Familienwegweiser

February 28, 2018 | Author: Anonymous | Category: N/A
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Familienwegweiser der familienfreundlichen Stadt Sundern (Sauerland)

Impressum: Stadt Sundern, Der Bürgermeister, Rathausplatz 1, 59846 Sundern Tel.: 02933/81-0 Fax: 02933/81-111 E-Mail: [email protected] Stand: Februar 2015 Weitere Informationen unter www.sundern.de

Inhaltsverzeichnis

Seite

1. Vorwort

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2. Wirtschaftliche Hilfen Schwangerschaft und Geburt — Mutterschaftsgeld Elternzeit - Elterngeld — Elterngeld plus Kindergeld und Kindergeldzuschlag Das Betreuungsgeld Wohngeld Unterhaltsvorschuss Arbeitslosengeld II nach dem SGB II Sozialhilfe nach dem SGB XII Leistungen für Bildung und Teilhabe Die Familienkarte Rabatte beim Kauf von Bauland

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3. Beratung und Hilfen für Eltern Fachbereich Jugend und Familie Vaterschaftsfeststellung und Kindesunterhalt Frühe Förderung von Kindern Erziehungsberatungsstellen Das Suchthilfenetzwerk Arnsberg-Sundern Familien– und Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Sundern Frauenberatungsstellen Lokales Bündnis für Familie

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4. Betreuungsangebote für Kinder Betreuung in der Kindertagespflege Familienzentren Kindertagesstätten in Sundern Offene Kinderbetreuung „Die Röhrpiraten“ Ehrenamtliches Betreuungsangebot „Die Schaukel Sundern“ Familienpflege Pflegekinderdienst

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5. Bildungssystem Schulsystem NRW Schulen in Sundern Betreuungsmöglichkeiten für Schulkinder/Ferienbetreuung

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6. Angebote für Kinder und Jugendliche Freizeit Kinder-Telefon Musikschule des Hochsauerlandkreises Stadtbibliothek Sundern

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9. Beratungsdienste in und um Sundern

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10. Adressenliste – Hilfe und Gesprächsangebote

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„Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern, Großeltern und Kinder, Familien sind ein kostbares Gut in unserer Zeit und die Keimzellen unserer Gesellschaft und die Stadt Sundern hat es sich zu einer wichtigen Aufgabe gemacht, etwas für Familien zu tun. Unsere Maxime lauten: Familien sind wichtige Leistungsträger, indem sie zur Bildung, zum Erhalt und zur Pflege des Humanvermögens beitragen. Familien bilden soziale Netzwerke. Familie ist da, wo mehrere Generationen zusammen leben. Junge Frauen und Männer brauchen eine Umgebung, die ihnen die Entscheidung für Kinder erleichtert. Erziehung, Bildung und Ausbildung in allen Lebensabschnitten ist fundamentale Voraussetzung für ein erfolgreiches Familien– und Berufsleben. Bedarfsgerechte Freizeitangebote in Kultur, Hobby und Sport sind wichtige Faktoren für Familien, sich in Sundern wohl zu fühlen. Familie und Beruf müssen durch entsprechende Arbeitsangebote und bedarfsgerechte Betreuungsangebote vereinbar sein.

Sundern versteht sich als familien- und kinderfreundliche Stadt, ist Partner bei dem bundesweiten Netzwerk Lokales Bündnis für Familien und wurde im März 2013 als Familiengerechte Kommune zertifiziert. Die Stadt Sundern möchte Ihnen mit dieser Broschüre einen kleinen Wegweiser über diverse Angebote für Familien an die Hand geben.

Detlef Lins Bürgermeister

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Schwangerschaft und Geburt: Für berufstätige werdende Mütter gelten nach Bekanntwerden der Schwangerschaft besondere Arbeitsschutzvorschriften, wie z. B. ein Kündigungsschutz. Nach dem Mutterschutzgesetz besteht außerdem ein Beschäftigungsverbot von 6 Wochen vor und 8 Wochen (bei Mehrlingsgeburten 12 Wochen) nach der Entbindung. Das Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Frauen, die freiwillig oder gesetzlich mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind und in einem Arbeitsverhältnis stehen. Die Höhe des Mutterschaftsgeldes richtet sich nach dem um die gesetzlichen Abzüge verminderten durchschnittlichen Arbeitsentgelt der letzten drei vollständig abgerechneten Kalendermonate und ist auf höchstens 13,00 € kalendertäglich begrenzt. Bei höherem Nettolohn kommt ein Zuschuss des Arbeitgebers hinzu. Nähere Auskünfte, z.B. auch bei Mehrlingsgeburten oder gekündigtem Arbeitsverhältnis, erteilen die gesetzlichen Krankenkassen. Bild: cornelia Memicellie/pixelio. de Das Mutterschaftsgeld des Bundesversicherungsamtes erhalten Frauen, die privat krankenversichert oder familienversichert (z.B. über Ehemann) und zu Beginn der Mutterschutzfrist erwerbstätig sind. Zu der Erwerbstätigkeit zählt auch ein geringfügiges Arbeitsverhältnis (Minijob)! Die Höhe des Mutterschaftsgeldes richtet sich auch hier nach dem Einkommen und ist auf insgesamt 210,00 € für den gesamten Zeitraum begrenzt. Auskünfte und Anträge gibt es beim Bundesversicherungsamt - Mutterschaftsgeldstelle -, Friedrich-Ebert-Allee 38, 53113 Bonn.

Bei Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung bei Erwerbsunfähigkeit (SGB II/SGB XII) Schwangere, die hilfsbedürftig sind, erhalten zusätzlich einen Mehrbedarf von 17 % des jeweiligen Regelbedarfs ab der 13. Schwangerschaftswoche. Außerdem können zusätzliche Leistungen für die notwendigen Erstausstattungen an Bekleidung und Wohnung sowie Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt gewährt werden. Diese einmaligen Leistungen erhalten auch Bedürftige, die sonst keinen Anspruch auf das ALG II haben. Auskunft und Beratung: s. Adressen Seite 13.

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Die Bundesstiftung „Mutter und Kind—Schutz des ungeborenen Lebens“ hilft schwangeren Frauen in Notlagen. Finanzielle Hilfen werden für Aufwendungen geleistet, die während der Schwangerschaft bzw. vor der Geburt entstehen. Auch Hilfen für die Erstausstattung des Babys, zur Weiterführung des Haushaltes oder die Betreuung des Säuglings sind möglich. Die Bundesstiftung möchte Frauen durch die Unterstützung ermutigen und ermöglichen, die Schwangerschaft fortzusetzen. Schnelle und unbürokratische Hilfe mit Beratung zur Antragstellung durch die verschiedenen Sozialverbände und Schwangerschaftsberatungsstellen. Höhe und Dauer der Leistungen richten sich nach der individuellen Situation der Mutter. Die Leistungen werden nicht auf Arbeitslosengeld oder andere Sozialleistungen angerechnet. Es besteht aber kein Rechtsanspruch auf die Leistungen. Anschriften und Kontaktdaten im Anhang ab Seite 50 www.bundesstiftung-mutter-und-kind.de

©Alexandra H./pixelio.de

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Die Elternzeit

Ein Anspruch auf Elternzeit besteht für jeden Elternteil zur Betreuung und Erziehung seines Kindes bis zur Vollendung dessen dritten Lebensjahres. Die Elternzeit ist ein Anspruch des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin gegenüber dem Arbeitgeber. Während der Elternzeit ruhen die Hauptpflichten des Arbeitsverhältnisses. Das Arbeitsverhältnis bleibt aber bestehen und nach Ablauf der Elternzeit besteht ein Anspruch auf Rückkehr auf den ursprünglichen Arbeitsplatz bzw. auf einen, der mit dem vorherigen vergleichbar ist. Hier die wichtigsten Regelungen: Gemeinsame Elternzeit Beide Elternteile können auch gleichzeitig bis zu drei Jahre Elternzeit in Anspruch nehmen. Flexible zwölf Monate Mit Zustimmung des Arbeitsgebers ist eine Übertragung von bis zu zwölf Monaten auf die Zeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes, zum Beispiel während des ersten Schuljahres, möglich.

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Anmeldefristen Arbeitnehmer/innen müssen ihre Elternzeit spätestens 7 Wochen vor deren Beginn schriftlich von der Arbeitgeberseite verlangen. Damit wird organisatorischen Schwierigkeiten, insbesondere von mittelständischen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, bei der Suche nach Ersatzkräften Rechnung getragen. Um die Elternzeit flexibel zu gestalten und gleichzeitig die notwendige Planungssicherheit für die Arbeitgeberseite zu gewährleisten, müssen sich die Eltern bei der Anmeldung für die kommenden zwei Jahre ab Beginn der Elternzeit festlegen. Wird die Elternzeit von der Mutter unmittelbar nach der Mutterschutzfrist oder unmittelbar nach einem auf die Mutterschutzfrist folgenden Urlaub in Anspruch genommen, so braucht sie sich nur bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres des Kindes festzulegen. Zulässige Teilzeitarbeit während der Elternzeit Während der Elternzeit ist eine Teilzeiterwerbstätigkeit von bis zu 30 Wochenstunden zulässig. Bei gleichzeitiger Elternzeit können die Eltern somit insgesamt 60 Wochenstunden (30 + 30) erwerbstätig sein. Damit besteht die Möglichkeit, auch während der Elternzeit das Familieneinkommen in einem gewissen Umfang zu sichern. Sowohl Vater als auch Mutter sind nicht gezwungen, ihre Erwerbstätigkeit zu unterbrechen, und können die Betreuung ihres Kindes selbst übernehmen. Dies entspricht den Wünschen vieler Eltern und kommt gleichzeitig auch den Bedürfnissen von Betrieben entgegen. Sie haben hoch motivierte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und brauchen nicht längere Zeit auf ihre bewährten Fachkräfte zu verzichten. Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit Unter bestimmten Voraussetzungen besteht ein Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit in der Elternzeit im Rahmen von 15 bis 30 Wochenstunden. Der Anspruch gilt in allen Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten. Ein Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit besteht nicht, wenn dringende betriebliche Gründe dem entgegenstehen. Es besteht ein Rückkehranspruch zur vorherigen Arbeitszeit nach Ende der Elternzeit.

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Kündigungsschutz in der Elternzeit Ab dem Zeitpunkt, ab dem die Elternzeit angemeldet worden ist, frühestens jedoch acht Wochen vor Beginn der Elternzeit sowie während der Elternzeit, darf die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nicht kündigen. Nur in besonderen Fällen kann ausnahmsweise eine Kündigung für zulässig erklärt werden. Die Klärung der Zulässigkeit erfolgt durch die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde oder einer von ihr bestimmten Stelle.

Das Elterngeld Eltern bekommen das Elterngeld zusätzlich zum Kindergeld. Das Elterngeld beläuft sich auf 67 % des Nettogehaltes des Elternteils, der nach der Geburt des Kindes zu Hause bleibt, für max. 14 Monate. Eltern mit einem Nettoverdienst von mehr als 1.240 € erhalten 65% ihres letzten Nettoverdienstes. Das Elterngeld beträgt mindestens 300,00 €/Monat, maximal 1.800 €/Monat. Das Elterngeld wird beim Arbeitslosengeld II sowie bei der Sozialhilfe und beim Kinderzuschlag vollständig als Einkommen angerechnet. Spitzenverdiener mit einem Jahreseinkommen von über 250.000 € (Ehepaare 500.000 €) wird das Elterngeld gestrichen. Während der Elterngeldzeit ist Teilzeitbeschäftigung unter 30 Stunden wöchentlich möglich. Nähere Informationen erhalten Sie aus der Infobroschüre Elterngeld und Elternzeit des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, sowie unter www.elterngeld.nrw.de. Sie haben noch Fragen? Wenden Sie sich einfach an den Fachdienst Finanzielle Familienförderung - Elterngeld beim Hochsauerlandkreis, Steinstr. 27, 59872 Meschede. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Elterngeldkasse beraten Sie gerne. Sprechzeiten in Meschede (Kreishaus, Steinstr. 27), Tel.: 0291 / 94-2587 Dienstags und Donnerstags 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr Donnerstags 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr

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Neue Regelungen für ab 01. Juli 2015 zu Elternzeit, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus      

Bei der Elternzeit können nun 24 Monate statt bisher 12 Monate zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes eingesetzt werden. Sie kann in drei Zeitabschnitte pro Elternteil aufgeteilt werden. Die Anmeldung muss beim Arbeitgeber bis zum dritten Geburtstag des Kindes sieben Wochen vor Antritt erfolgen, sonst beträgt die Anmeldefrist 13 Wochen. Das ElterngeldPlus ersetzt das wegfallende Einkommen wie das bestehende Elterngeld auch. Eltern können Elterngeld und Teilzeitarbeit kombinieren. Es beträgt monatlich maximal die Hälfte des Elterngeldes, das den Eltern ohne Teilzeiteinkommen nach der Geburt zustünde. Es wird für den doppelten Zeitraum gezahlt: Ein Elterngeldmonat = zwei ElterngeldPlus-Monate und somit über den 14. Lebensmonat hinaus. Eltern, die gemeinsam in Teilzeit gehen und mind. 4 Monate parallel zw. 25 und 30 Stunden arbeiten, erhalten jeweils vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate als Partnerschaftsbonus.

