnikerin HF, Jüch, 3764 Weissenburg Bauvorhaben: Parzellen Nr. 1132 Standort: Falletsried. Zone: Landwirtschaft. Koordinaten: 597.325 / 165.420 Neubau Mistplatz mit Jauchegrube, inkl. den erforderlichen Terrainanpassungen Beanspruchte Ausnahmen: RPG Art. 24ff Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung, 3766 Boltigen Auflage- und Einsprachefrist: 29.9.2015 Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profi le verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Bauverwaltung Boltigen s3.35
Gesuchsteller: Stucki-Willeit Ulrich, Lenkstrasse 9, 3770 Zweisimmen Bauvorhaben: Einbau 4-Zimmerwohnung in bestehenden Estrich im Dachgeschoss; Einbau von 2 Dachgiebel auf der Ost- und Westseite Standort / Zone: Zweisimmen – Lenkstrasse 9, GBB 871, Kernzone städtisch KS3 Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Zweisimmen, Lenkstrasse 5, 3770 Zweisimmen Auflage- und Einsprachefrist bis: 28. September 2015 Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profi le verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (BauG. Art. 31). Bauverwaltung Zweisimmen s3.35
Zweisimmen Bau- und Ausnahmepublikation Baugesuchsteller: Daniel und Veronika Gut-Straubhaar, Steineggstrasse 2, 3770 Zweisimmen Projektverfasserin: Rösti Bau AG, Brüggmatte 202k, 3766 Boltigen Bauvorhaben: Anbau einer zusätzlichen Garage Masse: siehe Planunterlagen Bauart: Beton, Holz Dach: Flach-/Schleppdach Ziegel rotbaun Standort: Zweisimmen, Steineggstrasse 2, Parzelle Nr. 2596 Baugebiet: Wohnzone W2A Beanspruchte Ausnahme: Unterschreiten des Waldabstandes Betroffene Schutzzonen, -gebiete oder -objekte: keine
Boltigen Baupublikation Gesuchsteller: Franz Stäger, Mattenstückli 36 A, 3766 Boltigen Projektverfasser: – Bauvorhaben: Parzellen Nr. 1524. Standort: Mattenstücki. Zone: Landwirtschaft. Überdachung best. Stitzplatz Beanspruchte Ausnahmen: RPG Art. 24ff Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung, 3766 Boltigen Auflage- und Einsprachefrist: 22. September 2015 Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profi le verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Bauverwaltung Boltigen s3.34
Boltigen Baupublikation Gesuchsteller: Ueli Allemann, Poststrasse 43, 8580 Amriswil Projektverfasser: Rösti Bau AG, Bauunternehmung, Hermann Rösti, Brüggmatte 202K, 3766 Boltigen Bauvorhaben: Parzellen Nr. 662. Standort: Eggweid. Zone: Landwirtschaft. Neubau Mistplatz Beanspruchte Ausnahmen: RPG Art. 24ff Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung, 3766 Boltigen Auflage- und Einsprachefrist: 22. September 2015 Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Bauverwaltung Boltigen s3.34
Boltigen Baupublikation Gesuchsteller: Seygemeinde Reidenbach, Ueli Stryffeler/Bergvogt, Schwarzenmatt 407, 3766 Boltigen Projektverfasser: Knutti Holz AG, Fischbachmoos 496f, 3764 Weissenburg Bauvorhaben: Parzellen Nr. 782. Standort: Zytbode. Zone: Landwirtschaft. Sanierung und Erweiterung Alpgebäude (Erweiterung Stall Beanspruchte Ausnahmen: RPG Art. 24ff Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung, 3766 Boltigen Auflage- und Einsprachefrist: 22. September 2015 Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profi le verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Bauverwaltung Boltigen s3.34
