Amtsblatt KW 13

March 27, 2018 | Author: Anonymous | Category: N/A
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53. Jahrgang/Nummer 13

Samstag, den 28. März 2015

Meisterehrung

„Ich darf heute 251 engagierte, motivierte und erfolgreiche Menschen aus unserer Gemeinde ehren, davon 11 Kleintierzüchter, 3 Hüttlinger, welche für auswärtige Vereine starten und 237 Mitglieder des TSV Hüttlingen“, sagte Bürgermeister Günter Ensle anlässlich der Meisterehrung am 17.3.2015. „Ihr alle seid Vorbilder für andere, Botschafter für die Gemeinde und für den Sport. Es ist eine Freude zu sehen, welches Potential es in unserer Gemeinde gibt“, betonte Ensle und gratulierte allen Meisterinnen und Meistern namens des Gemeinderats und der gesamten Bevölke-

für 251 erfolgreiche

rung. Erfolg im Sport habe wie jeder Erfolg, viele Väter und Mütter. Neben denjenigen, die im Rampenlicht stehen, tragen auch diejenigen, die im Hintergrund wirken bei. Dank gebühre allen Trainern und Betreuern sowie auch den Angehörigen der Sportlerinnen und Sportler, die sie auf ihren sportlichen Weg begleiten und mental unterstützen. „Die Gemeinde und ihre Bürger sind stolz auf ihre Meister, die durch ihre ausgezeichneten Leistungen wesentlich dazu beigetragen haben, dass Hüttlingen als

Sportler Sportgemeinde einen sehr guten Ruf besitzt. Auch der Kleintierzuchtverein ist in ganz Württemberg bekannt, nicht nur durch seine erfolgreichen Züchter, sondern auch durch seinen Kleintiermarkt“, freute sich Ensle. Im Namen der Bürgerschaft und des gesamten Gemeinderats beglückwünschte der Bürgermeister alle Sportlerinnen und Sportler sowie Kleintierzüchter zu den erzielen Spitzenleistungen und überreichte ihnen und ihren Betreuerinnen und Betreuern Präsente. Fortsetzung auf der nächsten Seite.

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Amtsblatt Hüttlingen

Samstag, den 28. März 2015

Meisterehrung am 17. März 2015 – EHRUNGSLISTE KLEINTIERZUCHTVEREIN Marc Mayer Deutscher Jugendmeister der Rassegeflügelzucht bei der Bundesjugendschau des BDRG in Leipzig Jugend Kreismeister der Rassegeflügelzucht bei der Kreis-Rassegeflügelschau Ostalb in Westhausen Jonas Mayer Deutscher Jugendmeister der Rassegeflügelzucht bei der Bundesjugendschau des BDRG in Leipzig Jonas Mayer, Marc Mayer, Elisa Mayer, Anna Mayer Deutscher Jugendmannschaftsmeister der Rassegeflügelzucht (DEUKA-Cup) bei der Bundesjugendschau des BDRG in Leipzig Carolin Kuhn Württembergischer Jugend-Landesmeister der Rassekaninchenzucht bei der Landeskaninchenschau Württemberg in Ulm Theresa Kuhn Württembergischer Jugend-Landesmeister der Rassekaninchenzucht bei der Landeskaninchenschau Württemberg in Ulm Lina Mayer Jugend Kreismeister der Rassekaninchenzucht bei der Kreis-Rassekaninchenschau in Aalen Eugen Mayer Deutscher Meister der Rassegeflügelzucht bei der VHGW Bundesschau in Hannover Deutscher Bundessieger der Rassegeflügelzucht bei der 96. Nationalen Bundessiegerschau in Leipzig Robert Rettenmaier Württembergischer Landesmeister der Rassekaninchenzuchtbei der Landeskaninchenschau Württemberg in Ulm Dieter Schmeiss Kreismeister der Rassekaninchenzucht bei der KreisRassekaninchenschau in Aalen Stefan Schlipf Kreismeister der Rassekaninchenzucht bei der KreisRassekaninchenschau in Aalen Betreuer: Thomas Mayer, Hubert Mayer Jugendleiter: Joachim Hader, Ulrike Kieninger Vorsitzender: Eugen Mayer

SCHÜTZEN Louis Fürst Weltmeisterschaft Frankfurt Armbrust 10 m 1. Platz Armbrust 30 m Mannschaft 2. Platz Einzel 30 m Kombination 3. Platz Kniend Einzel 2. Platz Internationaler Vereinscup Innsbruck Armbrust 10 m 4. Platz 1. Platz Armbrust Kombination Mannschaft Armbrust 30 m Einzel 4. Platz 2. Platz kniend Deutsche Meisterschaft München 2. Armbrust 10 Meter 1. Armbrust 30 Meter Nationale Disziplin 20 Schuss stehend 4. Armbrust 30 Meter Internationale Disziplin 30 Schuss stehend, 30 Schuss kniend 2. Mannschaft 30 m Württembergischer Meister Stuttgart Armbrust 10 Meter Armbrust 30 Meter Nationale Disziplin 20 Schuss stehend Armbrust 30Meter Internationale Disziplin 30 Schuss Stehend, 30 Schuss kniend

Gebhard Fürst Württembergischer Meister Stuttgart Mannschaft 2.Platz Armbrust 10Meter 1. Armbrust 30 Meter Nationale Disziplin 20 Schuss stehend 1. Mannschaft und Einzel Armbrust 30Meter Internationale Disziplin 30 Schuss Stehend, 30 Schuss kniend Deutsche Meisterschaft München Mannschaft 5. Platz Armbrust 30 Meter 2. Platz Armbrust 30 Meter International Mannschaft Internationaler Vereinscup Innsbruck Armbrust 30m Mannschaft 1. Platz Armbrust Mannschaft Armbrust 30 m Einzel 1 .Platz 1. Platz kniend Weltmeisterschaft Frankfurt 5.Platz Armbrust 30m Mannschaft 7. Platz Kniend Einzel 30m 10. Platz Armbrust 10m Abteilungsleiter: Wolfgang Brenner

