Der Thüringer Imker - Landesverband Thüringer Imker e.V.

April 6, 2018 | Author: Anonymous | Category: N/A
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Der Thüringer Imker Informationsblatt des Landesverbandes Thüringer Imker e.V.

Nr. 4/2015 Herausgeber und verantwortlich für den Inhalt: Landesverband Thüringer Imker e. V., Ilmstraße 3, 99425 Weimar Verantwortlicher Redakteur: Frank Reichardt (Mail: [email protected]) Tel.: 03643 / 4920401 - 402 E-Mail: [email protected]

Fax: 03643 / 4920403 Internet: www.lvthi.de

Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Neues aus der Geschäftsstelle Anträge Körung, IB-Besamung, Belegstelle Mitgliedermeldung Bestellung von Gewährverschlüssen Veranstaltungen Schulung der Vereinsvorstände am 05.09.2015 Tag der offenen Tür des LIB am 06.09.2015 Tagung „Bienen machen Schule“ vom 10.-12.09.2015 Honiglehrgang im Klinikum Zeitz am 12.09.2015 Kurs zur Sortenbestimmung und Vermarktung von Honig Schnupperkurs zur Imkerei am 26.09.2015 Neues aus der Bienenforschung am 08.10.2015 Deutscher Imkertag und Vertreterversammlung des D.I.B. Tag der Bienengesundheit am 10.10.2015 Honiglehrgang im DBM am 17.10.2015 Mitteldeutscher Imkertag in Stadtroda 2015 Imkerschnupperkurs in Niedersachswerfen Tagung des Zuchtbeirates und Schulung der Leistungsprüfer 5. Weimarer Bienensymposium im DBM Anfängerkurs 2016 Varroabekämpfung (aus Infobrief) Zahlen und Fakten zur Imkerei in Thüringen Thüringentag 2015 Gentechnik im Honig – Bayern bezahlt Schadenersatz DIB begrüßt Eilverordnung von Minister Schmidt zum Bienenschutz Imkereiflächen auf Deutsche Bahn-Gelände Golf-Natur-Bienen Deutscher Landschaftspflegetag 2015 Deutscher Bauerntag 2015 in Erfurt Briefwechsel zur Senkung von Beiträgen zur SVLFG Auswertung der Umfrage zur Bienengesundheit Ausbildung zum BSV im Jahr 2016 Unerwünschte Arzneimittelwirkungen melden Honig von der Deponie-Bewerbung für Bienenplakette verlängert Landwirte und Honigkunden für eine blühende Kulturlandschaft…. Mitglieder und Bestand an Bienenvölker im DIB Brief des TMASGFF zur Bienengsundheit Brauchen wir noch mehr Medikamente? 1

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Neues aus der Geschäftsstelle Es haben bestimmt schon viele mitbekomen, dass einige Personen aus der Führung des LVThI ernshaft erkrankt waren bzw. erkrankt sind. So war der Vorsitzende des LVThI fasst 8 Wochen außer Gefecht. Ab 10.08.2015 hat er das Ruder wieder fest im Griff. Der Vorsitzende der Revisionskommission und Leiter der Leistungsprüfung wurde am Herzen operiert und legt jetzt seine Funktionen in der Revisionskommission und Leistungsprüfung nieder. Der Vorstand wünscht dem If Bernd Anger gute Genesung und bedankt sich für seine Leistungen im Interesse des Landesverbandes.. Das Mitglied der Revisionskommission Karl Key hatte einen Autounfall, wo er erheblich verletzt wurde und jetzt für längere Zeit ausfällt. Er will danach in der Revisionskommission weiter machen. Vielleicht gibt es unter den Mitgliedern den einen oder anderen, der in der Revisionskommission mitmachen würde. Der Vorstand würde ihn erst einmal kooptieren und auf dem nächsten Thüringer Imkertag würde er dann gewählt werden (oder auch nicht).

Anträge zur Förderung der Körung, instrumentellen Besamung und Belegstellen  Imker, die dieses Jahr eine Körung vornahmen (A, B, P, 1b), haben ihre Anträge bis zum 31.10.2015 an die Geschäftsstelle zu schicken.  Das Gleiche gilt für die Züchter, welche Weiseln instrumental besamt haben.  Die Belegstellenbetreiber schicken ebenfalls die Abrechnungsformulare für die Belegstellen bis zum 31.10.2015 an die Geschäftsstelle. Bei der Aufstellung der anliefernden Imker die genaue Anschrift mit angeben und die Nicht-Thüringer kennzeichnen. Von jedem der Formulare liegt eins dem Thüringer Imker bei. Die dafür benötigten Formulare gibt es auf unserer Homepage – www.lvthi.de – Downloads zum herunterladen.

Mitgliedermeldung für das Jahr 2015 Diesem Thüringer Imker liegen wieder die Meldelisten der Vereine bei. Ich bitte diese sorgfältig und leserlich auszufüllen. Der Abgabetermin der Meldelisten ist der 15.11.2015 in der Geschäftsstelle. Eine Besonderheit weisen die Meldebögen aus. Das hat mit der Versicherungsumstellung im Jahre 2014 zu tun. Die Meldebögen haben zusätzliche 3 Spalten. Ergänzungsversicherung Stufe I mit einer Entschädigungssumme bis 5.000 € mit einer Versicherungsprämie von 20 €, Stufe II mit 10.000 € und 30 € und Stufe III mit 15.000 € und 40 €. Durch unsere Imker-Global-Versicherung im LVThI sind nur noch die besetzte Beute und das in der Beute befindliche Bienenvolk versichert. (je 100 € pro besetzte Beute und 100 € je Bienenvolk, Ableger die Hälfte) Wer jetzt das weitere Material, sein Bienenhaus oder Wanderwagen versichern will, sollte sich für eine Stufe entscheiden. Der Vorsitzende macht dann nur ein Kreuz bei dem betreffenden Mitglied in die jeweilige Spalte. Ich bitte die Vorsitzenden, ihren Mitgliedern das ordentlich zu erklären, damit es im Schadensfalle dann nicht zu Streitigkeiten kommt. Die Versicherungsprämien werden mit dem Jahresbeitrag eingezogen. 2

Sonst wie jedes Jahr, Neuzugänge in die Liste eintragen und bei Austritten, Todesfällen usw. die jeweiligen Imker streichen. Außerdem bitte die Spalte Honiglehrgang sowie die Auszeichnungen überprüfen. Auf den Mitgliederlisten ist auch die Kontoverbindung mit aufgeführt. Ich bitte die Vereine, diese zu kontrollieren und vor allem die IBAN-Nr. und BIC einzutragen. Wichtig ist auch der Kontoinhaber. Nachmeldungen von neuen Mitgliedern. Auf unserer Homepage gibt es ein Formular, welches zur Nachmeldung von Imkern dienen soll. Leider benutzen viele Vereinsvorsitzenden diese Formulare nicht und schicken uns Zettel und ähnliches an die Geschäftsstelle mit unvollständigen Daten. Diesen werden wir nächstes Jahr nicht mehr so akzeptieren. Ein Meldeformular liegt dem Thüringer Imker bei. Das vollständige Ausfüllen des Formulars ist deshalb so wichtig, da über unseren Verband die freiwillige Versicherung läuft. Und da möchten wir schon ein vom Neumitglied unterschriebenes Formular haben, ob er eine freiwillige Ergänzungsversicherung haben will oder nicht. Im Streitfalle dient es uns und den Vereinen als Sicherheit für unberechtigte Forderungen der Geschädigten. Auch die Angabe der E-Mail-Adresse der Mitglieder finde ich in der heutigen Zeit wichtig, damit den Mitgliedern alle aktuellen Informationen zugestellt werden können. Wir haben Vereine, von denen über 90 % ihre E-Mail-Adressen angegeben haben, aber es gibt immer noch Vereine, wo 0-2 Adressen höchstens vorliegen. Also hier gilt es auf den Listen die Adressen zu vervollständigen. Die Adressen sollten aber auch kontrolliert und gegebenenfalls korrigiert werden. Sorgen sie als Vereinsvorsitzender mit dafür, dass wir unsere Imker immer schnell informieren können. Dem aktuellen Thüringer Imker legen wir ein Anmeldeformular bei, als Kopiervorlage.

Bestellungen von Gewährverschlüssen Immer noch bekommen wir Telefonanrufe wegen der Bestellung von Gewährverschlüssen. Wir in der Geschäftsstelle dachten, dass nach so langer Zeit das neue Bestellverfahren bei jedem Imker angekommen sei. Leider ist dem nicht so. Bestellung von „Neutralen Gewährverschlüssen“, d.h. ohne Namensaufdruck. Formular für die Bestellung von Gewährverschlüssen auf unserer Homepage (http://www.lvthi.de/form.html) öffnen und ausdrucken. Formular ordnungsgemäß ausfüllen. Bei Gewährverschlüsse auf dem Formular bitte ein Kreuz bei „Neutral“ setzen und für die entsprechenden Glasgrößen die Anzahl (in einhundert Schritten) dafür eintragen. Zusatzeindrucke können auf Neutral-Etiketten nicht gemacht werden, auch das Thüringer Qualitätszeichen kann nicht aufgedruckt werden. Dann noch die Mitgliedschaft angeben, Datum und Unterschrift und das Formular per Post an die Geschäftsstelle des D.I.B. schicken (Anschrift: Deutscher Imkerbund, Villiper Hauptstraße 3, 53343 Wachtberg). Beim Ausfüllung auf dem Computer muss das Formular ausgedruckt, unterschrieben und per Brief, Fax oder wieder eingescannt als E-Mail Anhang per Mail an den D.I.B. gesandt werden. Bestellung von „Neutralen Gewährverschlüssen“ als Vereinsbestellung Formular für die Bestellung von Gewährverschlüssen von unserer Homepage (http://www.lvthi.de/form.html) öffnen und ausdrucken. Formular ordnungsgemäß ausfüllen. Bei 3

Gewährverschlüsse auf dem Formular bitte ein Kreuz bei „Vereinsbestellung auf Ausgabeliste“ setzen und für die entsprechenden Glasgrößen die Anzahl dafür eintragen. Ansonsten so weiter, wie bei „Neutral-Etiketten“. Bestellung von Gewährverschlüssen mit Adresseneindruck Formular für die Bestellung von Gewährverschlüssen von unserer Homepage (http://www.lvthi.de/form.html) öffnen und ausdrucken. Formular ordnungsgemäß ausfüllen. Bei Gewährverschlüsse auf dem Formular bitte ein Kreuz bei „mit Adresseneindruck“ setzen und für die entsprechenden Glasgrößen die Anzahl dafür eintragen. Zusatzeindrucke können bei Gewährverschlüssen mit Adresseneindruck bestellt werden, z.B. Pfand- oder Mehrwegglas. Außerdem können Thüringer Imker auf ihre Gewährverschlüsse das Thüringer Qualitätszeichen aufdrucken lassen (nur bei 500 g und 250 g). Hier beträgt die Zusatzgebühr 20 € pro Bestellung. Ansonsten so weiter wie bei „Neutral-Etiketten“. Bitte beachten: Annahmeschluss für die monatlichen Druckserien ist der 15. eines jeden Monats. Bestellung von 30 g-Imker-Honiggläser Formular für die Bestellung von Gewährverschlüssen von unserer Homepage (http://www.lvthi.de/form.html) öffnen und ausdrucken. Formular ordnungsgemäß ausfüllen. Bei Gewährverschlüsse auf dem Formular bitte ein Kreuz bei „30g-Imker-Honigglas“ setzen und die gewünschte Stückzahl eintragen. Die Gläser werden in Komplettpackungen zu je 60 Stück ausgeliefert, inklusive Gewährverschlüsse (neutral), Deckel und Deckeleinlagen. Ansonsten so weiter wie bei „Neutral-Etiketten“. . Falls nur 30g Imker-Honiggläser und Deckel gewünscht werden, können diese in 60 Stück Einheiten formlos auf dem Bestellformular mit Artikel-Nr. 201100 bestellt werden. Dem aktuellen Thüringer Imker legen wir ein Bestellformular bei, als Kopiervorlage.

Veranstaltungen des LVThI, des D.I.B. und anderer Imkerorganisationen Schulung der Vereinsvorstände Auch in diesem Jahr führen wir wieder eine Schulung der Vereinsvorstände durch. Im Mittelpunkt wird wieder die Imker-Global-Versicherung stehen. So sollen solche Fragen besprochen werden, wie: Wie verhalte ich mich im Schadensfall? Wie verhalte ich mich bei Vergiftungsschäden? Was habe ich als Vorsitzender bei der Bearbeitung von Schadensfällen zu beachten? Termin: Zeit:

05.09.2015 10.00 Uhr – 16.00 Uhr

Ort:

Deutsches Bienenmuseum, Ilmstraße 3, 99425 Weimar

Themen: Begrüßung

– If Frank Reichardt (Vorsitzender des LVThI) 4

Verhalten im Schadensfall – If Olaf Hartung (Obmann für Versicherung) Verhalten bei Vergiftungsschäden – Frau Britta Schultz (TLL – Jena) Auswertung der Umfrage – If Günter Vorsatz (Obmann für Bienengesundheit) Verschiedenes aus dem LVThI – If Frank Reichardt (Vorsitzender des LVThI) Ich bitte um Teilnahme der Vereinsvorstände an dieser Veranstaltung. Weiterhin bitte ich um eine formlose Anmeldung unter der Fax-Nr.: 03643/4920403 oder per Mail: [email protected]

„Tag der offenen Tür“ des Länderinstitutes für Bienenkunde Hohen Neuendorf Das Länderinstitut für Bienenkunde Hohen Neuendorf lädt zum "Tag der offenen Tür" ein: am Sonntag, 06.09.2015, von 10-16 Uhr Wie in jedem Jahr werden bei uns am ersten Sonntag im September Tür und Tor für unsere großen und kleinen Gäste geöffnet. Unsere Mitarbeiter stellen aktuelle Forschungsprojekte vor und stehen für Fragen rund um Bienen, Honig und Imkerei zur Verfügung: Natürlich können Sie sich auch auf dem Institutsgelände zu Themen wie praktische Bienenhaltung, Varroabekämpfung, Imkereitechnik, Imkerausbildung, Honigqualität und -vermarktung beraten lassen. Kinderprogramm, Imkereiprodukte oder Honigverkostung und -verkauf sowie ein reichhaltiges Angebot an Essen und Getränken sorgen dafür, dass der Tag nicht nur informativ, sondern auch abwechslungsreich für die ganze Familie wird. Wir freuen uns auf Sie. Auch Imkervereine sind nach vorheriger Anmeldung gerne willkommen.

Mellifera e. V.