Nähere Informationen erhalten Sie beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Service Telefon: 030-20179130 oder www.elterngeld.de

©Rainer Sturm/pixelio.de

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Das Kindergeld Kindergeld können alle Eltern erhalten, die ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik haben. Das Geld gibt es für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr, für Kinder in der Ausbildung oder im Bundesfreiwilligendienst oder anderen geregelten Freiwilligendiensten bis zum 25. Lebensjahr, für Kinder ohne Arbeitsplatz bis zum 21. Lebensjahr und zeitlich unbegrenzt für Kinder, die wegen einer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten. Die Höhe des Kindergeldes beträgt für die ersten beiden Kinder monatlich 184 Euro, für das dritte Kind 190,00 € und für jedes weitere Kind monatlich 215,00 Euro. Zu beantragen ist das Kindergeld bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit im Arbeitsamt, von der es auch ausgezahlt wird. Wer im Öffentlichen Dienst beschäftigt ist, beantragt das Kindergeld bei seiner Personalstelle. Das Kindergeld wird an die Person gezahlt, in deren Obhut sich das Kind befindet. Lebt das Kind mit beiden Eltern zusammen, können diese bestimmen, wer von ihnen das Kindergeld erhalten soll. Der Kinderzuschlag Eltern, die den Lebensunterhalt durch das Einkommen sicherstellen können, aber trotzdem nicht genug Geld zur Verfügung haben, um auch den Lebensunterhalt der Kinder zu bestreiten, können einen Anspruch auf Kinderzuschlag haben. Das monatliche Mindesteinkommen sollte für Paare 900,00 € und für Alleinerziehende 600,00 € erreichen, aber eine individuell ermittelte Höchstgrenze nicht überschreiten. Bei Überschreitung der Einkommensgrenze wird der Kinderzuschlag anteilig gekürzt. Mit Kinderzuschlag und Wohngeld kann u.U. ein Arbeitslosengeld II-Bezug vermieden werden. Hinweis: Der Bezug von Wohngeld und/oder Kinderzuschlag ermöglicht es, Leistungen zur Bildung und Teilhabe (s. ab Seite 14) für die Kinder in Anspruch zu nehmen. Zuständige Stelle für die Stadt Sundern: Familienkasse Meschede Brückenstraße 10 59872 Meschede Tel. 0800/4 5555 30 (Kindergeld/Kinderzuschlag) Tel. 0800/4 5555 33 (Zahlungstermine)

© kurt F. Domnik / pixelio.de

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Betreuungsgeld Seit dem 01.08.2013 haben Eltern Anspruch auf Betreuungsgeld, wenn Sie für Ihr ab dem 01.08.2012 geborenes Kind keine öffentlich geförderte Tageseinrichtung oder Kindertagespflege in Anspruch nehmen. Es kommt nicht darauf an, ob und in welchem Umfang die Eltern während des Bezugs von Betreuungsgeld erwerbstätig sind. Ein zeitlich paralleler Bezug von Elterngeld und Betreuungsgeld ist ausgeschlossen. Daher kann das Betreuungsgeld grundsätzlich vom ersten Tag des 15. Lebensmonats des Kindes für längstens 22 Lebensmonate bezogen werden. Die Höhe des Betreuungsgeldes beträgt 150,-- Euro monatlich. Betreuungsgeld wird beim Arbeitslosengeld II, bei der Sozialhilfe und beim Kinderzuschlag angerechnet. Zuständig für die Zahlung ist der Hochsauerlandkreis, Kreishaus Meschede, Steinstr. 27, 59872 Meschede. Tel.: 0291-94-2587 Sprechzeiten: Donnerstags im Kreishaus Meschede von 08.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 15.30 Uhr Nähere Auskünfte und Anträge auf Betreuungsgeld erhalten Sie dort und im Internet unter www.hochsauerlandkreis.de

© S. Hofschlaeger/pixelio.de

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Wohngeld Wohngeld wird zur wirtschaftlichen Sicherung angemessener und familiengerechter Wohnverhältnisse als „Mietzuschuss“ für Mieter von Wohnraum und als „Lastenzuschuss“ für Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung gewährt. Nicht antragsberechtigt sind alleinstehende Erstauszubildende, sowie Schüler und Studenten, denen Bafög dem Grunde nach zusteht. Empfänger von Transferleistungen, bei deren Berechnung Kosten der Unterkunft berücksichtigt werden, sind vom Wohngeld ausgeschlossen. Dazu gehören Menschen, die Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter oder Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten. Jedes Kind erhöht die Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder und damit das Wohngeld. Kindergeld und Kinderzuschlag bleiben bei der wohngeldrechtlichen Einkommensermittlung in voller Höhe, Elterngeld grundsätzlich bis zu einer Höhe von 300 Euro bzw. bei doppelter Bezugsdauer des Elterngeldes, von 150 Euro unberücksichtigt. Für Kinder zwischen 16 und 24 mit eigenem Einkommen gibt es einen Freibetrag in Höhe des Einkommens, höchstens jedoch von 600 Euro im Jahr. Hinweis: Der Bezug von Wohngeld und/oder Kinderzuschlag ermöglicht es, Leistungen zur Bildung und Teilhabe (s. ab Seite 14) für die Kinder in Anspruch zu nehmen.

Hinweis für Alleinerziehende: Alleinerziehende erhalten für jedes Kind unter zwölf Jahren einen Freibetrag.

Ansprechpartnerinnen bei der Stadt Sundern sind: Renate Merten, Tel. 02933/81-137, Zimmer Nr. 211 Simone Blume, Tel. 02933/81-139, Zimmer Nr. 212 Rathaus, Rathausplatz 1, 59846 Sundern Beratung erfolgt nach Terminvereinbarung

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Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende Wenn Sie als Alleinerziehende/r für Ihr Kind keinen oder keinen ausreichenden Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten, besteht Anspruch auf Unterhaltsvorschuss nach dem Unterhaltsvorschussgesetz. Ein Kind hat Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz, wenn es: das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat und im Bundesgebiet bei einem seiner Elternteile lebt, der ledig, verwitwet, geschieden, von seinen Eltern dauernd getrennt lebt, bzw. dessen Ehegatte für voraussichtlich wenigstens sechs Monate in einer Anstalt untergebracht ist, nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt vom anderen Elternteil oder, wenn dieser Elternteil verstorben ist, Waisenbezüge erhält. Ein ausländisches oder staatenloses Kind hat einen Anspruch nur, wenn es selbst oder sein betreuender Elternteil im Besitz eines bestimmten Aufenthaltstitels ist (§ 1 Absatz 2 a UVG). Dieses zusätzliche Erfordernis gilt grundsätzlich nicht für Angehörige der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und der Schweiz. Beratung und Antragstellung: Stadt Sundern, Fachbereich Bildung, Jugend und Familie, Rathaus, Rathausplatz 1, 59846 Sundern Ansprechpartnerinnen: Elisabeth Kremer, Tel.: 02933/81-262, Zimmer Nr. 126 Katja Bartel, Tel.: 02933/81-280, Zimmer Nr. 126

Steuerfreibetrag für Alleinerziehende: Alleinerziehende Väter und Mütter können einen steuerlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 1.308 Euro jährlich erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass mindestens ein Kind im Haushalt lebt, für das der oder dem Alleinerziehenden Kindergeld beziehungsweise ein Freibetrag für Kinder zusteht. Außerdem müssen die Alleinerziehenden auch alleinstehend sein. Der Entlastungsbetrag wird bei der Lohnsteuer in der Steuerklasse II berücksichtigt.

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Arbeitslosengeld II nach dem SGB II Sofern Ihnen kein oder kein ausreichendes Einkommen für den Lebensunterhalt zur Verfügung steht, besteht u. U. Anspruch auf Arbeitslosengeld II nach dem Sozialgesetzbuch II. Die Leistung setzt voraus, dass Arbeitsfähigkeit besteht. Dabei ist unerheblich, dass eine Erwerbstätigkeit z. B. wegen der Betreuung und Erziehung von Kindern zurzeit nicht möglich ist. Mehrbedarfe gibt es u.a. für Schwangere, erwerbsfähige Behinderte, außerdem Einmalleistungen z.B. für die Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt, Erstausstattung der ersten Wohnung oder Umzugs – und Renovierungskosten. Auch finanzielle Unterstützung bei der Stellensuche: Kosten für Bewerbungsunterlagen, Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen und anderes. Die Leistungen nach dem SGB II sind Einkommens- und Vermögensabhängig. Zuständig für Beratung und Antragstellung: Hinweis für Alleinerziehende: Stadt Sundern, Jobcenter, Rathausplatz 1 Sie erhalten zusätzlich einen Mehrbedarf zu 59846 Sundern den Leistungen nach dem SGB II und SGB Tel.: 02933/81-0 XII, abhängig von Alter und Anzahl der Kinder. Ansprechpartner: die Zuständigkeit der einzelnen Sachbearbeiter/innen richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens.

Sozialhilfe nach dem SGB XII Sofern Sie erwerbsunfähig sind und Ihnen kein oder kein ausreichendes Einkommen für den Lebensunterhalt zur Verfügung steht, besteht unter Umständen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII. Außerdem sieht das SGB XII weitere finanzielle Leistungen, z. B. Hilfe bei Pflegebedürftigkeit oder Behinderung vor. Sozialhilfeleistungen sind Einkommens- und Vermögensabhängig. Zuständig für Beratung und Antragstellung: Stadt Sundern, Abt. Soziale Leistungen und Beratungen, Rathaus, Rathausplatz 1, 59846 Sundern Tel.: 02933-81-0 Ansprechpartner: die Zuständigkeit der einzelnen Sachbearbeiter/innen richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens.

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Leistungen für Bildung und Teilhabe Allgemeine Information Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene können neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft in Anspruch nehmen.

Wer ist anspruchsberechtigt?

Kinder und Jugendliche, die folgende Leistungen erhalten: Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld n.d. SGB II Sozialhilfe n.d. SGB XII Kinderzuschlag n.d. Bundeskindergeldgesetz (BKGG) Wohngeld n.d. Wohngeldgesetz (WoGG) Leistungen nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz

Welche Leistungen gibt es?

Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene gibt es zusätzlich zu den Leistungen sogenannte Bedarfe für Bildung und Teilhabe:  Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen,  Schulbedarf für Schülerinnen und Schüler,  Schülerbeförderungskosten für Schülerinnen und Schüler,  Lernförderung für Schülerinnen und Schüler,  Zuschuss zum Mittagessen für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Schülerinnen und Schüler sind alle Personen, die:  noch keine 25 Jahre alt sind,  eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen und  keine Ausbildungsvergütung erhalten.

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1. Eintägige Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten Für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, können die von dieser Einrichtung in Rechnung gestellten Kosten für eintägige Ausflüge und für mehrtägige Klassenfahrten übernommen werden.