MOTORSPORT Kevin Abele 1. Platz Deutscher Meister ADAC Pirelli Cup 3. Platz Deutscher Enduro Pokal, Meisterschaft Klasse E2B 2. Platz Baden-Württembergische ADAC Meisterschaft Endurosport

JUGENDFUSSBALL D-Jugend 1 - Meisterschaft in der Kreisstaffel 5 Enis Sinanoglu, Alper Kayabasi, Nico Barth, Marius Böhm, Jan Watzl Leon Bork, Moritz Knaus, Abishek Rupaharan, Maurice Cadau, Raphael Raab Lars Kormos, Silas Mezger, Simon Schwarzer, Erik Rohmund, Adrian Kuptz Justin Koprowskyi Trainer: Rolf Böhm, Steffen Watzl Jugendleiter: Armin Schwarzer Abteilungsleiter: Helmut Winter D 1 Junioren Jg. 2002 – Aufstieg in die Leistungsstaffel Jonas Graule, Michael Grimm, Justin Koprowskyj, Adrian Kuptz, Luca Maile, Samuel Mayer, Marcel Metzger, Silas Mezger, Francesco Merluzzo, Tim Münster, Louis Pydde, David Rettenmeier, Erik Rohmund, Jannik Schittenhelm, Engin Schmuck, Simon Schwarzer, Simon Steidle, Felix Wiedmann Trainer: Corinna Schwarzer, Armin Schwarzer Jugendleiter: Armin Schwarzer Abteilungsleiter: Helmut Winter A-Jugend SGM Hüttlingen / Neuler Meister in der Leistungsstaffel 2 2013/2014 Patrick Birkle, Matthias Buck, Michael Dürr, Max Feinauer, Markus Fürst, Philipp Gruel, Jannik Rup, Christian Schneider, Stefan Schneider, Manuel Stegmeier, Felix Wiedmann, Jonas Baumgärtner, Fabian Graule, Manuel Neufeld, Nico Winkler, Nico Koller, Niklas Franz TV Neuler: Aaron Haselbauer, Tobias Henle,Felix Schüll, Tobias Abele, Christian Maier, Michel Karasch Trainer: Norbert Schneider Jugendleiter: Martin Schneider Abteilungsleiter: Steffen Feichtenbeiner

A-Jugend Meister in der Qualistaffel 3 2014/2015 - Aufstieg in die Leistungsstaffel Patrick Birkle, Matthias Buck, Michael Dürr, Max Feinauer, Christian Schneider, Stefan Schneider, Jonas Baumgärtner, Fabian Graule, Manuel Neufeld, Nico Winkler, Nico Koller, Niklas Franz, Simon Stollenmeier, Manuel Buck, Darius Ruf, Michael Fürst Trainer: Norbert Schneider Jugendleiter: Martin Schneider Abteilungsleiter: Helmut Winter

FUSSBALL Senioren Ü 32 – Meister Kreisliga 2014 Ü 32 / Bezirk Kocher-Rems Fabian Angstenberger, Jens Brater, Thomas Burkhardt, Oliver Christ, Steffen Feichtenbeiner, Andreas Funk, Bernd Gehrke, Bernd Hailer, Florian Hailer, Sven Herrmann, Markus Kinzler, Peter Ladenburger Steffen Mezger, Ralf Miller, Michael Munz, Mark Munz, Oliver Munz, Christian Pfisterer, Thorsten Rassel, Bernd Rettenmaier, Thomas Roder, Eduard Rup, Jürgen Schabert, Richard Scheiner, Manuel Steidle Michael Vaas, Achim Zehender Trainer: Fabian Angstenberger, Bernd Gehrke Abteilungsleiter: Helmut Winter

HANDBALL Weibliche E-Jugend – Meister E-Jugend Handball Stauferland im 4 + 1 Wettbewerb Elisa Kaiser, Linda Oßwald, Barbara Fürst, Karin Burkhardt, Maxima Haas, Nele Balle, Chiara Farinelli, Carla Törner, Jule Schuppich, Clara Jörg, Lara Kurz, Elisa Weiß, Stefanie Dao, Lena Gschwind, Flora Hammerl, Salome Streicher Trainer: Alexander Jörg, Nadja May Jugendleiter: Manuel Linsenmaier Abteilungsleiter: Carolin Häußler, Lothar Schinko Weibliche E-Jugend – Meister E-Jugend Handball, Stauferland Staffel 2 im 4 + 1 Wettbewerb (2014/2015) Lea Schuppich, Flora Hammerl, Tessa Müller, Lena Gschwind, Sophia Abele, Paula Törner, Nele Balle, Elisa Weiß, Katharina Weiss, Stefanie Dao, Paulina Harsch, Ellen Gergolla, Chiara Farinelli Trainer: Martin Harsch, Franziska Rieger Jugendleiter: Manuel Linsenmaier Abteilungsleiter: Carolin Häußler, Lothar Schinko

JUDO Jakob Ladenburger 2. Platz - Nordwürttembergische Einzelmeisterschaft (m 40 kg) in Heubach Trainer: Thomas Meyer Abteilungsleiter:

TENNIS Damen 50 – Meister in der Verbandsstaffel Theresia Rathgeb, Susanne Abele, Maria Meiß, Traudl Stark, Hannelore Wessel Trainer: Dieter Abele Abteilungsleiter: Georg Deibert Herren 60 – Meister Staffelliga, Aufstieg Verbandsstaffel Rudolf Bux, Norbert Ratay, Michael Kohn, Arnulf Kohn, Lothar Hofmann, Georg Deibert Trainer: Dieter Abele Abteilungsleiter: Georg Deibert

Samstag, den 28. März 2015

Amtsblatt Hüttlingen

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Meisterehrung am 17. März 2015 – EHRUNGSLISTE

Aufstieg der Herren V und Kreismeisterschaft 2014 Andreas Steidle, Jan Klumpp, Patrick Schmidt, Patrick Stürmer, Michael Kurz, Günther Schanda, Dieter Haas, Florian Grandy, Walter Schiewe, Martin Stuck Trainer: Jürgen Haas, Christine Mann Jugendleitung: Timo Starz Abteilungsleiter: Michael Schmidt