5. bundesweite Tagung „Bienen machen Schule“ Initiativen für Abenteuer Biene – Lernen mit Begeisterung" Biene, Mensch, Natur 10. bis 12. September 2015 in Tübingen Teilnehmerkreis: Lehrkräfte aller Klassenstufen und Schulformen, Erzieher, Imker, die gerne mit Kindern und Jugendlichen arbeiten sowie alle interessierten Menschen. Die Tagung bietet Konzepte zur Integration der Biene in den Schulunterricht und in die außerschulische Bildung. In Biologie, Chemie oder Physik, in Mathematik, Geschichte und Ethik oder aber fächerübergreifend ist die Biene und ihre komplexe Lebensform ein spannendes und faszinierendes Thema. Kinder und Jugendliche können durch eigene oder gemeinsame Beobachtung und Arbeit an den Bienen Zusammenhänge zwischen Biene, Mensch und Natur selbst entdecken und verstehen. Ihre essenzielle Bedeutung für den Erhalt der biologischen Vielfalt wird unmittelbar erfahrbar. Es werden Teilnehmer aus dem ganzen Bundesgebiet und den Nachbarländern erwartet. 22 Referenten bringen ihre Erfahrungen aus der Praxis für die Praxis ein. Wir freuen uns, dass der BadenWürttembergische Kultusminister Herr Andreas Stoch (MdL) die Schirmherrschaft übernommen 5

hat. Die Teilnehmerzahl ist auf 130 Personen begrenzt. Seien Sie mit dabei! Das Tagungsprogramm und Anmeldeformular finden Sie unter: www.bienen-schule.de Infos und Kontakt: Mellifera e. V. – „Bienen machen Schule“ Rebecca Schmitz Tel. +49 7428 945 249-29 E-Mail: [email protected]

Honiglehrgang im Klinikum Zeitz An diesem Lehrgangstag wird den Teilnehmern das Wissen für die Herstellung von Qualitätshonig vermittelt. Gleichzeitig erwirbt der Imker mit der Teilnahme den Sachkundenachweis zur Nutzung des DIB Warenzeichens. Lehrinhalte: Herkunft der Honigrohstoffe, Honigentstehung im Bienenvolk, Hygiene- und Lebensmittelbestimmungen, Honigernte, Honigpflege, Abfüllen und Lagern, das Imker-Honigglas, Warenzeichenbestimmungen, Gefahren für den Honig, Produktpräsentation, Vermarktung. Termin: Uhrzeit:

Sonnabend, den 12.09.2015 09.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Wo: Referent:

Georgius-Agricola Klinikum Zeitz, Lindenallee 1, 06712 Zeitz Dieter Kremerskothen

Teilnehmergebühr:

10,00 €/Teilnehmer

Kurs zur Sortenbestimmung und Vermarktung von Honig Ein Kurs zum Thema „Sortenbestimmung und Vermarktung“ findet am 19.09.2015 im Deutschen Bienenmuseum statt. Dazu sind alle Inetressierten eingeladen. Lehrinhalte:  Preisbildung und Vermarktung von Honig  Sortenbestimmung von Honig  Leitfähigkeitsbestimmung  Pollenbestimmung Termin: Uhrzeit:

Sonnabend, den 19.09.2015 10.00 – 16.00 Uhr

Wo: Referenten:

Deutsches Bienenmuseum, Ilmstraße 3, 99425 Weimar If Jörg Schröter, If Karl-Heinz Müller

Teilnehmergebühr:

10,00 €/Teilnehmer

Schnupperkurs zur Imkerei 6

Bienen halten ist eine faszinierende Tätigkeit und aktiver Umweltschutz, der den Erhalt der Artenvielfalt in unserer Flora und Fauna sicherstellt. Es ist eine wunderbare, naturverbundene Freizeitbeschäftigung, ein Ausgleich zum Alltag und einfacher als die meisten denken. Ein Hobby: für Jung und Alt, für Männer und Frauen. Die Bienenhaltung vermittelt, wie spannend die Natur vor der eigenen Haustür ist. Gegenüber früher sind die Bienen heute viel sanftmütiger. Wir helfen Ihnen beim Einstieg und betreuen Sie auf Ihrem Weg zum erfolgreichen Imker! Wollen Sie die Sache mit der Honiggewinnung selbst in die Hand nehmen und Ihren eigenen Honig schleudern? Es ist gar nicht so schwer. Die meisten Imker haben als Hobby-Imker mit zwei bis drei Völkern begonnen. Die Statistik sagt aus, dass über 80% der Bienenvölker bei Hobby-Imkern stehen. Das heißt auch, dass die „Nur-Hobby-Imker“ für die Bienenhaltung in Thüringen eine große wirtschaftliche Bedeutung haben. Im Vorfeld sollten einige Fragen gestellt und ehrlich beantwortet werden. Kann ich das? Was brauche ich für den Anfang? Welchen Aufwand muss man mindestens betreiben und wo kann ich Hilfe finden? Imkerei ist etwas für Jede und Jeden. Die wichtigste Voraussetzung ist, man muss Spaß daran haben. Imkerei findet in der Natur statt. Man sollte sich in der Natur wohl fühlen und keine Angst vor krabbelnden Tieren haben. Am Samstag, den 26.09.2015, findet ab 9.00 Uhr ein Schnupperkurs zur Imkerei statt. Hier können all Diejenigen sich darüber informieren, ob die Imkerei etwas für sie ist, wie viel es an Aufwand und Finanziellem kostet und was auf einen zukommt, wenn man sich diesem Hobby widmen will. Ort: Deutsches Bienenmuseum , Ilmstraße 3, 99425 Weimar Zeit: Samstag, den 26.09.2015 Beginn: 9.00 Uhr Themen:  „Wer – Wie – Was?“ Körperliche Anforderungen, Standort, Völkerzahl, Kosten  „Ins Volk geschaut…“ Die 3 Bienenwesen und ihre Entwicklung  „Was tun Bienen und Imker im Frühjahr?“ Auswinterung und Frühjahrsentwicklung  „Was tun Bienen und Imker zur Schwarmzeit?“ Schwarmmanagement & Völkervermehrung  „Gutes aus dem Bienenvolk“ Entstehung und Ernte von Honig und Wachs  „Was tun Bienen und Imker im Winter?“ Spätsommerpflege, Winterarbeiten  „Wo finde ich Hilfe, Wie geht es weiter?“ Referenten: Dr. Pia Aumeier und Dr. Gerhard Liebig Diese Veranstaltung ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist nicht nötig. Nähere Informationen: Geschäftsstelle des LVThI Tel.: 03643/4920401 oder per Mail: [email protected]

„Neues aus der Bienenforschung“ – Prof. Dr. Kaatz ist wieder auf dem Schlegelsberg Der Imkerverein Jena führt am Donnerstag, den 08.10.2015, eine Vortragsveranstaltung mit Prof. Dr. Hans-Hinrich Kaatz durch. 7

Termin: Uhrzeit: Ort:

Donnerstag, den 08.10.2015 19.00 Uhr

Thema:

„Neues aus der Bienenforschung“ – Prof. Dr. Hans-Hinrich Kaatz

Gebühr:

2,50 €

Panorama-Gaststätte „Schlegelsberg“, Oskar-Zachau-Straße 6, 07749 Jena

Dazu sind alle interessierten Imkerfreunde und –freundinnen eingeladen

„Deutscher Imkertag und Vertreterversammlung des Deutschen Imkerbundes“

Skyline von Leipzig (Foto: Andreas Schmidt)

66. Deutscher Imkertag 2015 in Leipzig Hiermit lädt der Deutsche Imkerbund alle Imkerinnen und Imker herzlich zum Deutschen Imkertag am 11. Oktober 2015 unter dem Motto„25 Jahre gemeinsam für Bienen- und Naturschutz“ ein. Gastgebender Landesverband ist dieses Mal Sachsen. Vor genau 25 Jahren erfolgte am 6. Oktober 1990 auf der Vertreterversammlung in Neuhaus im Solling die Aufnahme der acht auf dem Gebiet der DDR neugegründeten Imker-/Landesverbände in den Deutschen Imker-bund e. V. Dies waren der Imkerverband Berlin (Ost) e. V., der Landesverband Brandenburgischer Imker e. V., der Landesverband der Imker Mecklenburg und Vorpommern e. V., der Landesimkerverband Sachsen e. V., der Landesverband Sächsischer Imker e. V., der Allgemeine Landes-Imkerverband Sachsen-Anhalt e. V., der Imkerverband Sachsen-Anhalt e. V. und der Landesverband Thüringer Imker e. V. Dazu wurde über eine Satzungsänderung abgestimmt und der D.I.B.-Vorstand um zwei Mitglieder der neuen Bundesländer auf sieben erweitert. Erste Vorstandsmitglieder aus den neu aufgenommenen Landesverbänden waren Klaus-Dieter Paschke (Brandenburg) und WolfDieter Feldkamp (Mecklenburg-Vorpommern).In den weiteren Jahren gab es in den Bundesländern Berlin, Sachsen und Sachsen-Anhalt Fusionen, so dass die heutige D.I.B.-Struktur mit 19 Mitgliedsverbänden entstand. Aus diesem Anlass soll der 66. Imkertag 2015 ein Besonderer werden. D.I.B.-Geschäftsführerin Barbara Löwer dazu: „Wir freuen uns sehr, dass wir dieses für unseren Verband so wichtige Jubiläum im kommenden Jahr in einer Region feiern können, wo 1989 bereits die friedliche Revolution tausender Bürger gegen das DDR-Regime begann und die Wende in der deutschen Teilung eingeleitet wurde. In den letzten 25 Jahren sind alle Landesverbände trotz unterschiedlichen 8

geschichtlichen Hintergrundes und regionaler Unterschiede zu einer starken Einheit zusammen-gewachsen. Dies wollen wir in diesem Jahr im gebührenden Rahmen gemeinsam mit hoffentlich vielen Imkerinnen und Imkern aus allen Regionen Deutschlands feiern. Besonders freuen wir uns, dass der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Christian Schmidt, bereits seinen Besuch zugesagt hat.“ Der Tagungsort Leipzig – eine bedeutende Kultur- und Messemetropole Im Jahre 1015 verewigte Bischof Thietmar von Merseburg den Ort „urbe libzi" in seiner Chronik. 1.000 Jahre Leipzig, das sind 1.000 Jahre herausragende wirtschaftliche, kulturelle und bürgerliche Tradition. Als ein wesentliches geistiges Zentrum der sich formenden Nation mit dem selbstbewussten und wohlhabenden Bürgertum einer Handelsstadt herrschte in Leipzig über Jahrhunderte ein Klima, in dem sich die schönen Künste, allen voran die Musik, in unvergleichlicher Weise entfalten konnten. Ebenso standen Wissenschaft und Ökonomie in höchster Blüte. 2015 feiert Leipzig deshalb 1.000 Jahre Ersterwähnung. Am 9. Oktober findet innerhalb der Feierlichkeiten z. B. zum 7. Mal das weltweit einzigartige Lichtfest statt. Internationale Künstler gestalten Bereiche des Innenstadt-Rings mit Video, Sound und Performance. Besucher formen dabei auch aus brennenden Kerzen eine 89. Unter http://www.leipzig.de/freizeit-kultur-und-tourismus/tourismus/ und http://www.leipzig.travel.de/ findet man vielfältige weitere Tipps für Unternehmungen in und um die Messestadt. Das Tagungshotel GLOBANA AIRPORT HOTEL, Frankfurter Straße 4, 04435 Schkeuditz (bei Leipzig) Das GLOBANA Airport Hotel ist das einzige 4 Sterne-Hotel direkt am Flughafen Leipzig/Halle mit kostenfreien Parkplätzen für die Dauer Ihres Aufenthaltes, kostenfreiem WLAN Internet sowie einem kostenfreien Shuttle zum Flughafen. Verkehrsgünstig gelegen an den Autobahnen A9/A14, der Bundesstraße B6 sowie der S-Bahn-Station und mit einer großen Auswahl an Konferenzräumen bietet das Tagungshotel hervorragende Voraussetzungen für eine erfolgreiche Veranstaltung. Aber auch für touristische Erkundungen der zweitgrößten Stadt im Freistaat Sachsen liegt das Hotel im Nordwesten von Leipzig und schnellem Zugang mit der S-Bahn in die Stadt günstig. Das an das GLOBANA Airport Hotel angrenzende Veranstaltungszentrum bietet Platz für Veranstaltungen bis zu 1.000 Personen. Die Veranstaltung Die Vertreterversammlung des Deutschen Imkerbundes (D.I.B.) wird bereits am 10.10.2015 bei ihrer öffentlichen Jahrestagung eine Bilanz über das letzte Geschäftsjahr ziehen sowie Schwerpunkte der zukünftigen Arbeit diskutieren. Ebenso stehen die Neuwahlen des Präsidiums auf der Tagesordnung. Am Abend wird es eine Abendveranstaltung geben.

DEUTSCHER IMKERTAG am Sonntag, den 11. Oktober 2015, in Schkeuditz/Leipzig „25 Jahre gemeinsam für Bienen- und Naturschutz“ Veranstaltungsort:

Globana Airport Hotel, Messehalle A Frankfurter Str.4, 04435 Schkeuditz/Leipzig

9:30 Uhr 10:00 Uhr

Eröffnung und Begrüßung der Ehrengäste mit musikalischer Begleitung Zur Lage der Imkerei in Deutschland Präsident des Deutschen Imkerbundes 9

10:30 Uhr

Vortrag des Bundesministers für Ernährung und Landwirtschaft, Christian Schmidt

11:15 Uhr

Grußworte

12:00 Uhr

„Ethische Grundlagen für eine naturverträgliche Landnutzung“ (Dr. Clemens Dirscherl) Geschäftsführer Evangelisches Bauernwerk in Württemberg e. V., Waldenburg-Hohebuch

Mittagspause ca. 13:00 Uhr bis 14:00 Uhr 14:00 Uhr

14:45 Uhr

15:30 Uhr

16:30 Uhr

„Die Bedeutung der Bienen für die Bestäubung von Kulturpflanzen“ Prof. Dr. Alexandra-Maria Klein Leitung der Professur für Naturschutz und Landschaftsökologie an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg „Landwirtschaft im Spagat zwischen Wirtschaftlichkeit und Naturschutz“ Prof. Dr. Dr. h.c. Alois Heißenhuber Lehrstuhl für Produktions- und Ressourcenökonomie an der TU MünchenWeihenstephan Gesprächsrunde „Landwirtschaft und Bienenhaltung – unüberbrückbarer Gegensatz?“ Moderation: Dr. Frank Augsten, Weimar Schlusswort des Präsidenten

Parallel in Messehalle B: ab 9:00 Uhr

große Imkerei-Fachausstellung

Kostenfreie Parkplätze sind auf dem Gelände vorhanden (Änderungen vorbehalten)

„Tag der Bienengesundheit“ in Thüringen 2015 Fortbildung für Bienensachverständige, Amtstierärzte und Imker des LVThI Bienen sind ein interessantes Völkchen. Und für den Menschen besonders wichtig: Nach Rind und Schwein gilt die Honigbiene als drittwichtigstes Nutztier weltweit. Von ihr hängt viel mehr ab als nur der Honig für das Frühstücksbrötchen. Die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen schätzt, dass von 100 Nutzpflanzen, die weltweit 90 Prozent der Nahrungsmittel stellen, 71 hauptsächlich von Honigbienen bestäubt werden. Die Insekten sind jedoch bedroht. Seit Jahren kämpfen Imker weltweit mit der gefährlichen Varroamilbe und anderen Bienenkrankheiten, die ihre Völker bedrohen. Darum hat der Landesverband Thüringer Imker den 10. Oktober zum Tag der Bienengesundheit erklärt und es sich zur Aufgabe gemacht, seinen Mitgliedern und weiteren Interessierten die neuesten Erkenntnisse aus der Forschung zum Thema Bienengesundheit näher zu bringen. Wo: Wann:

Deutsches Bienenmuseum Weimar, 99425 Weimar, Ilmstraße 3 Sonnabend, den 10. Oktober 2015, 10

Beginn:

09:30 Uhr bis 16:00 Uhr

Tagesordnung  Begrüßung durch If. Günter Vorsatz Obmann für Bienengesundheit im LV Thüringer Imker  Aktuelles zur Bienengesundheit in Thüringen - TLV  Entschädigungssätze bei abtöten von Bienenvölkern.  Bekämpfung der Varroa und der Einsatz von Medikamenten Referent: Frau Dr. Eva Rademacher (Freie Universität Berlin)  Anschließend Diskussion  Mittagspause 12:00 Uhr bis 13:00 Uhr  Film über den Kleinen Beutenkäfer in den USA  "Vorsorge, Erkennen und Bekämpfung des Kleinen Beutenkäfers " Referent: Frau Dr. Eva Rademacher (Freie Universität Berlin)  Anschließend Diskussion  Schlußwort des Obmanns für Bienengesundheit If G. Vorsatz Landesverband Thüringer Imker e.V. Obmann für Bienengesundheit Günter Vorsatz

Honiglehrgang im Deutschen Bienenmuseum Weimar An diesem Lehrgangstag wird den Teilnehmern das Wissen für die Herstellung von Qualitätshonig vermittelt. Gleichzeitig erwirbt der Imker mit der Teilnahme den Sachkundenachweis zur Nutzung des DIB Warenzeichens. Lehrinhalte: Herkunft der Honigrohstoffe, Honigentstehung im Bienenvolk, Hygiene- und Lebensmittelbestimmungen, Honigernte, Honigpflege, Abfüllen und Lagern, das Imker-Honigglas, Warenzeichenbestimmungen, Gefahren für den Honig, Produktpräsentation, Vermarktung. Termin: Uhrzeit:

Sonnabend, den 17.10.2015 09.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Wo: Referent:

Deutsches Bienenmuseum, 99425 Weimar, Ilmstraße 3 Karl-Heinz Müller

Teilnehmergebühr:

10,00 €/Teilnehmer

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Mitteldeutscher Imkertag 2015 Am Sonnabend, den 07.11.2015, findet der Mitteldeutsche Imkertag statt, im Saal des Schützenhauses zur Louisenlust. Dazu sind alle Imkerinnen und Imker aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen eingeladen. Ort:

Schützenhaus zur Louisenlust, August-Bebel-Straße 1, 07646 Stadtroda

Zeit:

07.11.2015 um 09.30 Uhr

Tagesordnung: 09.30 Uhr

Begrüßung der Anwesenden und Gäste „Verschiedene Beutensysteme für verschiedene

Ausrichtungen der Imkerei“ Referent: Peter Lang, Beutenhersteller und Imker „Natürlich imkern in Großraumbeuten“ Referent: Dr. Melanie von Orlow 12.30 Uhr

Mittagspause

13.15 Uhr

„Gewinnung und Vermarktung von Wabenhonig“ Referent: Klaus Nowottnick Vortrag – wird noch geplant Eintritt 5,00 €

Imkerschnupperkurs in Niedersachswerfen Haben Sie Interesse am Imkern? Ort:

Gasthaus „Sachswerfer Handwagen“ Vater-Jahn-Straße 7 99768 Harztor, OT Niedersachswerfen

Zeit:

Sonnabend, den 21.11.2015 von 09.00 – 14.00 Uhr

Unser Angebot:  Imkern Schritt für Schritt 12

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Wie wird man Imker ? Wie gehe ich richtig mit Bienen um. Welche Ausrüstung braucht man ? Wo wohnen Bienen? Wie entsteht Honig ? usw.