2. Schulbedarf Schülerinnen und Schüler erhalten für die Schulausstattung jeweils zum 1. August 70 Euro und zum 1. Februar 30 Euro. Anschaffungen wie Schulranzen, Sportzeug und Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien (z. B. Füller, Malstifte, Taschenrechner, Hefte) sollen dadurch erleichtert werden.

3. Schülerbeförderungskosten Schülerinnen und Schüler, welche die nächstgelegene Schule besuchen und diese nicht zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichen können, erhalten einen Zuschuss zu ihren Schülerbeförderungskosten, wenn die Kosten nicht von anderer Seite übernommen werden.

4. Lernförderung Kinder brauchen manchmal Unterstützung, um die Lernziele in der Schule zu erreichen. Wenn die schulischen Angebote nicht ausreichen, um bestehende Lerndefizite zu beheben und damit das Klassenziel zu erreichen, kann eine ergänzende angemessene Lernförderung gewährt werden.

5. Zuschuss zum Mittagessen Wenn Schulen und Kindertageseinrichtungen ein gemeinsames Mittagessen anbieten, können Schülerinnen und Schüler und Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, einen Zuschuss zum Mittagessen bekommen, um die höheren Kosten auszugleichen.

6. Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten ein Budget von 10 Euro monatlich für Vereins-, Kultur- oder Ferienangebote, um z. B. beim Musikunterricht, beim Sport, bei Spiel und Geselligkeit oder bei Freizeiten mitmachen zu können. .

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Die Leistungen werden, mit Ausnahme des Schulbedarfes und der Kosten für die Schülerbeförderung, nicht als Geldleistungen erbracht. Die Leistungen werden Ihnen vom Jobcenter zugesagt und dann mit dem jeweiligen Leistungsanbieter direkt abgerechnet Antragstellung Für alle Leistungen für Bildung und Teilhabe (außer für den persönlichen Schulbedarf) ist für jedes Kind ein gesonderter Antrag erforderlich. Bitte stellen Sie die Anträge rechtzeitig, damit die Leistungen Ihren Kindern in vollem Umfang zu Gute kommen. Nähere Auskünfte und Anträge erhalten Sie bei der Stadt Sundern, Abt. Soziale Leistungen und Beratungen oder auf der Internetseite www.sundern.de. Ansprechpartnerin: Doris Weber, Tel.: 02933/81-304, Zimmer-Nr.: 209a

©Stephanie Hofschläger/pixelio.de

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Familienkarte der Stadt Sundern Die Familienkarte Sundern ist ein Zeichen familienorientierter Politik. Durch Kooperation mit den teilnehmenden Partnern aus Handel, Handwerk, Gewerbe und Dienstleistungsbetrieben erhalten Sunderner Familien ansprechende Vergünstigungen und exklusive Angebote unterschiedlicher Art, die das Familienbudget schonen und Lust auf Familienaktivitäten machen. Die Leistungen der familienfreundlichen Partner sind in einem Angebotsprospekt zusammengestellt, der bei Ausgabe der Familienkarte ausgehändigt wird. Wer bekommt die Familienkarte ? Die Familienkarte erhalten alle Familien/Erziehungsberechtigten in deren Haushalt mindestens ein Kind unter 18 Jahren lebt und deren Hauptwohnsitz Sundern (59846) ist. Welche Daten enthält die Familienkarte? Auf der Rückseite der Familienkarte befinden sich neben dem Familiennamen, die Vornamen sowie die Geburtsdaten der Kinder noch eine lfd. Nr. und ein Ablaufdatum. Wo bekommt man die Familienkarte ? Anträge gibt es im Rathaus sowie im Büro des Stadtmarketing Sundern. Mitzubringen ist der Ausweis und der Nachweis über die Anzahl der Kinder und deren Alter. Pro Familie wird eine Karte ausgestellt. Was kostet die Familienkarte ? Durch die Unterstützung der Stadtmarketing Sundern e.G. ist die Familienkarte kostenlos erhältlich. Wie lange ist die Familienkarte gültig ? Die Familienkarte erscheint nach Antragstellung und ist jeweils ein Jahr gültig.

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Wie ist die Familienkarte einzusetzen ? Die Familienkarte ist für die gesamte Familie und wird beim Bezahlen oder beim Einlösen des eingeräumten Vorteils beim beteiligten Partner vorgezeigt werden muss. Woran erkennt man die Partner der Familienkarte ? Die Partner der Familienkarte sind durch den Familienpartner-Aufkleber erkennbar. Wo muss man sich bei Verlust der Familienkarte melden ? Bei Verlust sollte das Rathaus oder das Büro des Stadtmarketing informiert werden, damit eine Ersatzkarte ausgestellt werden kann. Ansprechpartnerin Barbara Emde Telefon 0 29 33/ 81-255 Zimmer-Nr.: 101 Weitere Informationen finden Sie unter: www.sundern.de

>Familien– und Karte

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Rabatte beim Kauf von Bauland an Familien mit Kindern Beim Kauf von Bauland können Familien mit Kindern einen Rabatt von 3% je Kind unter 18 Jahren erhalten. Dieser Rabatt kann auch für Kinder gewährt werden, die innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss des Kaufvertrages geboren werden. Diese Rabatte können nur eingeräumt werden für Bauland, das Eigentum der Stadt Sundern ist. Es gelten die Einkommensgrenzen im öffentlichen Wohnungsbau. Beratung und Antragstellung: Stadt Sundern, Abt. Grundstücksmanagement, Rathaus, Rathausplatz 1, 59846 Sundern Wolfgang Teipel, Tel.: 02933-81-145 Zimmer Nr.: 313

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Beratung und Hilfen für Eltern Fachbereich Bildung, Jugend und Familie bei der Stadt Sundern In allen Fragen der Erziehung, Versorgung und Betreuung bietet der Fachbereich Bildung, Jugend und Familie Hilfe und Beratung an. Aufgabe ist es, junge Menschen in ihrer Entwicklung zu fördern, Eltern in ihrem Recht auf Erziehung ihrer Kinder zu unterstützen, zum Schutz der Kinder und Jugendlichen tätig zu werden, sowie Auskunft und Beratung in sozialen Angelegenheiten zu geben. Wichtige Leistungen für Familien sind: Beratung und Betreuung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen; intensive ambulante sozialpädagogische Familienhilfe; Mitwirkung im Gerichtsverfahren bei Trennung und Scheidung; Mitwirkung im Gerichtsverfahren als Jugendgerichtshilfe; vorläufige Schutzmaßnahmen wie Inobhutnahme und Notaufnahme von Kindern und Jugendlichen Vermittlung von Kindern und Jugendlichen z. B. in Heimeinrichtungen, Pflegefamilien und Wohngruppen. Weitere Angebote Pflegekinderdienst, Adoptionsvermittlung; Tagespflege; Betreuungsmaßnahmen in Tagesgruppen, schulischen Nachmittagsgruppen und sonstigen Nachmittagsangeboten; Beratung und Information für Alleinerziehende; Unterstützung bei der Vermittlung in Kindertagesstätten; Stadtteilarbeit und Zusammenarbeit mit Institutionen wie Schulen, Kindertagesstätten, Polizei etc. Die Bürgerinnen und Bürger haben Anspruch auf eine kostenlose Beratung durch die sozialpädagogischen Fachkräfte. Der Datenschutz ist dabei gewährleistet.

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Wer kann sich an die Abteilung „Jugend und Familie“ wenden? Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 21 Jahre werden beraten, wenn ... sie Rat und Unterstützung brauchen; sie zu Hause oder dort, wo sie leben, Probleme haben; sie Schwierigkeiten in der Schule haben; sie an ihrer momentanen Lebenssituation etwas verändern möchten und dabei Hilfe benötigen; sie körperlicher, psychischer, sexueller oder einer anderen Form von Gewalt ausgesetzt sind; sie bedroht werden und Schutz benötigen; sie mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind. Mütter und Väter erhalten Beratung, wenn Probleme bei der Erziehung auftreten; sie sich mit ihrer Situation überfordert fühlen; sie Fragen bei der Suche nach einer geeigneten Betreuungsmöglichkeit für ihre Kinder haben; die Kinder in Notsituationen unversorgt sind; es Probleme in der Schule gibt; sie Rat und Unterstützung in Partnerschaftsfragen benötigen; sie sich in Trennungs- oder Scheidungssituationen befinden; sie Fragen zu Sorgerechts- und Umgangsregelungen haben; ihre Kinder mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind; Unterhaltsangelegenheiten zu regeln sind. Ansprechpartner/innen: Brigitte Scheffer, Tel.: 02933/81-268, Sarah Schäffer, Tel.: 02933/81-233, Elisabeth Willeke, Tel.: 02933/81-270, Mirjam Schindler, Tel.: 02933/81-143, Peter Engels, Tel.: 02933/81-266, Hermann Timpe, Tel.: 02933/81-183,

Zimmer Zimmer Zimmer Zimmer Zimmer Zimmer

Nr. Nr. Nr. Nr. Nr. Nr.

129 028a 128 028a 128 036

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Vaterschaftsfeststellung und Kindesunterhalt Sind Eltern nicht miteinander verheiratet, besteht die Vaterschaft rechtlich erst, wenn sie durch Urkunde anerkannt oder gerichtlich festgestellt worden ist. Väter können ihre Vaterschaft bereits vor Geburt des Kindes anerkennen. Diese Anerkennung muss öffentlich beurkundet werden. Dies ist der Stadt Sundern in der Abteilung Jugend– und Familienberatung unentgeltlich möglich. Manchmal ist die Feststellung der Vaterschaft problematischer, z. B. wenn die Mutter bei Geburt des Kindes noch mit einem anderem Mann verheiratet ist. Auch dann kann das Jugendamt umfassende Beratung und Hilfe anbieten. Dies gilt ebenso bei Fragen des Kindesunterhalts – einschließlich der Berechnung, wie hoch die Unterhaltsverpflichtung ist. Im Rahmen einer Beistandschaft kann die Abt. Jugend– und Familienberatung die Unterhaltsansprüche des Kindes geltend machen. Wenn keine Einigung über die Höhe des Unterhaltes erzielt werden kann, wird dies in einem gerichtlichen Unterhaltsverfahren geklärt. Der Elternteil, der mit dem Kind zusammenlebt, ist damit von der oftmals belastenden Unterhaltsklage entbunden. Bei gegenseitigem Einvernehmen kann die Unterhaltsverpflichtung ebenfalls hier kostenfrei beurkundet werden. Ansprechpartnerinnen der Abt. Jugend– und Familienberatung (Beurkundungen): Sandra Lürbke, Tel.: 02933/81-267, Zimmer Nr. 130 Katja Bartel, Tel.: 02933/81-280, Zimmer Nr. 126

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Frühe Förderung von Kindern Die ersten Lebensjahre sind für die Entwicklung eines Kindes von besonderer Bedeutung. Grundlegende, körperliche, geistige und seelische Fähigkeiten entwickeln sich in dieser Zeit. Das Gesundheitsamt des Hochsauerlandkreises – Kinderfrühförderung – steht in allen Fragen, die die Entwicklung und Erziehung des Kindes betreffen, den Eltern als Ansprechpartner zur Verfügung. Frühförderung ist ein Angebot für Familien mit Kindern, die z. B. zu früh geboren oder durch andere Risikofaktoren bedroht sind, sich langsamer oder anders entwickeln, verzögert oder auffällig sprechen, sich unsicher bewegen oder häufig hinfallen, unkonzentriert und ablenkbar wirken, bewegungsunruhig sind, wenig Interesse an der Umwelt zeigen, im sozialen Kontakt Auffälligkeiten zeigen, eine Behinderung haben. Die Kinderfrühförderung des Hochsauerlandkreises verfügt über ein fachlich qualifiziertes Team aus Kinderärzten, sozialmedizinischen Assistentinnen, Arzthelferinnen, Heilpädagoginnen, Dipl.-Sonderpädagoginnen, Motopädinnen und Psychologen. Alle Mitarbeiterinnen der Kinderfrühförderung unterliegen der Schweigepflicht. Informationen auch unter www.hochsauerlandkreis.de