GERÄTETURNEN Paulina Harsch 1. Platz – Gaukinderturnfest Bettringen 1. Platz – ostwürttemb. Meisterschaften Mehrkampf Böbingen – Qualifikation ins Landesfinale Albstadt Ebingen und den 1. Platz mit ihrer Mannschaft Mannschaft E-Jugend 1. Platz beim Bereichsvergleichskampf in Wasseralfingen Qualifikation zum ostwürtt. Bereichsvergleichswettkampf und belegt dort 4. Platz Noemi Wörner, Elisa Krieger, Annika Haubner, Lisa Bieg, Marie Busse, Pia Volk Trainer: Gabi Seibold, Anita Weiß, Petra Abele, Michaela Schips Abteilungsleiter: Kerstin Bickel Mannschaft C – Jugend 1. Platz beim Bereichsvergleichskampf Qualifikation zum Ostwürttemberg. Endkampf Maya Wirth, Adriana Schips, Pauline Riethe, Judith Mitterbauer Trainer: Gabi Seibold, Anita Weiß, Michaela Schips Abteilungsleiter: Kerstin Bickel Moritz Harsch 1. Platz – STB Kinderturncup Sieger in Böbingen im Bereich Mehrkampf Johanna Fischer 1. Platz – STB Kinderturncup Sieger in Böbingen im Bereich Mehrkampf STB – Kinderturncup Sieger Gold beim Gaukinderturnfest in Bettringen Tony Abele, Antonia Weiß, Luisa Schulz, Tessa Schlenkermann, Isabel Haubner, Paulina Schulz Trainer: Melanie Schulz, Monika Raab, Petra Abele Abteilungsleiterin: Kerstin Bickel

SPORTAKROBATIK Rikke Hansen, Lisa Rupp 1. Platz Nachwuchsbereich Aufbaustufe A 3, Römercup Weißenburg 2. Platz Nachwuchsbereich Aufbaustufe A 3, TV Uhingen

Luisa Maier, Lisa Fuchs 1. Platz Nachwuchsbereich Grundstufe B beim Römercup in Weißenburg Melissa Maier, Alena Schwarz 2. Platz Junioren-Klasse beim Römercup in Weißenburg 7 Länderpokal Deutschland (Schweiz, Irland, England, Schottland, Russland, Italien) 2. Platz Silbermedaille-Dynamikübung 3. Platz Bronzemedaille-Balanceübung Finale 2. Platz Silbermedaille Kombiübung Trainer: Ilse Urschel, Heidi Naumann Abteilungsleiter: Kerstin Bickel

AVANTI AVANTI Landesquali Rendezvous der Besten mit hervorragend bewertet – Qualifikation fürs Bundesfinale Lena Maier, Diana Diem, Amelie Pydde, Sophia Schanda, Laura Hagen, Angela Di Liberto, Leonie Beuther, Bettina Maier, Silvi Wirth, Patricia Bux, Gregor Binder, Sven Naujoks, Holger Fichtner, Isabelle Weidmann, Silvia Gnida, Jule Lorch Showgruppe des Jahres DTB in Berlin Lena Maier, Amelie Pydde, Sophia Schanda, Laura Hagen, Angela Di Liberto, Leonie Beuther, Bettina Maier, Silvi Wirth, Patricia Bux, Gregor Binder, Sven Naujoks, Holger Fichtner, Isabelle Weidmann, Silvia Gnida, Jule Lorch, Alf Braun

LEICHTATHLETIK Martin Erhardt 2. Deutscher Meister, Biathle, Männer, Erding 1. Süddeutscher Meister, Biathle, Männer, Wasseralfingen Alexander Hegele 1. Kreismeister, Hochsprung Jgd. B, Hüttlingen Lukas Fetzer 1. Regionalmeister, Waldlauf, Sch. C, Iggingen 1. Regionalmeister, Waldlauf Mannschaft, Iggingen 1. Kreismeister, 3 x 800 m, Sch. C, Bargau 1. Kreismeister, 800 m, Sch. C, Hüttlingen Linus Schlenkermann 1. Regionalmeister, Waldlauf Mannschaft, Sch. C, Iggingen Hannes Abele 1. Regionalmeister, Waldlauf Mannsch. Sch. C, Iggingen 1. Kreismeister, 3 x 800 m Sch. C, Bargau 1. Kreismeister, 800 m, Sch. C, Hüttlingen 1. Kreismeister, Weitsprung, Sch. C, Hüttlingen Luca Barth 1. Regionalmeister, Waldlauf Mannsch. Sch. C, Iggingen 1. Kreismeister, 3 x 800 m, Sch. C, Bargau Alexis Neher 1. Regionalmeister, Waldlauf Mannsch. Sch. C, Iggingen Johannes Deeg 1. Kreismeister, 3 x 800 m, Sch. B, Bargau Raphael Raab 1. Kreismeister, 3 x 800 m, Sch.B, Bargau Noah Sauter 1. Kreismeister, 3 x 800 m, Sch. B, Bargau 1. Kreismeister, Ballwurf, Sch. B, Hüttlingen

Jule Abele 1. Kreismeister, Weitsprung, Schi. A, Hüttlingen Hanna Schwenk 1. Regionalmeister, 200 m, Jgd. A, Uhingen 1. Kreismeister, 100 m, Jgd. A, Hüttlingen Eva Gold 1. Kreismeister, Kugelstoßen, Frauen, Hüttlingen Verena Brune 1. Kreismeister, 100 m, Jgd. A, Hüttlingen Mathilda Hafner 1. Kreismeister, 800 m, Schi. A, Hüttlingen Laurin Raab 1. Kreismeister, Waldlauf, Mannschaft Sch. D, Iggingen Alexander Fetzer 1. Kreismeister, Waldlauf, Mannschaft Sch. D, Iggingen Paul Weber 1. Kreismeister, Waldlauf, Mannschaft Sch. D, Iggingen Robert Merkel 1. Kreismeister, Waldlauf, Mannschaft Sch. D, Iggingen Daniel Bees 1. Kreismeister, Waldlauf, Mannschaft Sch. D, Iggingen Lukas Abele 1. Kreismeister, Sch. D, Mannschaft, Bargau Übungsleiter: Horst Abele, Theo Gold, Stefan Rieger, Armin Kruger, Hans-Joachim Eisert Lena Schiewe Abteilungsleiter: Kerstin Bickel

251 erfolgreiche Sportler

Manuela Grella 1. Platz - Kreismeisterschaften Mädchen U 13 Doppel Andy Becker 1. Platz – Kreismeisterschaften – Herren A Doppel Didi Groß 1. Platz – Kreismeisterschaften – Herren B Einzel Didi Groß, Micha Kling 1. Platz – Kreismeisterschaften – Herren B Doppel Trainer: Jürgen Haas Jugendleitung: Timo Starz Abteilungsleiter: Michael Schmidt

Meisterehrung

TISCHTENNIS

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Amtsblatt Hüttlingen

Samstag, den 28. März 2015

Kreisputzete

Sulzdorf ist w ieder

blitzblank!

