Amtsblatt vom 22. Januar 2015

April 10, 2018 | Author: Anonymous | Category: N/A
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Schwanebeck

Groß Quenstedt

AMTSBLATT der Verbandsgemeinde Vorharz mit den Mitgliedsgemeinden

Wegeleben

Hedersleben Harsleben Selke-Aue

6. Jahrgang · Nummer 1 Donnerstag, den 22. Januar 2015

Ditfurt

Kirche „Sankt Gertrud“ in Hedersleben“

Verbandsgemeinde Vorharz

2 | Nr. 1/2015

§6 Beschließender Ausschuss

Hauptsatzung der Gemeinde Ditfurt Aufgrund des § 10 i. V. m. §§ 8 und 45 Abs. 2 Nr. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288) hat der Gemeinderat der Gemeinde Ditfurt in seiner Sitzung am 23.10.2014 folgende Hauptsatzung beschlossen:

I. ABSCHNITT BENENNUNG UND HOHEITSZEICHEN §1 Name, Bezeichnung Die Gemeinde führt den Namen „Ditfurt“.

§2 Wappen, Flagge, Dienstsiegel (1) Das Wappen der Gemeinde Ditfurt zeigt im blauen Schild mit goldenem Innenbord zwei schräg gekreuzte silberne Vorlegemesser mit dreimal schwarz genagelten goldenen Griffen. (2) Die Flagge der Gemeinde Ditfurt zeigt die Farben blau/gelb/blau (1:2:1) gestreifte Hissflagge (Streifen senkrecht verlaufend) mit dem aufgelegten Wappen der Gemeinde. (3) Das Gemeindesiegel enthält das Gemeindewappen nach Abs. 1 mit der Umschrift „Gemeinde Ditfurt, Landkreis Harz“ das dem der Hauptsatzung beigefügten Dienstsiegelabdruck entspricht.

II. ABSCHNITT ORGANE §3 Gemeinderat (1) Der Bürgermeister ist Vorsitzender des Gemeinderates. (2) Der Gemeinderat wählt für die Dauer der Wahlperiode aus seiner Mitte in der konstituierenden Sitzung einen Stellvertreter für den Verhinderungsfall, der den Bürgermeister auch beim Vorsitz im Gemeinderat vertritt. (3) Der Stellvertreter kann mit der Mehrheit der Mitglieder abgewählt werden. Eine Neuwahl hat unverzüglich stattzufinden.

§4 Festlegung von Wertgrenzen Der Gemeinderat entscheidet über 1. die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, wenn der Vermögenswert im Einzelfall 2.500 Euro übersteigt, 2. die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen, wenn der Vermögenswert im Einzelfall 2.500 Euro übersteigt, 3. die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für einzelne Aufgaben der Gemeinde.

(1) Dem beschließendem Ausschuss sitzt der Bürgermeister vor. (2) Der beschließende Ausschuss soll innerhalb seines Aufgabengebietes die Beschlüsse des Gemeinderates vorberaten. (3) Der Haupt- und Finanzausschuss besteht aus 7 Gemeinderäten und dem Bürgermeister als Vorsitzenden. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt über: 1. Rechtsgeschäfte im Sinne des § 45 Abs. 2 Nr. 7 und 10 KVG LSA, deren Vermögenswert 2.500 Euro nicht übersteigt, 2. Rechtsgeschäfte im Sinne des § 45 Abs. 2 Nr. 13 und 16 KVG LSA, deren Vermögenswert 2.500 Euro nicht übersteigt, 3. die Vergaben nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB), der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) und der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF), soweit es sich nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung gemäß § 8 Abs. 1 handelt und der Wert im Einzelfall von 5.000 Euro nicht übersteigt. (4) Auf Antrag eines Viertels der Mitglieder ist eine Angelegenheit dem Gemeinderat zur Beschlussfassung zu unterbreiten.

§7 Geschäftsordnung Das Verfahren im Gemeinderat und in den Ausschüssen wird durch eine vom Gemeinderat zu beschließende Geschäftsordnung geregelt.

§8 Bürgermeister (1) Zu den Geschäften der laufenden Verwaltung nach § 66 Abs. 1 Satz 3 KVG LSA, über die der Bürgermeister in eigener Verantwortung entscheidet, gehören die regelmäßig wiederkehrenden Geschäfte, die nach bereits festgelegten Grundsätzen entschieden werden und keine wesentliche Bedeutung haben oder die im Einzelfall einen Vermögenswert von 2.500 Euro nicht übersteigen. Darüber hinaus werden ihm die Entscheidung über die in § 4 Ziff. 1 bis 2 genannten Rechtsgeschäfte übertragen, sofern die dort festgelegten Wertgrenzen unterschritten werden. (2) Können Anfragen der Gemeinderäte nach § 43 Abs. 3 Satz 2 KVG LSA nicht sofort mündlich beantwortet werden, so erfolgt die Beantwortung, die vom Verbandsgemeindebürgermeister vorbereitet wird, durch den Bürgermeister innerhalb einer Frist von sechs Wochen im Rahmen des Erfüllungsberichts.

§9 Gleichstellungsbeauftragte Die Gemeinde ist Mitgliedsgemeinde der Verbandsgemeinde Vorharz. Die von der Verbandsgemeinde gemäß § 78 KVG LSA bestellte Gleichstellungsbeauftragte ist auch für den Bereich der Gemeinde Ditfurt zuständig und in Ausübung ihrer Tätigkeit nicht weisungsgebunden. An den Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse kann sie teilnehmen, soweit ihr Aufgabenbereich betroffen ist. In Angelegenheiten ihres Aufgabenbereiches ist ihr auf Wunsch das Wort zu erteilen.

III. ABSCHNITT UNTERRICHTUNG UND BETEILIGUNG DER EINWOHNER

§5 Ausschüsse des Gemeinderates

§ 10 Einwohnerversammlung

Der Gemeinderat bildet zur Erfüllung seiner Aufgaben als ständigen beschließenden Ausschuss den Haupt- und Finanzausschuss.

(1) Über allgemein bedeutsame Angelegenheiten der Gemeinde können die Einwohner auch durch Einwohnerversammlungen unterrichtet wer-

Verbandsgemeinde Vorharz

Nr. 1/2015 | 3 den. Der Bürgermeister beruft die Einwohnerversammlungen ein. Er setzt die Gesprächsgegenstände sowie Ort und Zeit der Veranstaltung fest. Die Einladung ist gemäß § 13 Abs. 3 bekanntzumachen und soll in der Regel 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung erfolgen. Die Einladungsfrist kann bei besonderer Dringlichkeit auf drei Tage verkürzt werden. (2) Der Bürgermeister unterrichtet den Gemeinderat in seiner nächsten Sitzung über den Ablauf der Einwohnerversammlung und die wesentlichen Ergebnisse.

§ 11 Einwohnerfragestunde (1) Der Gemeinderat sowie der beschließende Ausschuss fuhren im Rahmen ordentlicher öffentlicher Sitzungen eine Einwohnerfragestunde durch. (2) Der Bürgermeister legt in der Einladung zur Sitzung den Beginn der Fragestunde fest. (3) Der Bürgermeister stellt den Beginn und das Ende der Fragestunde fest. Findet sich zu Beginn der Fragestunde kein Einwohner ein, kann sie geschlossen werden. Die Fragestunde soll auf höchstens 30 Minuten begrenzt sein. (4) Jeder Einwohner ist nach Angabe seines Namens und seiner Anschrift berechtigt, grundsätzlich eine Frage und zwei Zusatzfragen, die sich auf den Gegenstand der ersten Frage beziehen, zu stellen. Zugelassen werden nur Fragen von allgemeinem Interesse, die in die Zuständigkeit der Gemeinde fallen. Angelegenheiten der Tagesordnung können nicht Gegenstand der Einwohnerfragestunde sein. (5) Die Beantwortung der Fragen erfolgt in der Regel mündlich durch den Bürgermeister oder den Verbandsgemeindebürgermeister. Eine Aussprache findet nicht statt. Ist die Beantwortung der Frage in der Sitzung nicht möglich, erhält der Einwohner eine schriftliche Antwort, die innerhalb von sechs Wochen erteilt werden muss.

IV. ABSCHNITT EHRENBÜRGER

(2) Auf die veröffentlichten Satzungen und Verordnungen kann an der Bekanntmachungstafel gemäß Absatz 5 hingewiesen werden (Hinweisbekanntmachung). Der Text bekannt gemachter Satzungen und Verordnungen wird im Internet unter www.vorharz.net zugänglich gemacht. Weitere Bekanntmachungen nach Abs. 1 Satz 1 können ebenfalls unter dieser Intemetadresse zugänglich gemacht werden. Die Satzungen können auch jederzeit im Rathaus Wegeleben, Markt 7, 38828 Wegeleben während der Öffnungszeiten eingesehen und kostenpflichtig kopiert werden. (3) Die Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse erfolgen - sofern zeitlich möglich auch bei einer gemäß § 53 Abs. 4 Satz 5 KVG LSA formlos und ohne Frist einberufenen Sitzung - durch Aushang an der Bekanntmachungstafel gemäß Absatz 5. Auf dem Aushang ist zu vermerken, von wann bis wann ausgehängt wird. Der Tag des Aushangs und der Tag der Abnahme zählen bei dieser Frist nicht mit. Die Bekanntmachung ist mit Ablauf des ersten Tages, der dem Tag des Aushangs, an der dafür bestimmten Bekanntmachungstafel gemäß Absatz 5 folgt, bewirkt. Der Aushang darf frühestens am Tag nach der Sitzung abgenommen werden. (4) Alle übrigen Bekanntmachungen sind im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Vorharz bekanntzumachen. An die Stelle dieser Bekanntmachung kann als vereinfachte Form der Bekanntmachung auch der Aushang an der Bekanntmachungstafel gemäß Absatz 5 treten, wenn der Inhalt der Bekanntmachung eine Person oder einen eng begrenzten Personenkreis betrifft. Die Aushängefrist beträgt, soweit nichts anderes bestimmt ist, zwei Wochen. Der Tag des Aushangs und der Tag der Abnahme zählen bei dieser Frist nicht mit. Auf dem Aushang ist zu vermerken, von wann bis wann ausgehängt wird. Die Bekanntmachung ist mit Ablauf des ersten Tages, der dem Tag des Aushangs an der dafür bestimmten Bekanntmachungstafel gemäß Absatz 5 folgt, bewirkt. (5) Als Standort der Bekanntmachungstafel wird festgelegt: - Ditfurt, Bahnstr. 5 (Rathaus)

VI. ABSCHNITT ÜBERGANGS- UND SCHLUSSVORSCHRIFTEN § 14 Sprachliche Gleichstellung

§ 12 Ehrenbürgerrecht, Ehrenbezeichnung Die Verleihung oder Aberkennung des Ehrenbürgerrechtes oder der Ehrenbezeichnung der Gemeinde bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der stimmberechtigten Mitglieder des Gemeinderates.

V. ABSCHNITT ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN § 13 Öffentliche Bekanntmachungen (1) Soweit nicht Rechtsvorschriften besondere Regelungen treffen, erfolgen die gesetzlich erforderlichen Bekanntmachungen im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Vorharz. Die Bekanntmachung ist mit Ablauf des Erscheinungstages bewirkt, an dem das Amtsblatt der Verbandsgemeinde Vorharz den bekanntzumachenden Text enthält. Auf Ersatzbekanntmachungen gemäß § 9 Abs. 2 KVG LSA wird unter Angabe des Gegenstandes, des Ortes und der Dauer der Auslegung sowie der Öffnungszeiten und des Standortes des Verwaltungsgebäudes im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Vorharz und an der Bekanntmachungstafel gemäß Absatz 5 spätestens am Tage vor dem Beginn der Auslegung hingewiesen. Die Auslegungsfrist beträgt zwei Wochen, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist. Die Ersatzbekanntmachung ist mit Ablauf des Tages bewirkt, an dem der Auslegungszeitraum endet. Gleiches gilt, wenn eine öffentliche Auslegung nach einer anderen Rechtsvorschrift erfolgt, die keine besonderen Bestimmungen enthält.

Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in weiblicher und männlicher Form.

§ 15 Inkrafttreten (1) Diese Hauptsatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. (2) Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Hauptsatzung der Gemeinde Ditfurt vom 30.03.1998 in der Fassung der 7. Satzungsänderung vom 18.03.2010 außer Kraft. Ditfurt, 08.Jan.2015

Rena Jüngst Bürgermeisterin Dienstsiegelabdruck gemäß § 2 (3): Genehmigung der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde gemäß § 10 Abs. 2 KVG LSA: Hinweis: Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auf der Intemetseite der Verbandsgemeinde unter www.vorharz.net/de/bekanntmachungen.html zugänglich. Dienstsiegelabdruck gemäß § 2 (3)

Verbandsgemeinde Vorharz

4 | Nr. 1/2015

Landkreis Harz

II. Begründung: Gemäß § 10 Abs. 2 Satz 2 KVG LSA bedarf die Hauptsatzung der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde. Der Landkreis Harz ist gemäß § 144 Abs. 1 Satz 1 KVG LSA Kommunalaufsichtsbehörde der Gemeinde Ditfurt und somit für die Genehmigung der Hauptsatzung zuständig. III. Hinweise: Entsprechend § 2 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Ditfurt ist der Dienstsiegelabdruck der Hauptsatzung beizufügen.