Wir beantworten all Ihre Fragen! Eine Anmeldung unter Tel. 036331149759 oder [email protected] erleichtert uns die Organisation der Veranstaltung. Danke

Eine Initiative der Südharzer Imkergemeinschaft e.V. Tagung des Zuchtbeirates und Schulung der Leistungsprüfer im LVThI Am Sonnabend, den 14.11.2015 findet ab 09.00 Uhr im Deutschen Bienenmuseum die Tagung des Zuchtbeirates statt. Dazu sind alle Mitglieder des Zuchtberates eingeladen. Interessierte Imker an der Zucht können ebenfalls daran teilnehmen. Termin: Uhrzeit:

Sonnabend, den 14.11.2015 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Wo: Verantwortlich:

Deutsches Bienenmuseum, Ilmstraße 3, 99425 Weimar Albrecht Stoß

Am Sonnabend, den 14.11.2015 findet ab 09.00 Uhr im Deutschen Bienenmuseum die Schulung der Leistungsprüfer statt. Hierzu sind alle Leistungsprüfer der Leistungsprüfung eingeladen. Interessierte Imker an der Zucht können ebenfalls daran teilnehmen. Termin: Uhrzeit:

Sonnabend, den 14.11.2015 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Wo: Verantwortlich:

Deutsches Bienenmuseum, Ilmstraße 3, 99425 Weimar Albrecht Stoß

Der Imkerfreund Bernd Anger hat die Funktion des Leiters der Leistungsprüfung aus gesundheitlichen Gründen niedergelegt. Ich rufe deshalb alle Mitglieder des LVThI auf, nach einer geeigneten Person für diese Funktion zu suchen. Vorschläge und Bewerbungen bitte an die Geschäftsstelle des LVThI melden.

5. Weimarer Bienensymposium im Deutschen Bienenmuseum Die Situation der Ausbildung und Schulung von Imkern ist im deutschsprachigen Raum unter-schiedlich, aber nirgends befriedigend. Außer in einigen Berufsimkereien in Deutschland besteht so gut wie nirgends die Möglichkeit, eine professionelle imkerliche Schulung zu erhalten. Sowohl junge Menschen, die den Beruf "Imker" lernen möchten, als auch Erwachsene, die aus ihrem Hobby einen Beruf machen wollen, finden nur wenige Fortbildungsveranstaltungen auf internationalem Niveau. 13

Termin: Ort:

Freitag, 11.12.2015 17.00 Uhr bis Sonntag, 13.12.2015 15.30 Uhr Deutsches Bienenmuseum Weimar, 99425 Weimar, Ilmstraße 3

Programm wird noch bekanntgegeben Kursgebühr 100 Euro, maximale Teilnehmerzahl 120 Personen Anmeldungen ab sofort.

Anmeldung

Anfängerkurs 2016 Auch im Jahr 2016 führt der Landesverband Thüringer Imker wieder Anfängerkurse durch. So wird je ein Kurs in Moßbach, Niedersachswerfen, Rohr und in Weimar durch geführt. Für die Teilnahme an einem der Kurse sind das Ausfüllen des Anmeldeformulars und die Zussendung an die Geschäftsstelle des LVThI notwendig. Die Zeiten der Kurse sind ab sofort auch auf unserer Homepage einsehbar. Die Kursgebühr beträgt im Jahr 2016 100,00 € incl. Schulungsmaterial. Die Gebühr muss erst nach bestätigter Anmeldung bezahlt werden. Termine Anfängerkurse 2016 im LVThI

Teil I Teil II Teil III Teil IV Teil V Teil VI Teil VII

Moßbach

Niedersachswerfen

Rohr

Weimar

Gasthaus „Goldener Löwe“

Gasthaus „Sachswerfer Handwagen“

Hotel „Zum Kloster“

Deutsches Bienenmuseum

Samstag, 30.01.2016 Sonntag, 31.01.2016 Samstag, 27.02.2016 Sonntag, 28.02.2016 Samstag, 19.03.2016 Sonntag, 20.03.2016 Samstag, 25.06.2016

Samstag, 23.01.2016 Sonntag, 24.01.2016 Samstag, 20.02.2016 Sonntag, 21.02.2016 Samstag, 12.03.2016 Sonntag, 13.03.2016 Sonntag, 19.06.2016

Samstag, 30.01.2016 Sonntag, 31.01.2016 Samstag, 27.02.2016 Sonntag, 28.02.2016 Samstag, 19.03.2016 Sonntag, 20.03.2016 Samstag, 09.07.2016

Samstag, 23.01.2016 Sonntag, 24.01.2016 Samstag, 20.02.2016 Sonntag, 21.02.2016 Samstag, 12.03.2016 Sonntag, 13.03.2016 Samstag, 18.06.2016

Auszug aus dem Imker-Infobrief Und doch noch einmal: Varroabekämpfung Hohenheim (PR). In den vergangenen Infobriefen wurden die Grundlagen und wichtigsten Maßnahmen eines sinnvollen Varroabekämpfungskonzeptes bereits vorgestellt. Trotzdem soll hier nochmals auf einige wichtige Details aus unseren praktischen Erfahrungen hingewiesen werden, auch im Hinblick auf das aktuell extrem heiße Wetter. 14

Schwankende Temperaturen betreffen vor allem die Ameisensäurebehandlung (in etwas geringerem Umfang auch Behandlungen mit Thymolpräparaten). Während wir im vergangenen Jahr Probleme hatten, überhaupt ausreichende Verdunstungsraten zu erzielen, schrecken jetzt manche Imker vor den vermeintlich hohen Temperaturen zurück. Bei Temperaturen von 30°C und darüber ist von „Schockbehandlungen“ wie dem Schwammtuch klar abzuraten, während Verdunstungssysteme durchaus eingesetzt werden können. Hier hat der „Nassenheider Verdunster professional“ gegen über dem bisher von uns überwiegend eingesetzten „Liebig-Dis-penser“ gewisse Vorteile. Durch Verkleinerung des Dochtes an der Flasche konnten wir selbst bei 35°C die tägliche Verdunstung auf unter 20 ml Ameisensäure 60% einstellen. Neben der Außentemperatur (siehe „Varroawetter“ im letzten Infobrief) muss unbedingt berücksichtigt werden, ob und wie lange die Völker täglich direkter Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind. Dies kann - insbesondere bei Blechdeckel ohne weiteren Sonnenschutz – einen größeren Einfluss auf die AS-Verdunstung haben als die mittlere Außentemperatur! Auch bei sehr niedrigen Temperaturen kann der Nassenheider professional aufgrund seiner längeren Anwendungsdauer eine zufriedenstellende Wirkung erreichen. Im Übrigen konnten wir nachweisen, dass auch Verdunstungsraten von unter 20 ml pro Tag (AS 60%) durchaus noch auf die Varroapopulation wirken, z. B. durch Verhinderung der Milbenfortpflanzung in der Brut. Aus Imkerkreisen hört man derzeit, dass die Varroabefallszahlen deutlich niedriger seien als im Vorjahr. Dies mag im Durchschnitt durchaus so sein, doch haben wir an mehreren Ständen einzelne Bienenvölker, in denen wir trotz Winterbehandlung (brutfrei!) und Drohnenbrutentnahme bereits mehrere Tausend Milben herunterbehandelt haben. Dies zeigt einmal mehr, dass es fast an jedem Bienenstand „Ausreißer“ mit sehr hohem Befall gibt, die ohne rechtzeitige Behandlung zu „Milbenschleudern“ werden können. Zudem erleben wir immer wieder, dass Bienenvölker, die beim natürlichen Milbenfall Anfang August als „unproblematisch“ eingestuft wurden, sich ohne Behandlung innerhalb von wenigen Wochen doch zu Problemfällen entwickeln können. Auch nach einer Behandlung Anfang August darf man sich keinesfalls zurücklehnen und bis zur Winterbehandlung warten. Eine weitere (Windel-)Diagnose und ASBekämpfung Anfang September schützt vor unliebsamen Überraschungen durch Varroavermehrung im Volk oder Milbeneintrag von anderen Völkern und sorgt für gesunde Winterbienen. Über die vielen Details der Varroabekämpfung sollte man als Imker aber nicht vergessen, dass zu einer guten Spätsommerpflege weitere wichtige Maßnahmen gehören. Eine ausreichende Futterversorgung ist gerade jetzt für die Bildung von Winterbienen entscheidend. Insbesondere die Ableger sollten unter einem kontinuierlichen Futterstrom stehen, wobei darauf zu achten ist, dass noch ausreichend Platz für die Eiablage der Königin vorhanden ist. Dies kann durch Futterteig (z.B. Apifonda) oder durch mehrfache kleinere Gaben von Flüssigfutter erreichen. Bei „Platzmangel“ für die Eiablage der Königin kann man ein bis zwei verdeckelte Futterwaben durch Leerwaben austauschen; Einige Reserve-Futterwaben im Frühjahr können einem bei spätem Frühjahrsbeginn schlaflose Nächte ersparen. Vor der endgültigen Auffütterung sollte man auch entscheiden, ob nicht das ein oder andere schwache Altvolk oder Ableger mit unbefriedigender Entwicklung vereinigt bzw. aufgelöst werden sollte. Im Oktober zu Beginn der Einwinterung sollte ein Bienenvolk 8.000 – 10.000 Bienen enthalten, das sind nach den ersten Nachtfrösten mindestens 6 – 8 gut belegte Wabengassen in der Wintertraube. Während die Ableger durchaus noch wachsen können, werden alle Altvölker in den nächsten 2 Monaten weiter an Bienenmasse verlieren. Völker, die jetzt bereits schwach sind, sollten daher aufgelöst (und durch Ableger ersetzt) werden. Die Investition von Arbeitszeit und Geld (Futter, Varroabekämpfung) in Völker, die für die Überwinterung zu schwach sind, ist ein häufiger Fehler gerade bei Neuimkern mit nur wenigen Völkern (von denen man keines aufgeben will). In einem solchen Fall sollte man sich gleich einen Vermerk in den Kalender für Mai 2016 machen: mehr Ableger bilden! Kontakt zum Autor: [email protected] www.bienenkunde.uni-hohenheim.de 15

Zahlen und Fakten in der Bienenhaltung im Freistaat Thüringen Entwicklung der Bienenhaltung im Landesverband Jahr Zahl der Imker 2009 1.840 2010 1.929 2011 2.021 2012 2.062 2013 2.139 2014 2.299 2015 2.422 Stand: 31.08.2015

Zahl der Bienenvölker Gesamt je Imker 13.733 7,5 14.855 7,7 15.803 7,8 15.419 7,5 15.429 7,2 17.306 7,5 18.359 7,6

Entwicklung der Bienenhaltung im Freistaat Thüringen (Zahlen der Thüringer Tierseuchenkasse) Jahr Zahl der Imker 2009 2.174 2010 2.227 2011 2.360 2012 2.439 2013 2.540 2014 2.930 2015 3.089 Stand: 31.08.2015

Zahl der Bienenvölker Gesamt je Imker 16.745 7,5 17.683 7,7 18.941 8,0 18.102 7,4 19.404 7,6 22.300 7,6 22.823 7,4

Teilnehmer Anfängerkurse LVThI Weimar IV Erfurt LVThI Meiningen/Rohr LVThI Moßbach LVThI Niedersachswerfen IV „Werraaue"

2009 69 27 16 10

2010 117

2011 97

2012 101

2013 110

2014 135

2015 106

28

53 45

41 62 41

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17

14

Thüringentag 2015 im Pößneck Der 15. Thüringentag in Pößneck ist durch und durch eine Erfolgsgeschichte, wie es in einem Dankeschön vom Veranstalter an die Vereine geschrieben wurde. An dieser Erfolgsgeschichte waren auch der Imkerverein Pößneck, Imkerverein Schleiz, Imkerverein Triptis, Imkerverein Saalfeld und Imkerverein Wurzbach beteiligt. Diese Imkervereine haben es verstanden, gemeinsam ein Projekt auf den Weg zu bekommen und die drei Tage mit Informationen, Spiel, Wissen und Honigverkostung sowie Honigverkauf den immerhin 123.000 Besuchern aus ganz Thüringen unseren Imkerverband zu präsentie16

ren. Unseren Stand hatten wir in den Themengärten aufbauen dürfen. Mit schönem Grün umrahmt, mit viel Freifläche war es eine gute Platzwahl. Schon in den Vorberatungen zu diesen Tagen 26.6.2015 bis 28.6.2015 war eine konstruktive und mit einer Ideenvielfalt geprägte Diskussion vorhanden. Von allen Verantwortlichen der Imkervereine, wie auch von den Imkerfreunden, die an den Tagen die Ausgestaltung unseres Standes mit prägten, waren ein hohes Engagement und auch viel Leidenschaft vorhanden. Glücksrad, Schaubeute, Kerzendrehen waren für Kinder wie auch Erwachsene ein Anziehungspunkt. Aber besonders umlagert war der Bienenschaukasten. Hier wollten Groß und Klein genaues über das Leben der Bienen erfahren. Etwas Besonderes war, dass auf einer Wabe eine Weiselzelle zu sehen war. Eine Weiselzelle hatten die Besucher noch nicht gesehen. In den Gesprächen wurde von uns Imkern die Systematik der Weiselzelle erklärt und wann diese schlüpft. Alle waren überrascht, dass am Sonnabend 11:00 Uhr die Königin schlüpfte, was für die 8 Besucher, die es sahen, in deren Erinnerung bleiben wird. Eine kleine Markthütte für den Verkauf von Honig und ein Zelt vom IV Saalfeld mit einer Reihe von Werbematerial sowie einer alten Honigschleuder von 1900 und einer neuen Honigschleuder haben den Stand für Besucher neugierig gemacht. Schon von Weitem konnten unsere Schilder „Imker der Region“ und „Imkervereine zum Thüringentag 2015“ gesehen werden.

Gemeinschaftsstand der IV Pößneck, Saalfeld, Oberland, Triptis und Wurzbach (im Aufbau)

Gruppenbild am Sonnabend

Im Ergebnis waren sich alle Imkervereine einig, dass diese drei Tage sehr anstrengend waren, aber es hatte auch Jedem Freude bereitet, diese Tage mit zu gestalten. Die Imker aus den Imkervereinen haben sich kennengelernt. Es war für die Imker und den Landesverband Thüringer Imker, aber auch für die einzelnen Imkervereine eine gut gelungene Werbung. Ich möchte mich bei allen Imkern, die diese drei Tage mit gestalteten, herzlich bedanken und wünsche mir, dass zu solchen Veranstaltungen die Imkervereine in der Region zusammen einen Info17

stand betreiben. Für einen Imkerverein, wie auch für den Vorstand des Landesverbandes Thüringer Imker, sind solche Veranstaltungen kaum noch abzusichern. Das wir Imker uns an solchen Großveranstaltungen beteiligen ist ein Muss, denn nur dadurch werden wir in der Bevölkerung und Politik wahrgenommen, aber auch ernst genommen. Euer Günter Vorsatz IV Wurzbach