Die Frage ist nur wie lange? Die Dorfgemeinschaft war auch bei der diesjährigen Aktion des Ostalb-Kreises wieder mit einem ansehnlichen Team voll dabei. Am letzten Samstag traf man sich um 9.00 am Dorfweiher zur „Sammler Team Bildung“ und Verteilung der Sammelutensilien. Auch dieses Jahr hat eine Schulklasse aus Hüttlingen bereits gute Vorarbeit freitags mit der Säuberung entlang der Landstraße von Hüttlingen bis zur Gemarkungsgrenze nach Neuler gesorgt. Somit konnten wir uns voll auf die Nebenstraßen, Flur und Feldwege konzentrieren. Nach ca. 2 Stunden war die Sammlung mit gutem Ergebnis, eigentlich aber traurigem Erfolg, beendet. Die Ausbeute zeigt sich in ca. 20 Müllsäcken und losen Sammlerstücken in Form von Auto-/Traktor-Reifen bis hin zu sperrigen Eisen-, Holz- und Plastikteilen. Zum Abschluss gab es den üblichen „Leberkäsbriegel“, ein Getränk und das traditionelle Foto der Sammlerschar – alle machen doch darauf einen zufriedenen Eindruck – oder? Dank allen Helfern Groß und Klein, sowie den Sponsoren, die den Fuhrpark gestellt haben.“

Herausgeber Gemeinde Hüttlingen

n-Team e u a r -F r ie e w Ein Z s hat auch u a h t a R r e g vom Hüttlin Jahr wieder an der in diesem e teilgenommen. Kreisputzet

Ausgerüstet mit einem Leiterwagen und vielen Müllsäcken machten sie sich auf den Weg an der Bundesstraße nach Niederalfingen, zurück am Kocher entlang nach Hüttlingen, durch die Gartenstraße, Blumenstraße und Ortsmitte zum Rathaus. Dort wurden die ersten Müllsäcke abgeladen. Weiter gings entlang des Sulzdorfer Bergs – am Radweg und der Kreisstraße entlang – über das Wohngebiet Wasserstall. Die Ausbeute: 4 prall gefüllte Müllsäcke, Autofelgen, Sitzpolsterauflagen, unzählige kleine Sektflaschen, zahlreiche andere leere, achtlos aus dem Autofenster geworfene Flaschen und vieles mehr. Nach 4 Stunden und einigen Kilometern Weg, fassungslos über so viel gedankenlose Verschmutzung, hoffen die Frauen, dass sie mit ihrer Aktion für die nächste Kreisputzete noch mehr Bürgerinnen und Bürger zu dieser sinnvollen Aktion gewinnen können.

Gemeindeverwaltung Hüttlingen Telefon: 0 73 61/97 78-0, Telefax: 0 73 61/7 12 20 E-Mail: [email protected]

Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte der Gemeindeorgane und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung Hüttlingen ist Bürgermeister Günter Ensle oder dessen Vertreter im Amt, für den übrigen Inhalt der jeweilige Auftraggeber.

Öffnungszeiten: Montag Dienstag

Druck und Verlag:

Mittwoch Donnerstag

Krieger-Verlag GmbH, Postfach 11 03, 74568 Blaufelden Telefon: 0 79 53/98 01-0, Telefax: 0 79 53/98 01-90

Freitag

8.00 bis 12.00 Uhr 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.30 Uhr 8.00 bis 12.00 Uhr 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr 8.00 bis 12.00 Uhr

Samstag, den 28. März 2015

Amtsblatt Hüttlingen

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Parkplatzsituation am Rathaus

Osterbörse/

An alle Hüttlinger Vereine und Altersgenossen!

Karsamstag, 4. April 2015 von 14.00 bis 17.00 Uhr

Aus gegebenem Anlass möchten wir Sie bitten, die Parkplätze am Rathausplatz nicht mehr nach Dienstschluss des Rathauses bzw. am Wochenende als Treffpunkt für gemeinsame Ausflüge etc. zu nutzen.

Sollte es während Ihrer Abwesenheit zu einem Einsatz für die Hüttlinger Feuerwehr kommen, wären für die eintreffenden Feuerwehrkräfte nicht mehr genügend Stellplätze vorhanden, was im Ernstfall viel Zeit kosten würde und im schlimmsten Fall ein Menschenleben… Bedenken Sie, dass ein Ausrücken der Feuerwehr immer höchste Priorität hat.

Kleintiermarkt

im Vereinsheim des Kleinerzuchtvereins Hülingen Buchener Straße 20

Folgende Parkplatzmöglichkeiten als Treffpunkt können wir Ihnen anbieten:

• Parkplatz am Naturerlebnisbad Niederalfingen • Parkplatz am Kultur- und Sportzentrum.