Der Landrat Landkreis Harz • Postfach 15 42 • 38805 Halberstadt Ihr Zeichen: Ihre Nachricht vom: 20.11.2014 Mein Zeichen: 15 11 01 00 - 22 Meine Nachricht vom: Fachbereich: Landrat Fachdienst: Kommunalaufsicht/Wahlen Bearbeiter: Frau Simons Telefon: 03941 5970-4281 Fax: 03941 5970-4626 E-Mail: [email protected] Ort: 38820 Halberstadt Straße: Friedrich-Ebert-Str. 42 Haus / Zimmer Nr.: I / 219 Datum: 20.12.2014

Nach Ausfertigung wird um Vorlage einer ausgefertigten Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Ditfurt gebeten. Ferner bitte ich um Vorlage der Bekanntmachung der Hauptsatzung einschließlich Genehmigungsvermerk. Mit freundlichem Gruß Im Auftrag

Gemeinde Ditfurt über Verbandsgemeinde Vorharz Markt 07 38828 Wegeleben

Fabian

Abgaben-Jahresveranlagungsbescheid 2015 Bis zur Bekanntgabe eines neuen Abgabebescheides zur Entrichtung der Grund- und Hundesteuer, ist nach dem zuletzt ergangenem Bescheid weiterzuzahlen. Der bisherige Abgabebescheid behält weiterhin Gültigkeit. Sollten sich 2015 Veränderungen zur bisherigen Festsetzung ergeben, erhalten die Abgabepflichtigen einen Änderungsbescheid 2015. Für die Entrichtung der Grund- und Hundesteuer sind folgende Fälligkeitstermine zu beachten: Vierteljahreszahler: 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November Jahreszahler: 01. Juli

Hauptsatzung der Gemeinde Ditfurt hier: Genehmigung gemäß § 10 Abs.2 Satz 2 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) Sehr geehrte Damen und Herren, I. Auf Ihren Antrag vom 20.11.2014, eingegangen am 25.11.2014, erteile ich Ihnen gemäß § 10 Abs. 2 Satz 2 KVG LSA in der derzeit gültigen Fassung die Genehmigung für die am 23.10.2014 vom Gemeinderat der Gemeinde Ditfurt unter der Gemeinde Ditfurt.

Schmidt Finanzabteilungsleiter

Nachtragshaushaltssatzung 1. Nachtragshaushaltssatzung zur Haushaltssatzung der Gemeinde Selke-Aue für das Haushaltsjahr 2014. Auf Grund des § 103 des KVG- LSA vom 17. Juni 2014, hat die Gemeinde die folgende, vom Gemeinderat in der Sitzung am 06.11.2014 beschlossene Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§1 Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden die bisher erhöht um vermindert um festgesetzten Gesamtbeträge Euro

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich Nachträge festgesetzt auf

1. Ergebnisplan Erträge Aufwendungen

1.382.200 1.304.600 26.000

1.382.200 1.330.600

2. Finanzplan Aus laufender Verwaltungstätigkeit: Einzahlungen Auszahlungen

1.382.200 1.304.600 26.000

1.382.200 1.330.600

Verbandsgemeinde Vorharz

Nr. 1/2015 | 5 die bisher erhöht um vermindert um festgesetzten Gesamtbeträge Euro

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich Nachträge festgesetzt auf

Aus Investitionstätigkeit: Einzahlungen Auszahlungen

243.400 358.200 4.000

170.000 73.400 362.200

Aus Finanzierungstätigkeit: Einzahlungen Auszahlungen

0 230.000 39.800

230.000 39.800

§2

Selke-Aue, den 10.12.2014

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 0 Euro um 230.000 Euro erhöht und damit auf 230.000 Euro festgesetzt. Friebus

§3 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird gegenüber der bisherigen Festsetzung von 0 Euro um 0 Euro erhöht und damit auf 0 Euro festgesetzt. (Alternativ: Die bisher festgesetzte Verpflichtungsermächtigung wird nicht geändert)

3. Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Nachtragshaushaltsplan mit seinen Anlagen liegt nach § 102 Abs. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes zur Einsichtnahme vom 22.01.2015 bis 30.01.2015 im Verwaltungsamt, Kapellenstraße 16, Schwanebeck öffentlich aus. Die nach § 102 Abs. 2 Satz 2 des Kommunalverfassungsgesetzes erforderlichen Genehmigungen sind durch den Landkreis Harz am 08.12.2014 unter dem Aktenzeichen 1512 erteilt worden.

§4 Selke-Aue, den 10.12.2014 Der Höchstbetrag zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird nicht geändert.

§5 Die Steuersätze werden nicht geändert.

Friebus/Bürgermeisterin

Verbandsgemeinde Vorharz Bekanntmachung

Anmeldung der Schulanfänger der Verbandsgemeinde Vorharz für das Schuljahr 2016/17 Gem. § 37 Abs. 1 Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt in Verbindung mit dem RdErl. des MK vom 18.06.2010 23-80100/1-1 sind die Kinder, die zwischen dem 01.07.2009 und dem 30.06.2010 geboren wurden, in der für sie zuständigen Grundschule persönlich vorzustellen und anzumelden. Die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch sind dabei vorzulegen. Anmeldeorte und -termine: Grundschule „Dr. W. Schmidt“ Schulstraße 1, Wegeleben Einzugsbereiche: Stadt Wegeleben. OT Adersleben, OT Deesdorf, OT Rodersdorf Haus Harsleben Halberstädter Straße 2, Harsleben Einzugsbereich: Gemeinde Harsleben

18.02.2015 15:00 - 18:00 Uhr

Grundschule „Am Baumhof“ 24.02.2015 Baumgarten 4, Schwanebeck 8:00 - 16:30 Uhr Einzugsbereich: Stadt Schwanebeck, Gemeinde Groß Quenstedt, Stadt Halberstadt OT Emersleben Grundschule Hedersleben Magdeburger Straße 26 a, Hedersleben Einzugsbereiche: Gemeinde Hedersleben, Gemeinde Ditfurt, Gemeinde Selke-Aue/ OT Hausneindorf, OT Heteborn, OT Wedderstedt, Wegeleben, 17.12.2014

25.02.2015 15:00 - 18:00 Uhr U. Pesselt, Verbandsgemeindebürgermeisterin

24.02.2015 14.30 - 18.00 Uhr

Verbandsgemeinde Vorharz

Amtliche Bekanntmachung Gemeinde Harsleben Bebauungsplan „Eigenheimbaugebiet Halberstädter Straße/Neue Siedlung“ - Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 1 i.V.m. § 2 Abs.1 BauGB und Unterrichtung der Öffentlichkeit § 13a Abs. 3 Nr. 2 Der Gemeinderat der Gemeinde Harsleben hat in seiner Sitzung am 15.12.2014 die Aufstellung des Bebauungsplans „Eigenheimbaugebiet Halberstädter Straße/Neue Siedlung“ beschlossen. Gemäß § 13a Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan „Eigenheimbaugebiet Halberstädter Straße/Neue Siedlung“ im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden soll. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 530/62 und 531/62 der Flur 15 der Gemarkung Harsleben. Die Größe des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes „Eigenheimbaugebiet Halberstädter Straße/Neue Siedlung“ beträgt ca. 5.500,00 m2.

Übersicht: Geltungsbereich Bebauungsplan „Eigenheimbaugebiet Halberstädter Straße/Neue Siedlung,“ Gemeinde Harsleben Die Planung hat den Zweck, innerhalb der Ortslage der Gemeinde Harsleben weitere Wohnbauflächen zu schaffen. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB erfolgt am Dienstag, 3. Februar 2015 in der Zeit von 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr in der Verbandsgemeinde Vorharz, Rathaus der Gemeinde Harsleben, Sitzungszimmer, Lange Straße 15 in 38829 Harsleben. Während dieser Zeit können sich Interessierte über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten lassen. Gleichzeitig wird Gelegenheit zur Äußerung gegeben. Der Beschluss wird hiermit gemäß § 13a Abs. 3 i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht. Hinweis: Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auf der Internetseite der Verbandsgemeinde

6 | Nr. 1/2015 Vorharz unter http://www.vorharz.net/de/bekanntmachungen.html zugänglich. Gemeinde Harsleben, 18.12.2014

Bauermeister Bürgermeister

Amtliche Bekanntmachung Gemeinde Harsleben Bebauungsplan „Industriegebiet Harsleben - West“ - Bekanntmachung des Aufhebungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB Der Gemeinderat der Gemeinde Harsleben hat in seiner Sitzung am 15.12.2014 die Aufhebung des Bebauungsplans „Industriegebiet Harsleben - West“ beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 27/1, 27/2, 27/3 und 29/2 der Flur 15 sowie teilweise die Flurstücke 27/4, 29/1, 30/1, 30/2, 31/1, 32/1, 34/2, 136, 321/34, 334/31, 335/31, 336/31, 420/35 und 421/35 der Flur 15 der Gemarkung Harsleben. Die Größe des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes „Industriegebiet Harsleben - West“ beträgt ca. 17.900,00 m2.

Übersicht Geltungsbereich Bebauungsplan „Industriegebiet Harsleben - West“ der Gemeinde Harsleben Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht. Hinweis: Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Vorharz unter http://www.vorharz.net/de/bekanntmachungen.html zugänglich. Gemeinde Harsleben, 18.12.2014

Baumeister Bürgermeister

Verbandsgemeinde Vorharz

Nr. 1/2015 | 7

Amtliche Bekanntmachung Gemeinde Harsleben

Anlage: Übersichtsplan

vorhabenbezogener Bebauungsplan „Busdepot Omnibusbetrieb Müller - Wegelebener Straße“ - Bekanntmachung des Billigungs- und Offenlagebeschlusses des geänderten Entwurfs und der erneuten Durchführung der öffentlichen Auslegung des Entwürfe gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB Der Gemeinderat der Gemeinde Harsleben hat in seiner Sitzung am 04.09.2014 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Busdepot Omnibusbetrieb Müller - Wegelebener Straße“ und die Begründung mit Umweltbericht gebilligt und zur Auslegung beschlossen. Die Auslegung erfolgte nach den Vorschriften des § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 29.09.2014 bis einschließlich 30.10.2014. Im Ergebnis der Auslegung und nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen wurde der Entwurf geändert und mit Beschluss am 15.12.2014 vom Gemeinderat der Gemeinde Harsleben gebilligt und zur Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen. Der geänderte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Busdepot Omnibusbetrieb Müller - Wegelebener Straße“ sowie die ergänzte Begründung mit Umweltbericht liegen zur Einsichtnahme und allgemeinen Information in der Zeit vom 2. Februar 2015 bis einschließlich 3. März 2015 in der Verbandsgemeinde Vorharz, Rathaus Harsleben, Sitzungszimmer, Lange Straße 15 in 38629 Harsleben, zu jedermanns Einsicht während folgender Zeiten öffentlich aus: Montag: 9.00 Uhr bis 11.30 Uhr Dienstag: 9.00 Uhr bis 11.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr Donnerstag: 9.00 Uhr bis 11.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Freitag: 9.00 Uhr bis 11.30 Uhr Die Einsichtnahme ist nach telefonischer Terminvereinbarung (039423 851-67) auch zu anderen Zeiten möglich. Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor: • Umweltbericht gem. § 2a BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Busdepot Omnibusbetrieb Müller - Wegelebener Straße“ vom August 2014, Entwurfsverfasser Kathrin Tarricone, Inhaberin der Firma Kathrin Nentwich - Ing.- Leistungen im Natur- und Umweltschutz • Schallimmissionsprognose Bericht Nr. 1-14-05-254c vom 26.11.2014 für die Erweiterung eines Omnibusbetriebes in 38829 Harsleben, Verfasser: öko-control GmbH, lng.-Büro für Arbeitsplatz- und Umweltanalyse Während der Auslegung können von jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Busdepot Omnibusbetrieb Müller - Wegelebener Straße“ unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Hinweis: Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auf der Internetseite der Verbandgemeinde Verharz unter http://www.vorharz.net/de/bekanntmachungen.html zugänglich. Gemeinde Harsleben, 18.12.2014

Bauermeister Bürgermeister

Stellenausschreibung In der Gemeinde Selke-Aue, OT Heteborn ist zum 1. Mai 2015 die Stelle

einer Gemeindearbeiterin/eines Gemeindearbeiters neu zu besetzen. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden. Die Entgeltzahlung erfolgt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Der Aufgabenbereich umfasst: · Straßenreinigungsarbeiten/Straßenunterhaltungsarbeiten · Kleinstreparaturen und Erhaltungsmaßnahmen an kommunalen Einrichtungen · Beschaffung von Materialien und Baustoffen · Grünflächenpflege · Winterdienst Voraussetzungen: · erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung im handwerklichen oder technischen Bereich mit Berufserfahrungen sowie Kenntnissen im Straßen- und Tiefbau · Führerschein zum Führen von Fahrzeugen bis 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht · Einsatzbereitschaft und selbstständiges Arbeiten Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher Qualifikation und Eignung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen bevorzugt berücksichtigt. Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen mit tabellarischem Lebenslauf, Zeugniskopien und Arbeitszeugnissen senden Sie bitte bis zum 28. Februar 2015 an die Verbandsgemeinde Vorharz, Hauptamt, Markt 7, 38828 Wegeleben oder per E-Mail an verena. [email protected].