>Gesundheitsamt >Kinderfrühförderung

Ansprechperson: Hochsauerlandkreis, Kreishaus Arnsberg, Eichholzstr. 11, 59821 Arnsberg Frau Dr. Binhold, Tel. 02933/94-4293, Fax: 02931/94-4283, E-Mail: [email protected]

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Erziehungsberatungsstellen Familienberatungsstelle des Sozialdienstes Katholischer Frauen (SkF) Allgemeines Die Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche ist eine Einrichtung der freien Jugendhilfe und keiner Behörde zugeordnet. Das Team der Beratungsstelle besteht aus diplomierten Fachkräften mit psychologischer, pädagogischer und therapeutischer Ausbildung, die sich durch regelmäßige Fortbildungen auf die aktuellen Fragen und Probleme im Erziehungs-, Schul- und Familienalltag einstellen. Die Zielgruppen sind:  Eltern bzw. andere Erziehungsberechtigte wie Stiefeltern, Großeltern etc.  Kinder und Jugendliche  Junge Erwachsene (bis 25 Jahre) Pädagogische Fachkräfte (Lehrer/innen, Erzieher/innen) Jeder wird beraten, unabhängig von Staatsangehörigkeit, Hautfarbe, Konfession, Beruf, sozialem Status, Alter und Herkunft. Aufgaben Gemeinsam mit den Ratsuchenden wird nach Ursachen für die bestehenden Probleme gesucht, versucht Zusammenhänge zu erkennen und Lösungsansätze zu finden. Hilfen werden angeboten durch:  Beratung der Eltern, der Familie, der Kinder oder der Jugendlichen  Diagnostik (Anamnesegespräch, Verhaltensbeobachtung, Testuntersuchung)  Therapie für Kinder und Jugendliche einzeln oder in Kleingruppen  Familientherapie  Prävention (Beratung vor schwierigen Situationen, Elternabende, Informationsgespräche)  Kooperation mit anderen Einrichtungen (nur mit Zustimmung der Ratsuchenden) Die Inanspruchnahme der Beratungsstellen ist freiwillig und für den Ratsuchenden kostenfrei. Alle Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht.

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Anmeldegründe Die Beratungsstelle bietet Unterstützung, wenn Fragen, Probleme oder Konflikte im Leben mit Kindern und Jugendlichen auftreten, wie zum Beispiel bei:  Entwicklungsauffälligkeiten  Erziehungsfragen  Leistungsproblemen in der Schule  Beziehungs- und Belastungsprobleme in der Familie  Problemen bei Trennung und Scheidung  Problemen durch Krankheiten  Psychosomatischen Beschwerden  Ängsten  aktuellen Krisensituationen Öffnungszeiten bzw. Sprechzeiten Beratungen finden in der Regel montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 17.00 Uhr und nach Vereinbarung statt. Melden Sie sich am besten telefonisch an. Das Sekretariat ist zu folgenden Zeiten besetzt: Montag, Donnerstag und Freitag von 13.00 bis 17.00 Uhr, sowie Mittwoch von 8.30 Uhr bis 17.00 Uhr. Es finden auch in den Familienzentren und in allen Schulen der Stadt monatlich offene Sprechstundenstatt. Die Termine erfahren Sie in den jeweiligen Einrichtungen. Kontakt: Erziehungs– und Schulberatung Sundern, Rotbuschweg 3 Tel.: 02933/3360 FAX: 02933/9099741 E-Mail: [email protected]

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Hinweis für Alleinerziehende: Zusätzlich zu den genannten Leistungen findet einmal im Vierteljahr ein Alleinerziehenden-Café im Familienzentrum Kunterbunt in Hachen statt. Es bietet die Gelegenheit zum Austausch während die Kinder betreut werden. Zudem wird regelmäßig in Kooperation mit den Familienzentren ein präventives Elterntraining für Alleinerziehende mit Informationen, Gesprächen u. praktischen Übungen angeboten. Es ist für Mütter oder Väter von Kindern im Alter von 4 bis 10 Jahren konzipiert. Auskunft und Anmeldung über die Beratungsstelle.

Katholische Bildungsstätte Arnsberg Elternbildung in der Katholischen Bildungsstätte (KBS) für Erwachsenen- und Familienbildung Arnsberg Diese kirchliche Einrichtung bietet interessante und hilfreiche Vorträge und Kurse zu den Themen: Ehe, Familie und Erziehung, Eltern-Kind-Gruppen, Mensch in Kirche und Gesellschaft, kreatives Gestalten, textiles Gestalte, Hauswirtschaft, Gesundheit, Entspannung und Bewegung sowie Treffpunkte für Selbsthilfegruppen. Veranstaltungsorte sind: Arnsberg, Neheim und Sundern Auskunft und Anmeldung: Katholische Bildungsstätte Hellefelder Straße 15 59821 Arnsberg Telefon

02931/2 20 31 02932/2 20 31 Telefax: 02931/1 47 48 E-Mail: [email protected] Internet: www.kbs-arnsberg.de

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Das Suchthilfenetzwerk Arnsberg-Sundern Die Einrichtung „Wendepunkt Suchthilfe Stadt Arnsberg“ ist auch für den Bereich der Stadt Sundern zuständig. Die Beratung ist kostenlos und anonym. Ansprechpartner im Suchthilfenetzwerk Arnsberg-Sundern: Wendepunkt Suchthilfe Stadt Arnsberg Lange Wege 16a, 59755 Arnsberg St. Johannes Hospital Neheim Abt. Geriatrie – Abt. Psychiatrie Springufer 7, 59755 Arnsberg, Tel. 02932/980-0 Westfälische Klinik Warstein Abt. Sucht-Medizin, Abt. Sucht-Rehabilitation Tel. 02902/82-1 Im Wendepunkt: Lange Wende 16a, 59755 Arnsberg, Tel. 02932/891165 Sozialpsychiatrischer Dienst Eichholzstr. 9, 59821 Arnsberg, Tel. 02931/944217 Diakonie HSK-Soest e. V. Betreutes Wohnen für Suchtkranke Ruhrstr. 74b, 59821 Arnsberg, Tel. 02931/9639593

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Familien- und Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Sundern Die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Sundern informiert, berät und unterstützt Frauen und Männer. Sie wirkt an allen Vorhaben und Maßnahmen der Stadt Sundern mit, die die Belange von Frauen und Familien berühren oder Auswirkungen auf die Gleichberechtigung von Frau und Mann haben. An die Gleichstellungsbeauftragte kann sich gewandt werden z.B. bei: Beschwerden über Diskriminierung, Benachteiligung, Gewaltanwendung, zur Durchsetzung von Fraueninteressen Als Familienbeauftragte der Stadt Sundern koordiniert sie Maßnahmen, Projekte und Angebote für Familien. Hier liegt u.a. auch die Koordination des Lokalen Bündnisses für Familie. Sie können sich an dieser Stelle über alle Angebote der Stadt Sundern für Familien informieren und werden bei Bedarf beraten bzw. an die kompetenten Stellen verwiesen. Sollten Sie Anregungen/Ideen/Vorschläge in diesen Aufgabenbereichen haben, sind Sie jederzeit herzlich aufgefordert sich zu melden. Ansprechpartnerin Barbara Emde, Tel. 02933/81-255, Zimmer–Nr. 101

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Frauenberatungsstellen Die Angebote der Frauenberatungsstellen richten sich an Frauen, unabhängig von Alter, Kultur Schichtund Religionszugehörigkeit. Frauen, die sich in Krisensituationen (z.B. durch Trennung/Scheidung, Konflikte mit Angehörigen, psychischen Problemen) befinden, können sich an eine Frauenberatungsstelle wenden. Es finden offene Beratungsstunden sowie Gesprächsreihen und diverse Veranstaltungen zur Unterstützung statt. Einzelgespräche sowie telefonische Beratung wird ebenfalls angeboten. Frauenberatungsstelle (Frauen helfen Frauen e.V.), Brückenplatz 4, 59821 Arnsberg Ansprechpartnerinnen:

Ursula Hoffmann Uschi Plenge Tel.: 02931/2038 und 2037 Frauenberatungsstelle Meschede, Kolpingstr. 18, 59872 Meschede Ansprechpartnerinnen:

Gabriele Kersting Barbara Hönsch Eva Kästle Tel.: 0291/52 171 /81-255, Zimmer–Nr. 101

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Lokales Bündnis für Familie

Arbeitsweise Es wurde eine Lenkungsgruppe zur Steuerung, Koordination und Gewährleistung von Nachhaltigkeit gegründet. Zu der Lenkungsgruppe gehören:

Das Lokale Bündnis für Familie mit Hauptstellen in Bonn und Berlin ist ein bundesweites Netzwerk, das Kommunen und Kreise bei dem Thema Familie zusammenführt und unterstützt. Informationen sind über

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www.lokale-buendnisse-fuer-familie.de abrufbar.

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Lokales Bündnis für Familie in Sundern Die Stadt Sundern ist Partner bei dem bundesweiten Netzwerk Lokales Bündnis für Familien und hat auf lokaler Ebene ein eigenes Netzwerk gebildet, Das Bündnis will dazu beitragen, dass im lokalen und regionalen Umfeld bessere Lebens- und Arbeitsbedingungen für Familien geschaffen werden, auch oder vor allem unter Berücksichtigung des demografischen Wandels.

Es werden verschiedene Projekte und Aktionen in den verschiedenen Handlungsfeldern geplant und umgesetzt. Ohne die Mithilfe der Bürger ist aber das Lokale Bündnis für Familie in Sundern nicht funktionsfähig.

Handlungsfelder      

Vertreter des Seniorenbeirates und des Jugendparlamentes Sundern Vertreter der Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer und des Unternehmerverbandes, Vertreter der Kirchengemeinden Vertreter von Schulen und Kindergärten Vertreter von Bildungseinrichtungen Vertreter des Elternnetzwerkes Sundern Vertreter der Stadtverwaltung Sundern

Familie und Erziehung Familie und Unternehmen Familie und Bildung Familie und Freizeit Familie und Gesundheit Familie und Lebensraum

Möchten Sie beim Lokalen Bündnis Sundern mitwirken? Ihre Ideen, Ihr Knowhow und Ihre Zeit einsetzen und aktiv das Leben in Sundern mit gestalten?

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Dann wenden Sie sich bitte an: Stadt Sundern Barbara Emde Rathausplatz 1 59846 Sundern Tel.: 02933-81-255 Mail: [email protected] Wir freuen uns über Ihr Interesse!!!

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Betreuungsangebote für Kinder Die ersten Jahre im Leben eines Kindes sind prägend für seine gesamte spätere Entwicklung. Neben der Erziehung in der Familie spielt der Besuch einer Kindertagesstätte oder gegebenenfalls die Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson dabei eine wichtige Rolle. Auch dort wird Ihr Kind wesentlich gefördert – ebenso wie in der Offenen Ganztagsschule. Im Zeichen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf baut die Stadt Sundern auf ein qualifiziertes und bedarfsgerechtes Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsangebot für die Kinder. Die Tageseinrichtungen für Kinder haben als familienergänzende Einrichtungen die Aufgabe, die Gesamtentwicklung Ihres Kindes durch allgemeine und gezielte erzieherische Hilfen und Bildungsangebote zu fördern und zu stärken. Grundvoraussetzung für eine gute Förderung Ihres Kindes ist die Zusammenarbeit aller an der Erziehung Beteiligten. In Bezug auf die qualifizierten Angebote und Betreuungsmöglichkeiten der Einrichtungen im Bereich der Stadt Sundern wird auf die Informationen der einzelnen Träger verwiesen. Wenn sie Fragen zur Betreuung Ihres Kindes haben oder aber auch zur Berechnung des Elternbeitrages, können Sie sich an die Mitarbeiter/innen des Fachbereichs Jugend und Familie wenden.

