Ausgabe 3 - Zahnärztekammer

April 7, 2018 | Author: Anonymous | Category: N/A
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Ausgabe 3/2015 P.b.b.Erscheinungsort und Verlagspostamt 1010 Wien • 02Z032843

Österreichische

Zahnärzte-Zeitung

Gratis-Zahnspange - zwei neue Leistungen der Sozialversicherung +–XŠJJHVWHOOWH)UDJHQ

© Ilka Burckhardt - Fotolia.com

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PRO-EXPERT Gesundes Weiss

Sehr geehrte Frau Kollegin, Sehr geehrter Herr Kollege!

D

ieser Tage werde ich an einen Vortrag erinnert, den ich anlässlich eines Zahnärztekongresses in München gehört habe. Der Vortragende, ein Topmanager, gab den Zuhörern eine für jedwede Steuerreform gültige Lebensweisheit mit: „Steuerreformen zahlt immer der Mittelstand. Die Reichen wollen nicht zahlen und haben die Möglichkeit, sich legal oder illegal der SteuHUSÀLFKW ]X HQW]LHKHQ GLH $UPHQ können nicht zahlen, also bleibt nur mehr der Mittelstand.“ Es ist wert, diesen einprägsamen Satz auf seine Aktualität zu überprüfen. Dass die Reichen nicht zahlen wollen, ist in den letzten Monaten vielfach unter Beweis gestellt worden. Dem Teletext des ORF war zu entnehmen, dass das Vermögen der reichsten Österreicher 2014 um weitere 8 Milliarden auf 138 Milliarden Euro gestiegen ist. In lebhafter Erinnerung ist noch die kurzlebige Debatte über die Steuerleistung von Großkonzernen, sei es aus der Kaffee- oder Möbelbranche, die für ihre Milliardenumsätze so gut wie keine Steuerleistung erbringen. Das wäre ein segensreiches Betätigungsfeld für die Europäische Union, denn die Steuerjongleure können nur überregional erwischt oder zur Kasse gebeten werden, dann würde der luxemburgische EU-Boss Juncker in schlecht gesinnten Zeitungen nicht mehr als oberster Schützer der Steuerhinterzieher dargestellt werden können. Dass die $UPHQ nicht zahlen können, liegt auf der Hand.

Also bleibt tatsächlich nur der Mittelstand, aktuell in der Debatte sind Gastronomie und Bauwirtschaft. Mit der ReJLVWULHUNDVVHQSÀLFKWVROOGHQhEHOWlWHUQ das Handwerk gelegt werden. Bereits am nächsten Tag konnte man Vorschläge lesen, wie die Registrierkassen überlistet werden können. Einen Gewinner gibt es auf jeden Fall, nämlich die Konzerne, die Registrierkassen verkaufen. Eine einschlägige Diskussion im österreichischen Fernsehen förderte einen eklatanten Widerspruch zu Tage. Die Regierungsvertreterin unterstrich mehrfach, dass natürlich niemand unter Generalverdacht gestellt werde und dass Österreich natürlich kein Land der Steuerhinterzieher und -hinterzieherinnen wäre, es handle sich nur um ein paar schwarze Schafe. Die Schwachstelle dieser Argumentation: wenn es wirklich nur ein paar schwarze Schafe sind, kann PDQGDPLWNHLQH6WHXHUUHIRUPJHJHQ¿nanzieren. Wenn es aber so viele sind, dass sich die Steuerbetrugsbekämpfung auszahlt, bekommen die politischen bzw. regierenden Parteien ein Problem. Die betroffene Gruppe stellt nämlich auch die Wähler - die Wirte, ihre Gäste, die unzähligen Häuslbauer etc. Ein weiteres Jagdgebiet wäre das Gesundheitswesen. Mystery-Shopper sollen in Arztordinationen geschickt werden, die als Scheinpatienten Krankschreibungen zu hinterfragen haben. Prompt verwahrte sich die Ärztekammer gegen staatlich verordnetes Spitzelwesen und sprach von Metternich’schen Methoden. Verwunderlich ist es immerhin, denn als wir seinerzeit die e-card verhandelt haben, wurde von den Ärzte- und Zahnärz-