Verbandsgemeinde Vorharz Bewerbungskosten werden nicht erstattet. Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter mit Adresse versehener Rückumschlag in angemessener Größe vorliegt oder können zu den Öffnungszeiten der Verbandsgemeinde Vorharz persönlich im Hauptamt abgeholt werden. Unterlagen von nicht berücksichtigten Bewerber/innen werden nach Ablauf von sechs Monaten nach Bewerbungsschluss datenschutzgerecht vernichtet. Hinweis: Der Inhalt dieser Stellenausschreibung ist auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Vorharz unter http://www.vorharz.net/de/stellenangebot.html veröffentlicht.

Stellenausschreibung In der Gemeinde Ditfurt ist zum 1. April 2015 die Stelle

einer Gemeindearbeiterin/eines Gemeindearbeiters neu zu besetzen. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 31 Stunden. Die Entgeltzahlung erfolgt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Der Aufgabenbereich umfasst: · Straßenreinigungsarbeiten/Straßenunterhaltungsarbeiten · Kleinstreparaturen und Erhaltungsmaßnahmen an kommunalen Einrichtungen · Beschaffung von Materialien und Baustoffen · Grünflächenpflege · Baumschnittarbeiten · Winterdienst Voraussetzungen: · erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung im handwerklichen oder technischen Bereich mit Berufserfahrungen sowie Kenntnissen im Straßen- und Tiefbau · Führerschein zum Führen von Fahrzeugen bis 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht · Erlaubnis zum Führen von Motorkettensägen · Einsatzbereitschaft und selbstständiges Arbeiten Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher Qualifikation und Eignung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen bevorzugt berücksichtigt. Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen mit tabellarischem Lebenslauf, Zeugniskopien und Arbeitszeugnissen senden Sie bitte bis zum 22. Februar 2015 an die Verbandsgemeinde Vorharz, Hauptamt, Markt 7, 38828 Wegeleben oder per E-Mail an [email protected]. Bewerbungskosten werden nicht erstattet. Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter mit Adresse versehener Rückumschlag in angemessener Größe vorliegt oder können zu den Öffnungszeiten der Verbandsgemeinde Vorharz persönlich im Hauptamt abgeholt werden. Unterlagen von nicht berücksichtigten Bewerber/innen werden nach Ablauf von sechs Monaten nach Bewerbungsschluss datenschutzgerecht vernichtet. Hinweis: Der Inhalt dieser Stellenausschreibung ist auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Vorharz unter http://www.vorharz.net/de/stellenangebot.html veröffentlicht.

8 | Nr. 1/2015

Stellenausschreibung In der Stadt Wegeleben ist zum 1. April 2015 die Stelle (Saisonkraft)

einer Gemeindearbeiterin/eines Gemeindearbeiters neu zu besetzen. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden jährlich vom 1. April bis 31. Oktober. Die Entgeltzahlung erfolgt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Der Aufgabenbereich umfasst: · Straßenreinigungsarbeiten/Straßenunterhaltungsarbeiten · Kleinstreparaturen und Erhaltungsmaßnahmen an kommunalen Einrichtungen · Beschaffung von Materialien und Baustoffen · Grünflächenpflege · Winterdienst Voraussetzungen: · erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung im handwerklichen oder technischen Bereich mit Berufserfahrungen sowie Kenntnissen im Straßen- und Tiefbau · Führerschein zum Führen von Fahrzeugen bis 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht · Einsatzbereitschaft und selbstständiges Arbeiten Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher Qualifikation und Eignung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen bevorzugt berücksichtigt. Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen mit tabellarischem Lebenslauf, Zeugniskopien und Arbeitszeugnissen senden Sie bitte bis zum 23. Februar 2015 an die Verbandsgemeinde Vorharz, Hauptamt, Markt 7, 38828 Wegeleben oder per E-Mail an verena. [email protected]. Bewerbungskosten werden nicht erstattet. Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter mit Adresse versehener Rückumschlag in angemessener Größe vorliegt oder können zu den Öffnungszeiten der Verbandsgemeinde Vorharz persönlich im Hauptamt abgeholt werden. Unterlagen von nicht berücksichtigten Bewerber/innen werden nach Ablauf von sechs Monaten nach Bewerbungsschluss datenschutzgerecht vernichtet. Hinweis: Der Inhalt dieser Stellenausschreibung ist auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Vorharz unter http://www.vorharz.net/de/stellenangebot.html veröffentlicht.

Stellenausschreibung In der Stadt Wegeleben ist zum 1. April 2015 die Stelle (Saisonkraft)

einer Friedhofsarbeiterin/eines Friedhofsarbeiters neu zu besetzen. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 20 Stunden jährlich vom 1. April bis 31. Oktober. Die Entgeltzahlung erfolgt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Der Aufgabenbereich umfasst: · Pflege und Unterhaltung von Grabstätten (Kriegsgräber und anonyme Grabstätten), Friedhofsgrünanlagen und Wegen sowie leichtem Wegebau · Vor-Ort-Beratung der Hinterbliebenen sowie Absprachen mit Bestattungsunternehmen · Vor- und Nachbereitung sowie Reinigung der Friedhofskapelle für Trauerfeiern

Verbandsgemeinde Vorharz

Nr. 1/2015 | 9 · Straßenreinigungsarbeiten/Straßenunterhaltungsarbeiten · Winterdienst · Anwendung der Friedhofssatzung · Zusammenarbeit mit der Friedhofsverwaltung Voraussetzungen: · erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung als Gärtner/in, Landschaftsgärtner/in, Garten- und Landschaftsbauer/in oder Tiefbaufacharbeiter/in · gute Umgangsformen/pietätgerechtes Auftreten · Einsatzbereitschaft und selbstständiges Arbeiten · Führerschein zum Führen von Fahrzeugen bis 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht · Erlaubnis zum Führen von Motorkettensägen Eine flexible Arbeitszeitgestaltung ist erforderlich, ggf. Anwesenheit bei Trauerfeiern am Nachmittag sowie auch an Sonnabenden. Die Bereitschaft der Bewerberin/des Bewerbers zur Mitarbeit in den Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Wegeleben, OT Adersleben oder OT Deesdorf wäre wünschenswert. Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher Qualifikation und Eignung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen bevorzugt berücksichtigt. Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen mit tabellarischem Lebenslauf, Zeugniskopien und Arbeitszeugnissen senden Sie bitte bis zum 13. Februar 2015 an die Verbandsgemeinde Vorharz, Hauptamt, Markt 7, 38828 Wegeleben oder per E-Mail an [email protected]. Bewerbungskosten werden nicht erstattet. Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter mit Adresse versehener Rückumschlag in angemessener Größe vorliegt oder können zu den Öffnungszeiten der Verbandsgemeinde Vorharz persönlich im Hauptamt abgeholt werden. Unterlagen von nicht berücksichtigten Bewerber/innen werden nach Ablauf von sechs Monaten nach Bewerbungsschluss datenschutzgerecht vernichtet. Hinweis: Der Inhalt dieser Stellenausschreibung ist auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Vorharz unter http://www.vorharz.net/de/stellenangebot.html veröffentlicht.

Aufwands- und Entschädigungssatzung für die ehrenamtlich tätigen Bürger der Gemeinde Harsleben Auf Grund der §§ 8, 35, 45 Abs. 2 Nr. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vorn 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288) hat der Gemeinderat Harsleben in seiner Sitzung am 15.12.2014 folgende Satzung beschlossen:

§1 Geltungsbereich Für die Gemeinde Harsleben ehrenamtlich tätige Bürgermeister Bürgermeister für den Verhinderungsfall Gemeinderäte sachkundige Einwohner in den Ausschüssen erhalten nach Maßgabe dieser Satzung Ersatz ihrer Auslagen und ihres Verdienstausfalls, Aufwandsentschädigungen sowie die Kosten für Dienstreisen außerhalb des Dienst- oder Wohnortes und zusätzliche Kosten für die Betreuung von Kindern und Pflegebedürftigen nach Maßgabe dieser Satzung.

§2 Entschädigung des Bürgermeisters (1) Der Bürgermeister erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung als Pauschalbetrag in Höhe von 1.045 €. (2) Der Anspruch auf Sitzungsgeld und Vorsitz in den Ausschüssen sind mit der Aufwandsentschädigung abgegolten. (3) Wird das Ehrenamt länger als einen Monat ununterbrochen nicht ausgeübt, entfällt der Anspruch auf die Zahlung der Aufwandsentschädigung für die über den Monat hinausgehende Zeit. (4) Solange die Führung der Dienstgeschäfte verboten ist, wird keine Aufwandsentschädigung gezahlt.

§3 Entschädigung des Vertreters für den Verhinderungsfall Im Falle der Verhinderung des ehrenamtlichen Bürgermeisters für einen zusammenhängenden Zeitraum von mehr als zwei Wochen wird dem Stellvertreter für die über zwei Wochen hinausgehende Zeit eine Aufwandsentschädigung bis zur Höhe derjenigen des Vertretenen gewährt. Die Aufwandsentschädigungen dürfen, auch soweit sie im Vertretungsfall nebeneinander gewährt werden, insgesamt die Höhe derjenigen des Vertretenen nicht übersteigen. Die Aufwandsentschädigung für den Vertretungsfall wird nachträglich gezahlt.

§4 Aufwandsentschädigung der Gemeinderäte Die Gemeinderäte erhalten einen monatlichen Pauschalbetrag von 60 €. Der Anspruch eines Gemeinderates auf die Entschädigung entfällt bei Sitzverlust, ruhender Zugehörigkeit zum Gemeinderat und für die Dauer des Ausschlusses. Wird das Ehrenamt länger als drei Monate ununterbrochen nicht ausgeübt, entfällt der Anspruch auf die Zahlung der Aufwandsentschädigung für die über drei Monate hinausgehende Zeit.

§5 Sitzungsgeld der Gemeinderäte Die Gemeinderäte erhalten neben dem Pauschalbetrag ein Sitzungsgeld in Höhe von 16 € je Sitzung und Tag. Finden an einem Tag mehrere Sitzungen statt, darf der Gesamtbetrag an Sitzungsgeld das 2,5-Fache des nach Satz 1 zu gewährenden Sitzungsgeldes je Tag nicht übersteigen.

§6 Entschädigung des Vorsitzenden eines Ausschusses oder einer Fraktion Dem Vorsitzenden eines Ausschusses, soweit der Vorsitz nicht dem ehrenamtlichen Bürgermeister obliegt, wird über § 4 hinaus eine zusätzliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 60 € gewährt. Die Vorsitzenden einer Fraktion erhalten eine zusätzliche Entschädigung von 25 €. Im Falle der Verhinderung für einen zusammenhängenden Zeitraum von mehr als drei Monaten wird dem Stellvertreter für die über drei Monate hinausgehende Zeit eine Aufwandsentschädigung bis zur Höhe derjenigen des Vertretenen gewährt. Die Aufwandsentschädigungen dürfen, auch soweit sie im Vertretungsfall nebeneinander gewährt werden, insgesamt die Höhe derjenigen des Vertretenen nicht übersteigen. Die Aufwandsentschädigung für den Vertretungsfall wird nachträglich gezahlt.

§7 Entschädigung sachkundiger Einwohner Sachkundige Einwohner, die zum Mitglied eines beratenden Ausschusses bestellt wurden, wird eine Aufwandsentschädigung ausschließlich in Form eines Sitzungsgeldes in Höhe von 16 € je Sitzung und Tag gewährt.

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10 | Nr. 1/2015

§8 Entgangener Arbeitsverdienst

§ 13 Steuerliche Behandlung

Neben der Aufwandsentschädigung besteht auf Antrag Anspruch auf Ersatz des durch die Wahrnehmung des Ehrenamtes oder der sonstigen ehrenamtlichen Tätigkeit entstandenen Verdienstausfalls. Nichtselbstständigen wird der tatsächlich entstandene nachgewiesene Verdienstausfall ersetzt. Insbesondere Selbstständigen und Personen, die einen Haushalt mit mindestens zwei Personen führen und nicht oder weniger als 20 Stunden je Woche erwerbstätig sind, wird der Verdienstausfall in Form eines pauschalen Durchschnitts- oder Stundensatzes in Höhe von 16 € ersetzt. Der auf den entgangenen Arbeitsverdienst entfallende Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung wird erstattet, soweit dieser zu Lasten des Entschädigungsberechtigten an den Sozialversicherungsträger abgeführt wird.

Der Erl. des MF über die steuerliche Behandlung von Entschädigungen, die den ehrenamtlichen Mitgliedern kommunaler Vertretungen gewährt werden, vom 09.11.2010 (MBl. LSA S. 638), geändert durch Erl. vom 16.10.2013 (MBI. LSA S. 608) findet in der jeweils geltenden Fassung Anwendung.

