Oktober 2015 - Gemeinde Kottmar

May 21, 2018 | Author: Anonymous | Category: N/A
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10. Ausgabe

Eibau

Kottmarsdorf

Neueibau

Niedercunnersdorf Obercunnersdorf

Ottenhain

Walddorf

01. 10. 2015 Preis: 0,30 €

AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE KOTTMAR MIT DEN ORTSTEILEN

Schaubacken

an der Bockwindmühle in Kottmarsdorf am 11.10.2015

Foto: Dreßler

Aus dem Inhalt Veranstaltungen im Faktorenhof S. 8–9 S. Schlachtfest in Neueibau 11 Mitteilungen aus den Ortsteilen Niedercunnersdorf und Ottenhain S. 13–15

2. Kottmarsdorfer Drachenfest S.    18 Mitteilungen aus den Ortsteilen Obercunnersdorf und Kottmarsdorf S. 16–19

Seite 2

01. 10. 2015

Kottmarkurier

Gemeindeverwaltung Kottmar Anschrift

Telefonverzeichnis des Bürgerbüros Obercunnersdorf

Gemeindeamt Kottmar OT Eibau, Hauptstraße 62, 02739 Kottmar

Sprechstunde des Bürgermeisters Nur nach vorheriger Vereinbarung.

Öffnungszeiten des Gemeindeamtes Eibau und des Bürgerbüros Obercunnersdorf Montag 9.00 – 12.00 Uhr Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.00 Uhr 9.00 – 11.00 Uhr Freitag

SG-Leiter Ordnungsamt / Kultur Herr Schneider MA Ordnungsamt Frau Tschirner Einwohnermeldeamt / Gewerbeamt Frau Richter Kasse / Friedhof / Kitas Frau Grohmann

03 58 75 / 6 18 23 03 58 75 / 6 18 20 03 58 75 / 6 18 21 03 58 75 / 6 18 22

Bürgerbüro Niedercunnersdorf Öffnungszeiten Sekretariat Frau Scheel Telefon 03 58 75 / 6 02 00 Dienstag  9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.00 Uhr Donnerstag 

Telefonverzeichnis der Gemeindeverwaltung Kottmar

Außenstelle Ottenhain

Tel.: 0 35 86 / 7 80 40 E-Mail: [email protected] Fax: 0 35 86 / 78 04 39 Internet: www.gemeinde-kottmar.de

Öffnungszeiten und Sprechstunde des Ortschaftsrates in Ottenhain, Am Gemeindeamt 3, Tel. 0 35 85/83 37 01 Montag  15.30  – 17.30 Uhr Kassenzeit:  jeden letzten Montag im Monat



Zimmer-Nr.Durchwahl

Hauptamtsleiterin Frau Höhne Sekretariat Frau Wagner Allgemeine Verwaltung Frau Scheel Bürgerbüro Standesamt / Einwohnermeldeund Passamt / Gewerbeamt Frau Tietze Frau Wehland Ordnungsamt/Brandschutz, Herr Röhle Sozialamt Frau Jakobi SG-Leiter Bau Herr Wildner Bauamt Herr Rößler Frau Backasch Gebäude- / Liegenschaftsverwaltung Frau Krowiorsch Kämmerer Herr Friedrich Kasse / Steuern Frau Hübschke Frau Pfeiffer Frau Kunze Frau Mager

1

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Öffnungszeiten Einrichtungen

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Heimat- und Humboldtmuseum Eibau Hauptstraße 214 a, Telefon 0 35 86 / 70 20 51 Montag Ruhetag Dienstag bis Freitag 10.00–12.00 Uhr und 13.00 – 16.30 Uhr 13.00 – 17.00 Uhr Samstag / Sonntag / feiertags

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Touristinformation Obercunnersdorf, Tel. 03 58 75 / 6 09 54 Frau Kneschke / Montag – Freitag 10.00 – 17.00 Uhr Frau Müller  Samstag 10.00 – 14.00 Uhr  feiertags 13.00 – 16.00 Uhr

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78 04 33

Bibliothek Obercunnersdorf mittwochs 

15.30 – 18.30 Uhr

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78 04 34 78 04 34 78 04 35 78 04 35

Bibliothek Niedercunnersdorf dienstags 

15.00 – 18.00 Uhr

Bibliothek Ottenhain montags 

15.30 – 17.30 Uhr

Touristinformation „Spreequell-Land“ im Faktorenhof Montag bis Freitag 10.00–12.00 Uhr und 13.00 – 16.30 Uhr 13.00 – 17.00 Uhr Samstag / Sonntag / feiertags Bibliothek Eibau, Schulstraße 1, Tel. 0 35 86 / 38 71 00 Montag  10.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr Dienstag 13.00 – 19.00 Uhr 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.00 Uhr Freitag

01. 10. 2015

Kottmarkurier

Artikel 2

0152/34555846 03586/770611 03585/865228 0341/346270159 03585/8650 03583/620 03586/76020 0180/5234566 0180/2787901 0180/2787902 0800/6686868 0171/6726998 035842/20881 035842/209544 03583/77370

GE

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Polizeidienststellen Löbau Zittau Bundespolizei Polizeiinspektion Ebersbach Bundespolizeihotline ENSO-Störungshotline Erdgas Strom Service-Telefon Störungshotline Trinkwasser SOWAG Abwasser AZV Landwasser WAL Betrieb Fäkalentsorgung WAL Betrieb AZV Löbau-Süd SOWAG

03571/19296

Die 3. Änderungssatzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. E KO Kottmar, den 14.09.2015 IND T BÜ

Bürgerpolizei PHM Fechler (Kottmar Süd) Neugersdorf POM Großer (Kottmar Nord)

112 112 116 117 0361/730730 03571/19222

GEM E

FÜR DEN NOTFALL Feuerwehr Rettungsdienst Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst Giftnotruf: Anmeldung Krankentransport Allgmeine Erreichbarkeit RLS Ostsachsen/Feuerwehr

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R M EIS

T

Görke, Bürgermeister

Hinweis auf § 4 Abs. 4 SächsGemO Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Sätze 1 bis 3 sind nur anzuwenden, wenn bei der Bekanntmachung der Satzung auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen worden ist.