Oberwil i.S. Bau- und Gewässerschutzpublikation Gesuchsteller: Andreas Stocker, Lähen 486, 3765 Oberwil Bauvorhaben: Balkon-Anbau Nordseite Projektverfasser: Urs Aegerter, Aegerter Zimmerei AG, Chürzi, 3765 Oberwil Standort: Lähen 486 Parzelle Nr. 617 Zone: Landwirtschaft Gewässerschutzzone: B Gewässerschutzmassnahmen:– Beanspruchte Ausnahmen: – Betroffene Schutzzonen, -gebiete oder -objekte: erhaltenswertes Objekt Auflage und Einsprachefrist: 18. September 2015 Planauflagestelle: Gemeindeverwaltung Oberwil i.S. Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist bei der Gemeindeverwaltung Oberwil i.S. einzureichen. Gemeindeverwaltung Oberwil i.S. s3.34
Därstetten Bau- und Gewässerschutzpublikation Gesuchsteller: Barbara und Niklaus Kunz-Wyss, Kleeboden, 3763 Därstetten Projektverfasser: Barbara und Niklaus Kunz-Wyss, Kleeboden, 3763 Därstetten Bauvorhaben: Geb. 293: Erweiterung des bestehenden Balkons. Anbau eines beheizten Wintergartens. Geb. 293A: Umnutzung des bestehenden Stalles in eine Garage. Neuerstellung Zufahrt zu Garage. Parzelle: 980. Gebäude Nr.: 293, 293A Zone: WG2 Standort: Kleeboden, Därstetten Gewässerschutzzone: B Schutzobjekte: keine Schutzzonen: keine Ausnahmen: Überschreitung maximale Anbaulänge, Art. 33 Abs. 4 GBR Auflage- und Einsprachefrist: 21.9.2015 Auflage- und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Därstetten Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsbegehren sind während der Auflagefrist bei der Gemeindeverwaltung Därstetten schriftlich und begründet im Doppel einzureichen. Lastenausgleichsbegehren welche innert der Auflagefrist nicht angemeldet sind, verwirken (Art. 30 ff BauG und Art. 26 Bst. g BewD). Die Bauverwaltung s3.34
Diemtigen Baupublikation Gesuchsteller: Alexander Dreyer, Rüti 7, 3755 Horboden Projektverfasser: BeoPlanum GmbH, Architektbüro, p.A. Jürg Regez Allmendingenstrasse 14, 3608 Thun Parzelle Nr.: 673 Standort: Rüti, 3755 Horboden Zone: LWZ Landwirtschaftszone Bauvorhaben: Umbau, Erweiterung und Renovation des Wohnhauses
Beanspruchte Ausnahmen: Unterschreiten der Raumhöhe (Art. 67 BauV); Bauen ausserhalb Bauzone (Art. 24 RPG) Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Sauberwasser versickert, Schmutzwasser in Kanalisation Zone: A Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Diemtigen Auflage- und Einsprachefrist bis: Montag, 21. September 2015 Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bauverwaltung Diemtigen s3.34
Diemtigen Baupublikation Gesuchsteller: Hans Peter Mani, Senggi 22, 3757 Schwenden Projektverfasser: Bauherrschaft Parzelle Nr.: 18 Standort: Senggiweidboden, 3757 Schwenden Zone: LWZ Landwirtschaftszone Bauvorhaben: Neubau Weidestall mit Hygieneraum + Materialraum Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb Bauzone (Art. 24 RPG) Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Sauberwasser versickert, Schmutzwasser in bestehende Güllengrube. Zone: B Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Diemtigen Auflage- und Einsprachefrist bis: Montag, 21.9.2015 Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profi le verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bauverwaltung Diemtigen