Betreuung in der Kindertagespflege Im Zeichen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf werden flexible Betreuungsangebote für Kinder – auch schon im Alter von unter drei Jahren – immer wichtiger. Die Kindertagespflege ist seit vielen Jahren eine anerkannte und bewährte Betreuungsform. Sie findet in einer familienähnlichen Situation statt und kann individuell auf den Bedarf der Eltern und des Kindes abgestimmt werden. Im Einzelnen wird verwiesen auf die Informationsbroschüre des Fachbereiches Bildung, Jugend und Familie der Stadt Sundern. Ansprechpartnerin: Lydia Diederich, Tel. 02933/81-307, Zimmer-Nr.: 030

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Familienzentren In den Kindergarten geht fast jedes Kind. In Zukunft werden dort auch die Eltern zunehmend Unterstützung erfahren. Das ist die Idee der neuen Familienzentren in NRW. Wichtige Elemente sind dabei unter anderem: Erziehung und Betreuung von Kindern schon im Alter von unter drei Jahren; vorschulische Sprachförderung; Erziehungsberatung und Bildungsangebote für Eltern; umfassende Begleitung von Familien; im Bedarfsfall auch Vermittlung von Tagesmüttern und Tagesvätern. In den Familienzentren verbinden sich Erziehung, Bildung und Betreuung. Sie verbessern die frühkindliche Förderung (z. B. im wichtigen Bereich der Sprache), stärken Elternkompetenz und schaffen familienfreundliche Rahmenbedingungen, indem die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert wird. Die Familienzentren sind Knotenpunkte in einem neu entstehenden Netzwerk, das Familien umfassend berät und unterstützt. In Sundern gibt es fünf zertifizierte Familienzentren: Lukas Familienzentrum (evangelisch), Eichendorffstraße 73, 59846 Sundern, Tel.: 02933-5076 St. Johannes Familienzentrum (katholisch), Dr.-Kleinsorge-Platz 1, 59846 Sundern, Tel.: 02933-3168 Christkönig Familienzentrum (katholisch), Silmecke 11, 59846 Sundern, Tel.: 02933-3380 Kunterbunt Familienzentrum Hachen (städt.), Schulstr. 16, 59846 Sunden, Tel.: 02935-4067 Verbund Familienzentrum Stockum/Allendorf, Im Wienig 7, 59846 Sundern, Tel.: 02933-4337

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Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Sundern Städtische Kindertageseinrichtungen

Leiterinnen

Telefon

e-Mail

Amecke

Seestr. 6, 59846 Sundern

Frau Stöwer

02393/574

[email protected]

Brandhagen

Frau Aufderbeck

02933/2722

[email protected]

Hachen

Michaelstr. 6, 59846 Sundern Familienzentrum "Kunterbunt", Schulstr. 16, 59846 Sundern

Frau Buzilowski

02935/4067

[email protected]

Hagen

Brückenplatz 5, 59846 Sundern

Frau Kaschka

02393/1434

[email protected]

Hövel

Kreisstr. 6, 59846 Sundern

Frau Scheffer

02935/79383 [email protected]

Linnepe

Vor der Egge 15, 59846 Sundern

Frau Lübke

02934/268

Stemel

Altenberg 5, 59846 Sundern

Frau Röttger

02933/78349 [email protected]

Westenfeld

In der Weist 25, 59846 Sundern

Frau Schültke

02933/4422

[email protected]

Leiterinnen

Telefon

e-Mail

Kirchliche Kindertageseinrichtungen

[email protected]

St. Antonius

Am Halmer 11, 59846 Sundern-Allendorf

Frau Held

02393/870

[email protected]

St. Sebastian

Sebastianstr. 16a, 59846 Sundern-Endorf

Frau Mertens

02933/3507

[email protected]

St. Marien

Brechtingstr. 11a, 59846 Sundern-Hachen

Frau Sieland

02935/1698

[email protected]

St. Antonius

Am Kurplatz 23, 59846 Sundern-Langscheid

Frau Hermes

02935/1084

[email protected]

Im Wienig 7, 59846 Sundern-Stockum St. Josef Christkönig FamiSilmecke 11, 59846 Sundern lienzentrum

Frau Lübke-Peters 02933/4337

[email protected]

Frau Zysno

02933/3380

[email protected]

Familienzentrum Dr.-Josef-Kleinsorge-Platz 1, 59846 Sundern St. Johannes

Frau Ovelgönne

02933/3168

[email protected]

LukasFamilienzentrum Eichendorffstr. 73, 59846 Sundern (ev.)

Frau NeuhausSchäfer

02933/5076

[email protected]

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Eine offene Kinderbetreuung

Levi-Klein-Platz 7 — direkt neben der Fußgängerzone Bei den Röhrpiraten werden Ihre Kinder betreut:  Ohne Voranmeldung  Geringer Kostenbeitrag — 2 € je Kind pro Stunde  Kinder von 1 Jahr bis 9 Jahre  Bis zu 10 Kinder gleichzeitig  Je Tag bis zu 2 Stunden Öffnungszeiten: Montag: Dienstag: Donnerstag: Freitag:

Auch während der Ferien! 14:30 Uhr bis 18:30 Uhr 15:30 Uhr bis 18.30 Uhr 14:30 Uhr bis 18:30 Uhr 14:30 Uhr bis 18:30 Uhr

Telefon: 0176/19338110

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Ehrenamtliche Unterstützung für Familien und Alleinerziehende Ein gemeinsames Projekt der Stadt Sundern, dem ZONTA-Club Arnsberg und der VHS Arnsberg-Sundern

Eltern (Familien und Alleinerziehende) durch ehrenamtliche Hilfe in den verschiedensten Bereichen des täglichen Lebens zu unterstützen und zu entlasten, ist die Idee des Projektes „Die Schaukel“.

    

Praktische Hilfe bei der Säuglings– und Kinderpflege Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Organisation Unterstützung bei Antragstellung, Arzt– und Behördengängen Betreuungsleistung zur Wahrnehmung von Terminen Betreuungsleistung zur persönlichen Entlastung

Es ist eine einfache und kostenlose Hilfe, die möglichst unbürokratisch geleistet werden soll. Dieses Angebot ist nicht mit der sozialpädagogischen Familienhilfe durch das Jugendamt zu verwechseln (siehe unter „Familienhilfe“). Das Familienbüro Sundern koordiniert die Arbeit vor Ort. Es ist Anlaufstelle für Anfragen von Familien und Kooperationspartnern und gleichzeitig Unterstützer der engagierten, ehrenamtlich Tätigen. Ansprechpartner/in: Barbara Emde, Tel. 02933/81-255, Zimmer 101 Klaus Büenfeld, Tel. 02933/81-269, Zimmer 028

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Familienpflege Familienpflege ist ein unterstützendes Angebot für Familien in Krankheits- oder besonderen Belastungssituationen. Es hilft ihnen bei der Versorgung der Kinder und der Weiterführung des Haushalts. Den jeweiligen Bedürfnissen entsprechend wird eine Familienpflegerin als entlastende Kraft eingesetzt. Sie übernimmt die Aufgaben für einen begrenzten Zeitraum selbstständig oder in Kooperation mit der haushaltsführenden Person. Gründe für den Einsatz einer Familienpflegerin können sein, wenn der erziehende Elternteil aufgrund einer Erkrankung vorübergehend ausfällt; wenn die Mutter aufgrund einer Risikoschwangerschaft oder nach der Geburt vorübergehend Unterstützung benötigt; wenn aufgrund einer Notsituation das Wohl des Kindes bzw. der Kinder gefährdet ist; wenn Familien sich in einer schwierigen Lebenssituation befinden und die Bedingungen für das gesunde Aufwachsen des Kindes bzw. der Kinder nicht gegeben sind. Familienpflege wird in Sundern vom Caritasverband Arnsberg-Sundern e. V. angeboten. Ansprechpartnerin beim Caritasverband ist Andrea Schaafstall, Tel. 02931/806608, E-Mail: [email protected]

Pflegekinderdienst Die Abt. Jugend– und Familienberatung ist ständig auf der Suche nach Familien, Paaren oder auch Alleinerziehenden, die bereit sind, ein Pflegekind bei sich aufzunehmen. Die Arbeit des Pflegekinderdienstes setzt bei problembelasteten Familien ein, die dem Kind aus verschiedenen Gründen keine zuverlässige Erziehung und Versorgung sowie ein geborgenes Zuhause bieten können. Ursachen hierfür können z. B. Arbeitslosigkeit, Krankheit, Suchtproblematik oder Trennungsschwierigkeiten sein.

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Ist eine Familie in eine solche Notlage geraten, ist es Aufgabe der Abt. Jugend- und Familienberatung, zu helfen. Eine mögliche Hilfe kann die Unterbringung des Kindes bzw. der Kinder in einer Pflegefamilie sein. Diese Hilfeform kann zeitlich befristet, vorübergehend, aber auch langfristig und auf Dauer angelegt sein. Voraussetzungen für Pflegeeltern: Sie brauchen viel Verständnis und Einfühlungsvermögen für die besonderen Bedürfnisse des Kindes und die Situation der Herkunftsfamilie. Sie akzeptieren, dass das Kind seine leiblichen Eltern lieb behält und den Kontakt zu ihnen braucht. Sie verfügen über ausreichenden Wohnraum, gesicherte finanzielle Verhältnisse und sind bereit zur Kooperation mit dem Jugendamt. Eine Altersgrenze ist für die Pflegeeltern nicht festgelegt. Angestrebt wird jedoch ein natürliches Verhältnis zwischen dem Alter des Kindes und dem der Pflegeeltern, wobei es bewusste Ausnahmen gibt. Auf dieser Basis werden mit den Bewerbern Gespräche geführt. Die besonderen Anforderungen, die sich mit der Aufnahme eines Pflegekindes stellen, werden gemeinsam erarbeitet. Dabei bietet der Pflegekinderdienst Beratung für die Eltern, Pflegeeltern und Pflegekinder in allen Fragen, die das Pflegeverhältnis betreffen. Die Kontakte zwischen Pflegefamilie, Kind und Herkunftsfamilie werden auf Wunsch unterstützt. Für Pflegeeltern werden themenbezogene Fortbildungen sowie spezielle Hilfen je nach Einzelfall und Bedarf angeboten. Ansprechpartner: Peter Engels, Tel. 02933/81-266, Zimmer Nr. 128

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Schulsystem NRW / Schulen in Sundern und mögliche Abschlüsse Berufsbildende Schulen in Arnsberg, Meschede Berufliche Abschlüsse / Allgemeine Hochschulreife

Sekundarabschluss I / Fachoberschule Hauptschulabschluss nach Klasse 9 Gemeinschafts Hauptschule Sundern

Realschule Sundern

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Primarstufe

7 Grundschulen (6 Kath. Bekenntnisschulen, 1 Gemeinschaftsgrundschule)

Gymnasium Sundern

Sekundarstufe I

FS - SP Sprache, emotionale und soziale Entwicklung u. a. in Arnsberg

Gymnasiale Oberstufe Gymnasium Sundern

Sekundarstufe II

Fachoberschulreife

Zwei Jahre vor der Schule Was sollte Ihr Kind können und wie kann es im Kindergarten und von Ihnen als Eltern unterstützt werden? Was ist mit dem „Delphin“-Spiel“ gemeint? Wo finden Sprachförderungen vor der Schulzeit statt?

Das Schulgesetz NRW sieht schon sehr früh Infoveranstaltungen für Sie als Eltern von künftigen Schulkindern vor, in denen Sie von den KiTas und den Grundschulen Tipps und wichtige Hinweise zu frühzeitiger Unterstützung und Förderung Ihrer Kinder erhalten. In Sundern werden Sie zu den jeweiligen Infoabenden mit Ihrer KITa und der Grundschule 2 Jahre vor der Einschulung Ihres Kindes persönlich schriftlich eingeladen. Für Ihren allerersten Blick in Richtung Schule

Infos für die Zeit vor der Schule Mit der Aufnahme in die Grundschule erschließt sich für Ihr Kind eine neue Welt und das tägliche Leben wird sich –auch in der Familie- verändern.