§9 Fälligkeit

§ 15 Sprachliche Gleichstellung

Die Aufwandsentschädigung des Bürgermeisters wird zum Ersten eines Monats im Voraus gezahlt. Entsteht oder entfällt der Anspruch während eines Kalendermonats, wird die Entschädigung für jeden Tag, an dem kein Anspruch besteht, um ein Dreißigstel gekürzt. Die übrigen Aufwandsentschädigungen sowie das Sitzungsgeld werden zum 10. des jeweils darauffolgenden Monats überwiesen. Entsteht oder entfällt der Anspruch während eines Kalendermonats, wird die Entschädigung für jeden Tag, an dem kein Anspruch besteht, um ein Dreißigstel gekürzt. Bei allen anderen Ansprüchen erfolgt die Zahlung für den Einzelfall nach Antragstellung frühestens im darauf folgenden Monat. Den Anträgen sind prüffähige Belege beizufügen.

Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in weiblicher und männlicher Form.

§ 14 Rundungsvorschrift Beträge nach dem Komma sind wie folgt zu runden: 0 bis 49 Cent auf volle Euro nach unten abzurunden, 50 bis 99 Cent auf volle Euro nach oben aufzurunden.

§ 16 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01.01.2015 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Aufwands- und Entschädigungssatzung für die ehrenamtlich tätigen Bürger der Gemeinde Harsleben vom 24.11.2003 außer Kraft. Harsleben, 23.12.2014

§ 10 Auslagenersatz Notwendige Auslagen können frühestens im auf die Entstehung folgenden Monat auf Antrag erstattet werden. Dem Antrag sind Belege beizufügen.

§ 11 Reisekostenvergütung Den ehrenamtlich Tätigen wird Reisekostenvergütung nach den für hauptamtliche Beamte des Landes geltenden Grundsätzen gewährt. Aufwendungen für Dienstreisen am Dienst- oder Wohnort sind grundsätzlich nach § 35 Abs. 2 KVG LSA mit der Zahlung der Aufwandsentschädigung abgegolten. Dies gilt nicht für Kosten für Dienstreisen außerhalb des Dienst- oder Wohnortes, für Fahrtkosten zum Sitzungsort, höchstens jedoch in Höhe der Kosten von der Wohnung zum Sitzungsort und zurück, sowie für Kosten für Fahrten im Zuständigkeitsbereich der Vertretung, soweit diese in der Ausübung des Mandats begründet sind und mit Zustimmung des Vorsitzenden des Gemeinderates erfolgen. Die schriftliche Zustimmung wird nur für den jeweiligen Einzelfall erteilt und steht unter dem Vorbehalt, dass entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

§ 12 Ersatz von Sachschäden Für den Ersatz von Sachschäden der in ein Ehrenamt oder zu sonstigen ehrenamtlicher Tätigkeit Berufenen findet die Schadensrichtlinie (RdErl. des MF vom 02.11.2012, MBl. LSA S.585) in der jeweils geltenden Fassung Anwendung.

Hinweis: Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Vorharz unter www.vorharz.net/de/bekanntmachungen.html zugänglich.

Bebauungsplan Gewerbegebiet I Ditfurt, Erlass einer Veränderungssperre Der Gemeinderat Ditfurt hat in seiner Sitzung am 18. Dezember 2014 für den Bereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet I“ der Gemeinde Ditfurt eine Veränderungssperre als Satzung beschlossen. Mit der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung tritt die Satzung über die Veränderungssperre in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB). Die Satzung über die Veränderungssperre wird in der Verbandsgemeinde Vorharz, Verwaltungsgebäude Wedderstedt, Zimmer 15, Quedlinburger Straße 10, 06458 Selke-Aue, OT Wedderstedt, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten und über dessen Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Zusätzlich wird die Satzung über die Veränderungssperre auch im Rathaus der Gemeinde Ditfurt, Bahnstraße 5 in 06484 Ditfurt zur Einsichtnahme bereitgehalten. Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für eingetretene Vermögensnachteile durch die Veränderungssperre nach § 18

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Nr. 1/2015 | 11 BauGB und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgerechter Geltendmachung gemäß § 18 Abs. 3 BauGB wird hingewiesen. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass nach § 8 Absatz 3 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften des KVG LSA zustande gekommen sind, die Verletzung als unbeachtlich gilt, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Kommune unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die den Mangel ergibt, geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Hinweis: Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Vorharz unter http://www.vorharz.net/de/bekanntmachungen.html zugänglich. Ditfurt, 22.12.2014

Satzung der Gemeinde Ditfurt über die Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet I“ der Gemeinde Ditfurt Der Gemeinderat Ditfurt hat in seiner Sitzung am 18. Dezember 2014 auf der Grundlage der §§ 14 und 16 des Baugesetzbuches (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748), sowie des § 45 Abs. 2 Ziffer 1 und Abs. 3 Ziffer 4 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 17. Juni 2014 (GVBI. LSA S. 288) in seiner Sitzung am 18. Dezember 2014 folgende Satzung beschlossen:

§1 Zu sichernde Planung Zur Sicherung der Planung des rechtsgültigen Bebauungsplanes „Gewerbegebiet I“ der Gemeinde Ditfurt wird für das in § 2 bezeichnete Gebiet eine Veränderungssperre beschlossen.

§2 Räumlicher Geltungsbereich Die Veränderungssperre erstreckt sich auf den Bereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet I“ der Gemeinde Ditfurt entsprechend nachfolgend abgebildeter Abgrenzung.

§3 Rechtswirkung der Veränderungssperre In dem von der Veränderungssperre betroffenen Gebiet dürfen keine Freiflächenphotovoltaikanlagen mehr errichtet werden.

§4 Inkrafttreten und Außerkrafttreten Die Veränderungssperre tritt mit dem Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt nach Ablauf von 2 Jahren nach ihrem Inkrafttreten außer Kraft. Ditfurt, 19.12.2014

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12 | Nr. 1/2015

Ein ganz besonderer Weihnachtsmarkt

Die Kindertagesstätte „Pfiffikus“ sagt DANKE Wir wünschen zunächst allen unseren Lesern ein gesundes neues Jahr 2015. Bedanken möchten wir uns ganz herzlich bei der Elektrofirma Hans-Werner Witte für eine großzügige Geldspende ,sowie bei der Elektofirma Daniel Witte für die Spende eines DVD-Players und einer Leselampe einschließlich ihrer Installation. Auch im Dezember sind viele leere Tuner gesammelt worden. Dank dafür geht

an die Familien Mathias Mantel, Johr, Witte, Michael und Kerstin Wolf. Bastelmaterial und Malhefte spendierten uns Familie Sauer, Anja Michael und Familie Thärig. Walnüsse schenkte uns Familie Braune/Schuhmann und eine große Kiste Äpfel bekamen wir von Familie Bianca Mantel. Seien Sie uns auch im Jahr 2015 wohlgesonnen Ihr Kita-Team

Liebe Helli, liebe Inge! Ihr wart immer besonders emsig und fleißig bei der Sache. Nun wünschen wir euch einen ebenso emsigen Ruhestand! Schließlich soll keine Langeweile, sondern eine frische Brise durch eure Rentenzeit wehen! Das Kuratorium, alle Eltern, besonders aber unsere Kinder möchten sich bei euch für

euer immer offenes Ohr und eure immer helfende Hand bedanken. Zum wohlverdienten Ruhestand gratulieren wir ganz herzlich und wünschen für den neuen Lebensabschnitt alles Liebe und Gute! Das Kuratorium Kita Gänseblümchen

In der Weihnachtsbäckerei in Wegeleben Voller Aufregung erwarteten die Kinder der Gruppe „Kuschelbär“ aus der Kita „Knirpsenkiste“ Harsleben den 1. Dezember. Die Kinder konnten an diesem Tag nicht nur das erste Türchen am Kalender öffnen, sondern starteten auch einen ganz besonderen Ausflug mit dem Bus nach Wegeleben. Dort hatten wir eine Einladung vom Bäcker Seidenstücker zum Plätzchen backen bekommen. In Wegeleben angekommen, konnten wir erst einmal den schönen Weihnachtsbaum bestaunen und zur Aufwärmung bei eisigen Temperaturen eine Runde um den Baum laufen. Aufgewärmt und eingestimmt mit dem Lied „In der Weihnachtsbäckerei“ ging es zur Bäckerei Seidenstücker auf dem Markt. Herzlich willkommen geheißen wurden wir von Familie Seidenstücker. Sie zeigten uns die Backstube und erklärten geduldig alle Geräte. Interessiert fragten die Kinder, wie alles funktioniert. Als

die Kinder alles bestaunten, wurde der Teig gemangelt und auf den bemehlten Arbeitsflächen verteilt, wo alle Ausstechformen bereit lagen. Die Kinder hatten sehr viel Spaß bei ihrer Arbeit. Als alles ausgestochen auf den Blechen lag, durften die Kinder die Plätzchen verzieren und sich während der Backzeit mit Plätzchen und Saft stärken. Belohnt wurden wir nach erledigter Arbeit mit leckeren Plätzchen, die wir anschließend mit in den Kindergarten nehmen durften. Auf dem Nachhauseweg erzählten die Kinder noch aufgeregt von dem tollen Ausflug. Alle Kinder und Erzieherinnen bedanken sich recht herzlich für den unvergesslichen Vormittag und natürlich für die leckeren Plätzchen. Wir wünschen der Familie Seidenstücker ein gesundes neues Jahr! Die Kinder der Gruppe „Kuschelbär“, Irene Bohmeier und Anika Menzel

Schon zum zweiten Mal luden Familie Ilse/Ihlenburg/Haberland und Familie Alhelm zu einem ganz besonderen Weihnachtsmarkt auf ihren Hof ein. Als Gäste waren die Kinder der Gruppe „Kuschelbär“ aus der Kita „Knirpsenkiste“ Harsleben mit Eltern, Großeltern, Geschwistern, Freunden, Verwandten und alle Erzieherinnen eingeladen. Diese Mischung machte den unvergleichbaren Reiz dieses gemütlichen Weihnachtsmarktes aus. Der ganze Hof war liebevoll geschmückt und die Gäste wurden von der Weihnachtsfrau herzlich begrüßt. Nachdem alle Kinder gemeinsam mit den Helfern des Weihnachtsmannes den Weihnachtsbaum schmückten, tanzten sie zu toller

Weihnachtsmusik um den Baum herum und sangen fröhlich mit. Stolz präsentierten die Kinder mit ihrer Erzieherin das Musical „Die Eisprinzessin“ und erhielten begeisterten Beifall. Nun durften auch die Kinder mal Zuschauer sein. Gespannt verfolgten alle das Märchen „Frau Holle“, das die Theatergruppe aus Halberstadt eingeübt hatte. Wie strahlten doch alle Kinderaugen, als der Weihnachtsmann mit einem riesigen Sack erschien und mit der Hilfe von „Nicoletta“ mit dem Verteilen der Geschenke begann. Sogar an die Erzieherinnen dachte der Weihnachtsmann. Bei Glühwein, Kuchen, Würstchen und warmer Suppe klang das Fest dann langsam aus. Besonders bedanken möchten wir uns noch einmal bei Familie Alhelm, die wie immer viele kreative Ideen umsetzte sowie für tolle Musik und die Einstudierung des Programms verantwortlich war. Die Erzieherinnen der Kita „Knirpsenkiste“ Harsleben

Ein großes Dankeschön ... von den Kindern und dem Erzieherteam der Kita „Gänseblümchen“ in Hedersleben für alle Eltern, der Elternvertretung, Sponsoren, allen Rentner - Geburtstagskinder, Feuerwehr Hedersleben und Essensanbieter. Für die geleistete Unterstützung, ob bei den Feierlichkeiten wie das Kinderfest oder bei der Durchfüh-

rung der Abschlussfeier im Sommer 2014 für die Erstklässler. Einen ganz besonderen Dank gilt unseren lieben Frauen Inge Kühn und Helgrid Herrmann, für die langjährige Unterstützung, ihrer Umsichtigkeit, ihre liebe freundliche Art im Umgang mit unseren Kindern und Erziehern. Wir alle vermissen euch schon jetzt …

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Nr. 1/2015 | 13 Euch beiden, wünschen wir einen wohlverdienten Ruhestand. Für euch und euren Familien wünschen wir eine schöne ungestörte Zeit bei bester Gesundheit. Was wäre eine Kindereinrichtung ohne die fleißigen Helfer? Wie zur Weihnachtszeit, ohne die Weihnachtshelfer - Wichteln, Elfen, Feen und Engeln und auch für die liebevolle Mithilfe bei der Ausgestaltung der Weihnachtsfeiern im Krippenbereich, in den Kita-Gruppen und im Hortbereich. Viele Eltern haben dafür gesorgt, dass wir Geschenke für unsere Kinder kaufen konnten. Wir hatten wirklich mit den Kindern durch ihre Großzügigkeit, selbst gebackene Plätzchen, Kuchen eine schöne Weihnachtszeit. Viele Eltern haben mit uns gemeinsam gebastelt, es war ein schöner unvergesslicher Bastelnachmittag, dabei hat die Familie Kunze uns einiges an Materialien für die schönen Weihnachtssterne gesponsert. Sie haben uns und den Kindern wieder die Liebe zum Basteln näher gebracht! Es wirkte sich sehr ansteckend und positiv auf alle aus. Selbst die großen Jungs wollten wieder für ihre Familien basteln. Unser Dank gilt auch den fleißigen Praktikantinnen Franziska, Jennifer und Madlen, für die Hilfe und umsichtige Unterstützung bei unserer täglichen pädagogischen Arbeit. Für das Jahr 2015, wünschen wir uns weiterhin eine gute Zusammenarbeit - und für alle, dass Sie und wir, gesund bleiben!