Pressemitteilung von [GGSC] GENTECHNIK IM HONIG: BAYERN ZAHLT SCHADENSERSATZ 05.08.2015 Pressemitteilung Lebensmittel In dem jahrlangen Rechtsstreit bayerischer Imker wegen Einträgen des Genmaises MON 810 in Honig (vgl. das Honig-Urteil des EuGH von 2011) haben die Beteiligten nun einen Vergleich über die Zahlung eines Ausgleichsbetrages geschlossen. Der Freistaat Bayern, dessen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) den Genmais angebaut hatte, zahlt dem von [GGSC] vertretenen Imker Bablok einen Ausgleich in Höhe von ca. 6.000,00 €. Damit wird der Schaden wegen verunreinigter und deshalb nicht verkehrsfähiger Imkereiprodukte, für DNA-Analysen und für Mehrkosten für das Abwandern ausgeglichen. Der Imker musste seine Bienen zur Zeit der Maisblüte aus der Umgebung des Genmaisfeldes verlagern, um Polleneinträge zu vermeiden. Der Freistaat hat jedoch einen Ausgleich abgelehnt, soweit es den Imkern nicht gelungen ist, einen Polleneintrag in ihre Imkereiprodukte im jeweiligen Anbaujahr nachzuweisen. Herr Bablok und andere Imker mussten deshalb die Kosten von DNA-Analysen sowie die Kosten des Ausweichens in den Jahren, in denen Polleneinträge in den am Standort verbliebenen Kontrollvölkern nicht nachweisbar waren, selbst tragen. Vom insgesamt geltend gemachten Mehraufwand hat der Freistaat deshalb nur etwa die Hälfte erstattet. Die Vorsorge geht also zu Lasten der Imker. Damit ist der finanzielle Ausgleich in Folge eines über mehrere Jahre vor allen Instanzen der Verwaltungsgerichtsbarkeit und dem Europäischen Gerichtshof durchgefochtenen Verfahrens abgeschlossen. Mit folgendem Ergebnis: Die zuständigen Behörden haben ihre Aufgaben nicht erfüllt, als sie 2005 — damals unter Leitung des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Horst Seehafer — die Sortenzulassung für einen Genmais erteilt haben, dessen Pollen für die Verwendung in Lebensmitteln nicht zugelassen war. Ohne den Einsatz des Imkers Bablok und seiner Unterstützer, insbesondere des von Mellifera e.V. getragenen Bündnisses zum Schutz der Bienen (www.bienen-gentechnik.de), würden weiterhin GVO mit Zulassungslücken in die Lebensmittelkette gelangen. Die geltenden Koexistenzregelungen erfüllen ihre Funktion jedenfalls für Imker nicht. Sie gewährleisten weder ausreichende Vorsorge noch einen angemessenen Ausgleich für Einträge genetisch veränderter Pollen. Koexistenz führt für alle Beteiligten zu zusätzlichen Kosten. Wer GVO anbaut, daraus Nutzen ziehen will und dadurch zusätzliche Kosten verursacht, muss nur einen Teil der damit verbundenen Kosten tragen. Von den Betroffenen hat nur derjenige Aussicht auf einen Kostenausgleich, der auf eigenes Risiko und eigene Kosten wesentliche Beeinträchtigungen nachweisen kann. Wirksamen Schutz vor GVO-Einträgen bietet nur ein umfassendes Anbauverbot. Der Bund sollte deshalb von der durch EU Recht eröffneten Möglichkeit nationaler Anbauverbote (Opt-out) Gebrauch machen. -zWenn Freisetzung oder Anbau von GVO in Deutschland wieder erlaubt werden sollten, 18

müssten die Anforderungen an die Vorsorge gegen Polleneinträge in Imkereiprodukte verschärft und konkretisiert werden, um solche Einträge von vornherein zu verhindern. Wenn begründeter Anlass für DNA-Analysen in der Umgebung eines GVO-Anbaus besteht, muss der GVO-Anbauer die Kosten tragen und nicht der potenziell Betroffene. Mit dem nun geschlossenen Vergleich ist das Verfahren noch nicht vollständig abgeschlossen. Anhängig ist noch die Verfassungsbeschwerde von Herrn Bablok vor dem Bundesverfassungsgericht gegen Urteile der Verwaltungsgerichte. Diese haben den gebotenen vorsorgenden Grundrechtsschutz (Verwaltungsgerichtshof München) und das Rechtsschutzbedürfnis aufgrund angeblich fehlender Wiederholungsgefahr (Bundesverwaltungsgericht) abgelehnt. Rückfragen bei [GGSC] bitte an Rechtsanwalt Dr. Georg Buchholz Rechtsanwalt Dr. Achim Willand

Deutscher Imkerbund begrüßt Eilverordnung von Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt zum Bienenschutz "Die gestern von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt unterzeichnete Eilverordnung zum Inverkehrbringen und der Aussaat von Wintergetreide, das mit Neonicotinoiden gebeizt worden ist, begrüße ich sehr. Die Verordnung schließt eine Lücke, über die trotz Anwendungsverbotes von Insektiziden aus der Wirkstoffgruppe der Neonicotinoide diese auf den Acker gelangen hätten können" sagt der Präsident des Deutschen Imkerbundes e. V., Peter Maske, nach der Verlautbarung des Ministeriums. Dieser Schritt zeige, so Maske, dass die Blüten bestäubenden Insekten, darunter auch die Honigbiene, mittlerweile einen erfreulichen Stellenwert und Anerkennung in der politischen Arbeit erreicht hätten. Auch bei den für die Risikobewertung zuständigen Behörden wie dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit und dem Julius-Kühn-Institut sei ein hoher Sensibilisierungsgrad für die Gefährdungspotentiale für Blütenbestäuber vorhanden. Besonders anzuerkennen sei, dass nach dem Vorsorgeprinzip gehandelt werde und nicht erst nach Schadenseintritt. Das zeige, dass man aus den 2008 in Südbaden aufgetretenen massenhaften Bienenverlusten nach Anwendung von qualitativ schlecht gebeizten Maissaatgut gelernt habe und die intensiven Gespräche zwischen Imkerverbänden und dem Ministerien sowie den zuständigen Behörden, die man seither gemeinsam geführt habe, zum Verständnis beigetragen haben. Der Deutsche Imkerbund e. V. mit rund 98.000 Mitgliedern ist die größte europäische Interessenvertretung der Imkerinnen und Imker und hat bereits 2010 in einem Positionspapier das Verbot des Einsatzes aller Neonicotinoide gefordert. Derzeit besteht für Insektizide, die die sehr giftigen Wirkstoffe Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam enthalten, noch bis Ende des Jahres ein EU-weites Anwendungsverbot bei bestimmten Kulturen. Und gerade mit diesen Wirkstoffen wäre Saatgut gebeizt, das ohne die Eilverordnung nach Deutschland gelangen könnte. Mehr zur Verordnung unter: http://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/2015/164-SCBienen.html und http://ec.europa.eu/growth/tools-databases/tris/de/index.cfm/search/? trisaction=search.detail&year=2015&num=399&mLang=de&CFID=2511249&CFTOKEN=32009 42b250a925d-18B9B82F-90A9-C891-3ECB43E7FF39885D Petra Friedrich, E-Mail [email protected], www.deutscherimkerbund.de, Tel. 0228/9329218 o. 0163/2732547 19

Vermerk Imkereiflächen auf Deutsche Bahn - Gelände Gespräch am 3. Juli 2015 in der Geschäftsstelle des D.I.B. Teilnehmer: Dr. Michael Hölzinger - DB Netz AG Referent für Naturschutz, Artenschutz und Energiemanagement Peter Maske D.I.B. Barbara Löwer D.I.B. In Bayern fanden bereits mehrere Gespräche zwischen der Deutschen Bahn (DB) und Naturschutzverbänden statt. Die DB möchte sich dort von nicht benötigten Flächen trennen. Bereits im vergangenen Jahr hatte am 10.11.2014 ein erstes Gespräch mit den Umweltverbänden stattgefunden, dabei wurde eine Absichtserklärung mit verschiedenen Umweltverbänden unterschrieben. In der zweiten Sitzung am 11.02.2015 in Nürnberg sollten die rechtlichen Grundlagen einer solchen vertraglichen Regelung sowie die Nutzungsvereinbarungen besprochen werden. Da es das Anliegen des D.I.B. ist, dass auf solch ökologisch nutzbaren Flächen (Eh da-Flächen) eine bienenfreundliche Bepflanzung vorgenommen wird, nahm Herr Kinkel für den D.I.B. teil. Da die DB die Flächen unbedingt abgeben möchte, wenn auch zu einem symbolischen Preis von einem Euro, war sich das Präsidium einig darüber, dass für den D.I.B. eine Vertragspartnerschaft mit der DB bezüglich einer Übernahme von Flächen nicht in Frage komme und zwar aufgrund der unabwägbaren Folgekosten, Haftungen sowie die Regelung von Nutzungsbestimmungen. Parallel dazu wurde der D.I.B. von der DB angesprochen betr. einer anderen Flächennutzung. Dazu fand am 3. Juli in der Geschäftsstelle des D.I.B. ein Gespräch statt. Dr. Hölzinger, im Bereich Naturschutz der DB tätig, führte dazu aus: Im Besitz der DB befinden sich viele Flächen als aktive Kompensationsmaßnahmen. Aufgabe der DB ist es, die bestimmungszielgemäße Unterhaltungspflege der Flächen sicherzustellen. Dies trifft für trassennahe Kompensationsflächen in hohem Maße zu. Der Immobilienbereich der DB könnte - bei entsprechendem Interesse - aus seinem Flächenportfolio geeignete Standorte identifizieren und den Imkern zur Verfügung stellen. Den Imkern könnten Gestattungsverträge angeboten werden. Die Imker müssten dann die Fläche nicht erwerben, sondern könnten ihre Bienenstöcke (mit Genehmigung des Eigentümers) dort aufstellen. Für die Erstellung von Gestattungsverträgen fallen evtl. einmalige Gebühren in geringer Höhe an, die Fläche wird entgeltfrei zur Verfügung gestellt. Der jeweils interessierte Imker wäre dann lediglich für die Verkehrssicherungspflichten der von ihm aufgestellten Bienenstöcke verantwortlich. Die Flächen würden weiterhin von der Bahn gepflegt. Sie müssen mehr oder weniger in der Form erhalten bleiben. Zufahrten sind gegeben. Ein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln findet nicht statt. Grundsätzlich waren wir der Möglichkeit, Imkern Stellplätze zu verschaffen nicht abgeneigt. Der Entwurf des Nutzungsüberlassungsvertrages war nur in einem Punkt unklar „Die Verkehrssicherungspflicht der Fläche innerhalb des Nutzungszeitraums wird durch den Nutzer übernommen.“ Hier handelt es sich jedoch ausschließlich um die Fläche, die für das Aufstellen der Völker notwendig ist. Dies müsste im Vertrag noch konkretisiert werden. Dr. Hölzinger schlug vor, in zwei Pilotbereichen zu erproben, ob sich die Zusammenarbeit zwischen dem D.I.B. und der DB Netz AG konstruktiv gestalten kann. Die beiden Bereiche wären: das Mittelrheintals (Kompensationsflächen aus dem Hangsanierungsprojekt) sowie der Großraum Würzburg. Es wird mit den entsprechenden Verbänden (IV Rheinland und Bezirksverband Unterfranken) Kontakt aufgenommen und ihnen die Möglichkeit vorgestellt. Sollte Interesse bestehen, werden wir die Kontaktdaten an Dr. Hölzinger weiterleiten. In Abstimmung mit den regionalen Ansprechpartnern würde die DB dann gemeinsam herausarbeiten, wie attraktiv diese Flächen sind und in welchem Umfang die Flächen tatsächlich für das Aufstellen der Bienenvölker genutzt werden könnten. 20

Das Eisenbahnbundesamt steht der Idee ebenfalls wohlwollend gegenüber. Hat jedoch einige Vorbehalte: Streuobstwiesen werden als bestens geeignet eingeschätzt. Bei der Wahl der in Frage kommenden Kompensationsflächentypen sollte allerdings darauf geachtet werden, dass seltene und trittempfindliche Arten auf den Flächen nicht geschädigt werden dürfen. In jedem Fall seien aber die Schutzzeiten der besonders und streng geschützten Arten zu beachten. Zum Beispiel sollten sich Imker, die ihre Beuten aufsuchen, nicht zu häufig und nicht zu lange im Bereich von Bodenbrütern während der Brut- und Setzzeiten aufhalten ("Angler-Syndrom"). Eier im Nest eines Bodenbrüters laufen Gefahr, schnell auszukühlen, wenn Menschen Stunden lang in der Nähe der Brutstätte anwesend sind. Eine entsprechende Einbindung der umweltfachlich qualifizierten Mitarbeiter von DB Netz soll gewährleisten, dass interessierten Hobby-Imkern nur solche Flächen zur Verfügung gestellt werden, bei dem das o. g. Risiko gering ist. Grundsätzlich sollten auch die jeweils zuständigen Unteren Naturschutzbehörden über das Aufstellen von Beuten informiert werden. Dort liegen evtl. weitere Informationen zu lokal bekannten Populationen von streng geschützten Arten vor, die beachtet werden sollten. Zuständige Behörde sei zwar immer das EBA (planfestgestellte Fläche), dennoch erhöht die offene Kommunikation mit der Unteren Naturschutzbehörde die Akzeptanz. Dr. Hölzinger betonte abschließend, dass es nicht darum gehe Profit zu erzeugen, sondern Biene & Co. einen wertvollen Lebensraum anzubieten. Davon können sowohl die DBKompensationsflächen (die dadurch gefördert und weiter aufgewertet werden) als auch die umliegenden Privatgrundstücke mit ihren Obstbäumen und Äckern profitieren. Und die DB könnte mit dieser Maßnahme ihr Image verbessern. Wachtberg, 16.07.2015 B. Löwer

Vermerk Golf-Natur-Bienen Gespräch am 3. Juli 2015 in der Geschäftsstelle des D.I.B. Teilnehmer: Marc Biber Beate Licht Peter Maske Barbara Löwer

Deutscher Golf Verband e.V. - Umwelt und Platzpflege Sowie Greenkeeper Verband e.V. - Geschäftsstellenleiter Deutscher Golf Verband e.V. - Arbeitskreis Pflanzenschutz D.I.B. D.I.B.

Seit 2010 gibt es beim Deutschen Golf Verbandes e. V. (DGV) das Umweltprogramm „Golf und Natur“. Mit diesem Programm möchte der DGV eine praxisnahe Anleitung für eine umweltgerechte und wirtschaftliche Zukunft der Golfanlagen zur Verfügung stellen. Ziel ist, neben optimalen Bedingungen für den Golfsport, den größtmöglichen Schutz der Natur zu erreichen. Ziel war es rund 90 Anlagen nach dieser Konzeption auszustatten werden und das Thema „Bienen“ dort anzusiedeln. Mittlerweile sind von den 728 Golfplätzen in Deutschland bereits 180 Golfanlagen nach dem Konzept „Golf und Natur“ geführt. Die Tendenz ist zunehmend, denn die ca. 700 000 Golfspieler in Deutschland finden zunehmend Gefallen an der „Natur“ auf der Golfanlage. Im Juni 2015 wurden vom Golfverband mehrere Praxistage auf verschiedenen Golfplätzen durchgeführt mit dem Themenschwerpunkt „Integrierter Pflanzenschutz“. Leider konnte an keinem der Termine ein D.I.B. Vertreter teilnehmen. Herr Baerlecken, 2. Vorsitzender des Bezirksverbandes Schwaben, nahm daher an dem Tag in Ingolstadt teil. Es wurden für alle Tage Flyer des D.I.B. zur Verfügung gestellt. 21

Parallel dazu wurde seitens des Golfverbandes nach einem Gesprächstermin angefragt, weil der Deutsche Golf Verband überlegt, seine Aktionen auf Golfplätzen zum Schutz der Honigbiene auszuweiten. Am Freitag, 3. Juli fand das Gespräch in der Geschäftsstelle des Deutschen Imkerbundes statt. Angesetzt war ein Zeitrahmen von zwei Stunden, der aber mühelos auf die doppelte Zeit hätte ausgedehnt werden können. Die beiden Vertreter des Golfverbandes hatten viele Fragen zur Struktur des Verbandes, zu Bienen - insbesondere deren Gefahrenpotential - und der praktischen Imkerei, zur Bienenweide und Bepflanzungsmöglichkeiten mitgebracht. Das Informationsbedürfnis war sehr groß, so dass das Gespräch eher einer Lehrveranstaltung über die Bienenzucht ähnelte. Es wurden daher auch etliche Literaturhinweise und Informationsmöglichkeiten aufgezeigt. Mittlerweile sind auf mehreren Golfplätzen Imker angesiedelt. Die Anzahl soll möglichst erhöht werden, jedoch sind hierzu die Ängste der Golfspieler noch abzubauen. Bei der Vermittlung von möglichen Imkern sicherten wir unsere Unterstützung zu. Insbesondere wiesen wir darauf hin, dass der Versicherungsschutz gewährleistet sein sollte. Man legt großen Wert darauf, die Imker mit ins Boot zu nehmen, um auch Imagepflege zu betreiben. Das Image der Golfplätze in der Öffentlichkeit nicht gerade das Beste ist. Angesprochen wurden von uns auch der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und die möglichen Risiken für die Bienen. Das Ziel des Golfverbandes ist es, so wenig Chemie wie möglich einzusetzen, dies wurde auch bei den Praxistagen öffentlich geäußert. Die beiden Vertreter des Golfverbandes sprachen die Kosten an, die sich im vertretbaren Rahmen halten müssten. Daher wäre eine mehrjährige oder dauerhafte Bepflanzung ohne großen Pflegeaufwand vorzuziehen. Pflegeaufwand und Nutzen müssten im richtigen Verhältnis stehen. Das Gespräch war insgesamt sehr konstruktiv. Der Dialog soll fortgesetzt werden. Wachtberg, 15.07.2015, B. Löwer