tevertretern die Gefahr des Missbrauchs nachdrücklich eingebracht und von der Kassenseite ebenso nachdrücklich bagatellisiert. Tatsächlich wurden seit 2008 nur 421 Fälle gemeldet, bei denen Missbrauchsverdacht bestand. Es stellt sich hier die gleiche Frage wie bei der Registrierkasse. Eine Beobachtung aus einer ORF-Diskussionssendung soll nicht verschwiegen werden: Einer aus der hochkarätigen Runde machte den Vorschlag, das jeder/ jede, der noch nie eine Leistung schwarz hat erbringen lassen, aufzeigen möge. Die Folge: ein herzliches Gelächter, in das - wenn ich recht gesehen habe - auch der Chef der Steuerfahndung einstimmte. Darf man fragen, was ist daran so lustig? Nicht minder bedenklich ein Satz, der in einem ähnlichen Umfeld gefallen ist: Wenn der Wirt keine € 20,für sein Schnitzel verlangen kann, soll er zusperren. Ein Satz, der weder an Zynismus noch an Dummheit zu überbieten ist, weil das nämlich heißt, dass wieder einer von den Steuerzahlern in die Reihe der Steuergeldempfänger wechselt. Immerhin haben wir bereits 400.000 Arbeitslose, eine Zahl, die man nicht künstlich vermehren sollte. Vermisst in der ganzen Diskussion werden vernünftige Maßnahmen wie etwa der Handwerkerbonus oder eine seriöse Debatte über das Schweizer Steuersystem, das auch einen Anreiz für sinnvolle Verwendung der Steuergelder darstellt. Aber vielleicht kommt das noch.

OMR DDr. H. Westermayer

Präsident der Österreichischen Zahnärztekammer

Impressum • Medieninhaber (Verleger), Herausgeber und Redaktion: Österreichische Zahnärztekammer, Körperschaft öffentlichen Rechts, 1010 Wien, Kohlmarkt 11/6, Tel. 05 05 11 - 0, )D[(0DLORI¿FH#]DKQDHU]WHNDPPHUDW,QWHUQHWZZZ]DKQDHU]WHNDPPHUDWRedakteur: Präsident OMR DDr. H. Westermayer Pressereferent: DDr. C. Ratschew $Q]HLJHQOHLWXQJ U. Windisch-Kainz $Q]HLJHQVHNUHWDULDW8.|QLJ(0DLORH]]#]DKQDHU]WHNDPPHUDWHerstellung, Druck und Vertrieb: Ferdinand Berger & Söhne GesmbH, 3580 Horn $QPHUNXQJGHU5HGDNWLRQ Namentlich gekennzeichnete Artikel stellen die persönliche Meinung des Autors dar. Der Nachdruck, auch auszugsweise, von Beiträgen jedweder Art ist nur mit ausdrücklicher Bewilligung des Herausgebers gestattet. Haftungsausschluss: Sämtliche Angaben in dieser Zeitschrift erfolgen trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr. Eine Haftung der Autoren oder der Herausgeber ist ausgeschlossen.

ÖZZ 3/2015 I www.zahnaerztekammer.at

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ÖZZ

Inhalt

04

Zwei neue Leistungen bei =DKQVSDQJHQ9HUVRUJXQJ

14

34

Vermietung von Ordinationsräumlichkeiten

+–XŠJJHVWHOOWH)UDJHQ]XU*UDWLV=DKQVSDQJH

Aktuelles 02 04 06 13 14



16 26 30 32

$EUHFKQXQJVVWHOOH Umstellung des e-card Systems auf Release R15a.

Steuer 34

Zahnspangen-Versorgung - zwei neue Leistungen der Sozialversicherung. Pressereferat: Presseausschnitte zum Thema „Gratis-Zahnspange“.

Stellenausschreibungen Kieferorthopädie

35

Frauenreferat: ZoRA International macht seinen Anfang in Österreich.

Vorarlberg Atemlos, durch die PAss ...

Diverses

Unterlassungserklärung

36 Landesinfos 46 46

Die Regierung arbeitet ... Die strenge Gouvernante

53

Steiermark Informationen für die Auswahl von Vertragskieferorthopäden in der Steiermark.