Widmung Waldweg zum Petzberg

Amtlicher Teil Öffentliche Bekanntmachungen 3. Änderungssatzung zur Entschädigungssatzung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Gemeinde Kottmar Auf Grund von §§ 4 und 21 der Gemeindeordnung des Freistaates Sachsen (SächsGemO) und der Verordnung des Staatsministeriums des Innern über die Aufwandsentschädigung für die ehrenamtlichen Bürgermeister und die ehrenamtlichen Ortsvorsteher (Aufwandentschädigungs-Verordnung – KomAEVO) sowie § 63 des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG), § 13 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren über die Feuerwehren und die Brandverhütungsschau im Freistaat Sachsen (SächsFwVO) in der jeweils aktuellen Fassung sowie der Feuerwehrsatzung der Gemeinde Kottmar vom 11.03.2013 hat der Gemeinderat Kottmar am 03.09.2015 die folgende 3. Änderungssatzung der Entschädigungssatzung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Gemeinde Kottmar beschlossen:

Artikel 1

§ 5, Abs. 1, Satz 2 wird wie folgt geändert: Gleiches gilt für angeordnete Bereitschaftsdienste im Feuerwehrgerätehaus.

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Kottmarkurier

01. 10. 2015

Aus der Arbeit des Gemeinderates Kottmar Auszüge aus der Niederschrift der öffentlichen Beratung des Gemeinderates Kottmar am 03. September 2015 Tagesordnung   1. Begrüßung, Feststellen der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung   2. Auswertung und Unterzeichnung der öffentlichen Niederschrift des Gemeinderates vom 20.07.2015  3. Bekanntgabe des Beschlusses aus der nichtöffent­ lichen Beratung des Gemeinderates vom 20.07.2015   4. Bekanntgabe der Beschlüsse des Technischen Ausschusses vom 24.08.2015   5. Beschluss zum öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Bildung einer kommunalen Arbeitsgemeinschaft zur Umsetzung der Leader-Entwicklungsstrategie (LES) in der Region „Kottmar“   6. Beschluss zur Bevollmächtigung des Bürgermeisters zur Vergabe von Bauleistungen zur Platzinstandsetzung OT Eibau, Hauptstr. 55   7. Beschluss zur Bevollmächtigung des Bürgermeisters zur Vergabe von Bauleistungen zur Gewässerinstandsetzung Landwasser, OT Eibau, Hauptstr. 233   8. Widmung eines öffentlichen Waldweges im Kottmarwald von der K 8672 bis km 1,200   8.1 Beschluss der Zweckvereinbarung zum Waldweg Kottmar Flurstück 631/7   8.2 Beschluss der Widmung   9. Beschluss zur Annahme von Spenden der Gemeinde Kottmar Beschluss zur 3. Änderungssatzung zur Entschädi10.  gungssatzung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Gemeinde Kottmar 11. Anfragen der Gemeinderäte und Bürger, Informationen des Bürgermeisters

zu TOP 1) Die Gemeinderäte, hinzugezogenen Mitarbeiter/innen der Gemeindeverwaltung sowie die anwesenden Gäste wurden durch den Bürgermeister, Herrn Görke, zur öffentlichen Ratssitzung begrüßt. Es waren anfangs 14 im Verlauf der Beratung 15 Mitglieder des Gemeinderates anwesend, die Beschlussfähigkeit war zu jeden Zeitpunkt gewährleistet. Die Tagesordnung lag den Gemeinderäten vor. Sie wurde durch Aushang an den Informationstafeln entsprechend der Bekanntmachungssatzung den Einwohnern bekannt gegeben.

zu TOP 2) Das öffentliche Protokoll der Beratung vom 20.07.2015 wurde durch den Gemeinderat bestätigt.

zu TOP 3)

Ende der öffentlichen Bekanntmachungen

Beschlüsse der nichtöffentlichen Beratung des Gemeinde­ rates vom 20.07.2015 Beschluss Nr. 128-6/15 Der Gemeinderat Kottmar stimmt dem Verkauf des Grundstücks OT Eibau, Hauptstr. 40, Flurstücks 278/2 der Gemarkung Eibau zum Verkehrswert zu.

01. 10. 2015

Kottmarkurier

zu TOP 4) Beschlüsse des Technischen Ausschusses aus der Beratung vom 24. August 2015 Beschluss Nr. TA 40-8/2015 Der Technische Ausschuss der Gemeinde Kottmar beschließt für den Umbau des ehemaligen Eheschließungsraumes im Gemeindeamt Eibau in einen Beratungsraum überplanmäßige Ausgaben im Haushalt 2015 in Höhe von 24.000,00 €.

zu TOP 5) Das Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (EPLR 2014–2020) setzt für den Zeitraum der europäischen Förderperiode die Rahmenbedingungen für die Förderung der ländlichen Entwicklung im Freistaat Sachsen. Dieses Programm umfasst Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft, den Naturschutz und die ländliche Entwicklung, die aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) unterstützt werden. Die ländliche Entwicklung wird in den bestätigten LEADER-Regionen gefördert. Mit den damit verbundenen Fördermitteln können zielgerichtet Investitionen für öffentliche und private Projekte unterstützt werden. Dazu haben sich die sächsischen Regionen bis zum 16.01.2015 mit einer Ländlichen Entwicklungsstrategie (LES) beworben. Oberstes richtunggebendes Gremium der LEADER-Region ist die Lokale Aktionsgruppe (LAG). Die LAG ist Träger der Entwicklungsstrategie und verantwortlich für die Umsetzung der LES. Die LAG besitzt als Fundament die Kommunale Arbeitsgemeinschaft und handelt auf der Grundlage einer Geschäftsordnung. Der Koordinierungskreis (KK) ist das wichtigste Beratungsund Beschlussorgan der LAG. Er entscheidet in seinen Sitzungen über alle wesentlichen Aufgaben und Fragen der LAG. Die LAG sowie der KK werden aus öffentlichen/kommunalen Vertretern und Vertretern/Akteuren der Wirtschaft, Vereine, Sozialträger und Institutionen sowie der Bürgerschaft bestehen. Die einstige ILE-Region „Kottmar“ beabsichtigt, sich in unveränderter Konstellation für die neue Förderperiode zusammenzuschließen und die LEADER-Region „Kottmar“ zu bilden. Der Region werden vier Kommunen angehören. Dies sind die Städte Ebersbach-Neugersdorf und Herrnhut sowie die Gemeinden Kottmar und Oderwitz. Für den Zeitraum stehen jährlich 1,1 Mio € zur Verfügung, die in den vier Kommunen eingesetzt werden können. Aufgrund dieses Sachverhaltes hat der Gemeinderat der Gemeinde Kottmar bereits am 09.03.2015 die Mitgliedschaft in der LEADER-Region „Kottmar“ beschlossen. Nun gilt es einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit allen Mitgliedern der LEADER-Region Kottmar zu schließen, der die Zusammenarbeit in der kommunalen Arbeitsgemeinschaft zur Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstrategie regelt. Beschluss 129-7/15 Der Gemeinderat Kottmar beschließt den öffentlichen-rechtlichen Vertrag zur Bildung einer kommunalen Arbeitsgemeinschaft zur Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) in der Region „Kottmar“ in der vorliegenden Fassung. Abstimmergebnis Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 22 + 1 davon anwesend und stimmberechtigt: 14 + 1 Ja-Stimmen: 14 + 1, Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltungen: 0