Aktenvermerk zum „Deutschen Landschaftspflegetag“ 2015 in Wiesbaden am 08./09.07.2015 Nach der Begrüßung durch MdB und DLV-Vorsitzenden Josef Göppel richtete auch die hessische Landwirtschaftsministerin, Frau Priska Hinz, Die Grünen, Grußworte an die Teilnehmer. Sie hob hervor: Landschaftspflege ist anerkannte Beschäftigung in der Gesellschaft. Es gibt Tiere und Landschaftselemente, die zunehmend bedroht sind, was natürlich ein Problem ist. Die EU stellt die Vogel- und FFH-Richtlinie auf den Prüfstand, ob nicht zu viel Bürokratie im Hinblick auf den Erfolg vorhanden ist. Probleme müssen nach dem Prinzip „Kooperation statt Konfrontation“ gelöst werden. Anschließend sprach zur Tagung das EC-Kabinettsmitglied von Agrarkommissar Phil Ho-gan, Herr Dr. Christian Buhr (zuständig für die Finanzen), zum Thema „Gemeinsame Agrarpolitik: Marktorientierung und/oder Landschaftspflege“. Er hob hervor: Eine landwirtschaftliche Fläche besteht nicht nur aus einer reinen Ackerfläche, aus welcher ein Ertrag erzielt werden soll, sondern auch aus einem Teil (Randfläche) zum Nutzen der Allgemeinheit. Greeningmaßnahmen stehen zur Umweltschutzausrichtung – derzeit werden dazu Informationen gesammelt. Die Kommission ist bis 2019 im Amt – es wird deshalb in dieser Kommission keine neue Reform geben. Herrn Dr. Buhr bat der Unterzeichner: 22

Änderungen im Zwischenfruchtanbau zu Gunsten der Nahrungsversorgung Blüten besuchender Insekten. Etablierung einer neuen Variante „Insektenweide“. Dr. Buhr bat um schriftliche Mitteilung an ihn, damit er diese interessanten Aspekte persönlich Kommissar Phil Hogan vortragen könne. (Mitteilung ist bereits am 12.07.15 durch Unterzeichner erfolgt) In Vertretung von StS Dr. Robert Kloos war Herr MinDir Clemens Neumann, BMEL, zur Tagung gekommen und erläuterte zum Thema „Neue Perspektiven in der Landwirtschaft und der ländlichen Entwicklung“: Die Biodiversitätsziele von 2010 wurden leider nicht erreicht. Der Fokus steht auf der Ernährung der wachsenden Bevölkerung. Auch die Energieerzeugung aus regenerativen Ressourcen geht leider zu Lasten der Biodiversität. Die festgelegten Defizite der jüngsten GAP-Reform müssen rechtzeitig beseitigt werden. Es muss an dem Ziel „20% ökologischer Landbau“ festgehalten werden, was durch den Fluss von Fördergeldern erreicht werden soll. Die 2. Säule hängt von den finanziellen Mitteln der Bundesländer ab – diese Co-Finanzierung müsse nach 2020 neu geregelt werden. Der Unterzeichner bat hinsichtlich Energieerzeugung: Anbau von Blühpflanzen anstatt Mais. Förderung zu den Kosten für Landwirte, wenn Blühpflanzen ausgesät werden. Blühbonus für Landwirte im EEG. Diese Maßnahmen führen zur Verbesserung der Biodiversität und zur Nahrungsverbesserung für Biene & Co. MinDir Neumann stimmte den Forderungen zu! Anschließend stellte Landrat Joachim Arnold den Wetterau-Landkreis vor. Er hob hervor: Landschaft habe einen Wert, den man nicht mit Geld messen könne. Durch entsprechende Landschaftspflegemaßnahmen kann wieder Artenvielfalt erreicht werden. Eine attraktive Landschaft gebe es aber nicht zum „Nulltarif“! Am späten Nachmittag folgte dann noch die Mitgliederversammlung. Hieraus gibt es im Wesentlichen zu berichten: Derzeit in Deutschland 155 Landschaftspflege-Verbände. In BW gibt es „Landschaftserhaltungs-Verbände“, die sich evtl. dem DLV anschließen werden. In Bayern gibt es viele Neugründungen von Landschaftspflegeverbänden. Auch in Hessen wieder Neugründungen, nachdem die Landesregierung Unterstützung zugesagt habe. Beim DLV laufen derzeit 18 Projekte (BY, Sachsen, SW, Thüringen, Brandenburg). Das BMEL fördert den DVL institutionell. Der DVL arbeitet derzeit an dem Projekt „Biodiversitätsberatung“. Hierbei geht es um: Standards zur Qualitätssicherung / Regionalität. anerkannt von Landwirtschaft und Naturschutz Erkenntnisse aus der Landschaftspflege Leitfaden nach anerkannten Standards Vorstellung Haushalt und Kassenprüfungsbericht (jeweils einstimmige Zustimmung). Abstimmung Leitbild des DLV (einstimmige Zustimmung). Am Abend des 08.07.15 wurden dann bundesweite Landschaftspflegeprojekte durch Vorsitzenden Josef Göppel und einer Vertreterin des BMEL geehrt. Anschließend waren bei einem Buffet wieder viele Gespräche möglich. 23

Mit Herrn Dr. Boller, Landwirtschaftsministerium Schleswig-Holstein, konnte die Thematik Pyrrolizidinalkaloide ausführlich besprochen werden. Am zweiten Tag fanden dann Fach-Foren statt, von denen der Unterzeichner zwei besuchte. Fachforum 2 „Neue Impulse für Streuobst“: „Streuobstinitiativen bei den hessischen LPV“ – Frau Barbara Fiselius In Hessen auf ca. 7000 ha ca. eine Million Obstbäume. Altbekannte Wiesen nur noch unter Streuobstbeständen. Seit 2015 in Hessen das Programm „HALM“ (hess. Agrar-Umweltprogramm) 6,- Euro pro Baum und Jahr, 55,- Euro für Neupflanzung. Mobile Keltereien sind voll ausgebucht. Es wird eine Online-Börse unterhalten (Grundstücke, Dienstleistungen, Ernte, Imker). Unterwuchspflege über einen Ziegenhalter, der die Pflege zum Erhalt des Heus durchführt. Schnittkurse unter der Prämisse „Hilfe zur Selbsthilfe“. Apfelwein schmeckt am besten aus Streuobstbeständen. Junge Imker bieten sich zunehmend an, nicht nur um Standplätze zu finden, sondern um sich zu engagieren! „Streuobst aus nationalem und europäischem Blickwinkel“ – Dr. Markus Rösler, NABU-Sprecher für Streuobst, MdL „Die Grünen“ in BW Streuobst bietet Vielfalt an Sorten und Vielfalt an Biodiversität. Hochstamm auf Sämlingsunterlage ist die bester Voraussetzung für hochwertigen Obstbaum. Imagepflege: Sortenreines Produkt erzielt Höchstpreise! In Deutschland mind. 20%-Käuferschicht. Frage vom Unterzeichner: Was brachten bisher die REWE-Aktionen und wo werden Streuobstbestände errichtet? Antwort: REWE überweist jährlich 50.000,- Euro; NABU-Gruppen in ganz Deutschland errichten in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft, Imkern und dem BUND Streuobstbestän-de. „Der Obstbaumwart – Kompetenz vor der Haustüre“ – Christoph Vanberg Den Baumwart gab es erstmals 1850 in BW. Noch 1950 wurde dieser Beruf in Deutschland verbreitet. Heute eigentlich nicht mehr existent. Jedoch werden in jüngster Zeit wieder Fachwarte Obstbau ausgebildet. Bürgermeister Matthias Schwarz, Burgbernheim (Lkrs. Neustadt/Aisch) zu dem Streuobstprodukt „EinHeimischer“ Bgm Schwarz stellte die einzelnen Schritte aus dem heimischen Streuobstgebiet mit ca. 30.000 Bäumen vor. Es wurde eine Genossenschaft gegründet, die Produkte sind sehr gefragt. Fachforum 3 – „naturnahe Begrünung“: „Hintergründe und Vorteile naturnaher Begrünung“ – Dr. Anita Kirner, Hochschule SachsenAnhalt 07.11.92 hat Bundeskabinett die Strategie zur biologischen Vielfalt beschlossen. 2009 folgte das Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege. In Deutschland ist von ca. 400 Wildpflanzenarten gesichertes Saatgut erhältlich. Das „Orientalische Zackenpfötchen“ ist in Ungarn heimisch und wurde mit Gras-Saatgut aus Ungarn nach Deutschland eingeschleppt. Ziel naturnaher Begrünung ist der Erhalt heimischer Ökotypen. 24

Gebietseigene Ökotypen sind besser an Boden und Klima angepasst. Regio- und naturraumtreues Saatgut ist über die FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V., Bonn) erhältlich. „Methoden zur Wiederherstellung von Wertgrünland in Schleswig-Holstein“ – Detlev Finke Wertgrünland wird unterschiedlich bewertet (Landwirtschaft und Naturschutz). In SH soll Wertgrünland Biotopverbundräume verwirklichen. Eigenentwicklung oder aktives Eingreifen. Jakobskreutzkraut in SH großes Problem! Es ist aktiv etwas zu tun. Übertragung von artenreichen Spenderflächen auf regionale Empfängerflächen. In SH wird ein Spenderflächen-Kataster geführt. Pferde brauchen artenreiches Futter. Frage des Unterzeichners zur PA-Thematik: Antwort: Entwicklung ist tatsächlich besorgniserregend, hängt wohl auch mit der Klimaerwärmung zusammen. Wie bekämpft werden soll, darüber wird derzeit beraten! „Planungsschritte und Kosten für Wiederherstellung von artenreichem Grünland“ – Dr. Christian Dolnik, SH In SH ca. 340 000 ha Grünland in schlechtem Zustand – viele Arten sind aus der Landschaft verschwunden. Deshalb wurde u.a. das Projekt „BlütenMeer 2020“ gegründet (Grün- und Offenland-lebensräume). Notwendig dazu ist eine zertifizierte Regio-Saatgutherstellung. Notwendig sind Vegetation und Vernetzung der Fläche zur Sicherung der zukünftigen Nutzung (Nachhaltigkeit). Peter Maske 14.07.15

Aktenvermerk zum Deutschen Bauerntag am 24./25.06.15 in Erfurt, Thüringen Zum diesjährigen Bauerntag wurden, wie bisher üblich, vorab eine Reihe von Unterlagen versendet. Nicht dabei war aber der Leitantrag, die sog. „Erfurter Erklärung“ im Entwurf. Da vom Unterzeichner die Absicht bestand, in diese „Erfurter Erklärung“ eine Aussage hinsichtlich Bienen aufzunehmen, ließ ich nachfolgende Mitteilung Herrn Generalsekretär Krüsken zukommen: „Sehr geehrter Herr Generalsekretär Bernhard Krüsken, mit Interesse habe ich die bisherigen Unterlagen zum Deutschen Bauerntag in Erfurt zur Kenntnis genommen. Bisher konnte ich aber den Leitantrag im Gesamten noch nicht lesen, da er noch nicht bei den Unterlagen war. Ich vermute, dass er bei Ihnen noch in Bearbeitung ist und dann in Erfurt zur Verteilung und Besprechung/Abstimmung kommt. Meines Erachtens wird gerade im Bereich „Greening“ die Landwirtschaft deutlich an Sympathie in der Gesellschaft und auch beim Deutschen Imkerbund e.V. gewinnen, wenn entsprechende Maßnahmen erfolgen, die auch dem Landwirt und den Bienen sowie insgesamt der Biodiversität helfen. Als Deutscher Imkerbund e.V. mit derzeit knapp 100 000 organisierten Mitgliedern stelle ich deshalb folgende Anträge: 25

1. Etablierung der weiteren Variante „Insektenweide“ im Bereich Zwischenfruchtanbau Aussaat muss nach Abernten der Hauptfrucht (deutlich vor dem 16. Juli) erlaubt sein. Die blühende Kultur muss im Spätherbst (Oktober) „entblüht“ werden, z.B. durch Walzen möglich. Aussaat von Blühmischungen wird nach GPS als besonders empfehlenswert erachtet. Blühmischung als Insektenweide soll den GF 0,7 bzw. 1,0 erhalten als Bonus für die zu erwartende positiven Auswirkungen auf die Biodiversität. Begründung: Regional und durch die Klimaveränderung bedingt erfolgt die Ernte der Wintergerste deutlich vor dem 16. Juli des Jahres. Um die Humusbildung sofort beginnen zu lassen und eine CO2 Anreicherung im Boden sowie eine CO2 Reduzierung in der Luft zu erreichen, müsste der Anbau von Zwischenfrüchten unverzüglich nach der Abernte erfolgen können. Die frühe Aussaat einer Blühmischung führt auch zu einem frühen Blühen und zu einer guten Versorgung von Blüten besuchenden Insekten, insbesondere der Honigbienen. Werden Honigbienen im Spätsommer mit einer Vielfalt an Pollen versorgt, trägt dies erheblich zur Steigerung der Vitalität der Bienen und zur Reduzierung von Bienenvölkerverlusten bei. Ein blühender Acker Ende Oktober oder im November ist für ein Bienenvolk kontraproduktiv, da im Volk „Frühjahrsstimmung“ entsteht. Die Königin geht vermehrt in Eilage, was gleichzeitig der Vermehrung des Schmarotzers Varroamilbe dient. Diese Entwicklung fördert das Sterben von Bienenvölkern. Es muss deshalb im Spätherbst eine „Entblühung“ geschaffen werden. Die Erhöhung des GF von 0,3 für die Variante „Insektenweide“ wird als notwendiger Bonus und damit als Anreiz für die Durchführung dieser Maßnahme gesehen. 2. Festlegung von weiteren notwendigen Maßnahmen zum bestehenden Zwischenfruchtanbau Schaffung einer „Entblühung“ Mitte Oktober keine Aussaat blühender Zwischenfrüchte im September Begründung: Siehe Anmerkungen zu Ziffer 1! Sehr geehrter Herr Krüsken, ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie die beiden Anträge in den Leitantrag des DBV aufnehmen könnten und auch diese Anregungen in einem Rechtsakt festgeschrieben werden könnten. Ich würde mich diesbezüglich auch mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium ins Benehmen setzen. Mit freundlichen Grüßen DEUTSCHER IMKERBUND e.V. Peter Maske Am 22.06.15 rief Herr Dr. Stallknecht, DBV, den Unterzeichner an und hatte gleichzeitig im Entwurf den angesprochenen Leitantrag per Mail geschickt. Dr. Stallknecht bat, dass ich selbst mein Anliegen der Mitgliederversammlung vortragen solle. Ich solle selbst entscheiden, an welcher Stelle das Thema Bienen eingearbeitet werden müsste. Am Nachmittag des 24.06.15 wurde dann ca. 3 Stunden dieser Leitantrag als „Erfurter Erklärung“ diskutiert. Er behandelt die Themen: Umwelt und Umweltpolitik Unterthema: Natura 2000 Nutztierhaltung in Deutschland Zukunftssicherung und Nachwuchsförderung Internationaler Handel und Globalisierung Märkte, Wettbewerb, Wirtschafts-, Agrar- und Strukturpolitik Unter dem Bereich „Natura 2000“ steht nun folgende Erklärung: 26

„Viele Maßnahmen der Landwirtschaft sorgen für Nahrungsverbesserung der Bienen und auch der Biodiversität, wenn eine frühe Aussaat erfolgt.“ Der Vorteil einer frühen Aussaat und die negativen Folgen hinsichtlich u.a. der Varroabekämpfung, wenn im November/Dezember blühende Äcker vorhanden sind, führten zu sehr vielen Nachfragen von den anwesenden Landwirten. Das Vorbringen wurde als sehr hilfreich aufgenommen. Über den Verlauf des Bauerntages gibt es ansonsten folgendes zu berichten. Am Vormittag des 24.06.15 nahm der Unterzeichner nach persönlicher Einladung zunächst an der Sitzung des Erweiterten DBV-Präsidiums teil. Präsident Rukwied trug zur aktuellen agrarpolitischen Lage folgende Punkte vor: Das Wirtschaftsembargo Rußlands hat starke Auswirkungen auf die Landwirtschaft in Deutschland. Die Neuregelung der DüngeVO ist in der Vorbereitung ein Dauerbrenner. Das eigentliche Konzept „Natura 2000“ bedarf eines „Fitness-Checks“ – was will das BMEL? Bei der Öko-Verordnung bestehen verschiedene Ansichten. TTIP: Es sollte nicht generell abgelehnt werden, sondern es sollten Verhandlungen unter Beibehaltung der Standards geführt werden. Anwesend war auch die thüringische Landwirtschaftsministerin, Frau Birgit Keller, von „Die Linke“. Sie sprach äußerst engagiert folgende Aspekte für Thüringen an: Es besteht eine öffentliche Debatte, wie unsere künftigen Lebensmittel erzeugt werden sollen. Ebenso öffentliche Debatte zur „artgerechten Tierhaltung“. Discounter bestimmen derzeit die Preise. Es sei notwendig, die Bedürfnisse der Landwirtschaft zu erkennen. Tierwohl hänge nicht von der Bestandsgröße ab – heute gebe es eine wesentlich bessere Haltung als in der sog. „Guten alten Zeit“. Den regionalen Produkten gehöre die Zukunft. Dem Verbraucher ist Transparenz wichtig. Um 12.30 Uhr am 24.06.15 wurde dann die Mitgliederversammlung eröffnet. Der Bauerntag 2015 stand unter dem Motto: „Veränderung gestalten“. Nach einem Grußwort des Thüringer Präsidenten Helmut Gumpert hielt Präsident Joachim Rukwied seine Grundsatzrede. Wesentliche Punkte waren: Veränderung ist tägliches Geschäft. Bauern sind offen für Neues. Veränderung muss auch bedeuten, dass Einkommen erzielt werden kann. Der „Öko-Lebensstil“ steht derzeit im Mittelpunkt der Bevölkerung. Jetzt sei selbstbewusstes Auftreten gefordert. Natur- und Umweltschutz gehe z.T. in Richtung Enteignung des Berufsstandes Die Märkte sind unter Druck, insb. bei der Milch. In der GAP sind ein paar Punkte notwendig, die nachjustiert werden müssten. Naturschutz wird falsch verstanden: Wolf, Bär, Luchs bis hin zum Biber – all das heißt Enteignung. Naturschutz hat nur Zukunft mit uns Bauern. Die DüngeVO entwickelt sich zu einem Ordnungsrecht, das nicht bedarfsgerecht erfolgen wird. Pflanzenschutzmittel sind notwendig, um gesunde Pflanzen zu erzeugen und zwar gleichermaßen im konventionellen wie im Öko-Landbau. Neues EEG geht nur über regenerative Energie und die geht nur mit den Bauern.% Für die sehr engagierte Rede erhielt Herr Rukwied tosenden Beifall mit stehenden Ovationen. Als weiterer Programmpunkt erfolgte für den ausscheidenden Vize-Präsidenten Schindler, Rheinland-Pfalz, die Wahl eines Nachfolgers. Vorgeschlagen war nur der bayerische BV-Präsident Walter Heidl. Er wurde gewählt mit 536 Ja-Stimmen (92,4%), bei 44 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen sowie 2 ungültigen Stimmen. 27

