1 - NIEDERSCHRIFT über die Sitzung der Einwohnerversammlung

March 14, 2018 | Author: Anonymous | Category: N/A
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-1NIEDERSCHRIFT über die Sitzung der Einwohnerversammlung der Gemeinde Osterby vom 20.05.2015, Ort: Gaststätte Schinkenkrog, Osterby Beginn: Ende:

19:30 Uhr 21:00 Uhr

Anwesend sind am Vorstandstisch: Herr Robert Ott Herr Carsten Meusel Herr Michael Otto

Bgm Vorsitz 1. stellv. Bgm 2. stellv. Bgm

Außerdem anwesend: Herr Martin Karpa Herr Heiner Tams Frau Maike Skok einige Zuhörer/innen Frau Christa Oeffner

GV GV GV Protokoll

Die Bürger der Gemeinde Osterby sind durch eine öffentliche Bekanntmachung des Bürgermeisters auf Mittwoch, den 20.05.2015, 19:30 Uhr, fristgerecht eingeladen worden. Die abschließende Tagesordnung lautet: TAGESORDNUNG TOP

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Text

Sitzungsvorlage

Öffentlicher Teil Begrüßung und Eröffnung der Sitzung durch den Bürgermeister Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten in der Gemeinde Osterby Anfragen, Anträge und Diskussionsbeiträge aus der Versammlung Einwohnerfragestunde

Zu den Tagesordnungspunkten: TOP 1 Begrüßung und Eröffnung der Sitzung durch den Bürgermeister Herr Bgm. Robert Ott begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Er gibt die Tagesordnung bekannt und weist darauf hin, dass die Anwesenden zu jedem von ihm angesprochenem Punkt Fragen stellen und ihre Meinung darlegen können.

-2TOP 2 Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten in der Gemeinde Osterby a) Straßenausbaubeitragssatzung Die Kommunen sind gesetzlich verpflichtet, eine Straßenausbaubeitragssatzung einzuführen. Die Satzungen für einmalige und wiederkehrende Ausbaubeiträge wird von der Gemeinde verabschiedet; es wird derzeit auf die Ergebnisse aus Owschlag und Borgstedt gewartet, um sodann für Osterby in die Beratung zu gehen. Herr Bgm. Ott erläutert zwei Optionen für die Kostenbeteiligung der Grundstückseigner: 1. Einmalige Ausbaubeiträge Nur die Eigentümer, deren Grundstück an dem betroffenen Abschnitt grenzt, müssen sich an den Ausbaukosten beteiligen Auswirkung: Der einmalige Kostenanteil ist sehr hoch und abhängig von der Bebauungsdichte – er steigt je weniger Grundstücke anliegen 2. Wiederkehrende Ausbaubeiträge Alle Grundstückseigentümer der Gemeinde zahlen in einen Fond ein, aus dem der Ausbau mit finanziert wird Auswirkung: breitere Kostenverteilung, die Erstellung eines Straßenkatasters durch ein Ingenieurbüro ist nicht mehr erforderlich Die Gemeinde Osterby favorisiert die zweite Option, da hier der Solidargedanke greift. Getrennte Satzungen für den Innen- und Außenbereich wird es nicht geben. Neu angelegte Straßen sollten 30 Jahre lang halten, sie sind über einen Zeitraum von 20 Jahren von den Ausbaubeiträgen befreit. Probleme wird es voraussichtlich bei der Schlüsselzuweisung geben, wenn es um die prozentuale Kostenverteilung für die Anlieger geht. b) Kindertagesstätte Der Kindergarten „Mäuseburg“ ist derzeit voll belegt. Das Angebot der Betreuung von U3-Kindern gilt bereits seit 2004 und wird sehr gut angenommen. Im Gegensatz zu privaten Einrichtungen sind die öffentlichen Kindertagesstätten gesetzlich verpflichtet, U3-Plätze vorzuhalten. Aufgrund der zahlreichen Neuanmeldungen ist Anfang Mai 2015 eine dritte Gruppe eingerichtet worden, damit alle Kinder aufgenommen werden können. Bei Ablehnung muss die Gemeinde einen Kostenausgleich tragen, der Betrag richtet sich nach der Forderung des jeweiligen auswärtigen Kindergartens; hierbei besteht Wahlfreiheit für die Eltern. Herr Bgm. Ott gibt eine Übersicht über die aktuelle Gruppenstärke und das Personal (insgesamt 6 Betreuungskräfte): 1 Regelgruppe 1 gemischte Gruppe 1 Krippenkleinstgruppe

mit 24 Kindern ab 3 Jahren, 2 Betreuungskräfte mit 20 Zählkindern (9 U3-Kinder und 1Ü3-Kind), 2 Betreuungskräfte mit 5 Kindern, 2 Betreuungskräfte