zu TOP 6) Nach dem das ehemalige Wohngebäude im OT Eibau, Hauptstr. 55 abgerissen worden ist, soll das Grundstück als Ordnungsmaßnahme neu gestaltet

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werden. Gefördert wird das Vorhaben über das Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“. Der Großteil der Grundstücksfläche wird gepflastert und soll als Stellflächen genutzt werden. Die Randbereiche werden begrünt, die Zufahrt erfolgt von der B 96 über den Verbindungsweg zur Kirchstraße. Durch das Ingenieur- und Planungsbüro Drosky, OT Eibau wird gegenwärtig die beschränkte Ausschreibung der Maßnahme durchgeführt, die Submission fand am 01.09.2015 statt. Die Bauzeit ist vom 18.09.2015–13.11.2015 geplant. Da nicht zugesichert werden konnte, dass zum heutigen Tag ein geprüftes Submissionsergebnis vorliegt und die vorgesehene Terminkette eingehalten werden kann, soll der Bürgermeister bevollmächtigt werden, nach Vorliegen des Vergabevorschlags vom IB Drosky, dem wirtschaftlichsten Bieter den Zuschlag für die Bauleistungen zur Platzinstandsetzung OT Eibau, Hauptstr. 55 zu erteilen. Beschluss Nr. 130-7/15 Der Gemeinderat Kottmar bevollmächtigt den Bürgermeister zur Vergabe von Bauleistungen zur Platzinstandsetzung OT Eibau, Hauptstr. 55, 02739 Kottmar an den wirtschaftlichsten Bieter. Der Bürgermeister informiert den Gemeinderat, welche Firma den Zuschlag erhalten hat. Abstimmergebnis Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 22 + 1 davon anwesend und stimmberechtigt: 14 + 1 Ja-Stimmen: 14 + 1, Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltungen: 0

zu TOP 7) Für die Hochwassermaßnahme von 2013 „Gewässerinstandsetzung Landwasser, OT Eibau, Hauptstr. 233“ liegt der Gemeinde Kottmar der Zuwendungsbescheid von der Sächsischen Aufbaubank Dresden vor. Durch das Ingenieur- und Planungsbüro Drosky, OT Eibau erfolgt gegenwärtig die beschränkte Ausschreibung der Maßnahme. Die Bauzeit ist vom 22.09.2015–31.10.2015 geplant. Damit die vorgesehene Terminkette eingehalten werden kann, soll der Bürgermeister bevollmächtigt werden, nach durchgeführter Submission und Vorliegen des Vergabevorschlags vom IB Drosky, dem wirtschaftlichsten Bieter den Zuschlag für die Gewässerinstandsetzung des Landwassers, OT Eibau, Hauptstr. 233 zu erteilen. Im Rahmen dieser Maßnahme soll das Gewässer gereinigt und vom Bewuchs befreit werden. Beschluss Nr. 131-7/15 Der Gemeinderat Kottmar bevollmächtigt den Bürgermeister zur Vergabe von Bauleistungen zur Gewässerinstandsetzung Landwasser, OT Eibau, Hauptstr. 233, 02739 Kottmar an den wirtschaftlichsten Bieter. Der Bürgermeister informiert den Gemeinderat, welche Firma den Zuschlag erhalten hat. Abstimmergebnis Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 22 + 1 davon anwesend und stimmberechtigt: 15 + 1 Ja-Stimmen: 15 + 1, Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltungen: 0

zu TOP 8) 8.1 Wie bereits vorberaten, ist es vorgesehen, den Waldweg im Kottmarwald, Flurstück 613/7 der Gemarkung Kottmarsdorf zu widmen. Der Beschluss setzt jedoch voraus, dass die Gemeinde Kottmar von der aus der Widmung resultierenden Haftung befreit wird. Ebenso ist die Kostenübernahme aus der Straßenbaulast in dieser Zweckvereinbarung klar geregelt, sodass der