Beim Parken am Kultur- und Sportzentrum sollte man, vor allem bei längerer Dauer eines Ausflugs, vorab im Rathaus anfragen, ob während dieser Zeit eine Veranstaltung stattfindet, bei der mit einem größeren Parkaufkommen zu rechnen ist.

fen u a k n n a k Jeder verkaufen! und Info auf Homepage - www.ktzv-huelingen.de

(vo) – Mit einer Spende von 1.250 Euro unterstützt die Kreissparkasse auch in diesem Jahr den Hüttlinger Kleinkunstfrühling. Bei der Scheckübergabe machte Bereichsleiter Markus Frei (links) der Gemeinde und „Kulturattachée“ Karl Berth ein Riesenkompliment, weil Kleinkunst besonders in Hüttlingen einen guten Ruf genießt und nicht nur bekannte Namen, wie etwa Erwin Pelzig und Bruno Jonas eingeladen werden, sondern auch der Nachwuchs eine Chance bekommt und nicht selten ein oder zwei Jahre später mit Kleinkunstpreisen ausgezeichnet werden. Erstmals präsentierte Frei den neuen Leiter der Hüttlinger Geschäftsstelle Johannes Neusinger (rechts). Er ist seit dem 1.7. vergangenen Jahres dort beschäftigt. „Wir bekennen uns zur Region“, führte Frei auch in Neusingers Namen aus. Als eine gute Tradition bezeichnete Bürgermeister Günter Ensle (Mitte) die Unterstützung des Kleinkunstfrühlings seit 13 Jahren durch die Kreissparkasse, bedankte sich für die Spende und lobte die gute Arbeit von Karl Berth, welcher mit seinen Verpflichtungen stets ein gutes „Händchen“ bewiesen habe. Fast alle sechs Veranstaltungen sind bis auf wenige Restkarten ausverkauft. Im nächsten Jahr werde übrigens das neue Forum die Aula der Alemannenschule bei kleineren Veranstaltungen ersetzen.

Die Kreissparkasse unterstützt den Kleinkunstfrühling

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Amtsblatt Hüttlingen

Samstag, den 28. März 2015

Lieber Einkä ufer, sind Sie n

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ale ! e d i Das schenk e g r e t Os

Verbindliche Anmeldung zum Betreuungsangebot „Verlässliche Grundschule“ (= Betreuung vor dem Unterricht) im Schuljahr 2015/2016 (Formular ist auf Vorder- und Rückseite vollständig auszufüllen und herauszutrennen!)

Name, Vorname des Kindes: ________________________________________ Schulklasse: _____________(ab Sept./2015)

Beginn Betreuung: _____________________ Uhrzeit Betreuung: _____________________

1. Kind im Rahmen der Verlässlichen Grundschule 2. Kind im Rahmen der Verlässlichen Grundschule Allergien: Medikamente:

__________________________________ __________________________________

Erziehungsberechtigte Mutter Name, Vorname: _________________________________________________

Alleinerziehend:

Adresse: _________________________________________________________

Verheiratet:

Telefonnummer: __________________________________________________

Berufstätig:

Ja

Nein

Ja

Nein

Handynummer:___________________________________________________

Erziehungsberechtigter Vater Name, Vorname: _________________________________________________

Alleinerziehend:

Adresse: _________________________________________________________

Verheiratet:

Telefonnummer: __________________________________________________

Berufstätig:

Handynummer:___________________________________________________

Anmeldung: Ich / Wir melde(n) meine/n(unsere/n) Tochter/Sohn verbindlich ab dem Schuljahr 2015/2016 für das Betreuungsangebot Verlässliche Grundschule an der Alemannenschule Hüttlingen an.

Falls ihr Kind auf die Warteliste gesetzt wird, weil die begrenzte Anzahl an Schülern ausgeschöpft ist, bekommen sie hierüber eine Mitteilung vom Rathaus. Ab- und Ummeldungen während der Schulhalbjahre sind nur in besonders begründeten Ausnahmefällen möglich. Bitte beachten Sie die Benutzungsordnung. Änderungswünsche für das 2. Schulhalbjahr sind mindestens 4 Wochen vor dem 31. Januar 2016 schriftlich an das Rektorat der Alemannenschule zu richten. Zu spät eingegangene Änderungen und Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden. Bitte haben Sie hierfür Verständnis.

Rückgabe der Anmeldung bis spätestens 15. Juni 2015 im Rektorat/Sekretariat.

Verbindliche Anmeldung: Berechnung: Beispiel: Berechnung für das 1. Kind: 1. Schulhalbjahr: 20 € pro Monat x 5 Monate = 100 Euro 2. Schulhalbjahr: 20 € pro Monat x 6 Monate = 120 Euro Berechnung für jedes weitere Kind: 1. Schulhalbjahr: 15 € pro Monat x 5 Monate = 75 Euro 2. Schulhalbjahr: 15 € pro Monat x 6 Monate = 90 Euro

Berechnung: 1. Schulhalbjahr: ______€ pro Monat x 5 Monate = _______ Euro 2. Schulhalbjahr: ______€ pro Monat x 6 Monate = _______ Euro BZ: 5.0240. Gesamtsumme: _____________ Euro

Zahlungsweise: Die Beträge werden zum 1. eines Monats von Ihrem Konto abgebucht.

monatlich im Voraus

einmalig im Voraus

Dem Einzug vom unten genannten Konto stimme/n ich/wir ausdrücklich zu.

Wichtig: Hierzu ist das SEPA-Lastschriftmandat mit beiliegendem Vordruck zu erteilen. Bei Zahlungsverzug ist die Gemeinde berechtigt, Mahngebühren und Säumniszuschläge nach der Abgabenordnung zu erheben.

Ort, Datum: ____________________________________ Unterschrift: ______________________________________ Erziehungsberechtigte Mutter

Ort, Datum: ____________________________________ Unterschrift: ______________________________________ Erziehungsberechtigter Vater

Benutzungsordnung für die Verlässliche Grundschule

1. Allgemeines Die Verlässliche Grundschule (Betreuung vor dem Unterricht) an der Alemannenschule bietet zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein Betreuungsangebot für Grundschulkinder vor dem Unterricht. Das Angebot steht unter der Trägerschaft der Gemeinde Hüttlingen.

2. Betreuungsinhalt Das Betreuungsangebot orientiert sich an den Bedürfnissen der Schüler sowie an den örtlichen und situationsbedingten Gegebenheiten. Die Betreuung der Kinder erfolgt in enger Abstimmung mit der Alemannenschule. Die Zeit vor dem Unterricht soll durch dieses Angebot ergänzt werden.