Hederslebens Volleyballer bedanken sich! Pünktlich zum ersten und einzigen Heimspieltag der Saison 2014/ 2015, konnte Hederslebens Trainer Steffen Fraust aus einem vollen Kader schöpfen und mit dem 15-jährigen Felix Rieche sowie 17-jährigen Cedric Heitmann weiteren Nachwuchskräften an das Landesklasse-Niveau heranführen. Vor Spielbeginn überreichte der ortsansässige Zahnarzt Mario Martin einen nagelneuen Arztkoffer. „Damit können wir nicht nur kleine Wehwehchen verarzten sondern auch ernsthafte Sportverletzungen medizinisch erstversorgen. Vielen Dank!“, sagte der erfreute Abteilungsleiter Jörg Strube. Der Arztkoffer wurde speziell für die Sportart Volleyball zusam-

mengestellt und wird nicht nur im Training an der Seitenlinie stehen. ,,Wir werden ihn zu den zahlreichen Punktspielen und Turnieren natürlich mitnehmen“, verriet Teamsprecher Mario Kuhn. Auch sportlich sorgte der HSV 31 bei dem angesprochenen Heimspieltag für guten Volleyball. Die etwa 40 Zuschauer sahen einen verdienten 3 : 1 Satzerfolg gegen den FSV Nienburg 1990 (19 : 25, 25 : 22, 25 : 17, 25 : 19) und ein klares 3 : 0 gegen die ZLG Atzendorf (25 : 21, 25 : 22, 25 : 21). Als Dankeschön für die großzügige Spende wurde vor Spielbeginn mit Zahnarzt Mario Martin ein neues Mannschaftsfoto geschossen. Mario Kuhn

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Das Erzieherteam Hedersleben

Nächster Redaktionsschluss: Montag, der 9. Februar 2015

IMPRESSUM

Nächster Erscheinungstermin: Donnerstag, der 19. Februar 2015

Das Amtsblatt der Verbandsgemeinde Vorharz erscheint monatlich und wird an alle erreichbaren Haushalte kostenlos verteilt. - Herausgeber: Verbandsgemeinde Vorharz, Markt 7, 38828 Wegeleben - Verlag und Druck: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon (0 35 35) 4 89 -0 Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. - Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde Vorharz, Frau Pesselt - Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, vertreten durch den Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan, www.wittich.de/agb/herzberg Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zurzeit gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche insbesondere aus Schadenersatz sind ausdrücklich ausgeschlossen.

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14 | Nr. 1/2015

Aus dem Seniorenclub Harsleben Wie bereits in den vergangenen Jahren, so fand auch im Jahr 2014 eine sehr schöne Weihnachtsfeier für die Senioren im Dorfgemeinschaftsraum der Mehrzweckhalle statt. Unterhalten wurden wir an diesem Nachmittag mit bekannten Weihnachtsmelodien durch die Gruppe „Harzwaldecho“ aus Hohe Geiß. Viele bekannte Weihnachtslieder sangen wir mit und schunkelten dazu. Dann kam auch der Weihnachtsmann vorbei und hatte für alle Besucher eine Kleinigkeit mitgebracht. Als Gäste durften wir die Verbandsbürgermeisterin Frau Ute Pesselt und die Landtagsabgeordnete Frau Frauke Weiß begrüßen. Im Laufe der Veranstaltung sprach unser Bürgermeister zu den Senioren über Vorhaben im Jahr 2015 in unserer Gemeinde. Das interessierte alle sehr. Frau Pesselt verkündete dann die

gute Nachricht, dass die neue Kindertagesstätte Anfang Februar 2015 eröffnet wird. Wir Senioren möchten uns auf diesem Wege ganz herzlich bei den Sponsoren bedanken, die durch ihre Unterstützung eine so schöne Feier möglich machten. Danke der Fleischerei Stefan Pollock der Firma Gmyrek der Agrargenossenschaft Ostharz eG der Tischlerei Achim Schulze dem Busbetrieb Stephan Müller Danke an Frau Pesselt und Frau Weiß für ihre Spende. Danke allen freiwilligen Helfern die bei den Zusammenkünften und Veranstaltungen im Jahr 2014 tatkräftig mitgewirkt haben. Ortsgruppe der Volkssolidarität Harsleben M. Kuske

Veranstaltungen 2015 in Schwanebeck und Nienhagen im Februar Schwanebecker Seniorenheim Vorbereitung der Heimbeiratswahl 06.02. Schwanebecker Seniorenheim Faschingsfeier 07.02. Schützenverein Schwanebeck e. V. Faschingsfeier im Saal der Agrargenossenschaft 15.02. Schützenverein Schwanebeck e. V. Harzpokal im KK-Schießen auf dem Schießstand in Schwanebeck 20. - 22.02. Schützenverein Schwanebeck e. V. Harzpokal im KK-Schießen auf dem Schießstand in Schwanebeck 07.03. Dorfgemeinschaftsverein Nienhagen Partnerschaftstreffen im DGH

08.03. Schwanebecker Seniorenheim Frauentagsfeier 18.03. Schulhort „Am Baumhof“ 19 Uhr - Elternabend für die 1. Klassen 27.03. Schulhort und Grundschule Frühlingsfest mit Schulgalerie und Frühlingskonzert „Am Baumhof“ (ab 16.30 Uhr) 01.04. Schwanebecker Seniorenheim Osterfeier mit unterschiedl. Bräuchen 11.04. Schützenverein Schwanebeck e. V. Traditionsturnier der Jugend Luftgewehr/Luftpistole, Schießstand Schwanebeck 30.04. Hundeverein Schwanebeck Maifeuer auf der Amtschen Wiese im Mai Schwanebecker Seniorenheim Vatertag unter dem Motto „Dem Hahn im Korb gerecht werden“ 08. - 10.05. Schützenverein Schwanebeck e. V. Huypokalschießen mit KK-Gewehr, Mannschaftswettbewerb, Schießstand Schwanebeck 10.05. Männergesangsverein 28. Frühlingskonzert auf der Huysburg 12. - 14.05. Puppenmuseum Nienhagen 3-Tagesfahrt (u. a. Besuch Teddy-Steiff u. Augsburger Puppenkiste) begrenzte Plätze, Info u. Anmeldung unter 039403 4893 22. - 23.05. Schützenverein Schwanebeck e. V. Königsschießen zum Schützenfest (Teilnahme für alle Bürger der Stadt möglich) 04.06. Schwanebecker Seniorenheim Sportfest mit den Kindern der Grundschule 13./14.06. Heimatverein Schwanebeck Große Veranstaltung im Huyweg, am Abend des 13.06. von 2016 e. V. Tanzveranstaltung in der Kornhalle der Agrargenossenschaft 21.06. Puppenmuseum Nienhagen Sonntagskonzert mit Jodlermeister Andreas Knopf und Gesangspartnerin Martina Weber (ab 15 Uhr) im Juli Schwanebecker Seniorenheim Sommerfest mit den Angehörigen 03.07. Schulhort „Am Baumhof“ Abschlussfeier der 4. Klasse 08.07. Schulhort „Am Baumhof“ Abschlussfeier der 4. Klasse 10.-12.07. Schützenverein Schwanebeck e. V. Schützenfest im August Schwanebecker Seniorenheim Grillnachmittag 22./23.08. Puppenmuseum Nienhagen 5 Jahre Puppen- und Teddybärmuseum - große Jubiläumsausstellung im Museum und DGH Nienhagen (ab 10. Uhr) im September Schwanebecker Seniorenheim Erntedankfest 12.09. Schützenverein Schwanebeck e. V. Adlerschießen f. jedermann auf dem Schießstand in Schwanebeck 12. - 13.09. Kleintierzuchtverein Schwanebeck e. V. Ausstellung G796 27.09. Freundeskreis Erntedank Erntedankfest

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Nr. 1/2015 | 15 im Oktober 04.10.

Schwanebecker Seniorenheim Drachenbasteln und Drachenfest Schützenverein Schwanebeck e. V. 2. Runde Wanderpokal der Jugend, Schießstand in Schwanebeck 08.10. Schwanebecker Seniorenheim Erntedankgottesdienst im November Schwanebecker Seniorenheim Buchlesung - Lesecafé 27.11. Grundschule „Am Baumhof“ „Unser Weihnachtshaus“ - Tag der offenen Tür (ab 16.00 Uhr) im Dezember Schwanebecker Seniorenheim Weihnachtsfeier „Geschichten am Kamin“ 05.12. Puppenmuseum Nienhagen Weihnachtsmarkt 12.12. Schützenverein Schwanebeck e. V. Weihnachtsfahrt (Termine ohne Gewähr, Änderungen vorbehalten)

Interessengemeinschaft Harsleben Die Interessengemeinschaft hat im vergangenen Jahr 2014 wieder versucht das kulturelle Leben in Harsleben noch ein bisschen vielfältiger zu gestalten. Dabei haben auch die Mehrzahl der Vereine und Institutionen ihren Beitrag geleistet. An dieser Stelle wollen wir uns noch einmal bei allen Beteiligten aus den Harsleber Vereinen, wie dem gemischten Chor, dem Hundesportverein, der Schützenbrüderschaft, dem Brieftaubenverein, den Kleintierzüchtern, den Sportfischern, der Jagdgemeinschaft, dem Sportverein und natürlich den Senioren bedanken. Weiterhin haben unsere Grundschule, unser Kindergarten und die evangelische Kirchengemeinde immer sehr aktiv mitgearbeitet. Ein ganz besonderer Dank gilt den vielen freiwilligen Helfern, die immer zur Stelle waren und ohne die unsere Arbeit nicht möglich wäre. Weiterhin seien noch die Oldtimerfreunde genannt, die seit vielen Jahren dem Herbstfest mit ihrer alten Technik einen ganz besonderen Reiz geben. Auch den privaten Sponsoren und den Firmen in und um Harsleben möchten wir hier nochmals unseren Dank aussprechen. Denn ist

der Beitrag oder auch die Hilfe noch so klein ohne Ihre Unterstützung könnten wir unsere Aktivitäten so nicht umsetzen. Neben den vielen Höhepunkten in den einzelnen Vereinen werden wir natürlich auch 2015 wieder ein Herbstfest organisieren. Unser 2. Weihnachtsmarkt am 13. Dezember war ein gelungener Abschluss der gemeinsamen Tätigkeiten im letzten Jahr. Wir konnten uns zum Vorjahr nochmal steigern. Dabei haben sich alle Beteiligten nochmal voll ins Zeug gelegt. Neben den Beteiligten aus dem Jahr 2013, wie den Schützenbrüdern, den Hundesportlern, unseren Senioren, dem Chor, der Kirchengemeinde, der Grundschule waren diesmal neu mit im Boot die Kita und nicht zu vergessen unser Sportverein Germania 08. Die Resonanz in der Bevölkerung war wieder äußerst positiv. Es wird uns daher Ansporn sein eine 3. Auflage für dieses Jahr zu planen. Die Interessengemeinschaft wünscht allen Freunden und Beteiligten ein frohes und gesundes Jahr 2015 und gemeinsam viel Schaffenskraft. Mehr Infos unter www.gross-harsleben.de

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Die Schützenkorporation Ditfurt gratuliert zum Geburtstag im Monat Februar 2015 ihren Mitgliedern Klaus Becker (02.02.), Andreas Bollmann (07.02.), Astrid Schweigert (18.02.), Karin Kramer (19.02.) und Brigitte Kumm (22.02.). Der Vorstand wünscht seinen Jubilaren alles erdenklich Gute, Gesundheit und Wohlergehen.

Aus dem Schützenverein Auch 2014 hat sich die überragende Jugendarbeit im Verein fortgesetzt und zeigt die konstante Arbeit der Jungschützen Anna Fricke, Hendrik Behrens und Eric Fricke mit ihrer Betreuerin und Oma Erika Fricke. Bei Wettkämpfen auf Kreisverbandsebene und im Schützenverein wurden erste und vordere Plätze erkämpft. Auf Kreisebene: Kreismeisterschaften des KSB QLB, Jugend männl.: 1. Platz - Eric Fricke 2. Platz - Hendrik Behrens Schüler weibl. 2. Platz - Anna Fricke Kreis- und Jugend Olympiade Landkreis Harz, Schüler w. 12 -14: 1. Platz - Anna Fricke Schüler, m, 15 - 18: 1. Platz - Hendrik Behrens Bestenermittlung des KSB, LG,: Schüler, weibl. 1. Platz - Anna Fricke Jugend, männl.: 2. Platz - Hendrik Behrens 3. Platz - Eric Fricke Kreiskönigsschießen 2014: Kreisjugendkönig - Hendrik Behrens Herbstschießen Schüler u. Jugend KSB OLB: Jugend m.: 1. Platz - Hendrik Behrens 3. Platz - Eric Fricke Schüler w.: 1. Platz - Anna Fricke Im Verein erkämpften unsere erfolgreichen Sportschützen folgende Platzierungen: Hendrik Behrens: 1. Platz bei den Vereinsmeisterschaften LG, 1. Platz beim Osterschießen, Jugendschützenkönig 2014, 2. Platz beim Hirschkönigsschießen und 3. Platz beim Schweineschießen. Eric Fricke: H irschkönig Jugend 2014, 3. Platz Jugendschützenkönig 2014. Anna Fricke: 2. Platz Jugendschützenkönig 2014, 3. Platz beim Hirschkönigsschießen. Danke und herzlichen Glückwunsch an unser Team der Jungschützen und ihrer Betreuer/in vom Vorstand der Schützenkorporation Ditfurt.