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Kottmarkurier

Gemeinde Kottmar keine Verpflichtungen daraus erwachsen. Die Zweckvereinbarung wurde im Vorfeld der Rechtsaufsichtsbehörde zur Prüfung vorgelegt. Die Stadt Löbau hat dieser Vereinbarung bereits zugestimmt. Beschluss 132-7/15 Der Gemeinderat der Gemeinde Kottmar beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 03.09.2015 den Abschluss einer Zweckvereinbarung mit der Stadt Löbau, einen Waldweg im Kottmarwald, Flurstück 631/7 der Gemarkung Kottmarsdorf betreffend. Der Bürgermeister wird zur Unterzeichnung bevollmächtigt. Abstimmergebnis Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 22 + 1 davon anwesend und stimmberechtigt: 15 + 1 Ja-Stimmen: 15 + 1, Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltungen: 0 8.2 In seiner gemeinsamen Ausschusssitzung befasste sich der Gemeinderat mit der Widmung eines öffentlichen Waldweges im Kottmarwald von der K 8672 (vom Weinberg) in Richtung Petzberg bis zum km 1,2. Die Widmung liegt im öffentlichen Interesse. Der Abschnitt ist Teil der Gemarkung Kottmarsdorf und gehört damit zur Gemeinde Kottmar. Baulastträger ist die Stadt Löbau entsprechend der eben abgeschlossenen Zweckvereinbarung. Beschluss Nr. 133-7/15 Der Gemeinderat der Gemeinde Kottmar beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 03.09.2015 die Widmung eines Waldweges, Flurstückes 631/7 der Gemarkung Kottmarsdorf, als öffentlichen Waldweg auf der Grundlage von § 6 Sächsisches Straßengesetz entsprechend des Lageplanes. Die Baulast des Waldweges trägt die Stadt Löbau. Abstimmergebnis Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 22 + 1 davon anwesend und stimmberechtigt: 15 + 1 Ja-Stimmen: 15 + 1, Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltungen: 0

zu TOP 9) In der Änderung der Sächsischen Gemeindeordnung § 28 Abs. 2 Nr. 11 i.V.m. § 73 Abs. 5 zur Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen ist geregelt, dass diese nur durch den Bürgermeister entgegengenommen werden dürfen. Über die Annahme hat jedoch der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung zu entscheiden. In der Zeit vom 17.12.2014 bis zum 10.07.2015 sind insgesamt 40 Spenden (Geldspenden und Sachspenden) für die Förderung des Traditionellen Brauchtums (Bierzug), Kindergarten OT Niedercunnersdorf, Kindergarten OT Obercunnersdorf, Jugendfeuerwehr OT Kottmarsdorf, Jugendfeuerwehr OT Obercunnersdorf, Feuerwehr OT Kottmarsdorf sowie für die Förderung der Seniorenbetreuung eingegangen. Beschluss Nr. 134-7/15 Der Gemeinderat Kottmar beschließt die Annahme von 40 Spenden die in der Zeit vom 17.12.2014 bis 10.07.2015 bei der Gemeinde eingegangen sind. Abstimmergebnis Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 22 + 1 davon anwesend und stimmberechtigt: 15 + 1 Ja-Stimmen: 15 + 1, Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltungen: 0

zu TOP 10) Die Entschädigungssatzung der Gemeinde Kottmar wurde mit Beschluss-Nr. 10-1/13 am 07.01.2013 durch den Gemeinderat Kottmar beschlossen und zuletzt durch die 2. Änderungssatzung vom 15.12.2014 geändert. In letzter Zeit haben sich die Gesamtausgaben bei den Aufwandsentschädigungen für die Mitglieder der Freiwilligen

Feuerwehr stark erhöht. Die Kameraden sichern vielmals die Veranstaltungen von den Vereinen und Einrichtungen ab und rechnen diese auch als Aufwandsentschädigung ab. Die Aufwandsentschädigung war aber ursprünglich dazu gedacht, den aktiven Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr unsere Wertschätzung zu zeigen und sie für ihr ehrenamtliches Engagement beim Einsatz nach Auslösen des Alarms mit einer ergänzenden Aufwandsentschädigung zu entschädigen. Dementsprechend soll die Satzung dahingehend geändert werden, dass die Aufwandsentschädigung nur noch bei einem Alarm oder bei angeordneten Bereitschaftsdiensten im Feuerwehrgerätehaus gezahlt wird. Beschluss Nr. 135-7/15 Der Gemeinderat Kottmar beschließt die 3. Änderungssatzung der Entschädigungssatzung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Gemeinde Kottmar in der vorliegenden Fassung. Abstimmergebnis Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 22 + 1 davon anwesend und stimmberechtigt: 15 + 1 Ja-Stimmen: 15 + 1, Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltungen: 0

zu TOP 11) Es gibt keine Anfragen der Gemeinderäte und Bürger. Der Bürgermeister informiert zu der Beratung mit Vertretern des Landratsamtes und Denkmalschutzes zur unter Schutzstellung von Bachmauern, zur Fachwerktriennale und Aufbau einer regionalen Fachwerkstraße in der Region sowie zum Jugendcamp der Feuerwehr in Obercunnersdorf.

Vorankündigung Die nächste öffentliche Ratssitzung findet am Montag, dem 12. Oktober 2015 um 19.30 Uhr voraussichtlich in Obercunnersdorf statt. Der Technische Ausschuss wird seine Beratung am Montag, dem 26.10.2015 durchführen. Die genauen Beratungsorte sowie die Tagesordnungen für die öffentlichen Beratungen entnehmen Sie bitte den Aushängen an den Informationstafeln im OT Eibau am Gemeindeamt; im OT Neueibau, Schulstr. 1; im OT Niedercunnersdorf, WilhelmTempel-Platz 10 und Neucunnersdorfer Str. 13; im OT Ottenhain, Dorfstr. 15; im OT Obercunnersdorf, Hauptstr. 107; im OT Kottmarsdorf, Dorfstr. 32 sowie am Dorfgemeinschaftshaus im OT Walddorf.

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Schiedsstelle Eibau

Die Sprechstunde findet am Montag, dem 19.10.2015 in der Zeit von 18–19 Uhr im Gemeindeamt Kottmar, OT Eibau, Hauptstr. 62, Zimmer 11 statt.

Friedensrichter Ober- und Niedercunnersdorf

Frau Klein erreichen Sie telefonisch unter 01 76-48 35 42 26

Sprechstunde des Bürgerpolizisten

für die Gemeinde Kottmar Unser Bürgerpolizist Herr PHM Fechler bietet jeweils donnerstags von 15.00 bis 16.00 Uhr im Gemeindeamt im OT Eibau, Hauptstr. 62, Zimmer 2 eine Sprechstunde an. Hier können Sie Ihre Anfragen an den Bürgerpolizisten richten.