Gesetz & Recht

Kommentar Gratis-Zahnspange +lX¿JJHVWHOOWH)UDJHQ

Vermietung von Ordinationsräumlichkeiten an Zahnärzte

50

47

Kärnten Ausschreibung einer § 2-Kassenplanstelle. Tirol Wenn der Zahnarzt zur Trompete greift.

38 40 42 66

Niederösterreich Bericht über das Wintersymposium 2015 am Semmering.

In memoriam Univ.-Doz. MR Dr. Hans Kinast In memoriam Dr. Herbert Mühleder Standesveränderungen .XQVW$XVVWHOOXQJHQ Kleinanzeigen

Fortbildung 54

Fortbildungskalender In- und Ausland.

Rubriken: ++ 03 Abrechnungsstelle ++ 04 Standespolitik ++ 06 Gratis-Zahnspange ++ 26 Standespolitik ++ 32 ZoRA International ++ 34 Miete für Ordinationsräumlichkeiten ++ 35 Personalia ++ 40 Standesveränderungen ++ 42 Kunst & Ausstellungen ++ 46 Landesinfos ++ 54 Fortbildung ++ 66 Kleinanzeigen ++

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www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2015

Aktuelles

Abrechnungsstelle

Umstellung des HFDUG6\VWHPV auf Release R15a Von Samstag, den $SULO, ab ca. 14.00 Uhr bis Sonntag, den $SULO, 24.00 Uhr wird das e-card System serverseitig umgestellt und steht daher nicht zur Verfügung. Die Erfassung während der 8PVWHOOXQJ LVW LP 2IÀLQH0RGXV P|JOLFK Betroffen sind hauptsächlich jene ZahnärztInnen, die zum Notdienst eingeteilt sind. Am Dienstag, den $SULO ab ca. 21.00 Uhr erfolgt die Österreich weite Umstellung. Der rollout an die restlichen Vertragspartner erfolgt am Dienstag, den 5. Mai 2015 (ab 21.00 Uhr). Die Umstellung selbst hat für ZahnärztInnen keine Auswirkungen. 'UHKHQ6LHLQGHU1DFKWYRQ'LHQVWDJGHQ0DLDXI0LWWZRFKGHQ0DLGLH('9 URXWHUXQG*,1$%R[ LQ Ihrer Ordination nicht ab, weil ansonsten am Mittwoch ein längerer Ladeprozess zu erwarten ist und der Ordinationsbetrieb nicht ohne Wartezeit begonnen werden kann.

Laut Information der SVC (e-card) werden mit der Release R15a nur mehr folgende Browser unterstützt: • • • •

Microsoft Internet Explorer Version 9, 10 und 11 Mozilla Firefox Version 37 bzw. 31 ESR Google Chrome Version 38 Apple Safari Version 8.0 (auf Mac OSX 10.10) und Version 7.1 (auf Mac OSX 10.9). Der Support von Safari-Webbrowsern auf Windows-Betriebssystemen wurde vom Hersteller eingestellt.

Für Internetverbindungen ist die Verwendung von HTTPS aus Datensicherheitsgründen dringend zu empfehlen. Ebenso wird Windows XP seit April 2014 von Microsoft nicht mehr unterstützt. Wir weisen darauf hin, dass dieses Betriebssystems daher nicht mehr als sicher einzustufen ist. Laut Gesundheitstelematikverordnung sind bei der Bearbeitung, Speicherung XQGhEHUPLWWOXQJYRQJHVXQGKHLWVUHOHYDQWHQ'DWHQHQWVSUHFKHQGH6LFKHUKHLWVYRUNHKUXQJHQ]XWUHIIHQ Mit der Release R15b, die voraussichtlich ab 3. November 2015 installiert wird, werden wenig genutzte e-card Services wie AUM (Arbeitsunfähigkeitsmeldung) etc. für die User der „VT100“ (= e-card-Systemanbindung mittels Bildschirm und Tastatur, ohne PC) nicht mehr unterstützt.