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16 | Nr. 1/2015

Ein herzliches Dankeschön an alle Kümmeltrinker! Einige kannten ihn schon lange, andere haben ihn auf dem Wegeleber Weihnachtsmarkt kennengelernt - den heißen Kümmelschnaps. Nach altem Familienrezept gekocht, half er so manchem Weihnachtsmarktbesucher, seine kalten Füße zu vergessen. Auch in diesem Jahr erfreute sich der Kümmelschnaps großer Beliebtheit. Sage und schreibe, 96 Flaschen sorgten für einen tollen Umsatz. Der Erlös wird jedes Jahr für einen guten Zweck gespendet, z. B. der Wärmestube in Halberstadt. In diesem Jahr möchten wir außerdem einige Vereine in Wege-

leben unterstützen. So wurden dem Jugendklub, dem Sportverein, dem Frauenchor und Bettina Wloch für ihre Jugendarbeit eine Geldspende überreicht. Die Freude und Dankbarkeit war bei den Vereinen sehr groß. Wir hoffen „die Kümmelliebhaber“ bleiben uns auch im nächsten Jahr treu. Ein gesundes und glückliches Jahr 2015 wünschen die Frauen vom Kümmelstand. Carola Cosmus, Anett Kopsch, Sabine Siede, Antje Ehlert und die Kümmelkocherinnen Agathe Dieckmann und Anne Cosmus

Männergesangverein Schwanebeck Singen zur Adventszeit Der Männergesangverein Schwanebeck singt jedes Jahr zur Adventszeit auf Rentnerweihnachtsfeiern und in der katholischen Kirche in Schwanebeck. Im Jahre 2014 war am Sonnabend, dem 06.12. der Auftakt im Altenpflegeheim Pro Civitate in Schwanebeck. Wir sangen 9 weihnachtliche Lieder. Unser Chorleiter Jürgen Nowak umrahmte den Auftritt mit Gedichten und scherzhaften Einlagen. Erstmal sang Sangesbruder Josef Arnold als Solist das Lied „Weihnachtsglocken“ begleitet auf der Gitarre vom Sangesbruder Wolfgang Hwazda. Die Heimbewohner dankten mit Applaus und einer Spende. Am Sonntag, dem 07.12. eröffneten wir gemeinsam mit den Sangesbrüdern aus Eilenstedt um 14.30 Uhr mit dem Kanon „Halleluja“ das 24. Adventskonzert in der katholischen Kirche in Schwanebeck vor ca. 100 Gästen, darunter unsere Verbandsbürgermeisterin Frau Ute Pesselt. Das Konzert war zu unserer Freude sehr gut besucht. Als Solisten sangen die Sangesbrüder Dieter Knopf das Lied „O Herr, welch ein Morgen“- sowie Josef Arnold das Lied „Weihnachtsglocken“ begleitet auf der

Gitarre von Wolfgang Hwazda. Mit Beifall dankten die Zuhörer unseren 10 vorgetragenen Liedern. Zum 1. Mal konnten wir im Rahmen des Adventskonzertes das Ensemble „Gospel Emotion“ aus Hornhausen begrüßen. Der Name Gospel bedeutet Evangelium, also die frohe Botschaft von Jesus, gibt Hoffnung und Mut, stärkt und berührt die Seele! Der Name Emotion heißt Gefühl, Leidenschaft, Seele! Dies alles erklingt im Gesang. Unter Leitung von Kathi Wanzke sangen die 14 Sängerinnen in Sopran-, Altund Tenorstimmen stimmgewaltig dreistimmig a capella, welcher sowohl Freude und Lebenskraft, als auch tiefe Trauer ausdrücken kann. Mit 8 Liedern, u. a. „Babylon“, „Amanzig Grace“ und „Little drummer boy“, begeisterten sie uns und das Publikum. Die gute Akustik in der Kirche gaben dem Gesang eine zusätzliche Klangstärke. Gemeinsame Auftritte mit der Sängerin Kathy Kelly von der Kelly-Familie und Gesang zu folgenden Anlässen, wie Hochzeiten/Taufen/Konfirmationen, Umrahmung von Gottesdiensten, Gospelkonzerten und zur Weihnachtszeit zeugen von der Beliebtheit des Chores. Nach 2012 trat der Chor der AG

„Musikwerkstatt“ der Petrisekundarschule Schwanebeck mit 19 Mädchen und Jungen auf. Sie sangen unter Leitung der Musiklehrerin Nikola Bilsing mit viel Beifall bedacht 3 Lieder, u. a. „Jingle bells“. 2 Schülerinnen sagten das Gedicht „Adventskalender“ auf. Die Mädchen und Jungen im Alter von 10 - 14 Jahre haben sich innerhalb des Freizeitangebotes zusammengefunden, um jeden Donnerstag für 2 Stunden vielfältige musikalische Aktivitäten auszuüben. In der selbsternannten Arbeitsgemeinschaft „Musikwerkstatt“ wird gesungen, getanzt, musiziert und auch viel gelacht. Obwohl die Schüler erst seit einiger Zeit zusammen musizieren, haben sie sich bereiterklärt, ihren Auftritt neben gestandenen Chören zu bestreiten. Dazu unsere Hochachtung, Dank und Anerkennung. Die Schüler haben mit den dargebotenen Liedern und einem Gedicht uns auf die Weihnachtszeit eingestimmt und so ein wenig Freude in unseren Herzen gezaubert. Unser Vorsitzender, Sangesbruder Otto Bendler, bedankte sich mit einem Blumenstrauß bei den 3 Chorleitern sowie mit Schokoladenweihnachtsmännern und Schokolade bei den Schülern.

Zum Abschluss sangen wir gemeinsam mit den Gästen „O du fröhliche“. Durch das Programm führte wieder hervorragend Sangesbruder Hilmar Dehmel. Anschließend waren die Chormitglieder und Gäste in den Gemeinderaum zum Kaffee, Glühwein oder Tee sowie Weihnachtsgebäck von der Kirchengemeinde eingeladen. Einen herzlichen Dank an die Kirchengemeinde und den vielen Geldspendern. Am Sonntag, dem 14.12. sangen wir mit den Eilenstedtern Sängern zur Rentnerweihnachtsfeier in Eilenstedt 8 weihnachtliche Lieder, darunter der Beitrag unseres Solisten, Sangesbruder Josef Arnold, mit dem Lied „Weihnachtsglocken“ in Begleitung mit unserem Gitarristen, Sangesbruder Wolfgang Hwazda. Die Jagdhornbläser aus Eilenstedt umrahmten würdevoll die Feier. Die Rentner dankten mit Beifall und freuen sich auf weitere Auftritte zu den kommenden Weihnachtsfeiern. Traditionell luden die Eilenstedter Sänger uns Schwanebecker zu einem gemeinsamen Essen ein. Mit unseren 3 Auftritten zur Adventszeit haben wir eine vorweihnachtliche Stimmung in den Herzen der Menschen gebracht.

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Überblick zur Rassegeflügelschau e. V. 2014 in Hedersleben Unser Rassegeflügelverein wurde 1932 in Hedersleben gegründet mit den Zuchtfreunden P. Mantler - R. Kirchner und B. Fessel. In diesen Jahren waren gute und schlechte Zuchterfolge zu verzeichnen. Die Mitgliederzahlen haben bis heute drastisch abgenommen. Wir sind heute ein kleiner Rassegeflügelverein mit acht Mitgliedern. In der heutigen Zeit ist es schwierig junge Züchter zu gewinnen. Der Grund dafür ist, dass die meisten jungen Leute nicht am Wohnort lernen oder arbeiten. Die Halter von Tieren müssen schon morgens und abends am Wohnort sein. In den Jahren haben wir viermal den Ausstellungssaal wechseln müssen. In den letzten Jahren sind wir im Hedersleber Hof untergekommen. Nun ein kleiner Bericht zur Schau 2014. Trotz anfänglicher Bedenken wegen der herannahenden Vogelgrippe konnten wir doch eine gute Schau präsentieren. Es kam eine zusätzliche Untersuchung des Ausstellungsmaterials durch den Tierarzt dazu. Mit 176 Tieren und eine gut ausgestattete Voliere vom Zuchtfreund H. Görns konnten wir die Geflügelschau am Sonnabend, dem 06.12.2014 eröffnen. Die ausgestellten Tiere wurden von Zuchtrichter Zetler und Lange begutachtet und dementsprechend bewertet. Die Tiere waren in einem sehr guten Zustand, welches sich in der Bewertung widerspiegelte. Es waren unter anderem 12-mal hervorragend. Die Schau wurde von den Vereinen Quedlinburg - Ditfurt - Rieder - Schadeleben - Hausneindorf - Nachterstedt mit gutem Tiermaterial unterstützt. Es waren 24 große Hühner - 56 Zwerghühner and 96 Tauben die von den Zuchtrichtern bewertet

werden mussten. Die Benotungen sind: V = Vorzüglich - HV = Hervorragend - SG = Sehr Gut - G = Gut - B = Befriedigend - U = Ungenügend - OB = Ohne Bewertung - UM = Unnatürliche Merkmale - NA = Nicht anerkannt. Zur Geflügelschau gehört viel Arbeit dazu. Es muss aufgebaut abgebaut und alles gereinigt werden. Für diese Leistungen müssen wir den Mitgliedern - Ehefrauen und Helfern dankbar sein. Nochmals vielen Dank an unseren treuen Sponsoren die uns jährlich positiv unterstützen. Diese sind: Agrargenossenschaft Hedersleben Baggerbetrieb M. Struwe, Hedersleben Elektroinst. H. Görns, Hedersleben Gemeinde Hedersleben Großh. Luttmann, Ditfurt Gaststätte Night & Day, Hedersleben Gärtnerei K. Fehse, Hedersleben Hausmeisterserv. K. Feldheim, Hedersleben Hausmeisterserv. D. Wagner, Hedersleben Harzsparkasse Hedersleben Heizunges. T. Lindner, Hedersleben Küchenmont. H. Taft, Hedersleben Landwirtsch. Schulze-Niehof, Hausneindorf Fahruntern. E. Malkowski, Hedersleben Modeexpress Christianie, Aschersleben Schornsteinfe. K. Hampe, Hedersleben Tiershop Glende, Hoym Zuchtfr. W. Zweidorf, Rieder Unser Dank gilt allen Sponsoren - Mitgliedern - Ehefrauen und Freunden und wünschen allen ein erfolgreiches Jahr 2015. Rassegeflügelverein Hedersleben

Gemeinde Hedersleben Termine Volkssolidarität 2015 12.02. 12.03. 09.04. 07.05. 11.06. 09.07. 13.08. 10.09. 08.10. 12.11. 10.12.