1 Küchenkraft für das Mittagessen 1 Reinigungskraft

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Aufgrund der noch laufenden Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst mit dem Ziel der höheren Eingruppierung des Kindergartenpersonals ist mit einer erheblichen Steigerung der Betriebskosten zu rechnen. Die Gemeinde hat daher eine Anpassung der Kindergartengebühren ab dem 01.08.2015 beschlossen: Für die Zeit der Regelbetreuung von 7:30 bis 13:00 Uhr Ü3-Kind von 130 € auf 155 € U3-Kind von 208 € auf 248 € Im Gegensatz dazu können die Gebühren für die Früh- und Spätbetreuung wegen erhöhter Nachfrage gesenkt werden. Wurden die Betriebskosten früher zu je einem Drittel vom Land, von den Eltern und der Gemeinde getragen, sieht die anteilmäßige finanzielle Belastung heute wie folgt aus: Land 20%, Eltern 30%, Gemeinde 50% Herr Bgm. Ott weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Leistungen aus der Sozialstaffel an die Eltern erweitert werden. c) Kanalsanierung Für das gemeindliche Rohrnetz ist in den letzten Jahren nach einer optischen Inspektion und Dichtigkeitsprüfung ein Leistungskataster erstellt worden, in dem die Schäden erfasst und bewertet sind. In den Straßen „Bünshagen“, „Alter Bahndamm“ und „Kronhus“, bei denen etliche Abschnitte mit der höchsten Schadensklasse fünf eingestuft worden sind, haben jetzt die Sanierungsarbeiten durch die Firma SAW begonnen. Herr Bgm. Ott gibt einen detaillierten Überblick über die bisherigen und die noch anfallenden Kosten für diese erste Maßnahme. Der Endbetrag beläuft sich auf 271.060 €. Die Gemeinde ist bestrebt, die Bürger nicht mit einem noch höheren Abwasserpreis von derzeit 3,64 €/m³ zu belasten und hat einen Kredit in Höhe von 150.000 € aufgenommen. Im Haushalt 2014 sind für diese anstehende Kanalsanierung 50.000 € eingeplant, weiterhin steht eine Investitionsreserve in Höhe von 30.000 € zur Verfügung. Die aktuell betroffenen Straßen werden komplett saniert. Bei der nächsten anstehenden Sanierungsrunde sollen die Reparaturen punktuell vorgenommen werden. d) Freiwillige Feuerwehr Osterby Die Freiwillige Feuerwehr musste ihren alten Mannschaftstransportwagen (MTW) aus verkehrssicheren Gründen ausmustern und hat vor kurzem einen neuen erstanden. Der Kaufpreis von 40.000 € konnte durch einen Zuschuss in Höhe von 30% auf 28.000 € gesenkt werden. Herr Bgm. Ott betont, dass die Feuerwehr mit dem großzügigen Gerätehaus, dem Löschfahrzeug und dem neuen MTW sehr gut ausgestattet ist.

-4e) Homepage Osterby Die gemeindliche Homepage ist nach anfänglicher Verzögerung nun online gegangen und kann unter www.osterby.de aufgerufen werden. f) Aufnahme von Asylanten in Osterby In dem Wohnhaus in der Dorfstraße 34 sind seit kurzem vier Asylanten aus Syrien untergebracht, zwei weitere Personen werden noch erwartet. Sachspenden wie Möbel und Hausrat sind allgemein erwünscht, das Abholen und die Verteilung werden vom Amt Hüttener Berge organisiert. Wer aus der Gemeinde etwas abzugeben hat, kann sich zunächst bei Herrn Bgm. Ott melden. Die Asylanten werden von zwei Osterbyer Bürgerinnen betreut und können gegen ein kleines Entgelt für Arbeiten in der Gemeinde eingesetzt werden. Herr Bgm. Ott wird der Anfrage nachgehen, ob dies auch von Privatpersonen in Anspruch genommen werden kann. g) Finanzen Herr Bgm. Ott informiert über die finanzielle Situation in der Gemeinde und teilt einige Zahlen mit. Am 31.12.2014 standen zur Verfügung: – – –

Allgemeine Rücklagen Rücklage Abwasser Liquide Mittel

263.000 € 80.000 € 343.000 €

Zum 31.12.2015 wird die Finanzkraft voraussichtlich auf 30.000 € gesunken sein. TOP 3 Anfragen, Anträge und Diskussionsbeiträge aus der Versammlung 

Herr Bgm. Ott bestätigt, dass Grundstückseigentümer angesprochen bzw. angeschrieben werden, die ihrer Straßenreinigungspflicht nicht nachkommen



Es wird vorgeschlagen, den Kirchenbus auch für Fahrten zu den Seniorengeburtstagsfeiern einzusetzen, die von der Kirchengemeinde alle drei Monate organisiert und in Ascheffel bzw. Brekendorf durchgeführt werden. Eine entsprechende Bekanntmachung soll im Gemeindebrief erfolgen



Ein Fragebogen zur Neuerhebung der Niederschlagswassergebühren wird auf Amtsebene vorbereitet und demnächst an alle Haushalte verschickt.



Die Gemeinde Osterby ist seit dem 01.01.2014 Vollmitglied im Wasserbodenverband Mittelschwansen, der ab diesem Zeitpunkt das Wasserversorgungsnetz Osterbys und damit deren Wartung übernommen hat. Nach Überprüfungen des Netzes und Beseitigung eventueller Schäden kann der für Osterby aktuelle Preis für die Wasserbeschaffung gesenkt werden. Die derzeit in Osterby gültigen Grund- und Verbrauchsgebühren werden bis zum Abbau des Sanierungsstaus garantiert. Der Zeitrahmen hierfür wird mit 4 bis 5 Jahren angesetzt.

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TOP 4 Verschiedenes Es wird auf die schlechte finanzielle Situation des Friedhofs in Hütten hingewiesen. Der Trend geht zunehmend weg von den herkömmlichen Grabstellen, so dass die Freiflächen zahlenmäßig steigen und dadurch die Einnahmen sinken.

Herr Bgm. Ott schließt um 21:00 Uhr die der Einwohnerversammlung der Gemeinde Osterby.

gez. Ott Bürgermeister

gez. Oeffner Protokollführerin

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