Mag. Peter A. Ibaschitz

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Aktuelles

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$E-XOLZHUGHQ 180 Vertrags-Kieferorthopäden (Zahnärzte mit Zusatzausbildung) die Sachleistungsversorgung sicherstellen.

Für Kinder und Jugendliche wird es ab dem 1. Juli 2015 bei medizinischer Notwendigkeit (laut IOTN*-Skala 4 und 5) bis zum 18. Lebensjahr zwei neue Leistungen der sozialen Krankenversicherung geben: -

N

ach harten Verhandlungen haben sich die Sozialversicherung und die Österreichische Zahnärztekammer auf eine neue kieferorthopädische Sachleistungsversorgung für Kinder und Jugendliche geeinigt. Der Vertragstext wurde in den jeweiligen Gremien der beiden Vertragspartner Ende Dezember 2014 beschlossen und am 16. Februar d. J. unterzeichnet. Im anschließenden Pressegespräch standen sowohl Vertreter der Österreichischen Zahnärztekammer als auch des Hauptverbands der österreichischen Sozialversicherungsträger einer Auswahl an Journalisten Rede und Antwort.

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-

Die Gesprächspartner von Seiten des Hauptverbands der österreichischen Sozialversicherungsträger waren Vorstandsvorsitzender Mag. Peter McDonald und $OEHUW0DULQJHU, Obmann der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse. Die Österreichische Zahnärztekammer war durch ihren Präsidenten, OMR DDr. Hannes Westermayer und dem Pressesprecher DDr. Claudius Ratschew vertreten.

v.l.n.r.: OMR DDr. Westermayer, Herr Maringer, Mag. McDonald und DDr. Ratschew stellten sich den Fragen der anwesenden Journalisten und Reporter

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Eine frühkindliche kieferorthopädische Behandlung durch Zahnärzte und Kieferorthopäden bei schweren Fehlstellungen, die im Normalfall frühestens ab dem 6. Lebensjahr erfolgt, wobei der bisher geltende Selbstbehalt (durchschnittlich in Höhe von rund € 400,-) wegfallen wird. Festsitzende Zahnspange ausschließlich durch (Vertrags) Kieferorthopäden bei Kinder und Jugendlichen zwischen dem 12. und 18. Lebensjahr bei schwerwiegenden Fehlstellungen (IOTN 4 und 5). Kieferorthopädische Erstberatung durch einen (Vertrags) Zahnarzt. Feststellung, ob eine schwerwiegende Fehlstellung nach IOTN 4 und 5 vorliegt durch (Vertrags)Kieferorthopäden. Wegfall der bisherigen Bewilligung durch die Krankenkassen bei Behandlung durch (Vertrags)Kieferorthopäden. Einführung eines Qualitätssicherungssystems durch Messung des Behandlungserfolges.

IOTN (Index of Orthodontic treatment need) ist ein international gültiger Index zur Feststellung von Zahnfehlstellungen.

Aktuelles

6WDQGHVSROLWLN

Betroffen sind davon rund 30.000 Kinder pro Jahr. 8.000 bei der frühkindlichen Behandlung, 22.500 Kinder und Jugendliche bei der Versorgung mit festsitzender Zahnspange ab dem 12. Lebensjahr. „Diese Einigung ermöglicht einen ganz wichtigen Lückenschluss in der Kinder- und Jugendmedizin und wir können nun als Sozialversicherung diese notwendigen Leistungen LP %HUHLFK GHU =DKQEHKDQGOXQJ ¿QDQ]LHUHQ³ VR GHU Vorsitzende des Verbandsvorstands im Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger, Mag. Peter McDonald. Der Obmann der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse und Verhandler der Sozialversicherung, Albert Maringer, freut sich, „dass es mit der Einführung der Gratis-Zahnspange endlich gelungen ist, eine wichtige Leistungslücke zu schließen“. Maringer: „Wir haben schon seit vielen Jahren gefordert, dass Kinder, die aus medizinischen Gründen eine Zahnspange brauchen, diese auch als Leistung der Krankenkasse erhalten sollen. Dass also die Versorgung dieser Kinder nicht mehr davon abhängig ist, ob sich die Eltern eine Versorgung um rund 5.000 Euro privat leisten können“. „Die soziale Krankenversicherung kann und darf aber nicht die Kosten für überwiegend kosmetische Behandlungen übernehmen“, so Maringer. 'LH$XVJDQJVODJHIUGLH9HUKDQGOXQJHQZDUVFKZLHrig, weil das Gesetz und die Erläuterungen zu selbigem Eckpunkte vorgeben, die nicht abgeändert werden konnten und somit der Verhandlungsspielraum sehr eingeschränkt war. Trotz dieser Widrigkeiten konnte ein Verhandlungsergebnis erzielt werden, das äußerst erfreulich ist Vor allem konnten