Wann beginnt die Schulpflicht ? Stichtag für das Einschulungsalter (Vollendung des 6. Lebensjahres) war bisher der 30.06. Nach dem Schulgesetz wurde der Stichtag für die Einschulung vom 30. Juni schrittweise auf den 30.September vorverlegt: "Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben." Nachstehend sind die genauen Termine aufgelistet:

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Schuljahr

Stichtag

Geburtszeitraum

2014 / 2015

30. September

01.10.2007 – 30.09.2008

2015 / 2016

30. September

01.10.2008 – 30.09.2009

2016 / 2017

30. September

01.10.2009 – 30.09.2010

Eine vorzeitige Einschulung ist auf Antrag möglich; über den Antrag entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter nach eingehender Beratung mit den Eltern und ggf. mit Hilfe eines schulärztlichen oder schulpsychologischen Gutachtens. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist nur noch aus erheblichen gesundheitlichen Gründen für ein Jahr möglich. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter auf der Grundlage des schulärztlichen Gutachtens. Welche Grundschule? Seit 2008 sind die bisherigen Grundschulbezirke aufgehoben. Sie können bei der Anmeldung wählen, an welcher Grundschule Sie Ihr Kind anmelden wollen. Jedes Kind hat Anspruch darauf, die wohnortnächste Grundschule im Rahmen freier Kapazitäten zu besuchen. Schülerfahrkosten werden bis zur nächstgelegenen Grundschule übernommen, sofern der Schulweg in der einfachen Entfernung mehr als zwei Kilometer beträgt. Die Stadt Sundern hat neben der (Gemeinschafts-)-grundschule Altes Testament sechs katholische Bekenntnisgrundschulen. Die Schulanmeldungen laufen bis zum 15.11. des Jahres vor der Einschulung. Sie erhalten automatisch eine persönliche Einladung zur Anmeldung von der ihrem Wohnsitz nächstgelegenen Grundschule.

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Bildungsdokumentation Mit Ihrem Einverständnis, wird die Entwicklung Ihres Kindes in der Kindertageseinrichtung schriftlich festgehalten und zu einer Bildungsdokumentation zusammengestellt. Sie können selbst entscheiden, ob Sie diese Bildungsdokumentation der Grundschule zur Verfügung stellen oder nicht. Wenn Sie sich dazu entschließen, schaffen Sie eine wichtige Voraussetzung für eine kontinuierliche Förderung Ihres Kindes. Die Grundschule wird die Dokumentation des Schulfähigkeitsprofils fortführen.

Was sollte Ihr Kind können, wenn es in die Schule kommt ? Hier sollen in Stichpunkten einige Anforderungen aufgelistet werden; bei Fragen sollten Sie immer das Gespräch mit den Fachkräften der Kindertageseinrichtung oder der Schule suchen:

Geistige Anforderungen Logisches Denken, Konzentration und Merkfähigkeit Sehen, beobachten, erkennen und verarbeiten Sprechen und Sprache zeitliche Orientierung und Umgang mit Zeit

Soziale Anforderungen Orientierung (in der Gruppe) Selbstbewusstsein Kontaktfähigkeit Gemeinschaftsgefühl motiviert sein Gruppenregeln einhalten

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Körperliche Anforderungen Still sitzen können Gehen, Laufen, Springen Fingerfertigkeit

Vorschulische Sprachförderung Ein besonderer Schwerpunkt in der Zusammenarbeit zwischen Kindertageseinrichtung und Grundschule ist die Sprachförderung. Damit alle Kinder optimale Bildungschancen haben, sollen sie bereits im Kindergarten sprachlich gefördert werden. Seit 2007 werden alle Kinder zwei Jahre vor der Einschulung daraufhin untersucht, ob ihre Sprachentwicklung altersgemäß ist und ob sie die deutsche Sprache hinreichend beherrschen. Ist dies nicht der Fall und werden die Kinder nicht in einer Kindertagesstätte sprachlich gefördert, sind die Eltern verpflichtet, ihre Kinder an einem vorschulischen Sprachkurs teilnehmen zu lassen. Zum Sprachstandsfeststellungsverfahren soll nachstehend der Ablauf kurz dargestellt werden: > März: Informationsveranstaltung über vorschulische Fördermöglichkeiten Alle Eltern, deren Kinder in 2 Jahren schulpflichtig werden, erhalten automatisch eine Einladung zu dem Veranstaltungstermin an der ihrem Wohnsitz nächstgelegenen Schule. > Frühjahr (zwei Jahre vor der Einschulung) 1. Stufe: Sprachstandsfeststellung – Screening In einer Spielsituation wird Ihr Kind innerhalb einer Gruppe in der Kindertageseinrichtung beobachtet und Feststellungen zur Sprachentwicklung getroffen > bis Mai: 2. Stufe: Weiteres Beobachtungsverfahren für die Kinder, bei denen in der 1. Stufe ein nicht eindeutiges Ergebnis entstand, oder an Stufe 1 nicht teilnehmen konnten, oder die noch keine Kindertageseinrichtung besuchen > ab August Sprachförderkurse für die ermittelten Kinder in kleinen Gruppen in den Kindertageseinrichtungen > bei der Schulanmeldung (Okt. – Nov. vor dem Einschulungsjahr) Erneute Sprachstandsfeststellung und bei Bedarf weitere Förderung in einer Fördergruppe. Die Fachkräfte der Kindertageseinrichtung werden Sie rechtzeitig über den Beginn des Verfahrens informieren. Verstehen Sie das Verfahren nicht als erste Prüfung für Ihr Kind, sondern als Hilfestellung, um möglichst frühzeitig Bedarfe zu erkennen und Fördermöglichkeiten greifen zu lassen. weitere Infos finden Sie im Internet unter: www.schulministerium.nrw.de

Ansprechpartnerin bei der Stadt Sundern, Abt. Bildung und Betreuung: Sigrid Pisano, Tel.: 02933/81-238 Zimmer-Nr.: 130

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Im Stadtbezirk Sundern gibt es 7 Grundschulen:  Grundschule Allendorf, Kath. Bekenntnisgrundschule mit dem Angebot der offenen Ganztagsschule bis 16.00 Uhr  Sebastianschule Stockum, Kath. Bekenntnisgrundschule mit dem Angebot der Betreuung bis 16.00 Uhr  Grundschule Altes Testament, Gemeinschaftsgrundschule mit dem Angebot der Betreuung bis 16.00 Uhr  Grundschule Hachen, Kath. Bekenntnisgrundschule mit dem Angebot der offenen Ganztagsschule bis 16.00 Uhr  Johannesschule Sundern, Kath. Bekenntnisgrundschule mit dem Angebot der offenen Ganztagsschule bis 16.00 Uhr  Marienschule Sundern, Kath. Bekenntnisgrundschule mit dem Angebot der offenen Ganztagsschule bis 16.00 Uhr  Freie Schule am See, Gemeinschaftsgrundschule als Ersatzschule—Träger Sozialwerk Sauerland—ab 01.08.2015 in Langscheid mit dem Angebot der offenen Ganztagsschule

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Weiterführende Schulen 1 Hauptschule, Gemeinschaftshauptschule Sundern mit Angeboten zur Übermittagsbetreuung 1 Realschule, Städtische Realschule Sundern mit Angeboten zur Übermittagsbetreuung 1 Gymnasium, Städtisches Gymnasium Sundern mit Angeboten zur Übermittagsbetreuung

Betreuungsmöglichkeiten für Schulkinder Die „Offene Ganztagsschule“ für Grundschulkinder  ist ein offenes Angebot, das bei Anmeldung an der Schule verbindlich für ein Schuljahr gilt,  wird von 8.00 – 16.00 Uhr an Schultagen sowie in den Schulferien (ausgenommen 3 Wochen in den Sommerferien und 2 Wochen Weihnachtsferien) gewährleistet und  umfasst neben der Hausaufgabenbetreuung Spiel-, Sport- und kreative Aktivitäten. Für die Betreuung wird ein einkommensabhängiger Elternbeitrag berechnet. Ein warmes Mittagessen wird an allen offenen Ganztagsschulen angeboten und separat berechnet.

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In den „kleinen“ Betreuungen werden die Kinder bei den Hausaufgaben und Spiel- oder kreativen Aktivitäten verlässlich betreut. Diese Betreuungen sind nur während der Schulzeiten möglich.

Für alle Grundschulkinder, die nicht in einer offenen Ganztagsschule angemeldet sind, für Vorschulkinder und auch für Grundschulkinder, die anschließend eine weiterführende Schule besuchen, wird eine zentrale Ferienbetreuung in Sundern angeboten. Ort und Zeit erfahren Sie aus der örtlichen Presse. Hier werden die Kinder in der Zeit von jeweils 8.00 – 16.00 Uhr betreut. Die Betreuung kann wochenweise gebucht werden. Beitrag: 50 € je Woche (zuzüglich Mittagsessen/Getränke und evtl. Kosten für besondere Unternehmungen, Fahrten oder Aktionen) Infos und Anmeldungen: sozialwerk sauerland GmbH Tel.: 02962 / 983 271 Fax: 02962 / 983 275 E-Mail: [email protected] Schulbücher / Lehr- und Lernmittel Lernmittel sind Schulbücher und sonstige dem gleichen Zwecke dienende Unterrichtsmittel, die für die Hand des Schülers bestimmt sind und für die das Land NRW je nach Schulform einen Durchschnittsbetrag festgelegt hat, der den durchschnittlichen Aufwendungen für die Beschaffung, der in einem Schuljahr insgesamt erforderlichen und genehmigten Lernmittel entspricht. Das Lernmittelfreiheitsgesetz regelt, dass zwei Dritteln des festgelegten Durchschnittsbetrages der Schulträger -also die Stadt Sundern- übernimmt und ein Drittel die Erziehungsberechtigten auf eigene Kosten zu tragen haben (Eigenanteil). Über die jeweils zutreffende Höhe des Eigenanteils werden die Eltern von den Schulen informiert. Die Schulen teilen den Eltern bzw. den volljährigen Schülerinnen und Schülern mit, welche Lernmittel auf eigene Kosten im Rahmen des Eigenanteils zu beschaffen sind. Schulbescheinigungsuntersuchungen Das Gesundheitsamt des HSK lädt eigenständig alle schulpflichtig werdenden Kinder mit ihren Eltern zu einer Schuluntersuchung ein, nach der eine Empfehlung über die Einschulung des Kindes ausgesprochen wird. Ansprechpartner/in: Sigrid Pisano: Tel. 02933 / 81- 238 Berthold Assheuer : Tel. 02933 / 81 -210

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Freizeit Ungefähr ein Fünftel der Sunderner Bevölkerung sind Kinder, Jugendliche und Heranwachsende. Für sie gibt es in über 60 Gruppen und Vereinen im Bereich der Stadt Sundern Angebote zur Gestaltung der Freizeit. Auch das Jugendbüro der Stadt Sundern steht als Ansprechpartner zur Verfügung und informiert über die zahlreichen Angebote insbesondere für Kinder bis zum 14. Lebensjahr. Ansprechpartner Jugendbüro: Anna Baumeister, Rathausplatz 1, Sundern, Tel. 81-112, Aktuelle Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche finden Sie im X-tra-Heft des Jugendbüros und der VHS bzw. auf der Homepage des Jugendbüros. Für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahre steht das GAMMON (Kleinbahnstr. 6) als Treffpunkt zur Verfügung. Öffnungszeiten: Montag bis Sonntag von 16.00—19.00 Uhr. Ferienaktionen findet ihr/finden Sie auf der Homepage oder als Sonderflyer. Das Jugendbüro Sundern hat eine eigene Homepage: www.jugendbuero-sundern.de

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Kinderstadtplan Für die Stadt Sundern gibt es einen Kinderstadtplan, der im Jugendbüro ausliegt oder auch auf der Homepage einsehbar ist.

Kinder-Telefon

81-250

Unter der Nummer hat die Stadtverwaltung Sundern ein Kindertelefon eingerichtet. Hier können sich Kinder direkt mit Fragen und Problemen an die Verwaltung wenden. Es steht ein Ansprechpartner zur Verfügung, der sich dann umgehend darum kümmert, dass die über das Kindertelefon mitgeteilten Sorgen und Nöte behoben werden.