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angegeben werden, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich vertritt. Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre. Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Abteilung Bau Spiez s3.35
Nichtamtlicher Teil Alpkorporation Haslerberg Lenk Alpabfahrtsbestimmung Sonntag, 30. August 2015, 13.30 Uhr auf dem Leiterli Der Vorstand s7.35
Vorholzallmendgemeinde Oberwil-Därstetten Herbstversammlung Donnerstag, 10. Sept. 2015 / 20 Uhr im Gasthaus Rossberg Traktanden: 1. Erhöhung der Auszahlung von Lischenbeiträgen / Lischenausgabe 2. Wasserangelegenheit Schüpfenhütte 3. Alpkontrolle Sommer 2015 : Orientierung und Beschlussfassung 4. Erhöhung der Auszahlung von Sömmerungsbeiträgen 5. Verschiedenes Die Allmendkommission s7.35
Rechtsame Gemeinde Balzenberg
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Nr. 35 Donnerstag, 27. August 2015
Simmentaler Anzeiger 5
Sehr geehrte Anwohnerinnen und Anwohner
Sehr geehrte Anwohnerinnen Sehr geehrte Anwohner
Thun – Spiez / Gwatt
Auf der Strecke Därstetten Zweisimmen
Tiefbauarbeiten Entwässerung
Unterhaltsarbeiten ausgeführt Aus betrieblichen Gründen und aus Gründen der Sicherheit werden diese Arbeiten auch nachts durchgeführt. Sie dauern jeweils von 21.00 Uhr bis 06.00 Uhr. Für die Bauarbeiten werden die dazu notwendigen Arbeitsgeräte eingesetzt. Die BLS bittet die betroffene Bevölkerung um Entschuldigung für die unumgänglichen Arbeiten und dankt bestens für das Verständnis. Die BLS und die ausführende Bauunternehmung sind bemüht, den Lärm auf ein Minimum zu beschränken. Haben Sie Fragen? Der BLS-Kundendienst ist von Montag bis Freitag zwischen 07.00 und 19.00 Uhr für Sie da.
Auf der Strecke KW 36, So/Mo, 30./31.August bis ca. KW 43, Do/Fr, 22./23. Oktober 2015
Die Arbeiten dauern jeweils von ca. 21.00 – 06.00 Uhr Die bevorstehenden Tiefbauarbeiten können aus betrieblichen- und sicherheitstechnischen Gründen zum Teil nur in der Nacht ausgeführt werden. Die Maschinen und die zum Schutz des Personals unumgänglichen Alarmmittel verursachen unvermeidliche Immissionen. Wir bemühen uns, diese auf ein Minimum zu reduzieren. Wir bitten die Bevölkerung der angrenzenden Wohngebiete um Kenntnisnahme und entschuldigen uns im Voraus für die Störung der Nachtruhe. Wir hoffen auf Ihr Verständnis und danken dafür. Haben Sie Fragen? Sie erreichen uns von Montag – Freitag, 7.00 – 19.00 Uhr unter der Nummer 058 327 31 32 oder mittels Kontaktformular unter www.bls.ch/kundendienst. BLS Netz AG Anlagen & Projekte Ingenieurbau-Ausführung Bauleitung Oberland
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werden von Mittwoch, 2. September bis Samstag, 5. September 2015
Wir möchten Sie über die folgenden Nachtarbeiten orientieren:
Telefon 058 327 31 32 Kontaktformular unter www.bls.ch/kundendienst Freundliche Grüsse
BLS Netz AG Bau & Unterhalt Region Oberland
Annahmeschluss Montag, 17.00 Uhr heisst nicht, dass Sie Ihre Anzeigen nicht schon früher aufgeben dürfen. Je früher, desto besser! Die Verlegerin
Das Schicksal liess ihr keine Wahl. Ihr Lächeln aber wird uns bleiben, in unserem Herz als Sonnenstrahl kann selbst der Tod es nicht vertreiben.