neben der Gratis-Zahnspange für unsere jungen Patientinnen und Patienten auch wesentliche Verbesserungen für alle Kassenzahnärztinnen und Kassenzahnärzte erreicht werden. Die langjährige Forderung der Zahnärzteschaft nach neuen Zusammenarbeitsformen für Zahnärztinnen und Zahnärzte wurde durch eine Erweiterung der Vertretungsregelungen und ein Jobsharing-Modell erreicht. Für die Zukunft wird es aber wichtig sein, weitere Schritte in die richtige Richtung zu gehen. Aus Sicht der Zahnärzteschaft ist besonders der Ausbau der Kinderzahnmedizin und deren Einbau in die soziale Krankenversicherung vordringlich. Der Standpunkt des derzeitigen Gesamtvertrags, der im Wesentlichen aus dem Jahr 1957 stammt, wonach Kinder einfach wie kleine Erwachsene zu behandeln sind, ist schon lange wissenschaftlich widerlegt und bedarf einer dringenden Korrektur. „Die erfolgreichen Verhandlungen zur Gratis-Zahnspange könnten somit den Startschuss für die längst fällige Modernisierung der sozialen Zahnmedizin bedeuten“, meint der Präsident der Österreichischen Zahnärztekammer, OMR DDr. Hannes Westermayer.

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Wien. Der zwischen Zahnärztekammer und Hauptverband der Sozialversicherungsträger ausverhandelte Vertrag für Gratis-Zahnspangen für Kinder und Jugendliche mit schweren Fehlstellungen wurde am Montag unterzeichnet. Ab 1. Juli sollen davon pro Jahr rund 30.000 unter 18-Jährige profitieren. Was fehlt, ist noch eine Umsetzung in den Ländern. Konkret werden im März in den Ländern die Ausschreibungen für die 180 Vertrags-Kieferorthopäden erfolgen. Damit soll sichergestellt werden, dass es eine bundesweite Versorgung in ganz Österreich gibt. In den Ländern werden dazu Versorgungssprengel definiert. Die Kieferorthopäden müssen Schulungen absolvieren und die Einhaltung von Qualitätskriterien nachweisen, um den Vertrag zu bekommen. Sowohl Hauptverbands-Chef Peter McDonald als auch ZahnärztekammerPräsident Hannes Westermayer zeigten sich zuversichtlich, ausreichend Zahnärzte zu finden, um die Versorgung zu garantieren. Die angenommenen Kosten von 80 Millionen Euro pro Jahr sind für McDonald Zahlen „auf seriöser Basis“. Auf Spekulationen über mögliche Mehrkosten wollte er sich aber nicht einlassen. Er verwies aber auf eine „geteilte Finanzverantwortung“ mit der Zahnärztekammer. Sein Chefverhandler Albert Maringer erklärte, dass es noch keine seriösen Zahlen über die Notwendigkeiten geKeine Krankenkassen-Bewilligung Ab 1. Juli wird es bei medizinischer Notwendigkeit (wenn nach der internationalen IOTN-Klassifizierung eine Fehlstellung der Stufen 4 oder 5 vorliegt) zwei neue Kassenleistungen geben: einerseits die frühkindliche Zahnbehandlung bei schweren Fehlstellungen ab dem sechsten Lebens-