Seniorennachmittag, 14.00 Uhr Night and Day Seniorennachmittag, 14.00 Uhr Night and Day Seniorennachmittag, 14.00 Uhr Night and Day Seniorennachmittag, 14.00 Uhr Night and Day Seniorennachmittag, 14.00 Uhr Night and Day Seniorennachmittag, 14.00 Uhr Night and Day Seniorennachmittag, 14.00 Uhr Night and Day Seniorennachmittag, 14.00 Uhr Night and Day Seniorennachmittag, 14.00 Uhr Night and Day Seniorennachmittag, 14.00 Uhr Night and Day Seniorennachmittag, 14.00 Uhr Night and Day

„Gut drauf“ in Harsleben 9 Jahre gibt es uns nun schon, die Seniorensportgruppe „Gut drauf“ in Harsleben. Was vor Jahren von unserem Bürgermeister als Spaß-Adresse gemeint war, ist uns zum Motto geworden, nämlich gut drauf zu sein. Dank unseres sehr kompetenten Trainers, Bernd Grelle, sind wir im Alltag sehr viel beweglicher geworden und unsere Lebensqualität hat sich verbessert. Wir, das sind etwa 20 Frauen und 2 Männer, zwischen 60 und 93 Jahren, die sich jeden Donnerstag um 10:15 Uhr im Rathaus zum Sport treffen. Einige von ihnen fahren noch zusätzlich alle 2 Wochen am Montag zu einer anderen, auch von Bernd Grelle ge-

leiteten Gruppe nach Halberstadt, wo auf in Harsleben nicht so sehr beliebten Matten Übungen stattfinden. Unser Fazit: 9 Jahre jede Woche Sport hält gesund und fit und macht fröhlich, denn der Spaß kommt bei den Übungen auch nicht zu kurz. Hoffentlich gibt es unsere Gruppe noch recht lange. Das wünschen wir uns sehr. Wir wünschen uns auch, daß Bernd Grelle uns noch viele Jahre so ausgezeichnet trainieren und uns auch zu Fragen gesunder Ernährung beraten kann. Die Seniorensportgruppe Harsleben

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Kirchennachrichten

Kirchennachrichten der Evangelischen Kirchengemeinde „St. Bonifatius“ Ditfurt Januar/Februar 2015 Gottesdienste: 25. Januar 2015 9.00 Uhr Gottesdienst in der Winterkirche 1. Februar 2015 9.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl in der Winterkirche 22. Februar 2015 9.00 Uhr Gottesdienst in der Winterkirche Veranstaltungen: Frauenhilfe: Dienstag, den 10. Februar 2014 um 14.00 Uhr in der Winterkirche. Chorprobe: dienstags um 19.30 Uhr in der Winterkirche Posaunenprobe (Kinder) sonnabends um 9.30 Uhr in der Winterkirche Kinderkirche: dienstags mit Frau Randel zu den angegebenen Zeiten in der Winterkirche. Bibelkreis: Der Gemeindekirchenrat und Pfr. i. R. Martin Kunze laden am Montag, 16. Februar 2015 um 16.00 Uhr zum monatlichem Bibelgespräch in die Winterkirche ein. Weltgebetstag 2015: Die Vorbereitungsgruppe des Weltgebetstages 2015 laden Interessenten zu den Vorbereitungstreffen an den Terminen, 27.01, 17.02. und 24.02.2015 in der Zeit von 18.00 bis 19.30 Uhr in die Winterkirche ein. Kleidersammlung der Deutschen Kleiderstiftung: Die Kleidersammlung im Jahr 2015 findet in der Zeit vom 2. März bis zum 7. März 2015 statt. Es können ab sofort Altkleider und Schuhe dienstags in der Zeit von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr oder nach Absprache im Pfarrbüro abgegeben werden. Plastikbeutel liegen schon vorrätig im Pfarrbüro vor. - DANKE FÜR IHRE HILFE! Öffnungszeiten des Gemeindebüros: dienstags von 14.00 bis 17.00 Uhr Pfarrstr. 09, Tel./Fax 03946 3617 In dringenden Fällen Pfr. i. R. M. Kunze, 03946 703535 oder H. J. Gröpke, 03947 4450 Hans-Jürgen Gröpke (GKR-Vorsitzender)

20 * C + M + B + 15 __________________________________________________ Die Wegelebener Sternsinger dürfen auf ihr Ergebnis stolz sein: 1226,15 Euro Spendenerlös; das kann sich für diese kleine Gemeinde innerhalb der katholischen Pfarrei Halberstadt sehen lassen. Mit dem notwendigen Equipment Krone, Stern, Kreide, Spendenschatulle und Weihrauch waren Jill Kalle, Lucie Katterbe, Josephi-

18 | Nr. 1/2015 ne Köhler, Sarah Kroker, Elisabeth Mauritz, Franz, Baumgärtel, Maté Hesse, Emanuel Mauritz und Jan Schreiber am 3. und 4. Januar in unserer Stadt und in Adersleben unterwegs. Sie wurden von Kristina Deppner, Doreen und Andreas Mauritz begleitet. Mit dem Kreidezeichen „20*C+M+B+15“ brachten die Sternsinger den Segen in 55 Wohnungen. Dabei baten sie um Spenden für Kinderprojekte auf den Philippinen. Ein Höhepunkt war der Besuch der evangelischen Kirchengemeinde beim Neujahrsempfang am 6. Januar. Abgeschlossen wurde die Aktion mit dem Gottesdienst am Dreikönigstag in Adersleben. Besondere Anerkennung gilt Elisabeth Mauritz und Jan Schreiber, die das 10. Jahr als Könige unterwegs waren. Die Sternsinger brachten durch ihr Tun Segen und sind auch selbst für die ganze Gemeinde St. Nikolaus und die Pfarrei ein Segen. In diesem Jahr stand die Aktion unter dem Motto „Segen bringen - Segen sein“. 1959 wurde die Aktion erstmals gestartet, die inzwischen die weltweit größte Solidaritätsaktion ist, bei der sich Kinder für Kinder in Not engagieren. Sie wird getragen vom Kindermissionswerk „Die Sternsinger“ und vom Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ). Mit ihrem Motto „Segen bringen, Segen sein. Gesunde Ernährung für Kinder auf den Philippinen und weltweit!“ machen die Sternsinger darauf aufmerksam, wie wichtig eine ausgewogene Ernährung für die Entwicklung von Kindern überall auf der Welt ist. Beispielland der Aktion sind die Philippinen. Jeder achte Mensch hat nicht genügend zu essen, um ein gesundes Leben zu führen. Zwei Milliarden Menschen weltweit sind mangelernährt. Rund 2,6 Millionen Jungen und Mädchen unter fünf Jahren sterben jedes Jahr an den Folgen von Unterernährung. Mehr als 162 Millionen Kinder sind zu klein für ihr Alter, etwa 50 Millionen sind zu dünn für ihre Größe - beides sind Zeichen von Mangelernährung.  och nicht nur unter- und mangeD lernährte Kinder profitieren vom Einsatz der kleinen und großen Könige in Deutschland. Straßenkinder, Aids-Waisen, Kindersoldaten, Mädchen und Jungen, die nicht zur Schule gehen können, denen Wasser und Nahrung fehlen, die in Kriegs- und Krisengebieten oder ohne ein festes Dach über dem Kopf aufwachsen - Kinder in mehr als 100 Ländern der Welt werden jedes Jahr in Projekten betreut, die mit Mitteln der Aktion unterstützt werden. Es ist gut zu wissen, dass Kinder auch ein Gespür für elementare Not von anderen Kindern haben und nicht nur davon reden, sondern zur Abhilfe und Linderung von Not beitragen möchten. Andreas Mauritz, katholische Gemeinde Adersleben

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Wohnungsangebote Jordanstr. 17 in Hedersleben · 3-Raum-Wohnung Ca. 74 qm, im Erdgeschoss, Ausstattung: Wannenbad, Heizung Kaltmiete 260,00 EUR + 140,00 EUR Betriebkostenvorauszahlung, Strom + TV auf eigene Kosten, 1 Kaltmiete Kaution, Anmietung ab sofort Magdeburger Str. 26 in Hedersleben · 2-Raum-Wohnung Ca. 76 qm, im Erdgeschoss, Ausstattung: Erstbezug nach Sanierung, Duschbad Kaltmiete 331,00 EUR + 190,00 EUR Betriebkostenvorauszahlung, Strom + TV auf eigene Kosten, 2 Kaltmieten Kaution, Anmietung ab sofort · 2-Raum-Wohnung ca. 52 qm, im Erdgeschoss Ausstattung: Erstbezug nach Sanierung, Duschbad Kaltmiete 227,00 EUR + 130,00 EUR Betriebskostenvorauszahlung, Strom + TV auf eigene Kosten, 2 Kaltmieten Kaution, Anmietung ab sofort · 3-Raum-Wohnung ca. 82 qm, im Erdgeschoss Ausstattung: Erstbezug nach Sanierung, Duschbad Kaltmiete 357,00 EUR + 180,00 EUR Betriebskostenvorauszahlung Strom + TV auf eigene Kosten 2 Kaltmieten Kaution, Anmietung sofort · 1-Raum-Wohnung ca. 32 qm, im Erdgeschoss Ausstattung: Erstbezug nach Sanierung, Duschbad Kaltmiete 140,00 EUR + 65,00 EUR Betriebskostenvorauszahlung Strom + TV auf eigene Kosten 2 Kaltmieten Kaution, Anmietung sofort Winkel 1 in Wedderstedt · 4-Raum-Wohnung Ca. 93 qm, im 2. OG, Ausstattung: Wannenbad, Heizung Kaltmiete 334,00 EUR + 120,00 EUR Betriebskostenvorauszahlung, Strom + TV auf eigene Kosten, 1 Kaltmiete Kaution, Anmietung ab sofort Ringstr. 13b in Wedderstedt · 3-Raum-Wohnung ca. 70 qm, Haushälfte über 2 Etagen,



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An die Grundeigentümer und Pächter in der Gemarkung Harsleben! Planungen für die Bundesstraße B79 Quedlinburg AS B6 bis Abzweig K1322 hier: Vorarbeiten auf Grundstücken Sehr geehrte Damen und Herren, die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt (LSBB LSA) beabsichtigt, zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und Erhöhung der Verkehrssicherheit die oben genannte Planung durchzuführen. Um das Vorhaben ordnungsgemäß planen zu können, ist es notwendig, auf nachfolgenden Flurstücken: Gemarkung: Harsleben (1110) Flur: 9 Flurstück: 63/1, 67/1, 67/2, 67/3, 67/4, 69, 75, 76, 78/49, 79/49, 82/50, 88/46, 110/50, 111/50, 112/50, 113/50, 114/50, 130/61, 131/61, 132/61, 152/54, 154/54, 195/61, 196/61, 201/66, 202/66, 204/66, 205/66, 206/66, 207/52, 208/52, 209/50, 210/50, 245/68, 247/54, 268/34, 278/53, 288/51, 289/51, 291/51, 297/66, 298/66, 303/68, 304/68, 305/68, 314/51, 327/50, 328/50, 341/51, 342/51, 354/54, 355/54, 360/46, 361/46, 362/48, 363/48, 364/48, 365/48, 366/49, 367/49, 368/49, 369/49, 370/74, 371/74, 372/74 Flur: 10 Flurstück: 2, 4/1, 5/1, 7/1, 7/2, 8/1, 11/1, 11/2, 12/1, 18/1, 23/1, 24/1, 33, 40, 41, 42, 97/1, 120/20, 121/20, 122/20, 123/20, 124/20, 125/20, 126/20, 127/20, 163/3, 165/17, 166/17, 176/13, 177/13, 178/13, 195/23, 197/9, 198/9, 206/5, 207/5, 246/16, 247/16, 251/21, 262/10, 263/10, 270/15, 271/15, 274/6, 275/6, 276/22, 277/22, 285/18, 288/12, 289/12, 302/13, 303/13, 304/13, 309/14, 311/14, 312/14, 313/14, 314/19, 315/19, 321/9, 322/9, 327/3, 328/3, 330/8, 331/8, 334/21, 335/21, 336/14, 337/14 Flur: 13 Flurstück: 22, in der Zeit vom 02.03.2015 bis zum 30.06.2015 vorbereitende Arbeiten durchzuführen. Zu diesen vorbereitenden Arbeiten gehören die Vermessungsarbeiten, die hiermit bekannt gemacht werden. Die im vorherigen Abschnitt benannten Flurstücke werden vermessungstechnisch erfasst. Hierzu ist in der Regel das Betreten der Flurstücke erforderlich. Es erfolgt eine vermessungstechnische Erfassung der Geländeoberfläche und der to-

Verbandsgemeinde Vorharz pografischen Details wie Straßen, Wege, Gräben, Gebäude und Bäume. Hierbei ist teilweise auch die Betretung umfriedeter Grundstücke notwendig. Durch die Vermessung werden auch Gebiete erfasst, welche nicht unmittelbar baulich betroffen sind. Dieser erweiterte Bereich ist notwendig, um die Schutzaspekte für Mensch und Umwelt in der Planungsphase berücksichtigen zu können (Bsp. Lärmschutz) und die Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten. Vor der Betretung umfriedeter Grundstücke erfolgt in der Regel eine persönliche Anmeldung durch die Straßenbauverwaltung oder durch von ihr beauftragte Unternehmen. Im Zuge der Vermessungsarbeiten werden Festpunkte dauerhaft vermarkt. Diese Punktmarken werden soweit als möglich im öffentlichen Raum eingebracht. Wenn Punkte auf landwirtschaftlich genutzten Flächen vermarkt werden, kommen in der Regel unterirdische Marken zum Einsatz, so dass eine Beeinträchtigung der Bewirtschaftung weitgehend ausgeschlossen werden kann. Zur Vermarkung der Punkte kann das Befahren der Flächen mit Vermessungsfahrzeugen notwendig sein. Da die genannten Arbeiten im Interesse der Allgemeinheit liegen, hat das Bundesfernstraßengesetz (FStrG) die Grundstücksberechtigten verpflichtet, diese nach § 16a FStrG zu dulden. Die Arbeiten können auch durch Beauftragte der Straßenbauverwaltung durchgeführt werden. Etwaige unmittelbare Vermögensnachteile, die Ihnen durch diese Arbeiten entstehen sollten, werden selbstverständlich ausgeglichen. Sollte eine Einigung über eine Entschädigung in Geld nicht erreicht werden können, setzt das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat 106, Ernst-Kamieth-Straße 2 in 06112 Halle (Saale) auf Ihren Antrag oder auf Antrag der Straßenbaubehörde die Entschädigung fest. Durch diese Vorarbeiten wird nicht über die Ausführung der geplanten Straße entschieden. Sollten Sie die Vorarbeiten nicht zulassen, so verständigen Sie uns bitte umgehend. Wir weisen aber darauf hin, dass die gesetzliche Duldungspflicht zwangsweise durchgesetzt werden kann. Wir hoffen auf Ihr Verständnis für die notwendigen Vorarbeiten. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203 - 206, 39104 Magdeburg schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden. Falls die Klage schriftlich oder zur Niederschrift erhoben wird, sollen der Klage nebst Anlagen so viele Abschriften beigefügt werden, dass alle Beteiligten eine Ausfertigung erhalten können. Falls die Klage in elektronischer Form erhoben wird, sind die elektronischen Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen. Sie ist bei der elektronischen Poststelle des Verwaltungsgerichts Magdeburg über die auf der Internetseite www.justiz.sachsen-anhalt.de/erv bezeichneten Kommunikationswege einzureichen. Die rechtlichen Grundlagen hierfür sowie die weiteren technischen Anforderungen sind unter der vorgenannten Internetseite abrufbar.