Aufrichgen Dank Wir möchten uns auf diesem Weg für die überaus grosse Anteilnahme, die vielen Zeichen des Mitgefühls, für die tröstenden Worte, für jeden Händedruck – wenn die Worte fehlten und jede Umarmung bedanken, die uns in dieser schweren Zeit des Abschiednehmens von unserer lieben und unvergesslichen
Elisabeth Glaus-Mischler entgegengebracht wurden. Es ist schwer, einen geliebten Menschen zu verlieren, aber auch tröstend zu wissen, wie viele ihn geliebt und geschätzt haben. Ganz besonders danken wir: – Herrn Dr. med. Jean-Marc Lüthi und seinem Onkologie-Team in Thun – dem Ärzte- und Pflegetam A3 Nord des Spitals Thun für die liebevolle Betreuung – Frau Pfarrerin Susanna Schneider Riner für die würdigen Abschiedsworte – dem Bestaungsdienst, Daniel Lochbrunner und Frau Yvonne Tschanz, für die einfühlsame Beratung und Betreuung – für die vielen Blumen, Karten und Spenden. Ein ganz persönlicher Dank auch an alle Familienmitglieder, Freunde und Bekannte, die Elisabeth im letzten Jahr auch in schwierigen Zeiten mit Besuchen, Briefen, Aufmerksamkeiten und lieben Nachrichten und vielem mehr zur Seite standen. Wir sind überwälgt, wie viele Karten, Briefe und Zeichen wir in dieser Zeit erfahren duren und bedanken uns bei allen herzlichst. All diese Beileidbezeugungen schenken uns Kra in dieser schweren Zeit. 3646 Einigen, im September 2015
Die Trauerfamilie
Information zu Bauarbeiten während der Nacht Sehr geehrte Anwohnerinnen Sehr geehrte Anwohner
Beim Bahnhof Spiez sowie in Erlenbach
Telefon 033 654 30 50 Wir sind für Sie da – Tag und Nacht www.allgemeine-bestattung.ch
werden von Montag, 31. August bis Samstag, 5. September 2015 und von Montag, 7. September bis Sonntag, 13. September 2015
Arbeiten am Gleis ausgeführt Aus betrieblichen Gründen und aus Gründen der Sicherheit werden diese Arbeiten nachts durchgeführt. Sie dauern jeweils von 21.00 Uhr bis 06.00 Uhr. Für die Bauarbeiten werden die dazu notwendigen Arbeitsgeräte eingesetzt. Die BLS bittet die betroffene Bevölkerung um Entschuldigung für die unumgänglichen Arbeiten und dankt bestens für das Verständnis. Die BLS und die ausführende Bauunternehmung sind bemüht, den Lärm auf ein Minimum zu beschränken. Haben Sie Fragen? Der BLS-Kundendienst ist von Montag bis Freitag zwischen 07.00 und 19.00 Uhr für Sie da. Telefon 058 327 31 32 Kontaktformular unter www.bls.ch/kundendienst Freundliche Grüsse
BLS Netz AG Bau & Unterhalt Region Oberland
Andreas Schwarz Michael Rubin Inhaber
Daniel Sommerhalder
Das schönste Denkmal, das ein Mensch bekommen kann, steht im Herzen seiner Mitmenschen.
Todesanzeige
Traurig nehmen wir Abschied von meinem lieben Mann, unserem Vater, Schwager, Onkel und Verwandten
Paul Burger-Bhend In seinem 77. Lebensjahr ist er von seiner kurzen, schweren Krankheit erlöst worden. Wir danken Dir. Heimberg, Lädelizentrum 21. August 2015
Sandro Lüthi Bestattungsdienst Spiez, Faulensee, Aeschi, Krattigen, Hondrich, Einigen, Simmental und Kandertal
In Liebe:
Telefon 033 650 99 50
Elisabeth Burger-Bhend Daniel Burger Beatrix Burger Stefan Burger
Tag- und Nachtdienstleistung im In- und Ausland www.luethi-bestattungsdienst.ch
Die Trauerfeier, zu der Sie herzlich eingeladen sind, beginnt am Mittwoch, 2. September 2015 um 14.00 Uhr in der ref. Kirche Wimmis. Da die Asche von Paul später in der freien Natur verstreut wird, bitten wir von Blumenspenden abzusehen und stattdessen die Krebsforschung Schweiz, Effingerstrasse 40, 3008 Bern, Postkonto 30-3090-1, zu unterstützen. Vermerk: Paul Burger-Bhend.