Bis zum Abend erfolgte dann die bereits angesprochene Diskussion des Leitantrages „Erfur-ter Erklärung“, die mit großem Stehvermögen (fast 3 Stunden) der Generalsekretär, Herr Krüsken, leitete. Am späten Abend erfolgte dann der gesellige Teil unter dem Motto „Bauern treffen Bauern“ im sog. „ega-Park“. Anwesend waren MinPräs Ramelow, BundesMin Schmidt, StSekr Bleser und viele weitere Vertreter von Behörden, Verbänden und der Industrie. Um 07.30 Uhr des 25.06.15 fand vor dem Veranstaltungseingang des Messegeländes mit ca. 500 Bauern eine Demonstration statt. Es sprachen zu den aktuellen Themen Präsident Gumpert, Präsident Rukwied und dann BundesMin Christian Schmidt. Den Auftakt in der Halle machte dann mit einem Grußwort Ministerpräsident Ramelow. Es folgte dann mit einer Rede Bundesminister Schmidt. Er sagte u.a. folgendes: Landwirtschaft ist nicht nur Handwerk, sondern für die meisten Lebenswerk. Fast 5 Mrd. Euro stehen für die 1. Und 2- Säule zur Verfügung. Für GAK-Maßnahmen stehen weitere 150 Mio. Euro zur Verfügung. Landwirtschaftliche Flächen müssen erhalten werden, die Versiegelung muss eingedämmt werden. Wenn im GAP-Rechtsakt Regelungen bestehen, die nicht realisierbar sind, müssen es Veränderungen geben. Die GAP braucht vor allem Ent-Bürokratisierung. Wir brauchen miteinander Handel und Wandel und nicht Embargo. Die Gesellschaft muss mit der Landwirtschaft reden und nicht über sie. Ökologische Verantwortung muss mit den Mitteln der Gegenwart und der Landwirtschaft geleistet werden. Ich will ein Bundesgesetz, in dem ein Anbau mit gentechnischen Veränderungen nicht möglich ist. Der Umgang mit Mitteln (Antibiotika, Düngemittel) bedeutet: nicht Wasser predigen und Wein trinken – wenn Tiere krank sind, muss auch noch Antibiotika gegeben werden dürfen / die DüngeVO muss praxisgerecht sein. Zum Abschluss des Bauerntages erfolgte dann unter der Moderation von Dr. Uwe Steffin (Agrarmanager) eine sehr wortgewaltige Podiums-Diskussion mit: MdB Gitta Connemann, CDU MdB Max Straubinger, CSU MdB Ute Vogt, SPD MdB Dietmar Bartsch, Die Linke Minister Robert Habeck, SH, Grüne Journalist von „Die Zeit“ Andreas Sentker Landwirt und Schweinehalter Johannes Scharl, Bayern Der Bauerntag 2016 findet am 22./23.06.16 in Hannover statt. Peter Maske 26.06.15 Deutscher Imkerbund e.V. – Villiper Hauptstr. 3 – 53343 Wachtberg Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Parlamentarischer Staatssekretär Peter Bleser 11055 Berlin Wachtberg, 19.Mai 2015 28

2 Senkung der Beiträge von Imkereien an die Berufsgenossenschaft (SVLFG) Sehr geehrter Herr Staatssekretär Peter Bleser, am 23.04.2015 haben wir gemeinsam im Bundesministerium u.a. über die Bedeutung der Bienen im Rahmen der Errichtung von Info-Säulen in Baumärkten gesprochen. Für die Unterstützung bedanke ich mich nochmal sehr herzlich. Der überwiegende Teil der Mitglieder des Deutschen Imkerbundes e.V. (D.I.B.) - derzeit knapp 100.000 - betreibt die Imkerei als Hobby bzw. Freizeitbeschäftigung. Der Vorteil der vielen Kleinbetriebe liegt in einer flächendeckenden Bestäubungsleistung. Neben den unterschiedlichsten Kosten bei der Unterhaltung einer Imkerei fallen aber auch bei gewissen Voraussetzungen Beiträge an die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) an. Nachdem seit 2013 ein bundesweit einheitlicher Beitragsmaßstab gilt, sind jetzt ein Grundbeitrag und ein risikoorientierter Beitrag zu leisten. Viele der im D.I.B. organisierten Mitglieder sind der Auffassung, dass grundsätzlich der Staat für Unfälle in einem imkerlichen Betrieb aufkommen müsste, da die Leistung der Bienen einen vielfach höheren Wert für die Umwelt und somit für die gesamte Gesellschaft als der Honigertrag ergibt. Abgesehen von dieser „Maximal-Forderung“ liegen in unserem Verband konkrete Anträge vor, die eine Senkung, Streichung oder Zuschüsse der Beiträge von Imkereien an die SVLFG fordern. Konkret lauten die Forderungen: Zuschuss des Bundes in Höhe von 50% zu den Beiträgen der Imkerinnen und Imker zur gesetzlichen und freiwilligen Unfallversicherung (= BG-Beitrag) BG-Beitragsfreiheit für Personen, die ehrenamtlich in der Imkerorganisation tätig sind und dadurch in Ausübung dieser Tätigkeit beitragsfrei unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung gestellt werden. Sehr geehrter Herr Bleser, können Sie sich bitte im politischen Willensprozess und beim Herrn Bundesminister Christian Schmidt für das Erreichen der genannten Forderungen einsetzen? Über eine positive Antwort würde ich mich sehr freuen. Mit freundlichen Grüßen DEUTSCHER IMKERBUND E.V.

Peter Maske - Präsident – Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft -Dienstsitz Berlin – 11055 Berlin

An den Präsidenten des Deutschen Imkerbundes e.V. Herrn Peter Maske Villiper Hauptstraße 3 53343 Wachtberg

Peter Bleser Parlamentarischer Staatssekretär Mitglied des Deutschen Bundestages Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin Tel.: +49(0)30 18 529-3437 Fax.: +49(0)30 18 529-3564 E-Mail: [email protected] 29

Az: 124-08003/0083

Datum: 10.Juni 2015 Sehr geehrter Herr Präsident, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 19. Mai 2015, in dem Sie mich um Unterstützung Ihrer Vorschläge zur Senkung der Unfallversicherungsbeiträge von Imkereien bitten. Sie weisen in Ihrem Schreiben darauf hin, dass viele Ihrer Mitglieder der Auffassung seien, dass aufgrund der gesamtgesellschaftlichen Leistung der Imker, der Staat für deren Unfallversicherungsbeiträge aufkommen sollte. Neben dieser „Maximal-Forderung" schlagen Sie konkret vor, dass der Bund den Unfallversicherungsbeitrag mit 50 Prozent bezuschussen solle. Die Imkereien leisten einen wichtigen Beitrag für die Umwelt und die Gesellschaft. Dies stellt jedoch keine verfassungsrechtliche Rechtfertigung dar, um Imkereien gegenüber anderen Betrieben bei der Beitragsberechnung bzw. bei der Bezuschussung des Unfallversicherungsbei-trages besser zu stellen. Die Imker sind Teil der Solidargemeinschaft der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Seit 2013 wird bundesweit ein einheitlicher Beitragsmaßstab angewendet. Dadurch ist gewährleistet, dass identische Betriebe gleiche Beiträge zahlen. Die Neugestaltung der Beitragsberechnung wurde gutachterlich begleitet. Der Beitrag setzt sich aus einem Grundbeitrag und einem risikoorientierten Beitrag zusammen. Die Imker tragen als Teil der Risikogruppe „Sonstige Tierhaltung" grundsätzlich ihre Leistungsaufwendungen selbst. Ein Abweichen von dieser risikoorientierten Zuordnung der Leistungsaufwendungen für nur einen Teil der gesamten Solidargemeinschaft könnte durch die gesamtgesellschaftliche Leistung der Imker nicht gerechtfertigt werden und wäre damit eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung gegenüber den anderen Versicherten der SVLFG. Der Zuschuss des Bundes zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung (Bundesmittel LUV) ist zweckgebunden. Durch ihn werden die berechtigten Unternehmer durch Senkung ihrer Unfallversicherungsbeiträge unmittelbar kostenmäßig entlastet. Vorgabe des Haushaltsgesetzgebers für die Verteilung der Bundesmittel LUV ist eine prozentual einheitliche Senkung der Beiträge im gesamten Bundesgebiet. 2014 konnten durch die Bundesmittel LUV die Beiträge der zuschussberechtigten Unternehmer um 21,5 Prozent gesenkt werden. Eine Bevorzugung der Imker mit einer Bezuschussung im Umfang von 50 Prozent wäre ebenfalls eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung. Ehrenamtliches Engagement bereichert unsere Gesellschaft. Die Bundesregierung fördert seit jeher das ehrenamtliche Engagement. Damit die ehrenamtlich Tätigen ihrem Engagement ohne Bedenken nachgehen können, hat der Gesetzgeber sie zu einem großen Teil in den umfassenden Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung einbezogen oder ihnen in bestimmten Fällen die Möglichkeit zur freiwilligen Versicherung eröffnet. Dies gilt auch für die genannten ehrenamtlich Engagierten in Imkerorganisationen. Sie können sich daher bei ihrem Engagement auf den Schutz der Solidargemeinschaft verlassen. Die von Ihnen geforderte Beitragsfreiheit für den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz der ehrenamtlich Engagierten in diesem Bereich würde aber bedeuten, dass die Aufwendungen für deren Unfälle von der jeweiligen Solidargemeinschaft finanziert werden müssten. Trotz aller gesamtgesellschaftlichen Leistungen der Imker ließe sich eine solche Subventionierung gegenüber den anderen Beitragspflichtigen in der gesetzlichen Unfallversicherung ebenfalls nicht rechtfertigen. Aufgrund der dargestellten rechtlichen Bedenken kann ich mich leider nicht für eine Umsetzung Ihrer Forderungen einsetzen. Unabhängig davon versichere ich Ihnen jedoch, dass das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft weiterhin jede Möglichkeit prüfen wird, um 30

die Imker und die Bienenhaltung in Deutschland — ihrer Bedeutung für die Biodiver-sität unserer Ökosysteme Rechnung tragend — bestmöglich zu unterstützen. Mit freundlichen Grüßen

gez. Peter Bleser Auswertung des Feedbacks zur BSV – Ausbildung 2014 Zum Thüringer Imkertag 2015 wurde angefragt, wie die Seminarauswertung erfolgt ist. Es haben 25 Teilnehmer am 3. Modul der BSV –Ausbildung teilgenommen, wobei 12 Teilnehmer den Feedbackbogen ausgefüllt haben. Eine BSV –Ausbildung in diesem Umfang hat der Landesverband Thüringer Imker e.V. mit dem Ministerium Referat 51 und der TLV Bad Langensalza das zweite Mal durchgeführt. Allen, die an der Organisation und Durchführung beteiligt waren, möchte ich als Obmann für Bienengesundheit herzlich danken. Es ist für jeden Referenten immer ein entsprechender Zeitaufwand, um die Seminare vorzubereiten und durchzuführen. Eine BSV –Ausbildung in 3 Modulen war für die Organisation und Durchführung eine Herrausforderung. Wir wollten aber auch eine neue Qualität in die BSV –Ausbildung bekommen. Wie dann die einzelnen Module bei den Teilnehmern angekommen sind, sollte in einer Feedbackbefragung erfasst werden. Die Ergebnisse sollten uns bei der Neuorganisation eines BSV – Lehrgangs hilfreich sein, so dass wir die Module neu strukturieren und wo wir mehr Zeit einplanen müssen. Auswertung der BSV- Ausbildung 2014 in 3 Modulen Modul 1

Organisation und Versicherung der Imker. Arbeit und Aufgabe des BSV

If. Frank Reichardt If. Günter Vorsatz

Modul 2

Biologie der Honigbiene Imkerliche Praxis

If. Jörg Schröder If. Achim Krause

Modul 3

Rechtliche Grundlagen zur Sicherung der BG in Thüringen und Aufgaben der TSK Krankheiten der Bienenbrut und erwachsenen Bienen; Schädlinge der Bienen. Praktische Aspekte der Bekämpfung der AFB und Varoose. Arzeneimittelanwendung bei Bienen- rechtliche Aspekte Arbeitsweise eines BSV aus sicht des Veterinäramtes

Ergebnisse: Modul 1 Einschätzung gut bis befriedigend Modul 2 Einschätzung unbefriedigend Modul 3 Einschätzung gut Modul 2 ist überflüssig, ist Grundlage in der Anfängerausbildung. Es sollte mehr Zeit für Bienenkrankheiten vorhanden sein. Die Bienenkrankheiten intensiver besprechen und neu strukturieren. Die Durchführung wurde mit gut bis befriedigend eingeschätzt. Die Ursachen dafür wurden im Vorstand besprochen und Rückschlüsse gezogen. Die Praxisbezogenheit und Anschaulichkeit ist mit gut bewertet wurden, wobei auch zwei kritische Bemerkungen vorhanden sind, die wir mit aufnehmen. Die Bewertung der Seminarunterlagen ist mit gut bis unbefriedigend eingeschätzt wurden. Die praktischen Arbeiten am Bienenvolk waren gut, aber es war dann zu wenig Zeit. Durch das lange Zeitfenster der 3 Module sollte eine Wiederholung erfolgen. Ein Schulungsseminar im Juli/August mit praktischen Arbeiten am Bienenvolk wurde von der Mehrzahl als gut empfunden. 31

Als Obmann für Bienengesundheit im LV Thüringer Imker e.V. vertrete ich die Auffassung, dass eine effiziente Ausbildung und Schulung der Imkerinnen und Imker zum BSV von großer Bedeutung für die Gesunderhaltung der Bienenvölker in Thüringen ist. Aus der Bewertung wird der LVThI dem Ministerium (TMSFG) und der TLV Bad Langensalza ein entsprechendes Konzept für die BSV – Ausbildung vorstellen. Um die Ausbildung effizienter zu gestalten muss geprüft werden, ob die Teilnehmerzahl beibehalten werden kann oder reduziert werden sollte. Für weitere Fragen stehe ich gern zur Verfügung! Günter Vorsatz Obmann für BG im LVThI

Ausbildung zur(m) Bienensachverständigen für LV Thüringer Imker 2016 Liebe Imkerinnen und Imker, am 9.3.2015 trafen sich Vertreter des LVThI, der Berufsimker in Thüringen und die Buckfasimker des LV Sachsen-Anhalt/Thüringen in Erfurt im TMASGFF mit Dr. Elschner und Frau Dr. Bange und Dr. Hoffmann von der TLV zu einem Arbeitsgespräch. Dabei wurden die BSV – Lehrgänge der Jahre 2012 und 2014 ausgewertet. Für das Jahr 2016 soll wieder ein BSV- Lehrgang geplant werden. Die Amtstierärzte der Landkreise werden von Herrn Dr. Elschner angefragt, welcher Bedarf in den einzelnen Landkreisen vorhanden ist. Es wurde aber auch über die Systematik beraten, dass so ein BSV- Lehrgang für interessierte Imker mit angeboten werden soll. Wer sich für den BSV – Lehrgang anmelden möchte sollte dies tun.  Die Ausbildung wird im DBM im Weimar durchgeführt.  Für die BSV – Anwärter müssen alle Termine belegt werden. Die einzelnen Themen zu den Seminaren werden im Dezember 2015 veröffentlicht, da noch Abstimmungsbedarf besteht. Die Terminkette sollte für die eigene Planung dienen. Termine: 16.04.2016 Thema 1 28.05.2016 Thema 2 09.07.2016 Thema 3 Interessierte Imkerinnen und Imker melden sich in der Geschäftsstelle des LVThI bzw. bei If. Günter Vorsatz bis 15.10.2015: Geschäftsstelle des LVThI: Tel. 03643-4920401 oder oder Günter Vorsatz: Tel.: 036737-30115 privat