3. Aufnahme, Abmeldung, Ausschluss, Kündigung (1) Derzeit besteht eine Gruppe für die Betreuung vor dem Unterricht. Die Gruppengröße liegt je nach pädagogischen Möglichkeiten bei maximal 25 Kindern. Sie kann im Einzelfall, sofern es die örtlichen Gegebenheiten zulassen, unter- bzw. überschritten werden. Die Entscheidung hierüber obliegt der Gemeinde. Ob und inwieweit das Betreuungsangebot für das jeweilige neue Schuljahr fortgeführt bzw. erweitert wird, ist vom Bedarf abhängig.

(2) Die Aufnahme der Kinder in die verlässliche Grundschule erfolgt im Rahmen eines privatrechtlichen Betreuungsvertrages. Dieser wird durch den Aufnahmeantrag und die Aufnahmebestätigung begründet.

(3) Es können nur Kinder aufgenommen werden, welche die 1. bis 4. Klasse der Alemannenschule besuchen. Eine Aufnahme erfolgt, soweit Plätze vorhanden sind. Vorrangig aufgenommen werden Kinder von Alleinerziehenden und berufstätigen Eltern. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht.

(4) An- und Abmeldungen sind beim Rektorat/Sekretariat der Alemannenschule (Zi. 202) abzugeben. (5) Für den Monat des Schuljahresbeginns (z.Zt. September) kann in begründeten Fällen noch eine An- bzw. Abmeldung zugelassen werden. Änderungen sind der Betreuerin sowie im Sekretariat unverzüglich mitzuteilen.

(6) Der Betreuungsvertrag kann aus wichtigem Grund von der Gemeinde Hüttlingen auch außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor: – Bei unentschuldigtem Fernbleiben eines Kindes über einen längeren Zeitraum als vier Wochen. – Bei Zahlungsrückständen des Betreuungsentgelts von mehr als zwei aufeinanderfolgenden Monaten nach erfolgloser Anmahnung des ausstehenden Beitrags. – Wenn Kinder sich nicht in die Ordnung der Betreuung einfügen und Verhaltensauffälligkeiten aufweisen, die den Rahmen und die Möglichkeit der pädagogischen Betreuung übersteigen und eine erhebliche Belästigung und Gefährdung anderer Kinder verursachen. – Bei wiederholter Nichtbeachtung der in diesen Benutzungsbedingungen für die Erziehungsberechtigten festgesetzten Verpflichtungen trotz schriftlicher Abmahnung. (7) Die Kündigung bedarf in allen Fällen der Schriftform.

(8) Der Betreuungsvertrag gilt für ein Schuljahr an der Alemannenschule. Er kann mit Ausnahme der Möglichkeit einer Kündigung aus wichtigem Grund zum jeweiligen Ende des Schulhalbjahres gekündigt werden. Die Kündigung hat mindestens 4 Wochen vor dem Schulhalbjahr zu erfolgen. Wird diese Frist nicht eingehalten, ist der Elternbeitrag auch noch für den nächsten Monat zu bezahlen. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen, wenn das Kind die Schule wechselt oder die Eltern aufgrund veränderter familiärer oder beruflicher Situation (z.B. Berufsaufgabe) die Betreuung selbst wieder übernehmen. Eine Kündigung zu den Ferienzeiten mit einer anschließenden erneuten Aufnahme scheidet aus.

4. Betreuungszeit (1) Eine Betreuung findet ausschließlich an Unterrichtstagen statt. Während der Schulferien bzw. an unterrichtsfreien Tagen findet kein Betreuungsangebot statt. Die Betreuungszeit beginnt derzeit morgens vor Schulbeginn frühestens um 07.00 Uhr und endet um 08.30 Uhr. Die Betreuungszeit soll sich dabei einem sich verändernden Bedarf anpassen. Es kann daher ggf. eine Anpassung der Betreuungszeit erforderlich werden. (2) Zusätzlich gibt es über das Jahr verteilt einzelne Schließungstage aus besonderem pädagogischem Anlass. Die genauen Termine der Schließungszeiten werden rechtzeitig bekannt gegeben.

5. Aufsicht, Haftung (1) Während der Betreuungszeiten ist das pädagogische Personal grundsätzlich für die Schüler verantwortlich. Die Aufsichtspflicht der Gemeinde beginnt mit der Übernahme der Schüler durch die Erzieherinnen in der Schule. (2) Unfälle, die eine ärztliche Behandlung nach sich ziehen, sind von den Erziehungsberechtigten sofort der Erzieherin bzw. der Schulleitung zu melden.

(3) Die Erzieherinnen können für den Weg keine Verantwortung übernehmen. Eine weitere Aufsichtspflicht des Betreuungspersonals besteht nicht. Für Schüler, die sich ohne Abmeldung aus der Betreuung entfernen, wird keine Verantwortung übernommen.

(4) Die Eltern sind verpflichtet, alle Abweichungen von den am Schuljahresbeginn abgesprochenen Betreuungszeiten, verlässlich (persönlich, telefonisch oder schriftlich) der Betreuerin mitzuteilen. Bei Fehlen oder Fernbleiben des Schülers/der Schülerin haften die Eltern. (5) Die Gemeinde haftet nicht für den Verlust, die Beschädigung und die Verwechslung der Garderobe und anderer persönlicher Gegenstände der Schüler, die in Betreuung mitgebracht werden. Es wird empfohlen, diese Gegenstände mit dem Namen des Schülers/der Schülerin zu kennzeichnen. Für Schäden, die von den betreuten Kindern verursacht werden, haften die Erziehungsberechtigten als Gesamtschuldner.