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Musikschule des Hochsauerlandkreises Die Musikschule Hochsauerlandkreis ist offen für alle. Angehörige aller Nationen, Generationen und sozialer Gruppen finden in der Musikschule attraktive Bildungs- und Betätigungsmöglichkeiten rings um die Musik. In Sundern wird schwerpunktmäßig Instrumentalunterricht und elementare Musikerziehung für Kinder im Alter von 4 – 7 Jahren angeboten. Ansprechpartner Musikschule des Hochsauerlandkreises, Kreishaus Meschede, Tel. 0291/940

Stadtbibliothek Sundern Öffentliche Bibliotheken vermitteln Wissen und Bildung, Angebote für Freizeit und Unterhaltung und helfen bei der Orientierung im Alltag. Sie stehen allen Menschen offen, unabhängig von deren Alter oder Bildungsstand. Ein Schwerpunkt der Stadtbibliothek Sundern ist es, gezielt das Lesen von Kindern zu fördern. Welche Bedeutung der Lesekompetenz in der Wissens- und Informationsgesellschaft zukommt, hat die PISA-Studie eindrucksvoll bewiesen. Neben der Lesekompetenz fördert die Stadtbibliothek Sundern auch die Medienkompetenz sowie den adäquaten Umgang mit elektronischen Informationsquellen. In der Stadtbibliothek Sundern stehen ausgebildete, qualifizierte, kreative und motivierte Mitarbeiterinnen zur Verfügung. Ansprechpartnerin Frau Thea Schroiff, Leiterin, Settmeckestr. 3, Sundern, Tel. 02933/922462, Fax: 922461

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Beratungsdienste in und um Sundern Beschwerdetelefon der Stadt Sundern 02933/81222 Telefon-Seelsorge Telefon-Nr. 0 800 111 0 111 AA Gruppe Sundern 59846 Sundern, Hauptstraße 155 a Ev. Gemeindehaus, Do. 19.30 Uhr Erwin: 02933/5576 Franz-Josef: 02933/5137 Hilfe von Angehörigen von Alkoholikern AL-Anon Familiengruppe Müschede Martin-Luther-Kirche Treffen: dienstags 19.30 Uhr Kontaktpersonen: Gerda, Telefon: 02933/5576 Silvia, Telefon: 02933/77781

Aids-Beratung des Hochsauerlandkreises HIV-Test (Aids) kostenlos und anonym vertraulich. Eichholzstraße 9, 59821 Arnsberg 2, Tel. 02931/944285 montags von 09.00 - 11.30 Uhr, Zimmer 3 Gesundheitsamt Meschede, 59872 Meschede, Zimmer 220, dienstags 09.00 - 11.30 Uhr Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Hochsauerland Mobiler sozialer Hilfsdienst Mobiler Sozialer Hilfsdienst für alte und behinderte Menschen in verschiedenen Lebensbereichen. Bürozeiten: Montag bis Donnerstag von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr und freitags vormittags. 59846 Sundern, Thomas-Becket-Weg 5, Telefon: 02933/5181 Altentagesstätte: geöffnet montags und donnerstags 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr.

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Beratungsstelle

Beratungsstelle

für Ehe-, Familien- und Lebensfragen der Diakonie Hochsauerland-Soest e.V., Schützenstr. 10, 59872 Meschede, Telefon: 0291/290050 und Clemens-August-Straße 10, 59821 Arnsberg, Telefon: 0291/290050 Beratungsstelle für schwangere Frauen Frau Gräbe, Telefon: 02932/82414 jeden 1. Montag im Monat Sprechstunden in der Beratungsstelle Rotbuschweg 3 Telefon: 02933/3360 Beratungsstelle für Schwangerschaftskonflikte und Familienplanung

des sozial-psychiatrischen Dienstes des Hochsauerlandkreises für seelische Konflikte, psychische Erkrankungen und Suchtfragen: Dr. Joachim Scholz

der Diakonie Hochsauerland-Soest e.V., Clemens-August-Straße 10, 59821 Arnsberg, Telefon: 02931/22088 und 0291/290050

Frau Ossenbrink, Tel.: 02931/94-4237

donum vitae

Rathausplatz 1 59846 Sundern im Integrations- u. Förderzentrum jeden 3. Freitag im Monat 10.00 - 12.00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung unter Tel. 02932/896941

Kreishaus Arnsberg, Eichholzstr. 9 (Tel.: 02931/94-4297 Hilfen für Geistig-, Körper- und Mehrfachbehinderte; Rehabilitation: Herr Humpert, Tel.: 02931/94-4000 Sprechstunde nach Vereinbarung Schwangerschaftskonflikte; Hilfen für Schwangere: Sprechstunde: Di. und Do. 09.00-11.00 Uhr Di. 14.00-15.00 Uhr in Arnsberg, Eichholzstraße 9, Zimmer 002 und nach Vereinbarung.

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Frauen helfen Frauen e.V.

Deutsche Vereinigung Morbus Bechterew (BVMB) Gymnastik jeden Freitag in der Sporthalle in Oeventrop um 19.00 Uhr. Wassergymnastik jeden Mittwoch im Haus des Gastes Langscheid, 20.00 - 21.00 Uhr. Kontaktadresse: Horst Eggenstein, Tel.-Nr.: 02937/6945 Erziehungs- und Schulberatung

Beratungsstelle bei sexuellem Missbrauch 59821 Arnsberg 2, Telefon: 02931/2038 Notruf Frauenhaus Telefon: 02931/ 6791 oder 6783 Kath. Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen Meschede, Stiftsplatz 9

des Sozialdienstes kath. Frauen e.V.

Arnsberg, Ringlebstraße 10 Anmeldung: Mo. - Fr. 09.00 - 12.00 Uhr, Tel. 0291/7818 Kreuzbund-Selbsthilfegruppe

Martina Regniet, Ulrike Rebig, Michael Berens, Rotbuschweg 3, Tel.: 02933/3360

für Suchtkranke und Angehörige Rotbuschweg 3 Gruppenstunde 1. und 3. Dienstag, 19.30 Uhr 2. und 4. Donnerstag, 19.30 Uhr Kontaktpersonen sind unter den Telefon-Nummern: * 02933-2828 * 0172/2374636 immer zu erreichen.

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Selbsthilfegruppe für Ess-Störungen (Anorexie, Bulimie, Adipositas)

Schuldnerberatung der Diakonie Hochsauerland-Soest e.V., Hauptstraße 40, 59755 Arnsberg, Telefon: 02932/83955 Flüchtlingsberatung

Treffen: montags 20.00 Uhr in Arnsberg Kontaktpersonen: Beate, Tel. 02935/1890, Martina 02932/39646 Parkinson Selbsthilfegruppe

der Diakonie Hochsauerland-Soest e.V., Hauptstr. 110, 59846 Sundern, Tel. 02933/7122 Stationäre Hospiz des Caritas-Verbandes Arnsberg-Sundern

Arnsberg-Sundern Regelmäßige Vorträge mit Erfahrungsaustausch sowie jede Woche Gruppengymnastik Auskunft: Vors. W. Lahme, Tel.: 02932/54260.

Hellefelder Str. 27, 59821 Arnsberg

Die Diabetes-Selbsthilfegruppe Sundern

Hospiz Raphael

im Deutschen Diabetiker Bund Landesverband NRW e.V. Ambulantes Hospiz trifft sich an jedem 2. Freitag im Monat in der Hausbetreuungsdienst des Caritas-Verbandes Volkshochschule Sundern Arnsberg-Sundern (Franz-Josef-Tigges-Platz) um 19.00 Uhr. Begleitung und Betreuung Schwerkranker und Kontaktperson: Sterbender und ihrer Angehörigen Elsbeth Wulf, Tel.: 02933/7561 Hellefelder Str. 27, 59821 Arnsberg Liane Schulte, Tel.: 0170/3897500 Tel.: 02931/806-614 Der Kreis pflegender Angehöriger Ansprechpartner: Ursula Witteler ...trifft sich jeden 1. Mittwoch im Monat um 16.00 Uhr im Johanneshaus. Tel.: 02931/806650

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Seniorenbeirat Stadt Sundern Sprechstunden jeweils am 2. und 4. Freitag eines Monats von 09.30 Uhr bis 11.00 Uhr im Förder– und Beratungszentrum (Rathausinnenhof) Sundern,

Selbsthilfegruppe

Telefon: 02933 / 7 90 11

Der Vorstand Sozialverband VdK - OV Hachen für Hachen, Stemel, Enkhausen, Hövel Ansprechpartner: Heinz Dieter Mohr, Tel.: 02935/2642 Bärbel Blöink-Schlotmann, Tel.: 02935/968158 Kreisverband Hochsauerland, Meschede, Tel.: 0291/4432 Sprechstunden im Rathaus, Sundern, jeden 1. Dienstag im Monat von 10.30 - 12.00 Uhr.

für Virushepatitiden der Hepatitis Hilfe NRW e.V.

Beratung - Aufklärung - Hilfe Ansprechpartnerin ist Marina Weigelt, Tel.: 02933/1239 Senioren Internet Cafè (Rathausinnenhof/Förder- und VdK-Ortsverband Sundern Beratungszentrum) Ansprechpartner: Dietmar Schröter Dieser Workshop bietet kostenlose Hilfe bei Arbeiten Tel.: 02933/1000, Handy: 0172/2345394 an PC & Laptop an. Helmut Gilbert, Tel. 02933/2828 Jeden 1. Dienstag im Monat Öffnungszeiten außerhalb der Ferien: von 10.30 - 12.00 Uhr Dienstag 15 – 17 Uhr und Donnerstag 09 – 11 Uhr Sprechstunde im Rathaus durch den VdKKreisverband Meschede. Aktuelle Mitteilungen sind aus der Informations-Tafel neben der Sozialstation Sundern Post zu entnehmen. Rotbuschweg 3, 59846 Sundern Ambulante Alten-, Kranken- und Familienpflege Caritas / Diakonie Telefax: 02933/79012 Tabuthema: Darmkrankheiten Neue Selbsthilfegruppe Crohn/Colitis Kontaktpersonen sind unter der Telefonnummer 02933/6600 und 02931/6894 zu erreichen und stehen für Informationen zur Verfügung.

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Sozialverband Deutschland ehem. Reichsbund Ortsverband Sundern Ansprechpartner für alle Stadtteile Sundern Heinz Böhmer, Tel. 02933/79298 Sprechstunden im Stadtkrug Sundern, jeden Mittwoch im Monat von 13.00 - 14.00 Uhr durch den Bezirksgeschäftsführer Herrn Manfred Zirngiebel. Stillgruppe der La Leche Liga e.V. Austausch und Informationen rund ums Stillen. Wir treffen uns jeden 3. Mittwoch im Monat von 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr in Sundern/Allendorf Hedwig Willeke-Bremer (LLL-Stillberaterin) Telefon: 02393/220161 Diakonie Hochsauerland-Soest e.V. Betreutes Wohnen der Diakonie HochsauerlandSoest für chronisch mehrfach geschädigte Suchtkranke Ruhrstraße 74b, 59821 Arnsberg, Tel.: 02931/9639593, Fax: 02931/21319 Ansprechpartner: Frau Marie Luise Scheffer, Tel.: 0160/90750822 Frau Beate Wolf, Tel.: 0160/90936177 Sprechstunde: Mi. + Do. von 09.00-12.00 Uhr und nach Vereinbarung

Beratungsstelle für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten Ruhrstraße 74b, 59821 Arnsberg, Tel.: 02931/1861 o. 1862 Sprechstunde: Mo.-Fr. von 08.30-12.00 Uhr und nachmittags nach Vereinbarung Minijob-Center der Diakonie Ruhr-Hellweg Vermittlung haushaltsnaher und pflegeergänzender Dienstleistungen Clemens-August-Str. 10 59821 Arnsberg Tel.: 02931/9638002 Fax: 02931/938580 Ansprechpartnerin: Sylvia Mersmann Sprechstunde: Di. und Do. 08.30 - 11.30 Uhr Bürgerbus Sundern e.V. Kunden-Center, Settmeckestr. 65 Telefon 02933/921890 Telefax 02933/921891 E-Mail [email protected] Öffnungszeiten: Montags und samstags von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr.