E-Mail: [email protected] E-Mail: [email protected]

Obmann für Bienengesundheit Günter Vorsatz

Unerwünschte Arzneimittelwirkungen melden! Insbesondere bei der Anwendung neuer Präparate, aber auch bei sehr lange genutzten Medikamenten zur Varroabehandlung können unerwünschte Wirkungen auftreten. Um hierauf reagieren zu können, sind die Imker aufgefordert, entsprechende Erfahrungen zu melden. Nähere Informationen und das Meldeformular finden Sie beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. 32

Unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) Auch bei größter Sorgfalt in der Therapie lässt sich das Auftreten von unerwünschten Arzneimittelwirkungen nicht immer vermeiden. Risiken und Nebenwirkungen werden oft erst nach der Zulassung sichtbar, wenn das Arzneimittel bei vielen Tieren unter unterschiedlichen Bedingungen angewendet wird. Die Sammlung und Auswertung von Meldungen zu unerwünschten Arzneimittelwirkungen (UAW) erfolgt im BVL und stellt ein wichtiges Instrument zur Überwachung der Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit von Arzneimitteln dar. Ein gutes Pharmakovigilanz-System gewährleistet die Entdeckung von unbekannten Nebenwirkungen und erweitert bzw. vertieft das Wissen über bereits bekannte Nebenwirkungen. Die Meldung von unerwünschten Arzneimittelwirkungen unterstützt die Überwachung der Sicherheit von Tierarzneimitteln nach ihrer Zulassung. Davon profitieren der Tierschutz, der Verbraucherschutz und alle für die Tiergesundheit tätigen Kolleginnen und Kollegen. Meldungen zu unerwünschten Arzneimittelwirkungen erfolgen in erster Linie von pharmazeutischen Unternehmern, aber auch von Tierärzten und Tierhaltern. Grundsätzlich werden UAW-Meldungen anonymisiert behandelt. Name und Adresse der/s behandelnden Tierärztin/-arztes sowie des Tierhalters werden vom BVL eventuell für Rückfragen genutzt, nicht aber an pharmazeutische Unternehmer oder Dritte weitergegeben. Zu bekannt gewordenen Arzneimittelrisiken findet ein regelmäßiger Informationsaustausch zwischen dem BVL und der pharmazeutischen Industrie statt. Über aktuelle Erkenntnisse zur Arzneimittelsicherheit wird zeitnah durch Veröffentlichungen informiert. Was soll gemeldet werden? Unerwünschte Arzneimittelwirkungen sollen gemeldet werden, auch wenn ein Zusammenhang mit der Anwendung eines oder mehrerer Präparate nur vermutet wird. Insbesondere sollten folgende unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) gemeldet werden:  Nebenwirkungen  Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln  nicht ausreichende Wartezeit  mangelnde Wirksamkeit  Resistenzen bei Bakterien und Parasiten  Wirkungen bei Personen, die Kontakt mit dem Arzneimittel hatten  negative Auswirkungen auf die Umwelt. Auch bereits bekannte und in der Gebrauchsinformation beschriebene UAWs sollen mitgeteilt werden, da ihre Kenntnis wesentlich zur qualitativen und quantitativen Nutzen-Risiko-Abschätzung beiträgt, z. B. zur Identifizierung von Risikopatienten oder von Trends in der Resistenzentwicklung. Grundsätzlich werden UAW-Meldungen anonymisiert behandelt. Name und Adresse der/s behandelnden Tierärztin/-arztes sowie des Tierhalters werden vom BVL eventuell für Rückfragen genutzt, nicht aber an pharmazeutische Unternehmer oder Dritte weitergegeben. Was geschieht nach der Meldung einer unerwünschten Arzneimittelwirkung? Neben der administrativen Bearbeitung einer Meldung (Bestätigung des Eingangs der UAW, Eingabe der Daten in eine Datenbank) werden der Schweregrad und der Zusammenhang zur Arzneimittelanwendung durch wissenschaftliche Mitarbeiter bewertet. Hinsichtlich des Schweregrades wird zwischen  schwerwiegend und  nicht schwerwiegend unterschieden, bezüglich der Kausalität zwischen  wahrscheinlich,  möglich,  nicht klassifizierbar und  unwahrscheinlich. 33

Über die Einzelfallbewertung hinaus findet eine Risikoabschätzung auf der Basis statistischer Analysen statt (Signal Detection). Bei einer Häufung wahrscheinlicher und möglicher UAW können Maßnahmen zur Gefahrenabwehr (Risikomanagement) ergriffen werden, beispielsweise durch die Aufnahme von Warnhinweisen in die Gebrauchsinformation, Änderung der Anwendungsbedingungen oder der Verkaufsabgrenzung etc. Grundsätzlich werden UAW-Meldungen anonymisiert behandelt. Name und Adresse der/s behandelnden Tierärztin/-arztes sowie des Tierhalters werden vom BVL eventuell für Rückfragen genutzt, nicht aber an pharmazeutische Unternehmer oder Dritte weitergegeben. Antibiotikaresistenz Resistenzen gegen Antibiotika zählen zu den unerwünschten Arzneimittelwirkungen, die sich vor allem durch die mangelnde therapeutische Wirksamkeit von Antibiotika bemerkbar machen. Ein Abwehrmechanismus, den ein Bakterium neu bilden oder von anderen Bakterien übernehmen kann, macht sie resistent gegen Antibiotika. Ein zu sorgloser Einsatz von Antibiotika in der Vergangenheit hat dazu geführt, dass derzeit manche Antibiotika weniger zuverlässig wirken. Antibiotika werden oftmals zu schnell, generell zu häufig und in zu geringer Dosierung eingesetzt oder die Antibiotika Behandlung wird zu früh abgebrochen. Erreger menschlicher Krankheiten übernehmen Resistenzen Solche Behandlungsfehler in der Humanmedizin, aber auch in der Tiermedizin, tragen zum Entstehen resistenter Bakterien bei. Eine Antibiotikaresistenz kann durch den Verzehr von tierischen Lebensmitteln auch auf bakterielle Erreger im menschlichen Körper übertragen werden, ebenso wie resistente Keime von Tierhaltern und Betreuungspersonal auf Tiere übertragen werden können. Resistenzen frühzeitig erkennen – Vorausschauende Maßnahmen entwickeln Zu den Aufgaben des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gehört es, frühzeitig die Entstehung von Resistenzen zu erkennen und vorsorglich entsprechende Maßnahmen zu entwickeln, die die Entstehung und Ausbreitung von Antibiotikaresistenzen eindämmen. Das Ziel ist, eine aktuelle verlässliche Datenbasis zum Risikomanagement aufzubauen. Auf der Grundlage dieser Ergebnisse lassen sich dann zukunftsfähige Maßnahmen zum Schutz des Verbrauchers und der Tiere entwickeln. Das BVL unterstützt die Erstellung und Aktualisierung von Leitlinien für den sorgfältigen Umgang mit antimikrobiell wirksamen Tierarzneimitteln. Leitlinien helfen dem tierärztlichen Personal bei der Auswahl und Dosierung von Antibiotika und reduzieren die Entstehung von Resistenzen. Um mögliche Zusammenhänge zwischen dem Einsatz von Antibiotika und den Entwicklungstendenzen von Resistenzen zu erkennen ist es erforderlich, die angewendete Menge Antibiotika in Korrelation zu setzen mit den auftretenden Resistenzen bei bestimmten Bakterien. Das „Tierarzneimittelregister zur Erfassung von Abgabemengen von Antibiotika in Deutschland“ (TAR) soll die Meldung und Auswertung dieser Daten ermöglichen. Das nationale Resistenzmonitoring Die vom BVL ermittelten Daten zur Empfindlichkeit von Bakterien, die Krankheiten bei Tieren auslösen können, sind auch für den praktizierenden Tierarzt von Bedeutung. Bei einer schnell einzuleitenden Therapie kann der Tierarzt bei der Auswahl eines geeigneten Antibiotikums die Ergebnisse des BVL als Entscheidungshilfe verwerten. Ein weiterer Schwerpunkt des BVL ist die Aus- und Weiterbildung von Studenten der Veterinärmedizin und Tierärzten zu Fragen der Antibiotikaresistenz und deren Bestimmung. Das BVL will damit einen bewussten Einsatz von Antibiotika fördern und in Zukunft das Risiko der Resistenzentwicklung und –ausbreitung minimieren. Alle diese Maßnahmen sind Bestandteil der Überwachung und Vermeidung von Antibiotikaresistenzen wie sie vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und vom Bundesministerium für Gesundheit im Rahmen der Deutschen Antibiotika-Resistenzstrategie entwickelt wurden und kontinuierlich überprüft werden. 34

Ein Formular liegt dem Thüringer Imker bei. Dieses ist im Bedarfsfalle an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) Abteilung Tierarzneimittel, Referat 304 / Postmarketing Mauerstraße 39 - 42 D-10117 Berlin zu schicken.

Ausgezeichnet mit der Plakette „Thüringer Bienenfreund 2014“ Honig von der Deponie Imker Thomas Maul wurde im vergangen Jahr mit der Bienenplaketten des Landwirtschaftsministeriums geehrt. Seine Insekten liefern nicht nur Honig, sondern sind auch Bioindikatoren. Das Konzept sprach sich bis in die USA herum. Bewerbungen für die Bienenplakette 2015 sind noch bis zum 1. September möglich. Immer freitags ist Bienentag. Für Thomas Maul beginnt er im Morgengrauen mit einer Inspektionsrunde. Er beäugt jedes seiner sieben Bienenvölker genau. Haben sie genug Honig? Sind sie aufgeregt oder routiniert fleißig, wie es das Sprichwort verlangt? Sechs bis sieben Mal in ihrem Leben bekommen die Bienen den Imker bei seiner morgendlichen Runde zu Gesicht, dann, nach etwa 45 Tagen, erlischt das Bienendasein. „Man kann so viel von den Bienen lernen“, sagt der Imker. „Zum Beispiel, dass Arbeit das Leben verkürzt“. lacht er. Und sie zeigen, wie gut es der Umwelt geht. Bei Thomas Mauls Bienen ist das ganz besonders: Sie leben auf der Deponie der Stadtwerke Erfurt in Schwerborn. Ihr Revier ist die Halde, die 30 Meter hoch aus dem Erfurter Becken ragt. Hier sammeln die Bienen den Pollen der Wildblumen des 220.000 Quadratmeter großen Areals und sind gleichzeitig Bioindikatoren. Der Honig wird regelmäßig untersucht. Verunreinigungen, etwa durch Schwermetalle, habe es noch nie gegeben. „Nicht mal drei Stellen hinter dem Komma waren die Werte auffällig“, sagt der 45-jährige Erfurter, der für die Stadt-Werke als Deponie-Gärtner arbeitet. Thomas Maul ist der erste Deponie-Imker der Welt, sagt er. Inzwischen sprach sich das Konzept der Stadtwerke-Bienen herum. Zuletzt führte ihn dieses Konzept in die USA. Ein USamerikanischer Umweltingenieur wurde auf die Erfurter Idee aufmerksam, schwärmte bei Präsident Obama davon. Der Kongress stellte bald eine Million Dollar zur Verfügung, um die summenden Bioindikatoren auf einer Deponie in San Francisco ausschwärmen zu lassen. Als Dankeschön reiste Thomas Maul Anfang des Jahres auf Einladung in die USA und erwies sich als gefragter Experte. Das ist er auch als Bienen-Sachverständiger für den Landkreis Gotha. Hier berät er Imker unter anderem zu Fragen der Bienengesundheit. Der Imker freut sich über jeden Neuling, der sich den Insekten widmet. Das konnte er in den vergangenen Jahren immer häufiger tun, denn die BienenHaltung liegt im Trend. „Das hängt damit zusammen, dass die Menschen immer mehr auf das achten, was sie essen“, sagt er. Mit dem Interesse an den Bienen steigt auch das Interesse an dem, was die Insekten zum Leben brauchen. Jeder kann die Tiere bei ihrer Suche nach den Pollen unterstützen, sagt der Imker. „Zum Beispiel wenn man auf der Wiese auch mal den ein oder anderen Löwenzahn stehen lässt“, sagt der Imker. Und wenn auf dem Balkon und im Garten Blumen wachsen, die keine gefüllten Blüten haben. Denn an diese kommen die Bienen nicht. Wer unter anderem dies einhält und den Bienen ein lebenswertes Umfeld schafft, der kann sich auch in diesem Jahr für eine Bienenplakette beteiligen. 35

Der Wettbewerb, den das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft gemeinsam mit dem Thüringer Imkerverband auslobt, läuft noch bis zum 1. September. Vorbei ist hingegen die Honigernte in diesem Jahr. Im nächsten Jahr, sagt Thomas Maul, beginnt alles wieder von vorn. Aber sicher ist dabei jetzt schon, „kein Jahr ist wie das andere“, sagt der Imker. Hintergrund Thüringerinnen und Thüringer, die sich für die Bienen einsetzen, werden auch in diesem Jahr vom Thüringer Landwirtschaftsministerium geehrt. Sie erhalten die Auszeichnung „Thüringer Bienenfreunde 2015“. Die Unterstützung der Tiere kann ganz verschieden sein. Zum Beispiel, indem Gärten und bewirtschaftete Flächen erst nach dem Abblühen der Pflanzen gemäht werden. Oder wenn möglichst einheimische Bäume, Sträucher und Blumen gepflanzt und die Flächen ohne Herbizide, Insektizide oder andere chemische Mittel bearbeitet werden. Die Bewerbungen müssen bis zum 1. September 2015 möglichst per E-Mail beim Kooperationspartner Landesverband Thüringer Imker e.V. ([email protected]) mit dem Stichwort „Thüringer Bienenfreunde 2015“ eingehen. Die Bewerbungen sollten eine Beschreibung und Fotos dessen enthalten, was die Bewerber für die bestäubenden Insekten tun. Die Jury des Landesverbandes Thüringer Imker e.V. entscheidet über die Preisvergabe. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag gez. Martin Gerlach Pressestelle

Landwirte und Honigkunden für eine blühende Kulturlandschaft gewinnen Blüten in unserer Kulturlandschaft bieten mehrere Vorteile: ihr Nektar und Pollen ernährt nicht nur unsere Honigbiene sondern auch weitere Blüten besuchende Insekten wie Wildbienen, Schwebfliegen und Schmetterlinge. Blühflächen oder -streifen können wertvoller Lebensraum für Insekten, Vögel und Wild sein. Finden Blütenbestäuber Nahrung und Lebensraum, sichern sie über ihre Bestäubungsleistung nicht nur die Erträge landwirtschaftlicher Kulturen (Bsp. Raps: Ertragssteigerung bis zu 30 % durch die Bestäubung mit Honigbienen) sondern auch den Erhalt von Wildpflanzen, auf die wiederum eine Vielzahl weiterer Tiere zum Überleben angewiesen sind. Nicht zuletzt sind Blüten eine Freude fürs Auge der Spaziergänger und Erholungssuchenden. Um die Nahrungssituation der Honigbiene in der Kulturlandschaft mit einem vielfältigen Blütenangebot zu verbessern, erhalten Landwirte über die Agrarumweltprogramme finanzielle Unterstützung. Zwei effektive geförderte Maßnahmen sind z.B. die Anlage von Blühstreifen sowie die Aussaat von blühenden Zwischenfrüchten oder Untersaaten. Blühstreifen können über die gesamte Flugsaison Pollen und Nektar liefern, Zwischenfrüchte sorgen für eine Spätsommertracht um die Bienen für den Winter zu stärken. Mehrjährige Blühmischungen sind ökologisch wesentlich wertvoller als die Einjährigen: da sie zum Großteil aus einheimischen Wildblumen bestehen und weil 5 Jahre lang der Boden nicht bearbeitet wird, bieten sie neben der Honigbiene auch Wildbienen und Vögeln Futter und Lebensraum. Werden mehrjährige Mischungen im Herbst ausgesät, so haben die Wildpflanzen im kommenden Frühjahr gegenüber den im Boden vorhandenen Beikräutern wesentlich bessere Wuchsvoraussetzungen. In einjährigen Ansaaten werden Samenunkräuter dagegen häufig zum Problem; außerdem enthalten diese Mischungen Arten, die in Folgekulturen stark durchwachsen können (Bsp. Buchweizen, Kreuzblütler). In Thüringen werden einjährige Mischungen mit bis zu 720 €/ha und mehrjährige mit bis zu 680 €/ha gefördert. Auch zu blühenden Zwischenfrüchten und Untersaaten kann den Landwirten geraten werden. Allerdings ist hier eine Aussaat unmittelbar nach der Ernte der Hauptfrucht zu empfehlen, sofern die Zwischenfrucht für die Bienen noch einen Nutzen haben soll. Der Landwirt hat neben Förderbeträgen von 60 €/ha noch weitere Vorteile, da die Zwischenfrucht den Reststickstoff im Boden bindet, Humus aufbaut und über die Bodende36