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LLEADER gibt den Menschen die Gewissheit, dass Europa ihnen etwas bringt Erneut gibt das Land SachsenAnhalt seinen Regionen die Möglichkeit, sich um die Anerkennung als LEADER-Region zu bewerben. Die LEADER-Region „Nordharz“, das sind die Städte • Ballenstedt mit den Ortsteilen Asmusstedt Badeborn, Opperode, Radisleben, Rieder, • Harzgerode mit den Ortsteilen Alexisbad, Bärenrode, Dankerode, Friedrichshöhe, Güntersberge, Mägdesprung, Neudorf, Harzgerode Königerode, Schielo, Silberhütte, Siptenfelde und Straßberg, • Falkenstein/Harz mit den Ortsteilen Ermsleben, Endorf, Meisdorf, Neuplatendorf, Pansfelde, Reinstedt und Wieserode, • Quedlinburg mit den Ortsteilen Bad Suderode und Gernrode, • Stadt Thale mit den Ortsteilen Allrode, Almsfeld, Altenbrak, Friedrichsbrunn, Neinstedt, Stecklenberg, Treseburg Warnstedt, Wendefurt, Westerhausen, Weddersleben, • und die Gemeinden Ditfurt, Hedersleben, Selke-Aue (Ortsteile Hausneindorf, Heteborn, Wedderstedt) der Verbandsgemeinde Vorharz. Seit zwanzig Jahren ist die Region „Nordharz“ schon LEADERRegion. In der letzten Förderperiode wurden 68 Projekte bewilligt. 3,57 Millionen Euro an Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) wurden dabei genehmigt, mit denen eine Gesamtinvestition von mehr als 8 Millionen Euro ausge-

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löst werden konnte. Jetzt geht es darum, in den Jahren bis 2020/21 diesen erfolgreichen Weg fortzusetzen. LEADER kann die Menschen anregen, über den Schatten ihres Kirchturms hinaus zu denken. Viele Projekte sind nur gemeinschaftlich zu schaffen, und LEADER trägt erheblich dazu bei, die interkommunalen Kooperationen auch über die Landkreisgrenzen hinaus zu stärken. LEADERProjekte können große Themen auf Ortsebene deutlich machen, wie den Fachkräftemangel, den baulichen Leerstand oder die demografische Entwicklung. Den Menschen vor Ort wird durch diese Projekte deutlich, dass sie ganz aktiv mitarbeiten können und sogar müssen, um die Zukunft in ihrer Region weiter positiv zu gestalten. Die Lokale Aktionsgruppe „Nordharz“ sucht für ihre Arbeit weitere Mitstreiterinnen und Mitstreiter. Besonders aufgerufen zum Mitwirken sind Frauen, junge Erwachsene und all jene, die sich in den nächsten Jahren aktiv in die Entwicklung ihrer Region einbringen möchten. Bitte melden Sie sich unverbindlich bei Michael Schmidt und Ole Bartels ([email protected] oder Telefon 05149 186080) oder kommen Sie zum ersten Arbeitstreffen der Lokalen Aktionsgruppe im neuen Jahr am Donnerstag, dem 15. Januar, um 18 Uhr im Landkreis Harz, Am Schiffbleek 3, Quedlinburg.

Herzlichen Glückwunsch Ditfurt am 01.02. am 01.02. am 01.02. am 03.02. am 03.02.

Frau Ruth Bormann Frau Brunhilde Harig Herrn Wilhelm Lämmerhirt Herrn Klaus Körting Frau Nati Lux

zum 75. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 95. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 78. Geburtstag

Verbandsgemeinde Vorharz

Nr. 1/2015 | 21 am 05.02. Frau Ingrid Körting am 05.02. Frau Heidemarie Lämmerhirt am 06.02. Frau Urthe Klaudt am 07.02. Frau Rita Herzog am 08.02. Herrn Karl-Heinz Rühling am 09.02. Herrn Hubert Schulz am 11.02. Herrn Dieter Hartmann am 12.02. Frau Ilse Bollmann am 12.02. Herrn Andreas Lämmerhirt am 12.02. Frau Ilse Nagel am 13.02. Herrn Heinz Bollmann am 16.02. Frau Ingeborg Jahn am 19.02. Herrn Erhard Niemeyer am 21.02. Herrn Dieter Schulze am 22.02. Frau Ilse Krause am 23.02. Frau Karin Paysen am 23.02. Frau Erna Starke am 25.02. Frau Anni Blanke am 26.02. Herrn Hagen Gebauer am 26.02. Frau Frieda Kühne Groß Quenstedt am 02.02. Herrn Gerhard Koschwitz am 02.02. Frau Heidrun Koschwitz am 03.02. Herrn Henning Biethahn am 18.02. Frau Ingrid Bollmann-Piasta am 23.02. Frau Regina Hotopp am 23.02. Herrn Jürgen Kärner Harsleben am 01.02. Frau Irmgard Brüggemann am 01.02. Herrn Helmut Meldau am 01.02. Herrn Erwin Schutt am 05.02. Herrn Horst Kellmann am 06.02. Herrn Hans-Hermann Jadwizak am 07.02. Herrn Edgar Neuhaus am 07.02. Frau Sigrid Schmidt am 08.02. Frau Gertrud Schröder am 09.02. Herrn Hans-Jürgen Wandelt am 13.02. Frau Anna-Maria Bruchmann am 15.02. Frau Christel Becker am 15.02. Frau Ruth Müller am 15.02. Herrn Heinz Steinicke am 17.02. Frau Inge Kratzius am 22.02. Frau Ursine Gebauer am 23.02. Frau Gerda Grossmann am 28.02. Herrn Fritz Adam am 28.02. Herrn Horst Schorch am 29.02. Frau Ingrid Bressel Hedersleben am 02.02. Herrn Jürgen Habermann am 02.02. Frau Erika Mixdorf am 03.02. Frau Gisela Mettke am 03.02. Herrn Jakob Stolz am 04.02. Frau Carola Baumert am 08.02. Herrn Joachim Herrmann am 16.02. Herrn Werner Timme am 17.02. Herrn Horst Wissgott am 18.02. Frau Gerda Hamann am 19.02. Herrn Bernd Krüger am 20.02. Frau Bärbel Matschiner am 23.02. Frau Irene Korn am 23.02. Frau Litza Schnelle am 23.02. Herrn Jürgen Werner am 27.02. Frau Lieselotte Ficker am 28.02. Frau Inge Gutbier

zum 71. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 88. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 88. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 92. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 92. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 89. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 79. Geburtstag

Schwanebeck am 01.02. Frau Karin Braun am 01.02. Herrn Siegfried Kapahnke am 06.02. Frau Ilse Berens am 06.02. Herrn Werner Braunert am 06.02. Frau Edith Brodatzki am 07.02. Frau Rosa Küstermann am 08.02. Frau Helga Genso am 08.02. Frau Anni Olschak am 10.02. Frau Christa Hübner am 10.02. Frau Liselotte Junge am 13.02. Frau Waltraud Kinzel am 14.02. Herrn Hermann Czerwinski am 16.02. Frau Gisela Frankenfeld am 16.02. Frau Erna Schulze am 17.02. Frau Eva Kregel am 18.02. Frau Emilie Haustein am 19.02. Frau Ursula Eschberger am 20.02. Frau Anneliese Bernt am 20.02. Herrn Volkhart Grützmacher am 20.02. Frau Gerda Prokop am 21.02. Herrn Jürgen Kühn am 21.02. Herrn Gerhard Schulz am 21.02. Frau Erika Ulbrich am 23.02. Herrn Hans Joachim Keck am 23.02. Herrn Hans Joachim Redlich am 24.02. Frau Ruth Cybok am 24.02. Herrn Dieter Mundt am 24.02. Frau Irmgard Schulz am 24.02. Frau Annemarie Seidler am 24.02. Frau Marga Thoms am 25.02. Frau Anna Kolarics am 25.02. Herrn Konrad Oelkers am 25.02. Herrn Werner Schulz am 27.02. Herrn Karl-Heinz Dannenberg am 27.02. Frau Erika Kißling am 28.02. Herrn Manfred Becker Schwanebeck OT Nienhagen am 01.02. Frau Brigitte Kellner am 02.02. Herrn Josef Schubert Selke-Aue OT Hausneindorf am 01.02. Herrn Heinz Memmener am 06.02. Herrn Dr. Michael Stubbe am 11.02. Frau Ella Ruff am 12.02. Herrn Manfred Weidner am 14.02. Herrn Heinz Hoche am 14.02. Herrn Horst Weigelt am 16.02. Herrn Horst Fuchs am 25.02. Herrn Wolfgang Buschhorn Selke-Aue OT Heteborn am 01.02. Frau Wilma Faßhauer am 24.02. Herrn Dieter März am 25.02. Frau Maria Thärig am 26.02. Herrn Kurt Vatterott Selke-Aue OT Wedderstedt am 01.02. Frau Elfriede Makus am 02.02. Frau Anni Schneider am 07.02. Frau Karin Raulf am 07.02. Herrn Johannes Schneider am 09.02. Herrn Wolfgang Raulf am 20.02. Herrn Dr. Eckhard Wiezer am 23.02. Frau Christa Herschel am 27.02. Herrn Fritz Dehne am 27.02. Frau Adelheid Jost

zum 72. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 91. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 91. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 95. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 94. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 83. Geburtstag

Verbandsgemeinde Vorharz Wegeleben am 01.02. Frau Christa Kramer am 01.02. Frau Maria Mues am 02.02. Herrn Karl Writte am 03.02. Herrn Heinz Abend am 03.02. Herrn Georg Willeke am 03.02. Frau Christa Zigan am 05.02. Frau Hannelore Briegmann am 05.02. Frau Brunhilde Hapke am 06.02. Herrn Dieter Möbus am 07.02. Herrn Emil Hass am 08.02. Frau Ursula Deppner am 08.02. Herrn Horst Schicht am 09.02. Frau Bärbel Möbus am 11.02. Herrn Harry Meissner am 11.02. Frau Inge Müller am 12.02. Frau Hildegard Deus am 15.02. Herrn Günter Eckert am 15.02. Herrn Hans-Günter Köhler am 16.02. Herrn Eberhard Lampe am 17.02. Frau Ingrid Cordes am 17.02. Frau Hildegard Thomas am 21.02. Frau Eleonora Drygala am 22.02. Frau Inge Deicke am 24.02. Frau Marie Gabriel am 25.02. Frau Anita Beck am 28.02. Frau Gisela Cepelak am 29.02. Frau Inge Lampe Wegeleben OT Adersleben am 19.02. Herrn Manfred Könnecke am 21.02. Frau Hella Klug am 23.02. Herrn Helmut Häbecke Wegeleben OT Deesdorf am 12.02. Herrn Werner Höltge am 24.02. Herrn Werner Brunswig am 27.02. Frau Adelheid Schürz Wegeleben OT Rodersdorf am 06.02. Frau Irmgard Neumann am 07.02. Frau Lisbeth Menzel am 08.02. Frau Monika Böttner am 19.02. Herrn Heinz Hübner am 23.02. Frau Elfriede Hofmann

22 | Nr. 1/2015

zum 80. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 93. Geburtstag zum 94. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 80. Geburtstag

Herzlichen Glückwunsch Ehejubilare Zum 65. Hochzeitstag am 18.02. Herrn Horst Wissgott und Frau Marlene Wissgott aus Hedersleben

Zum 60. Hochzeitstag am 08.02. Herrn Günter Kühne und Frau Ingeborg Kühne aus Schwanebeck am 12.02. Herrn Bernhard Hummel und Frau Ilse Hummel aus Schwanebeck am 24.02. Herrn Fritz Schulmeyer und Frau Helga Schulmeyer aus Wegeleben am 26.02. Herrn Lothar Voigt und Frau Rita Voigt aus Harsleben

Zum 50. Hochzeitstag zum 89. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 76. Geburtstag

am 20.02. Herrn Helmut Arend und Frau Ingelore Arend aus Selke-Aue OT Hausneindorf am 27.02. Herrn Manfred Lorek und Frau Doris Lorek aus Harsleben

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