6. Beiträge

(1) Als Gegenleistung für den Besuch der Verlässlichen Grundschule erhebt die Gemeinde von den Erziehungsberechtigten ein privatrechtliches Betreuungsentgelt in Form eines Elternbeitrages. Dieser richtet sich nach der jeweiligen, vom Gemeinderat festgesetzten Regelung und wird für 5 (September-Januar) bzw. 6 Monate (Februar-Juli) erhoben. Der Beitrag für die Verlässliche Grundschule beträgt somit pro Monat pro Kind einer Familie, das im Rahmen der Verlässlichen Grundschule betreut wird: (unabhängig von der Betreuungsdauer oder den Betreuungstagen die in Anspruch genommen werden) Elternbeitrag pro Monat:

- für das 1. Kind 20 €

- für jedes weitere Kind 15 €

Gesamtbeiträge für die Verlässliche Grundschule (1. Schulhalbjahr 100 Euro; 2. Schulhalbjahr 120 Euro) (1. Schulhalbjahr 75 Euro; 2. Schulhalbjahr 90 Euro)

(2) Die monatlich zu entrichtenden Beiträge sind ohne Kürzung am 1. jedes Kalendermonats zur Zahlung fällig, sie werden nach Rechnungsstellung von ihrem Konto monatlich/einmalig abgebucht. Dies gilt auch bei Beginn oder Beendigung der Betreuung im Laufe eines Monats und bei Unterbrechung der Betreuung durch Schulferien, Krankheit oder das Fernbleiben eines Schülers. (3) Schuldner des Betreuungsentgeltes sind die Erziehungsberechtigten des Schülers/der Schülerin. Die Erziehungsberechtigten haften gesamtschuldnerisch.

7. Anerkennung Diese Benutzungsordnung ist Bestandteil des Betreuungsvertrags; dieser kommt durch Unterzeichnung der Anmeldung durch den/die Erziehungsberechtigten bzw. den Haushaltsvorstand zustande.

8. Inkrafttreten/Vorbehalt Diese Benutzungsbedingungen treten mit sofortiger Wirkung in Kraft. Die Gemeinde Hüttlingen behält sich eine Änderung der in den Aufnahmebestimmungen genannten Rahmenbedingungen bzw. die Fortführung des Angebots im Hinblick auf künftige Bedarfsveränderungen bzw. die damit verbundene Finanzierung vor.

Stand: März 2015

Rückmeldebogen 2015 der Veranstalter

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Amtsblatt Hüttlingen

Gemeinde Hüttlingen Anke Rauh Schulstr. 10 73460 Hüttlingen

Samstag, den 28. März 2015

Tel. 07361/9778-18 Fax 07361/71220 E-Mail: [email protected]

RÜCKMELDUNG zum Hüttlinger Ferienprogramm 2015 vom 30.07.2015 bis 11.09.2015 Wir nehmen mit folgender Vera nstaltung am Hüttlinger Ferienpro gram Verein/Organisation:

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Bezeichnung bzw. Beschreibun g der ________________________________ ________________________________

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Termin, 2. Veranstaltung:

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Termin, 3. Veranstaltung:

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Evtl. Ausweichtermine:

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Uhrzeit (Beginn/Ende):

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Veranstaltungsort:

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Teilnehmerzahl (max.):

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Alter (von bis): ________________ ____

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Ansprechpartner 1

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Veranstaltung:

Termin, 1. Veranstaltung:

Ggf. Unkostenbeitrag:

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Was sollen die Kinder mitbringen:

m 2015 teil:

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(Empfänger der Anmeldeböge n) ________

________________________________ ________________________________ ____ Name/Vorname: ____________ ________________________________ ________________________________ Straße/PLZ, Ort: ____________ ________________________________ ________________________________ Tel.-Nr. ________________________________ ________________________________ ____________ Telefonisch erreichbar:  Mo. /  Di./  Mi./  Do./  Fr./  Sa./  So. E-Mail: ________________________________ ________ von __________ Uhr bis __________ Uhr Ansprechpartner 2: Name/Vorname: ____________ ________________________________ ________________________________ Straße/PLZ, Ort: ____________ ________________________________ ________________________________ Tel.-Nr. ________________________________ ________________________________ ____________ Telefonisch erreichbar:  Mo./  Di./  Mi./  Do./  Fr./  Sa./  So. E-Mail: ________________________________ ________ von __________ Uhr bis __________ Uhr Bemerkungen oder Hinweise: ____________________ ________________________________ ________________________________ ________ Ort, Datum: ____________________ ____________________ Untersch rift: ________________________

Rückgabe bitte bis spätestens

17. April 2015

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Samstag, den 28. März 2015

Einladung zur Fahrt in die Partnergemeinde

Amtsblatt Hüttlingen

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.2015 22.5. bis 25.5 (Pfingsten)

Wieder einmal heißt es: Begegnung mit Freunden, italienisches Lebensgefühl genießen! Gastfreundschaft erleben und unsere Partnergemeinde abseits der Touristenströme kennen lernen! Mitglieder des Partnerschaftsvereins und interessierte Bürger von Hüttlingen und Umgebung haben an diesem Termin die Gelegenheit unsere Partnerstadt, kennen zu lernen, Bekanntschaften zu pflegen und neue Freunde zu gewinnen. Wir werden dort auch den Hüttlinger Musikverein treffen und gemeinsam an musikalischen Veranstaltungen teilnehmen. Je nach Teilnehmerzahl fahren wir mit Kleinbussen nach Cotignola. Die Übernachtungen sind in Cotignola bei Bed & Breakfast oder privat in Familien. Für Hin und Rückfahrt berechnen wir ca. 90 E. Die Übernachtung vor Ort wird einzeln abgerechnet, Übernachtung mit Frühstück bei Bed & Breakfast ca. 35 E / EZ; 50 E DZ. Bei der Übernachtung in Gastfamilien ist es üblich ein Gastgeschenk mitzubringen.

Am Samstag, 23.5.2015 ist ein Ausflug in die nähere Umgebung, evtl. mit Weinprobe auf einem Weingut geplant. Am Sonntag, 24.5.2015: Fahrt nach Solarolo zum Gottesdienst bei Don Tiziano, anschließend Mittagessen. Am Abend können wir am Auftritt des Musikvereins in Cotignola teilnehmen. Montag 25.5.2015: Treffen mit den Gastgebern und Verabschiedung. Gelegenheit zum Kauf von örtlichen Produkten wie Käse, Öl und Salami. Am Nachmittag Heimfahrt. Wir werden gegen Mitternacht wieder in Hüttlingen sein.