ckung Erosion vorbeugt. Zwischenfruchtmischungen sind generell einer Reinsaat mit nur einer Sorte vorzuziehen, da sie durch die verschiedenen Komponenten robuster gegenüber Störungen sind. Hat der Betrieb viel Grünland, so bietet sich im Sinne der Blütenvielfalt eine extensive Grünlandnutzung an, die zwischen 180€/ha (bei Nachweis von 4 Kennarten) und 240 €/ha (bei Nachweis von 6 Kennarten) Förderung einbringt. Wichtig ist, dass evtl. nötige Nachsaaten mit einer artenreichen Regiosaatgut-Mischung vorgenommen werden. Sie können als Imker auf Landwirte zugehen und Ihnen die Bedeutung der Bienen für die Nutzpflanzenerträge klarmachen sowie mögliche Maßnahmen vor Augen halten, die Bienen fördern. Genauso wichtig ist es aber auch, das Interesse an diesem Thema bei den Honigkunden zu wecken. Honigkunden, die ein Bewusstsein für die Zusammenhänge Biene – Blüte – Landwirtschaft haben, werden Imker und Landwirte wertschätzen, die sich für eine blühende Kulturlandschaft einsetzen und dies bei ihrem Einkauf berücksichtigen. Wie erreicht man jedoch als Imker die Menschen mit diesem Anliegen? Wie das gehen kann, zeigt die erfolgreiche Aktion 5 Cent für das Netzwerk Blühende Landschaft. Imker können für nur 5 Cent pro Honigglas viel erreichen: Sie platzieren den Aufkleber 5 Cent für das Netzwerk auf ihren Honiggläsern und anderen Bienenprodukten. Das Etikett bietet gute Anknüpfungspunkte für ein positives und interessantes Verkaufsgespräch, in dem die Bedeutung einer blütenbunten Kulturlandschaft für die Honigbiene und andere Blütenbesucher vermittelt werden kann. Außerdem unterstützen Imker durch die Teilnahme an dieser Sponsoring-Aktion die Arbeit des Netzwerks Blühende Landschaft, das sich als Interessensvertretung für alle Blütenbesucher und ihre Lebensgrundlagen versteht: kostenlose Beratung von Ratsuchenden, die ihre Landschaft blühend gestalten wollen, umfangreiches kostenloses Informationsmaterial, intensive Foto: Netzwerk Blühende Landschaft Öffentlichkeitsarbeit mit Tagungen und Fachexkursionen, innovative Projekte sowie finanzielle Unterstützung der regionalen Netzwerkinitiativen werden dadurch ermöglicht. Mit den Einnahmen aus der 5-Cent-Aktion konnten in 2015 erstmals auch konkrete Projekte von Regionalgruppen mit Saatgutzuschüssen vom Netzwerk subventioniert werden; ein weiteres ist gerade beantragt worden. Voraussetzung für eine solche Förderung ist der Nachhaltigkeitsaspekt; d.h. Blühflächen müssen mindestens für eine Standzeit von 5 Jahren angelegt sein. Das Etikett gibt es in der kleinen Version (20 x 35 mm) und als Siegeletikett (20 x 97 mm), welches als „Unversehrtheitsgarantie“ über den Deckel des Honigglases geklebt wird. Weitere Informationen bekommen Sie unter www.bluehende-landschaft.de sowie bei: Mellifera e.V. Fischermühle 7 72348 Rosenfeld Tel. 07428-945249-28 Fax. 07428-945249-9 Email: [email protected]

Bienen, Hummeln, Schmetterlinge und Co. sind unersetzlich. Als Blütenbestäuber sorgen sie für die Vielfalt von Pflanzen und Tieren. Doch wo finden diese Insekten heute noch ihre Nahrung? Auf Feldern und Wiesen, öffentlichen Flächen und in Gärten blüht es immer weniger. Wir ändern das. Helfen Sie mit! Unsere Kulturlandschaft soll wieder blühen - auch für uns Menschen! 37

Mitglieder und Bestand an Bienenvölkern (Stichtag 31.12.2014) gegen Vorjahr Mitgliederentwicklung Zahl in % 328 4,25 1.219 5,00 144 17,27 101 4,94 152 25,94 366 6,00 501 6,32 46 3,16 29 5,88 570 8,38 313 20,54 170 12,24 158 4,43 69 4,50 12 0,44 158 7,38 244 7,63 480 6,93 379 3,53

Völkerentwicklung Zahl in % 959 1,52 7.930 5,00 254 5,76 1.217 6,26 341 9,88 3.249 7,40 881 1,81 944 6,07 317 9,47 4.386 10,51 565 5,33 757 9,95 2.491 8,68 1.180 11,53 330 1,58 1.871 12,12 1.750 8,35 4.030 9,89 2.221 2,73

Baden Bayern Berlin Brandenburg Hamburg Hannover Hessen M.-Vorpommern Nassau Rheinland Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Weser-Ems Westfalen-Lippe Württemberg

8.040 25.589 978 2.147 738 6.467 8.433 1.501 522 7.371 1.837 1.559 3.723 1.604 2.736 2.299 3.444 7.409 11.127

64.242 166.516 4.661 20.643 3.793 47.174 49.538 16.495 3.666 46.099 11.163 8.365 31.186 11.412 21.216 17.306 22.697 44.797 83.641

Völker je Imker 8,0 6,5 4,8 9,6 5,1 7,3 5,9 11,0 7,0 6,3 6,1 5,4 8,4 7,1 7,8 7,5 6,6 6,0 7,5

Gesamt

97.524

674.610

6,9

5.439

5,91

35.673

5,58

Vorjahr

92.085

638.937

6,9

3.607

4.07

16.828

2,71

Landesverband

Mitglieder

Völker

Erfurt, 08-07-2015 TMASGFF, Referat 51 Sehr geehrte Damen und Herren, Beigefügt erhalten Sie einen von Herrn Vorsatz, Obmann für Bienengesundheit beim LVThI, verfassten Beitrag zur Varroa-Bekämpfung, der im nächsten THÜRINGER IMKER veröffentlicht werden soll, zur Kenntnis. Ergänzend zum gestern versandten Protokoll zum Gespräch am 9. März 2015 und den dort nieder-gelegten Empfehlungen von Kollegen Thurau zur Varroa-Bekämpfung im Bienenvolk bitte ich auch die von Herrn Vorsatz gewonnenen Erkenntnisse des positiven Effektes einer Kalteinwin-terung des Bienenvolkes zur Varroa-Bekämpfung mit bei den Varroa-Bekämpfungsempfehlungen zu berücksichtigen.

Auszug aus Protokoll: Im Nachgang zum Gespräch gibt der Imker und Amtstierarzt Thurau, der an dem Gespräch nicht teilnehmen konnte, folgende Empfehlung zur Varroa-Behandlung, die aber individuell variiert werden kann: 1. Mit zwei Baurahmen im Volk ab Mitte April wöchentlich im Wechsel Drohnenbrut schneiden 2. Schon zeitig Sammelbrutableger bilden und diese mit Milchsäure wenn keine verdeckelte Brut mehr da ist behandeln. 3. Nach der Lindentracht ( Mitte Juli ) sofort mit der Behandlung beginnen. Dabei Wetter beachten und Milbenfall kontrollieren. Bei weiterem natürlichen Milbenfall erneut behandeln. Ich nehme 60% AS als Kurzzeitbehandlung von oben. Thymolpräparate gehen auch. 4. Nach dem Auffüttern Milbenfall kontrollieren und ggf. nochmal behandeln 5. Im Winter bei Brutfreiheit Behandlung mit Oxalsäure 6. Milbenfall auch während der Tracht kontrollieren und wenn mehr als 10 Milben in 24 Stunden fallen Tracht beenden und behan-deln. Bei mehr als 30 Milben Volk auflösen 38

Die Empfehlung sollte durch den Imkerverband und die Veterinärämter an die Imker in die Breite getragen werden. Erfahrungen von Herrn Vorsatz: " Den Hinweisen von Dr. Thurau kann ich voll zustimmen, wobei ich noch eine Ergänzung dazu habe. Eine Kalteinwinterung ist vom großen Vorteil, denn die Völker gehen zeitiger aus der Brut und somit kann ich ab November schon bei den Völkern eine Restentmilbung durchführen. Diese Erkenntnisse habe ich beim Deutschen Bienenmonitoring bekommen. Dies Betriebsweise (Kalteinwinterung) sind in meinen Vorträgen in den Imkervereinen immer ein Schwerpunkt." Ich bitte das TLV und die Imkerverbände die VARROA-BEKÄMPFUNGSEMPFEHLUNGEN aus dem Protokoll, ergänzt um die Kalteinwinterung-Empfehlung, als landesweite Empfehlung zur VarroaBehandlung und Ergebnis der Landes-Arbeitsgruppe BIENENESUNDHEIT beim TMASGFF, die aber entsprechend der Situation der einzelnen Bienenvölker individuell variiert werden kann, allen Veterinärbehörden und Imker-Vereinen auf regionaler Ebene zu übergeben verbunden mit der Bitte, dies als Varroa-Bekämpfungs-Leitfaden an so viel wie möglich Imker zu kommunizieren. Wie von den Herren Vorsatz und Thurau bestätigt, liegt der Schlüssel zur erfolgreichen Varroa-Bekämpfung in der regelmäßigen intensiven Beobachtung der Bienenvölker, den imkerlichen, biologischen Maßnahmen am Volk kombiniert mit einer wirksamen medikamentellen Behandlung zum richtigen Zeitpunkt. Dies haben auch zahlreiche Imker, die das Varroa-Problem gut im Griff haben, unter Beweis stellen können. Es bleibt nun unsere gemeinsame Herausforderung, dass das Varroa-Bekämpfungskonzept auch von allen Imkern verinnerlicht und umgesetzt wird. Im August werden wir nach Eingang der Entwürfe für die BSV-Ausbildungs-Module für den Kurs 2016 den Termin für das diesbezügliche Abstimmungsgespräch im Oktober 2015 festlegen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Dr. Michael Elschner Referatsleiter THÜRINGER MINISTERIUM FÜR ARBEIT, SOZIALES, GESUNDHEIT, FRAUEN UND FAMILIE Referat 51 | Tierseuchenschutz, Tiergesundheit, Tierkörperbeseitigung Werner-Seelenbinder-Straße 6 | 99096 Erfurt | Postfach 900354 | 99106 Erfurt Tel: +49 (0) 361 3798-520 | Fax: +49 (0) 361 3798-850 www.thueringer-sozialministerium.de • [email protected][email protected]

Brauchen wir noch mehr Medikamente? Seit ca. 30 Jahren haben wir Imker in Deutschland und in Europa eine chronische Tierseuche im Nutztierbestand „Biene“. Die Varroamilbe, die sich auf unsere Biene und auch in unseren Bienenvölkern gut entwickeln kann, was zu hohen Völkerverlusten regional Jahr für Jahr führt. Es wird von den Bieneninstituten seit Jahren an der Bekämpfung mit Tierarzneimitteln gegen die Varroamilbe geforscht und auch gute Ergebnisse erzielt. Aus diesen Ergebnissen werden Behandlungskonzepte entwickelt, die auch bei konsequenter Anwendung zum Erfolg führen. In allen Bundesländern haben die Landesverbände Behandlungskonzepte auf den Erforschungsergebnissen der Bieneninstitute entwickelt, die auch bei konsequenter Anwendung erfolgreich sind. Es kann ja auch jeder Imker sein eigenes Behandlungskonzept mit den biologischen Maßnahmen und dem Einsatz von zugelassenen Medikamenten erstellen. In vielen Gesprächen habe ich erfahren können, dass sehr viele Imker keine oder wenig Probleme mit der Varroa-Milbe haben. Diese Imker sollten in ihren Imkervereinen ihre Konzepte vorstellen, damit auch der letzte Imker im Imkerverein von diesen positiven Erfahrungen profitieren kann. Vor ca. 30 Jahren hatten wir (in der DDR) mit Falifaron, Berovacid- Räuchertabletten, auch Amitraz – Räuchersteifen und später mit Ameisensäure 85 % die Behandlung der Bienenvölker durchgeführt. Der Blick der DDR – Imker ging in die BRD, wo bessere Medikamente wie Perizin und Bayvarol den Imkern zur Verfügung standen. Um die Varroa noch besser zu bekämpfen, wurden weiter Medikamente getestet und für gut befunden. Die Zulassungsverfahren wurden auf den Weg gebracht und es wurden in Deutschland immer 39

mehr Medikamente, die gegen die Varroa eingesetzt werden dürfen. Nun gehen die Blicke in andere EUStaaten, wo andere Medikamente zugelassen sind, die wollen wir auch haben, nur sind diese in Deutschland nicht zugelassen. Einige Imker fordern vom DIB, dass dieser sich für die Zulassung dieser Medikamente einsetzen solle. Die Wirksamkeit dieser Medikamente in den anderen EU –Staaten liegt auch nicht bei 100 %. Alle Medikamente, die gegen die Varroa angewendet werden, ob in Deutschland oder in der EU liegen bei 90 bis 95 %. Also kein Medikament beseitigt die Varroa im Bienenvolk zu 100%! Die Diskussion, wie von einigen Imkern, Bienensauna, Oxalsäureverdampfung, Mite Zapper und was es da alles noch diskutiert wird, trägt nicht für die 100 % ige Gesundheit der Bienenvölker bei. Seit 2015 haben wir in Deutschland 11 Medikamente, die zugelassen sind und auch bei einer entsprechenden Anwendung wirken. Wenn ich in vielen Berichten lese, dass mindestens 30-40 % der Deutschen Imker aus unterschiedlichen Gründen nicht in der Lage sind, ihre Bienenbestände mit „biologischen“ Behandlungsmethoden und den zur Verfügung stehenden Medikamenten gegen die Varroa – Milbe ausreichend zu schützen, kann ich mir nicht vorstellen, dass weitere Medikamente dieses Problem lösen werden. Wenn 70% der Imkerschaft ihre Bienenvölker mit Konzepten und Betriebsweisen gut gegen die Varroa führen können, sollte es uns doch gelingen, auch die 30% der Imkerschaft dahingehend zu schulen und zu sensibilisieren, damit die Völkerverluste in vertretbaren Rahmen wieder kommen und bleiben. Baustellen für gesunde Bienen sind: 1. Motivation der Imker fördern 2. Schulungsangebote für Bienengesundheit anbieten 3. Fachliche Ausbildung der BSV erhöhen. 4. Konsequente Anwendung der biologischen Maßnahmen 5. Beobachtung der Entwicklung der Bienenvölker 6. Überlastung der Veterinärämter vermeiden. Es muss in der Imkerschaft, in den Imkervereinen ein Umdenken erfolgen. Ich denke, die Völkerverluste müssen wir bei uns Imkern suchen. Dass bei einigen Imkern noch keine Völkerverluste durch Varroa aufgetreten sind, ist ein gutes Zeichen, wie Imker die Varroa in Griff haben. Ich gehe davon aus, dass diese Imker die entsprechenden Weiterbildungsveranstaltungen besuchen und die Erfahrungen in ihre Betriebsweise einfließen lassen. Einige Imker meinen: Ich habe doch behandelt wie immer und die Völker sind eingegangen. Und genau da liegt das Problem. Es muss eine Analyse erfolgen und daraus müssen Rückschlüsse gezogen werden, auf was muss ich achten und im nächsten Jahr anders organisieren! Wenn die biologischen Maßnahmen (kontinuierliche Drohnenbrut ausschneiden; Entnahme der verdeckelten Brutwaben für Bildung von Brutablegern und eine kalt Einwinterung) konsequent durchgeführt werden, ist ein reduzierter Medikamenteneinsatz möglich und die Varroa kann in Grenzen gehalten werden. Jede Nachlässigkeit, ob es durch Zeitmangel, Krankheit, fehlerhafte oder mangelnde Kontrolle der Bienenvölker verursacht wird, bestraft die Varroa. In normalen Jahren sind in den Monaten Mai und Juni die Bienenvölker auf großen Volksstärken und es ist ein hoher Bienenumtrieb vorhanden. Der wachsende Befallsdruck kann dadurch leicht übersehen werden. Der Brutumfang ist ab Mitte Juni rückläufig, so dass der Varroamilbendruck zunimmt. Bevor der Varroadruck aber zu hoch wird, müssen biologische Maßnahmen eingeleitet werden. Ein entscheidender Faktor ist die Beobachtung am Bienenvolk. In allen Bienenvölkern ist die Varroamilbe vorhanden. Wenn ich die Varroamilbe im Bienenvolk sehen kann, muss ich sofort Maßnahmen einleiten. Wenn ich schon Bienen mit verkrüppelten Flügeln (DWV) sehen kann, ist das Volk kaum noch zu retten! Obmann für BG im LVThI Günter Vorsatz

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