Einwohnermeldeamt Einwohnerstatistik Stand: 31.08.2015

Stand: 01.08.2015 Einwohner gesamt: 7.648

Sterbefälle

Der Regiebetrieb Abfallwirtschaft erinnert daran, dass die Abfallgebühren für das IV. Quartal bis zum 15.11.2015 zu entrichten sind. Bitte überweisen Sie offene Beträge mit Angabe der Kundennummer an folgende Bankverbindung. – Zahlungsempfänger Landkreis Görlitz – IBAN DE53 8505 0100 3000 0002 15 – BIC WELADED1GRL Bei Zahlungsschwierigkeiten ist die Vereinbarung einer schriftlichen Ratenzahlung oder Stundung mit dem Regiebetrieb Abfallwirtschaft möglich. Sie können den Regiebetrieb Abfallwirtschaft zudem beauftragen, die Abfallgebühren von Ihrem Konto abzubuchen. Das Formular SEPA-Lastschriftmandat steht Ihnen auf der Homepage www.kreis-goerlitz.de oder aw.landkreis.gr unter Landratsamt, Regiebetrieb Abfallwirtschaft, Formulare zur Verfügung. Bitte senden Sie das Formular im Original und mit Unterschrift an: Regiebetrieb Abfallwirtschaft, Muskauer Straße 51, 02906 Niesky

Friedensrichter/Schiedsstelle

Geburten

Zahlungserinnerung für Abfallgebühren

Wegzüge

Informationen des Regiebetriebes Abfallwirtschaft

Mitteilungen der Sachgebiete aus der Gemeindeverwaltung Kottmar

Zuzüge

Nichtamtlicher Teil

2.879

10

18

1

5

2.867

Kottmarsdorf

519

0

1

0

0

518

Neueibau

628

2

4

0

0

626

Niedercunnersdorf

1.054

3

9

0

0

1.048

Obercunnersdorf

1.393

3

5

1

3

1.389

Ottenhain

432

1

1

0

0

432

Walddorf

743

2

10

0

0

735

Abfallbehälter „winterfest“ befüllen In den Wintermonaten können Abfallbehälter teilweise nicht vollständig entleert werden. Damit der Abfall in den Bio- und Restabfallbehältern nicht festfriert, beachten Sie bitte folgende Hinweise: Feuchte Abfälle sollen in Zeitungspapier eingewickelt und Behälterwandungen mit Häckselgut sowie Zeitungspapier ausgelegt werden. Den Abfall nicht im Behälter einstampfen. Abfallbehälter stehen bei besonders eisigen Temperaturen hinter Hauswänden, Mauern oder in Garagen frostsicher. Falls der Abfall doch einmal angefroren ist, sollte er vorsichtig von den Innenseiten gelöst werden zum Beispiel mit einem Besenstiel. Die eingefrorenen Behälter können nicht nachentsorgt werden. Bitte räumen Sie im Winter auch die Zugänge und Zufahrten zu den Behältern frei. Die Fahrzeuge benötigen eine ca. 2,50 Meter breite Straße. Sind Straßenteile aus zwingenden Gründen wie Glätte oder Baumaßnahmen nicht befahrbar, so sind die Behälter zur nächstliegenden und mit dem Abfallsammelfahrzeug befahrbaren Straße oder zu einem Sammelplatz zu bringen. Die Abfallbehälter sind dann ggf. zu kennzeichnen (z.B. Anhänger mit Hausnummer). Danke für Ihre Mithilfe.

Ihr Partner für Kommunal-, Land- und Gartentechnik

Tilo Nocke

OT Obercunnersdorf Hintere Dorfstraße 76 02708 Kottmar Tel. 03 58 75 / 6 04 32 [email protected] www.gartentechnik-nocke.de

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Stand: 1.08.2015

01. 10. 2015

Eibau

Stand: 31.08.2015

Einwohner gesamt: 7.615

Wehrpflichtgesetz (WPflG) § 58 – Erhebung personenbezogener Daten bei den Meldebehörden

(1) Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial nach Absatz 2 Satz 1 übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für Wehrverwaltung jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden: 1. Familienname 2. Vornamen 3. gegenwärtige Anschrift Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen ihr nach § 18 Absatz 7 des Melderechtsrahmengesetzes widersprochen haben. (2) Die erhobenen Daten dürfen nur zur Übersendung von Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften verwendet werden. Sie sind zu löschen, wenn die Betroffenen dies verlangen, spätestens jedoch nach Ablauf eines Jahres nach der erstmaligen Speicherung der Daten beim Bundesamt für Wehrverwaltung. Anträge auf Widerspruch gegen die Datenübermittlung können im Einwohnermeldeamt im OT Eibau und OT Obercunnersdorf der Gemeinde Kottmar gestellt werden.

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Kottmarkurier

Mitteilungen aus den Ortsteilen Eibau, Neueibau, Walddorf

Kurzinformationen Abfallentsorgung

Eibau

Restmüll Biotonne Gelbe Tonne Blaue Tonne

Neueibau Walddorf

05.10. 05.10. 05.10. 19.10. 19.10. 19.10. 12.10. 12.10. 12.10. 26.10. 26.10. 26.10. 16.10. 20.10. 16.10. 08.10. 08.10. 07.10.

Markt Jeden Mittwochvormittag erwarten Sie die Händler und Gewerbetreibenden zum Wochenmarkt wieder am Volkshaus Eibau und freuen sich über ihre Einkäufe.

Veranstaltungen im Monat Oktober – Kurzüberblick – Ortsteil Eibau 02.10.– „Südlausitzer Motive“, 22.11.2015 Malerei von Karl Wolfgang Weber im Faktorenhof 10.10.2015 Kabarett „Die Kaktusblüte“ im Faktorenhof 22.10.2015 Diavortrag „Kilimanjaro“ im Faktorenhof 29.10.2015 „Maikäfer, Igel Co.“ Buchlesung im Faktorenhof Ortsteil Neueibau 25.10.2015 Oktoberfest im Dorfgemeinschaftshaus Ortsteil Walddorf 04.10.2015 Kirchweihfest mit Gemeindenachmittag u. Orgelkonzert

Informationen aus den Einrichtungen der Ortsteile Touristinformation/ Faktorenhof Kabarett Kaktusblüte Wir freuen uns, Ihnen wieder einen unterhaltsamen Kabarettabend mit der „Kaktusblüte“ anbieten zu können. Am 10. Oktober 2015, um 19 Uhr können Sie im Festsaal des Faktorenhofes Eibau die Aufführung von „Doof sein ist schön“ erleben und Ihre Lachmuskeln strapazieren.