be, man habe aber Vergleichszahlen aus Deutschland herangezogen. Befürchtungen, wonach nur rund 30 Prozent der Kinder und Jugendlichen mit schweren Fehlstellungen tatsächlich von den Gratis-Zahnspangen profitieren werden, war für Westermayer reine Spekulation. jahr, in der Regel mit abnehmbarer Zahnspange, andererseits festsitzende Spangen bei Kindern und Jugendlichen zwischen zwölf und 18 Jahren. Die Erstberatung erfolgt durch einen Zahnarzt mit Kassenvertrag. Dieser überweist, wenn nötig, an einen Kieferorthopäden, der die Fehlstellung einordnet. Eine Bewilligung durch die Krankenkassen ist nicht notwendig. Eingeführt wird ein Qualitätssicherungssystem durch Messung des Behandlungserfolgs. Gerechnet wird mit rund 8000 frühkindlichen Behandlungen ab sechs Jahren. Bei den ab 12-Jährigen sollen es etwa 22.500 sein. Für Kinder, die keine Gratis-Zahnspange bekommen, bleiben die bisherigen Zuzahlungen der Kassen aufrecht. McDonald und Westermayer verwiesen auf die „Entbürokratisierung“ durch den Wegfall der Chefarztpflicht, auf die bessere Versorgung der Kinder und auf Qualitätskontrolle der Ärzte. Für den Hauptverbands-Chef ist die Gratis-Zahnspange ein Element im heurigen Jahr der Kinder- und Jugendgesundheit. Heuer soll auch eine flächendeckende Kinder-Rehabilitation ermöglicht werden, und für die Gesundheitsförderung schon im Kindesalter sollen die intensiven Gespräche beginnen. Die Zahnärztekammer wünscht sich dazu auch die Aufnahme der Kinderzahnheilkunde in den Mutter-Kind-Pass. ■

Kolportierte 80 Millionen Euro werden für die Zahnspange aufgewendet, die womöglich nur 30 Prozent der Kinder und Jugendlichen bekommen.

Gratis-Zahnspange ab 1. Juli

Aus der Presse *UDWLV=DKQVSDQJH

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Kostenlose Zahnspangen kosten Millionen 30.000 Kinder und Jugendliche erhalten neue Kassenleistung.

WIEN. Ab 1. Juli bieten die Krankenkassen eine neue Leistung an: kostenlose Zahnspangen für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre. Der Hauptverband der Sozialversicherungsträger rechnet mit 30.000 Fällen und Kosten von 80 Millionen Euro pro Jahr. Kostenschätzungen im dreistelligen Millionenbereich verweist der Hauptverband ins Reich der Spekulation. Bekommen werden die Gratiszahnspange nur Kinder mit erheblicher Fehlstellung der Zähne. Ausschlaggebend ist die fünfteilige Skala nach der internationalen IOTN-Klassifizierung. Ab Stufe 4 gibt es ab 1. Juli zwei neue Kassenleistungen. Erstens eine frühkindliche Zahnbehandlung ab dem sechsten Lebensjahr, in der Regel mit abnehmbarer Zahnspange; und zweitens festsitzende Spangen bei Kindern und Jugendlichen zwischen zwölf und 18 Jahren. Den Grad der Fehlstellung wird der Kieferorthopäde feststellen. Eine Bewilligung durch die Krankenkassen ist dann nicht notwendig. Die Kieferorthopäden müssen Schulungen absolvieren und die Einhaltung von Qualitätskriterien nachweisen, um einen Vertrag zu bekommen. 180 Kassenverträge SN, APA sind geplant.

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ÖZZ 3/2015 I www.zahnaerztekammer.at

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Aus der Presse

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Gratis-Zahnspange ist fixiert Ab 1. Juli gibt es für 30.000 Unter-18-Jährige die neuen Kassenleistungen Der zwischen Zahnärztekammer und Hauptverband der Sozialversicherungsträger im Vorjahr ausverhandelte Vertrag für Gratis-Zahnspangen für Kinder und Jugendliche mit schweren Fehlstellungen ist gestern unterzeichnet worden. Ab 1. Juli wird es bei medizinischer Notwendigkeit (wenn auf der fünfteiligen Skala nach der internationalen IOTN-Klassifizierung eine Fehlstellung der Stufen 4 oder 5 vorliegt) zwei neue Kassenleistungen geben: Einerseits die frühkindliche Zahnbehandlung bei schweren Fehlstellungen ab dem sechsten Lebensjahr, in der Regel mit abnehmbarer Zahnspange, andererseits festsitzende Spangen bei Kindern und Jugendlichen zwischen zwölf und 18. Insgesamt sollen von der neuen Regelung pro Jahr rund 30.000 Unter-18-Jährige profitieren. Vorerst muss aber noch die Umsetzung in den Bundesländern erfolgen. In eigens definierten Versorgungssprengeln werden österreichweit 180 Vertrags-Kie-