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Wendepunkt Suchthilfe Beratung und Unterstützung für Betroffene (auch Therapie), Angehörige, Eltern, Lehrer, Arbeitgeber etc. umgehend in der Hauptstelle in Nieheim Alkohol und Medikamente Frau Schlinkmann-Kaiser Herr Olschewsky Tel.: 02932/83157 Illegale Drogen Herr Wendel Tel.: 02932/83050 Nach Vereinbarung auch Beratungsangebot (schnellstmöglich) in Sundern im Rathaus Herr Hillenkamp Tel.: 02932/9319901 Auch unsere Verwaltung hilft gerne weiter (bis 12.00 Uhr) Frau Polomski Tel.: 02932/9319903 Deutsche Rheuma-Liga Nordrhein-Westfalen e.V. Arbeitsgemeinschaft Arnsberg/Sundern, Blumenstraße 10, 59755 Arnsberg-Neheim, Tel. 02932/639944 Sprechzeit: 2. Dienstag im Monat 17.00 bis 19.00 Uhr (auch für Nichtmitglieder)

Die Selbsthilfegruppe für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen trifft sich jeden Dienstag von 17.30 Uhr -19.30 Uhr in den Räumen der AWO hinter dem Rathaus in Sundern. Ansprechpartner: Sigmund Schummann Tel. 02933/79810 Beate Albaum, Tel. 02933/4790 Verwaiste Eltern Sundern Die Selbsthilfegruppe wird geleitet von Anne Gallus. Der "offene" Gruppenabend ist jeden 3. Montag im Monat um 20.00 Uhr. DRK-Heim Sundern, Rathausplatz 5, 59846 Sundern In der Ferienzeit, und wenn der 3. Montag im Monat auf einen Feiertag fällt, informieren Sie sich bitte telefonisch über den nächsten Termin: Unser Beratungsbüro: Verwaiste Eltern Sundern Anne Gallus, Röhrenspring 28 59846 Sundern, Tel.: 02724/288380

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Caritas-Sprechstunde

Selbsthilfegruppe Eltern diabetischer Kinder Die Selbsthilfegruppe "Eltern diabetischer Kinder" veranstaltet regelmäßig Treffen für die Eltern betroffener Kinder. Auch für die Kinder werden regelmäßig interessante Aktionen angeboten. Für eventuelle Rückfragen zur Selbsthilfegruppe oder zu anstehenden Veranstaltungen stehen nachfolgende Ansprechpartner gerne zur Verfügung: für die Region Arnsberg: Martina Hilgenhaus, Tel.: 02931/14388 für die Region Sundern: Meschede, Balve und Menden: Astrid und Otto Japes, Tel.: 02933/79400 Diagnose Krebs

Migrationsdienst für Ausländer Die Sprechstunden finden jeden Dienstag von 9.30 - 12.00 Uhr und 14.00 -16.00 Uhr in Sundern statt („in petto“, Hauptstr. 111, 59846 Sundern).

Wie gehe ich damit um? Wir treffen uns jeden 1. Dienstag im Monat im Gemeindehaus Christ-König-Gemeinde in Sundern, um 19.00 Uhr. Kontakt: Tel.: 02933/6507 und Tel.: 02393/1335 (ab 19.00 Uhr)

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Adressenliste – Hilfe und Gesprächsangebote Thema Erzieherische Hilfen Beratungsangebote Psychiatrie Kinder Psychiatrie Kinder Psychiatrie Kinder Psychiatrie Erwachsene

Name der Institution Stadt Sundern Abt. Jugend und Familie SKF Schul-und Erziehungsberatungsstelle Tagesklinik und Ambulanz Meschede LWL Klinik Marsberg Westfälisches Institut Hamm Westfälische Klinik für Psychiatrie

Frühförderung

Kinderfrühförderung im HSK Frühe Hilfen/ Kinder- und JuSchutzschild – gendärztlicher Vermeidung Kin- Dienst deswohlgefährdung

Ansprechpartner

Adresse

Frau Scheffer

Rathausplatz 1, 59846 Sundern

Telefonnummer 02933/81268

e-Mail

[email protected]

Frau Regniet

Rotbuschweg 3, 59846 Sundern

02933/3360

Frau Pöstgens

Feldstr. 1, 59872 Meschede

0291/902230

Zentrale Zentrale

02992/6014000

Zentrale

Heithofer Allee 64, 5901 Hamm Franz-Hegemann-Straße 23, 59581 Warstein

Frau Dr. Binhold

Kreishaus, 59821 Arnsberg 02931/944427

Frau Dr. Behringer/ Frau Dr. Schindler

Kreishaus Arnsberg Eichholzstr. 9 59821 Arnsberg

02931/944261

Stolte Ley 5, 59759 Arnsberg

02932/9521081

Krankenhaus

Karolinen-Hospital Dr. Rey Hüsten

Sozialpädiatrie

Zentrum Königsborn

Dr. Karin Hameister Zimmerplatz 1, 59425 Unna

58

02381/8930 02902/820

02303/9670-0 9670 - 261

[email protected]

Frauenberatung Frauenberatungsstelle

Frau Plenge Frau Hoffmann

Brückenplatz 4, 59821 Arnsberg

Frauenhaus

02931/2038 oder 2037 02931/6791

Förderschule für Fröbelschule sozial und emotional gestörte Kinder

oder 6783

Frauenhaus-arnsberg @t-online. de

[email protected]

Herr Bong

Neuer Schulweg 11, 59821 Arnsberg

02931/5297780

Förderschule für Ruth-Cohnsozial emotional Schule gestörte Kinder ab 5. Klasse

Frau Brozio

Apothekerstr. 150, 59755 Arnsberg-Neheim

02932/8991170

Förderschule für Franz-JosefSprachbehinder- Koch-Schule te

Frau Ernst

Mariannhiller Weg 4, 59821 Arnsberg

02931/52976817 [email protected]

Förderschule geistige Behinderung

Herr Wendt

Mariannhiller Weg 2, 59821 Arnsberg

02931/960010

Herr Kolar

Gustav-Reinhard-Str. 1; 58675 Hemer

02372/90630

1. bis 4. Klasse

Caritas-Schule Mariannhill

Förderschule FelsenmeerKörperliche/ Schule soziale und emotionale Entwicklung

59

[email protected]

Beratung für Lebensfragen

Katholische Beratungsstelle für Ehe-, Frau Beel Familien- und Lebensfragen

Friedensstr.1, 59872 Meschede

0291/7818

Beratung für Behinderte

Gesundheitsamt HSK

Herr Humpert

Eichholzstr. 9, 59821 Arnsberg

02931/944000

SozialpsychiaGesundheits-amt HSK trischer Dienst/ Suchthilfe

Frau Rienhoff

Eichholzstr. 9, 59821 Arnsberg

02931/944426

Dienstags in Sundern im Rathaus Zimmer 132

02933/81132

Beratung für Lebensfragen

Diakonie Hochsauerlandkreis

Frau Blanke

Beratung für Schwangere

Sozialdienst katholischer Frauen

Frau Gräbe

Mutter-KindGruppe

Sozialdienst katholischer Frauen

Beratung für Schwangere

Diakonie Hochsauerlandkreis

Frau von Bottlenberg

Beratung für Schwangere Beratung für Schwangere Hebammenpraxis MAMA MIA

Hochsauerlandkreis

Frau Ossenbrink

Donum Vitae

Frau Ewers

Frau Oenings

Gunhild Schmidt, Bianca Lange

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Clemens-August-Str. 10, 59821 02931/3939 Arnsberg Terminvereinbarung 0291/290050 Apothekerstr. 12, 02932/6398813 59755 Arnsberg Einmal monatlich in Dietrich-Bonhoeffer-Schule 59846 Sundern Clemens-August-Str.10, 59821 Arnsberg

02932/894960-0

Eichholzstr. 9, 59821 Arnsberg Drostenfeld 5 59759 Arnsberg Hachenerstr. 94, 59846 Sundern

02931/941209

02931/7863376

02932/89 69 41 0171-3864823 0160-96207628

Tagesmüttervermittlung

Stadt Sundern Abt. Jugend– und Familienberatung

Elternnetzwerk

Stadt Sundern Fachbereich Bildung, Jugend und Familie

Sucht-Hilfe

Wendepunkt

Herr Hillenkamp Lange Wende 16a, 59755 Arnsberg

02932/2012209

Selbsthilfegruppe

Arnsberger Kontakt- und Informationsstelle—AKIS -

Frau Brasch

02931/9638105

Familienbildung/ ElternKind-Gruppen

Katholische Bildungsstätte für Erwachsenen und Familienbildung

Frau Kraas

Schuldnerberatung

Diakonie Hochsauerland-Soest

Frau Mettbach

Hauptstr. 40, 59755 Arnsberg

02932/83955

Kinderpsychiatrie

Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie

Dr. Droemann

Westenhellweg 70, 59494 Soest

02921/343810

Bettina Reuther

Heinrich-Lübke-Str. 27, 59759 Arnsberg

02932/36610

Thomas Greune

Alte Kirchstr. 78, Wickede

02377/912005

Kinder- Psycho- Praxis für Kinder- und Jugendlichen therapie Psychotherapie

Trauergruppe für Sommerland Diakonie Kinder

Frau Diederich

Frau SchnockStörmer

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Rathausplatz 1, 59846 Sundern

02933-81307

Rathausplatz 1, 59846 Sundern

02933-81304

Zu den Werkstätten 1, 59821 Arnsberg

02931/22031

02921/3620140

Sexueller Missbrauch

Ärztliche Kinderschutzambulanz Münster DRK

Melcherstr. 55, 48149 Münster

0251/418540

Kindergarten für Heilpädagogischer Kindergarten des Heilpädagogik Caritas-Verbandes

Frau PetersSchmidt

Altes Feld 32, 59821 Arnsberg

02931/14276

Integrationsfragen

Integrationsbeauftragte/r der Stadt Sundern

N.N.

Rathausplatz 1, 59846 Sundern

02933/81304

Erwachsenenbetreuung

Betreuungsbüro des SKF

Herr Neuhäuser Herr Andree

Hauptstr. 111 (inpetto) 59846 Sundern

02933/909325

Do, 14 bis 16 Uhr Psychiatrische Tagesklinik für Psychiatrie Klinik für Erwachsene Betreutes Woh- Diakonie HSK nen für Erwachsene Förderkreis Psychische Gesundheit

Sozialwerk St. Georg

Treffpunkt La Vie Sundern

Dr. Hummel

Springufer 7, 59755 Arnsberg

02931/9800

Herr Schröter

Pulverturmstr.5, 59872 Meschede

0291/56692

Frau Zimmer

Hauptstr. 44a, 59755 Arnsberg

02932/9311813

Frau Schmieding Burgstr. 1, 59755 Arnsberg; Auch Sprechzeiten in Sundern

Diakonie Förderkreis Psychische Gesundheit

Hauptstr.110, 59846 Sundern

62

02932/893006

02933/9093161 0157/71684496 0151/28416106

Therapeuten für Dipl.- Psychologin Erwachsene

Frau BernardKlosterstr. 4, Neuroth 59821 Arnsberg Frau Bierbaum Dipl.- Psychologin Frau Brockmeyer Melsterstr. 4, 59457 Werl Facharzt für Psychiatrie und Psycho- Dr. Dietrich Burgstr. 25, therapie 59755 Arnsberg

02931/22392

Dipl- Psycholginnen

Frau Flötotto und Fresekenweg 17, Frau Schlomberg 59755 Arnsberg

02932/701271

Dipl.- Psychologin

Frau Dr. Glier

Josef-Schulte-Str. 7, 59846 Sundern

02933/9099152

Dipl. - Psychologe

Herr Wacker

Gutenbergplatz 34, 59821 Arnsberg

02931/14015

Dipl.- Psychologen

Frau Pickel und Herr Pickel

Grafenstr. 29, 59821 Arnsberg

02931/14473

63

02922/861258 02932/9022666



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