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Diesmal haben sich die vier vom Kabarett die deutsche Bildungsmisere vorgenommen und so dreht sich ein großer Teil des Programms um die Schule und den damit verbundenen Auswüchsen in unserer Gesellschaft. Im buntgefächerten Spektrum erwarten den Besucher neben den psychologischen Auswirkungen des Fernsehprogramms sowie des Schönheitswahns auch zwei Bodyguards, die sich nicht entscheiden können ob sie das Volk vor den Politikern oder die Politiker vor dem Volk beschützen sollen. Nicht zuletzt wird Neues aus der Computerwelt für eine Überraschung sorgen. Der Kartenpreis beträgt 12,50 Euro. Sie können gerne unter der Tel.-Nr. 0 35 86/70 20 51 Karten vorbestellen.

Südlausitzer Motive im Faktorenhof Eibau Vom 2. Oktober bis 22. November 2015 zeigt das Heimatund Humboldtmuseum im Faktorenhof Eibau unter der Überschrift „Südlausitzer Motive“ eine Ausstellung mit Malerei von Karl-Wolfgang Weber aus Zittau. Der Künstler bezeichnet sich selbst als Maler der südlichen Oberlausitz und setzt die Traditionen realistischer Malerei in diesem Landstrich fort. „Das Schöne ist in der Natur und man begegnet ihm in der Wirklichkeit in den unterschiedlichsten Formen. Sobald man seiner gewahr wird, gehört es zu Kunst, oder vielmehr dem Künstler, der es zu erkennen vermag.“ Dieser Ausspruch des französischen Malers Gustave Courbet (1819 bis 1877) sei für ihn im Laufe seines künstlerischen Schaffens so etwas wie ein Credo geworden, bekennt Karl Wolfgang Weber. (Zitat: Vorwort zu „K. W. Weber-Maler der südlichen Oberlausitz“ im Selbstverlag des Verfassers) Der künstlerische Werdegang begann in den Jahren 1964 bis 1969 durch die Teilnahme an Zirkeln unter Leitung von K. W. Schmidt und H. Lillig. Seit Abschluss seines Studiums an der Hochschule für Grafik und Buchkunst in Leipzig (1971 bis 1976) ist er freischaffend als Grafiker und Maler in Zittau tätig. 1991 wurde er Mitglied im Oberlausitzer Kunstverein e. V.

Die Eibauer Ausstellung „Südlausitzer Motive“ wird am 2. Oktober um 18 Uhr eröffnet und kann zu folgenden Zeiten besichtigt werden: Dienstag bis Freitag 10–12 Uhr / 13–16.30 Uhr sowie an den Wochenenden und feiertags von 13 bis 17 Uhr.

Andreas Neugebauer hatte einen Traum … Durch einen Fernsehbericht über den Kilimanjaro geisterte der Wunsch, ihn zu besteigen, jahrelang in seinem Kopf herum. Aber mit wem sollte er fahren? Seine Frau, mit der er immer wieder wandern war in den unterschiedlichsten Gebirgen, von der Sächsischen Schweiz, über die Dolomiten bis nach Sizilien, wollte ihn nicht begleiten. Da begann er seinen Bruder zu begeistern.

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Im Januar 2013, im großen Schneechaos am Frankfurter Flughafen, packten er und sein Bruder die Taschen und begaben sich nach Tansania. Einmalige Eindrücke, phantastische Flora und Fauna bei einer kurzen Safari und anstrengende Tage … dies alles erwartete sie… und jetzt auch seine Vortragsgäste. Andreas Neugebauer möchte Sie mit einbeziehen in ein spannendes Unterfangen auf dem Weg zum höchsten Berg des schwarzen Kontinentes.

– Herrn Zöller – für die Führung – Herrn Richter und Familie – für den Angelvormittag – Frau Stachowski – Frau Reimann – Herrn Taschowski Mit dem neuen Schuljahr begrüßen wir alle neuen Hortkinder der Klasse 1. Wir hoffen alle fühlen sich bereits wohl und kommen gern in unsere Einrichtung.

Eine interessante Diashow über seine Reise zum Mt. Meru und Mt. Kilimanjaro erwartet Sie im Faktorenhof Eibau am 22. Oktober 2015, um 19 Uhr. Der Kartenpreis beträgt 3 Euro. Kartenvorbestellungen bitte unter 0 35 86/70 20 51.

Nun stehen schon die Herbstferien vor der Tür. Unseren Herbstferienplan sowie den Sommerferienrückblick finden Sie auf unserer Internetseite unter: www.kinderland-sachsen.de

Ein Kommissar im Faktorenhof Eibau Am Donnerstag, dem 29. Oktober um 19.00 Uhr, gastiert im Festsaal des Faktorenhofes Eibau Dietmar Seitz, seines Zeichens Erster Kriminalhauptkommissar. Er liest aus seinem Buch „Maikäfer, Igel und Co“. Erleben Sie in den Geschichten die kleinen wahren Abenteuer eines Jungen, der unbedingt ein Tier haben wollte. Genießen Sie feinsinnigen Humor. Lachen ist vorprogrammiert. Dietmar Seitz und das Team vom Faktorenhof freuen sich auf Sie. (Eintritt: 3 Euro)

Kindereinrichtungen Freizeithort Sonnenschein Die schönen Sommerferien sind für alle viel zu schnell vergangen. Es war eine erlebnisreiche Zeit. Wir Hortkinder waren unterwegs um Interessantes kennenzulernen. Dabei erhielten wir Unterstützung von netten Leuten, welche sich nur für uns die Zeit nahmen zu erklären, zu basteln, zu kochen, sich mit uns zu bewegen oder ausprobieren zu lassen. Dafür ein großes Dankeschön an: – Frau Diesner und ihrem Team vom KJFZ Oberland – Frau Birkner – Kita „Spatzennest“ – Frau Weigelt von der Bibliothek – Herrn Heinrich vom Faktorenhof

Am 9.10.2015 um 17.30 Uhr laden wir recht herzlich zu unserem Herbstfest mit Lampion­ umzug, welcher gegen 19.30  Uhr stattfindet, ein. Wir wünschen allen Kindern schöne Herbstferien.