Die Causa Zahnspange ist gestern von den Verhandlungspartnern vertraglich unter Dach und Fach gebracht worden (v. l.): Kassen-Verhandler Albert Maringer (OÖGKK), Hauptverbandschef Peter McDonald und Hannes Westermayer, Präsident der Zahnärztekammer. Foto: HV/Schedl ferorthopäden tätig sein, die zuvor Schulungen absolvieren und die Einhaltung von Qualitätskriterien nachweisen müssen, um einen Vertrag zu bekommen. Die Erstberatung erfolgt durch einen Zahnarzt mit Kassenvertrag. Dieser überweist, wenn nötig, an einen Kieferorthopäden, der dann feststellt, ob die Fehlstellung so schwer ist, dass sie in die Kategorie 4 oder 5 fällt. Eine Bewilli-

gung durch die Krankenkassen ist dann nicht notwendig. Die angenommenen Kosten von 80 Millionen Euro pro Jahr sind für Hauptverbandschef Peter McDonald „auf seriöser Basis“. Kassen-Chefverhandler Albert Maringer (OÖGKK) verwies darauf, dass es noch keine gesicherten Zahlen über die Notwendigkeiten gebe, man habe aber Vergleichszahlen aus Deutschland herangezogen.

Gratis-Zahnspangen um 80 Millionen Euro

Run auf Gratis-Zahnspange Innsbruck – Wie viele der knapp 200 Tiroler Vertragszahnärzte ab 1. Juli die GratisZahnspange anbieten wollen, ist noch offen. Österreichweit soll es 180 Vertrags-Kieferorthopäden geben. „Wir werden ausreichend Kieferorthopäden finden, um in Tirol eine

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flächendeckende Versorgung anbieten zu können“, sagt der Direktor der Tiroler Gebietskrankenkasse, Arno Melitopulos. Die Verhandlungen mit der Ärztekammer würden jetzt gestartet. Nicht nur Kassenärzte, sondern auch Wahlärzte können einen Vertrag bekom-

www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2015

men. Die Liste Fritz hält eine fristgerechte Umsetzung der Gratis-Zahnspange in Tirol für nicht möglich. Es gebe zu wenige interessierte Kieferorthopäden, glaubt Klubobfrau Haselwanter-Schneider. (aheu) Mehr auf Seite 4

WIEN. Der zwischen Zahnärztekammer und Hauptverband der Sozialversicherungsträger im Vorjahr ausverhandelte Vertrag für Gratis-Zahnspangen für Kinder und Jugendliche mit schweren Fehlstellungen ist am Montag unterzeichnet worden. Ab 1. Juli sollen davon pro Jahr rund 30.000 Unter-18-Jährige profitieren. Bis dahin muss noch die Umsetzung in den Bundesländern erfolgen. Konkret werden im März in den Ländern die Ausschreibungen für die 180 Vertrags-Kieferorthopäden erfolgen. Hauptverbands-

Chef Peter McDonald rechnet mit Kosten von 80 Millionen Euro. Auf Spekulationen über Mehrkosten wollte er sich nicht einlassen. Ab 1. Juli wird es bei medizinischer Notwendigkeit (wenn eine Fehlstellung der Stufen 4 oder 5 vorliegt) zwei neue Kassenleistungen geben: Einerseits die frühkindliche Zahnbehandlung bei schweren Fehlstellungen ab dem sechsten Lebensjahr, in der Regel mit abnehmbarer Zahnspange, andererseits festsitzende Spangen bei Kindern und Jugendlichen zwischen zwölf und 18.

Aus der Presse

*UDWLV=DKQVSDQJH

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