Bestattungen & Thanatologie Thunstrasse 72, 3700 Spiez Tel. 033 654 03 03 Wühreweg 24, 3753 Oey Tel. 033 681 03 03
Daniel Lochbrunner
In Nachfolge Luginbühl AG 53664
Gilt als Leidzirkular.
Sandro Lüthi
Daniel Lochbrunner
Traueradresse: Elisabeth Burger-Bhend, Ahornistrasse 8, 3752 Wimmis
[email protected]
im Dienste der Trauerfamilien
www.lochbrunner-bestattungen.ch
Wir sind für Sie da, wenn Sie uns brauchen ...
Yvonne Tschanz
53659
Information zu Bauarbeiten während der Nacht
Impressum: Der «Simmentaler Anzeiger» wird jeden Donnerstag gratis in alle Haushaltungen, Firmen und Verwaltungen des Verbreitungsgebietes Nieder- und Obersimmental verteilt. Abrufbar auch im Internet auf www.ilg.ch. Inseratannahme: Für das Verbreitungsgebiet des Anzeigers: Ilg AG, 3752 Wimmis, Tel. 033 657 87 87, Fax 033 657 87 86. E-Mail
[email protected]. Auswärtige Inserate: Publicitas AG, Seilerstrasse 8, 3001 Bern, Tel. 031 384 15 27, Fax 031 384 12 13. E-Mail:
[email protected]: www.publicitas.ch/bern Annahmeschluss: Mo, 17 Uhr, für amtl. Publikationen u. Inserate. Niesen-KombiInserate müssen bereits bis Freitag 14.00 Uhr aufgegeben werden. Tel. Bestellungen, Änderungen od. Abbestellungen von Inseraten erfolgen auf Gefahr des Auftraggebers. Insertionspreis: 79 Rp. für die einspaltige mm-Zeile oder deren Raum, mindestens pro Inserat Fr. 39.50. Chiffre-Gebühr Fr. 30.–. Zuzügl. 8 % MWST für alle Inserate. Publ. im amtl. Teil gratis (steht nur Amtsstellen u. Korporationen öffentlich-rechtl. Natur zu). Jungfrau-Gstaad-Kombi Inseratekombi aus 4 Anzeigern, im Berner Oberland: Anzeiger von Saanen, Simmentaler Anzeiger, Frutiger- & Interlakner Anzeiger, mm-Preis Fr. 2.58. Annahmeschl. Freitag der Vorwoche. Abonnementspreise: 3 Mte. Fr. 42.–, 6 Mte. Fr. 53.–, 12 Mte. Fr. 82.–, (Preise inkl. Mwst.) Auflage 14 639 Ex. (WEMF-beglaubigt 2014). Der Verlag behält sich die Möglichkeit vor, für bestimmte Daten vorgeschriebene, aber dem Inhalt nach nicht unbedingt termingebundene Inserate um eine Nummer vor- oder zurückzuverschieben. Vorschriften über das Erscheinen der Inserate an einem bestimmten Platz im Anzeiger werden immer nur als Wunsch, jedoch nicht als Bedingung entgegengenommen. Tel. Bestellungen, Änderungen oder Abbestellungen von Inseraten erfolgen auf Gefahr des Auftraggebers. Amtliche Publikationen und Einberufungen zu Vereinsversammlungen werden nur schriftlich entgegengenommen. Für nicht sinnstörende Druckfehler sowie für Nichteinhalten gewisser Druckvorschriften kann keine Preisreduktion gewährt werden. Im alleräussersten Fall haftet der Verlag maximal bis zur Höhe der Insertionskosten. Zur Ausschaltung von Missbrauch des Chiffredienstes behält sich der Verlag das Recht vor, die eingegangenen Angebote zwecks Prüfung zu öffnen. Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist er nicht verpfl ichtet.
Nr. 35 Donnerstag, 27. August 2015
Simmentaler Anzeiger
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