Geburtstage Wir gratulieren allen Jubilaren recht herzlich zum Geburtstag und wünschen Ihnen alles Gute, Gesundheit, Freude und einen schönen Lebensabend. Unsere besonderen Wünsche überbringen wir in diesem Monat im Ortsteil Eibau am: 05.10. Herrn Karl-Heinz Gretschel zum 80. 05.10. Frau Erna Lange zum 94. 09.10. Frau Liselotte Hoferichter zum 91. 15.10. Herrn Horst Puder zum 75. 21.10. Herrn Herbert Rumpel zum 90. 22.10. Frau Helene Wagner zum 95. 26.10. Frau Anneliese Klippel zum 90. 27.10. Frau Brigitte Röthig zum 80. 28.10. Herrn Werner Dehnert zum 92. 28.10. Herrn Helfried Neumann zum 80. 31.10. Herrn Dr. Friedrich Basche zum 80. im Ortsteil Neueibau 25.10. Frau Hannelore Salomo zum 85. 30.10. Herrn Günter Henke zum 85. im Ortsteil Walddorf gratulieren wir am: 08.10. Herrn Heinz Wandelt zum 80.

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Seniorenveranstaltungen OT Eibau Liebe Seniorinnen, liebe Senioren! Die Gemeindeverwaltung, das DRK und Ihre Betreuerin laden Sie im Monat Oktober 2015 zu folgenden Veranstaltungen wieder herzlich ein Dienstag, den 13.10. 09.45 Uhr Seniorenpflegezentrum Eibau: Bewegungstraining Mittwoch, den 21.10. 09.30 Uhr Gasthof „Hirsch“ Eibau: Bowling Donnerstag, den 22.10. 14.00 Uhr  Kretscham Eibau: Gemütliches Kaffeetrinken – Anschließend wird uns Herr Haase aus Görlitz einen Reisebericht über seine Reise durch Schweden präsentieren Dienstag, den 27.10. 09.45 Uhr Seniorenpflegezentrum Eibau: Bewegungstraining Ihre Seniorenbetreuerin

Vereinsmitteilungen

01. 10. 2015

in der Grundschule und im Schulhort statt. Mit den Hortkindern der 2. Klasse wurde im Gruppennachmittag das Thema Toleranz und gegenseitige Achtung besprochen. Eine kleine Geschichte dazu gab viel Diskussionsstoff unter den Kindern. Wie nehme ich den Anderen in seinem Verhalten wahr, wie erkenne ich wenn er mal traurig ist oder was macht ihn plötzlich so wütend und was bewirken die kleinen Wörtchen Bitte und Danke. Mit Hilfe von Beispielkarten stellten die Kinder pantomimisch die Gefühle Freude, Trauer, Wut und Angst nach. Das war sehr gut gelungen. Beim nächsten Gruppennachmittag gestalteten wir gemeinsam ein großes Bild mit Inchis. Auf Vorlagen von 8 × 8 cm konnte jedes Kind sein eigenes kleines Bildchen mit verschiedenen Materialien anfertigen. Alle Bildchen dann zusammen gefügt ergab ein ganz kreatives Wandbild für das Hortzimmer. Unsere AGs beginnen wieder. Die Töpferwerkstatt findet jetzt am Dienstag zwischen 11:30–14:30 statt. Kinder, die Lust haben mit Ton zu arbeiten sind dazu herzlich eingeladen und können sich vor Ort informieren. Für das Herbstfest im Schulhort haben wir schon kreativen Dinge vorbereitet. In den Herbstferien gibt es wieder einen Ferienplan. Die Mitarbeiterinnen des KJFZ freuen uns schon auf die verschiedenen Aktivitäten mit den Kindern. Wir wünschen allen Kindern schöne Herbstferien. Annelie Diesner, Leiterin des KJFZ

Verein zur Erhaltung der Ev.-Luth. Kirche zu Walddorf e.V. BJÖRN CASAPIETRA „Christmas Love Songs“

Neues vom Verein KINDERLAND-Sachsen e.V. aus dem „Kinder-, Jugend- und Familienzentrum“ (KJFZ) Der Speiseraum in der Grundschule Eibau hat während der Schulferien eine lustige bunt gestaltete Wand bekommen, wo sich Schmetterlinge, kleine Vögel und eine Riesenschnecke tummeln. Unsere Idee war es, aus bunten Säckchen, die Obst, Gemüse, Kartoffeln u. v. a. beinhalten, lustige Wandbilder mit Drahtgeflecht zu gestalten. Das Sammelfieber erfasste seit Mai nicht nur alle Kinder und Eltern der Schule sondern auch alle Lehrerinnen, Hortnerinnen und die Vereinsmitarbeiterinnen. Dafür möchte ich allen ein ganz großes Dankeschön sagen. Wir hatten nun eine Riesenauswahl an bunten Säckchen zur Verfügung und den Phantasien der Kinder waren keine Grenzen gesetzt. Die vorbereiteten Drahtgeflechte gestalteten wir mit der jetzigen 4. Klasse und Frau Büttner sowie mit den Ferienkindern im Hort. Die Kinder waren mit ganz viel Eifer, Fleiß und Ausdauer dabei und jeder erkannte sein eigenes geschaffenes Werk gleich wieder und vor allem seine gesammelten Säckchen. Stolz und Freude waren beim Anblick der bunten Wand allen ins Gesicht geschrieben. Unser Hausmeister Herr Winkler hat geduldig alle Gegenstände an die Wand geschraubt. Ihm gebührt ein ganz großes Lob. So haben wir in unserer Ideenwerkstatt wieder mit ganz ungewöhnlichen Materialien gearbeitet und aus Abfallmaterial große bunte Schmetterlinge hergestellt. Aber wir haben schon wieder eine tolle neue Idee für den Speiseraum. Auch wir hatten viel Spaß mit den Kindern, den riesigen Berg von bunten Säckchen und bei der Verschönerung der Wandbilder. Im neuen Schuljahr findet wieder das Projekt „Respekt – Wir sitzen alle im einem Boot“ mit verschiedenen Themenreihen

Ein romantisches Weihnachtskonzert – Die Weihnachtstournee 2015 Weihnachten, das Fest der Liebe, ist undenkbar ohne die schönsten und bekanntesten deutschen und internationalen Weihnachtslieder. Der Tenor Björn Casapietra lädt nach den so beliebten und erfolgreichen Weihnachtstourneen der letzten 5 Jahre erneut ein zu „Christmas Love Songs“! Mit Besinnlichkeit, aber auch leidenschaftlich und temperamentvoll möchte Björn ­Casapietra in seinen Weihnachtskonzerten die freudvollste Zeit des Jahres gemeinsam mit seinem Publikum erleben. „Ich liebe die wundervollen alten deutschen Weihnachts­ lieder ebenso wie modernere internationale Lieder, die niemand mehr im Weihnachtsliederschatz vermissen möchte.“

Und so zeigt sich das Repertoire des gefeierten Tenors, dessen letztes Weihnachtskonzert sein Publikum in ausverkauften Häusern begeisterte, außerordentlich breit gefächert und anspruchsvoll: Feierlich Schuberts „Ave Maria“, jubilierend

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„Adeste Fideles“, andächtig „Es ist ein Ros’ entsprungen“ und leidenschaftlich das berühmte französische „Cantique de Noel“. Die alte berührende Volksweise „Still still still, weil’s Kindlein schlafen will“ oder eines der beliebtesten Schlaflieder, „Guten Abend, gut Nacht“, wecken Erinnerungen an Weihnachten in der Kindheit … Björn Casapietra stellt auch die Ohrwürmer seines erfolgreichen Albums „Celtic Prayer“ vor – alte schottische und irische Volkslieder oder melodiöse moderne Songs von leiser Melancholie, die es dem Tenor besonders angetan haben. Im Programm sind solche internationalen Glanzlichter wie Leonard Cohens „Hallelujah“ oder das weltweit bekannte Winterlied „You Raise Me Up“. Als Bonus gibt es erstmals Lieder vom neuen Album „Un Amore Italiano“. In weihnachtlicher Stimmung laden diese Melodien ganz besonders zum Innehalten und Entspannen ein. Klassische Melodien, die schönsten italienischen, deutschen, französischen und keltischen Weihnachtslieder und Björn Casapietras ganz eigene berührende Interpretationskunst werden zu einem unvergesslichen Erlebnis in der Weihnachtszeit. Björn Casapietra wird bei dieser Konzerttournee von einem neuen Pianisten begleitet. Der in Budapest geborene und in Berlin aufgewachsene junge Pianist Peter Forster studierte auf Lehramt an der Universität der Künste in Berlin Hauptfach Musik. Nachdem er erfolgreiche Konzerte z. B. im Französischen Dom und im Konzerthaus am Gendarmenmarkt in Berlin gab, nahm er an Konzertreisen nach China, Irland, Schweden und Russland teil. Wir freuen uns, dass dieser international berühmte Künstler am 29. November 2015 auch in unserer Walddorfer Kirche auftreten wird und uns damit festlich auf die Advents- und Weihnachtszeit einstimmen wird. Karten dafür sind im Vorverkauf im Pfarramt Walddorf, in Sachses Blumenhäus’l und in der Buchhandlung Fiedler Neugersdorf erhältlich.

Der Verein „Neueibsche Turnhalle e.V.“ Am 29. August fand das erste Lichterfest unseres Vereins auf dem Platz zwischen dem Dorfgemeinschaftshaus „Turnhalle“ und Schule statt. Der Verein wollte mit dem Fest dem Wunsch vieler Gäste nach einem kleinen, gemütlichen und nicht so lauten Fest entsprechen. Der warme Sommerabend, der Vollmond und das Licht der vielen Kerzen und Feuer zauberten eine sehr anheimelnde Atmosphäre in den ehemaligen Schulhof. Wir möchten uns bei allen Gästen herzlich für ihr Kommen bedanken. Wenn es Ihnen gefallen hat, dann kommen Sie doch bei einer unserer nächsten Veranstaltungen wieder nach Neueibau. Wir freuen uns über Ihren Besuch. Am Sonntag, dem 25. Oktober 2015 veranstaltet der Verein von 10.00 bis 15.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus „Turnhalle“ Neueibau ein Schlachtfest mit Blasmusik Eintrittspreis: 3,00 €, Kinder frei Für diese Veranstaltung bitten wir um eine vorherige Tischbestellung in der Gaststätte „Turnhalle“. Gern auch telefonisch unter: 38 68 63 Ebenfalls am Sonntag, dem 25. Oktober 2015 gastiert um 15.00 Uhr im Versammlungsraum der ehemaligen Schule das Puppentheater „Männels Lutzickes Puppentheater Gespielt wird das Stück: „Bremer Stadtmusikanten“ Eintrittspreis: Kinder: 3,00 €, Erwachsene: 5,00 € Zu beiden Veranstaltungen laden wir Sie herzlich ein und freuen uns auf Ihren Besuch Ihr Verein „Neueibsche Turnhalle“ e.V.

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SV Neueibau „Lasst uns mit dem Drachen spielen, weit in die Höhe soll er fliegen, mit dem Windstoß farbig zischen, in der Natur wollen wir uns erfrischen.“ 

(Monika Minder)

beim „DRACHEN- und FLENNTIPPLFEST“ am Samstag, dem 17.10.15, 15.00 Uhr in der „Bergland-Arena“ beim SV Neueibau e.V. Ein bunter Familienspaß für Groß und Klein, Kinder, Eltern, Großeltern und all die, die sich an ihre Kindheit erinnert fühlen! Wir prämieren den größten fliegenden Drachen und das am kreativsten geschnitzte Flenntippl! => Dafür halten wir rote Rüben bereit!
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