Folgende Programmpunkte sind in Planung: Freitag 22.5.2015: Anreise: Treffpunkt 6.45 Uhr am Rathaus Hüttlingen, Abfahrt 7.00 Uhr. Fahrt nach Cotignola, (Entfernung ca. 740 km, Reine Fahrzeit nach Routenplaner 8:10 Std.) Ankunft ca.17.00 Uhr, je nach Verkehr und Länge der Pausen.

Der Partnerschaftsverein freut sich auf Ihre Anmeldung und gibt noch detaillierte Auskunft bei: „Insieme – Cotignola – Hüttlingen e.V.“ Helmut Arnold, Stettiner Straße 9, 73460 Hüttlingen, Tel. 07361 970050, E-Mail: [email protected] oder bei der Gemeinde Hüttlingen

• Veranstaltungen im März/April 2015 • Sa., 28.03.2015 Sa., 28.03.2015 Sa., 04.04.2015 Sa., 04.04.2015 Fr., 10.04.2015 Fr., 10.04.2015 So., 12.04.2015 So., 12.04.2015 Fr. 17.04.2015 Sa., 18.04.2015 Sa., 18.04. bis So., 19.04.2015 So., 19.04.2015

10. Frauentreffen „Frauen Sport & mehr“, Sportkreis Ostalb, Bürgersaal Lange Einkaufsnacht bis 24.00 Uhr, Gewerbeund Handelsverein e.V., Hüttlinger Fachgeschäfte Osterbörse Kleintierzuchtverein, Züchterheim Fußball: TSV Hüttlingen – Spfr. Dorfmerkingen II, Sportgelände Bolzensteig, 15.30 Uhr Kräuterwanderung, Schwäbischer Albverein Seniorenwanderung, Schwäbischer Albverein Erstkommunion, Heilig-Kreuz-Kirche Kleintierbörse, Züchterheim Kleinkunstfrühling: Bruno Jonas, Bürgersaal Altkleidersammlung „Aktion Hoffnung“, Kath. Kirchengemeinde 2-Tages-Wanderung, Schwäbischer Albverein Fußball: TSV Hüttlingen – FV Viktoria Wasseralfingen, Sportgelände Bolzensteig, 15.00 Uhr, Reserve: 13.00 Uhr

So., 19.04.2015 So., 19.04.2015 So., 26.04.2015

Frühjahrswanderung, Verein Heimatliebe Konzert Espresso-Chor, Heilig-Kreuz-Kirche Matinee anl. zum 90-jährigen Jubiläum, Chorfreunde, Bürgersaal

Vom 30.03.2015 – 12.04.2015 sind Osterferien, das Kultur- und Sportzentrum Limeshalle bleibt für den Übungsbetrieb geöffnet.

Das Heimatmuseum im Vogteigebäude Niederalfingen ist ab sofort wieder geöffnet.

Öffnungszeiten: Jeden 1. und 3. Sonntag im Monat von 10.00 – 12.00 Uhr und von 14.00 – 17.00 Uhr bzw. nach Vereinbarung mit Herrn Fürst, Tel. 76954.

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Amtsblatt Hüttlingen

Samstag, den 28. März 2015

Amtliche Bekanntmachungen Fälligkeit der Wasser- und Abwassergebühren zum 30. März 2015 Im Februar wurden die Wasser-/Abwasserbescheide erstellt und ausgetragen. Abgerechnet wurde der Zeitraum Januar bis Dezember 2014. Der Saldo aus der Abrechnung wird zusammen mit der 1. halbjährlichen Vorauszahlung am 30. März 2015 zur Zahlung fällig. Eventuelle Guthaben werden zurückerstattet. Von den Gebührenpflichtigen, die der Gemeinde ein SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) erteilt haben, werden die jeweiligen Beträge termingerecht vom mitgeteilten Bankkonto abgebucht. Die Wasser-/Abwassergebühren müssen bis zum 30.03.2015 auf einem Konto der Gemeindekasse gutgeschrieben sein. Die Bankverbindungen der Gemeinde sind auf den ergangenen Bescheiden ersichtlich. Die Zahlung per Scheck gilt mit dem Tag des Eingangs bei der Gemeindekasse als geleistet. Auf den aktuellen Jahresbescheiden ist auch der 2. Vorauszahlungstermin am 30.09.2015 mit Betrag ersichtlich. Eine weitere Zahlungsaufforderung vor dem 30.09. wird nicht erfolgen. Bitte geben Sie bei der Überweisung der Wasser-/Abwassergebühr auch das auf dem Bescheid angegebene Buchungszeichen (5.8888...) an. Bei Zahlungsverzug ist die Gemeinde nach den gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, Säumniszuschläge und Mahngebühren zu erheben. Gebührenschuldner, die der Gemeinde bislang noch kein SEPALastschriftmandat erteilt haben, haben die Möglichkeit, mit einem dem Jahresbescheid beiliegenden Vordruck ein entsprechendes Mandat zu erteilen. Gerne kann auch mit nachstehendem Abschnitt ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt werden. Des Weiteren: • Überprüfen Sie auch unterjährig den Stand Ihres Wasserzählers! Hohe Wasserverbräuche können verschiedene Ursachen haben: beispielsweise Rohrbrüche, tropfende Wasserhähne, undichte Absperrvorrichtungen, nachtropfende WC-Spülungen, defekte Überdruckventile in der Heizungsinstallation. Die Gemeinde ist verpflichtet, auch ungenutzt verlorengegangene Wassermengen abzurechnen. • Bitte teilen Sie dem Steueramt der Gemeinde, Tel. 07361 9778-26, folgende Änderungen auf Ihrem Grundstück mit: – Herstellung oder Veränderung von Zisternen. – Einbau, Ausbau oder Wechsel von Zisternenwasserzählern. – Änderungen der versiegelten Fläche auf Ihrem Grundstück (Bauveränderung an Dächern, Carports, Zufahrten usw.). Wichtig: Wir bitten um Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates mit beiliegendem Vordruck in diesem Mitteilungsblatt.

Informationen zur Wasserhärte Seit dem 17. Juli 2013 ist in Deutschland eine neue Fassung des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes in Kraft, das unter anderem die Einteilung und Bezeichnung der Härtebereiche beim Trinkwasser neu regelt. Damit wurden die bisher geltenden Vorschriften an EU-Recht angepasst. Die Wasserhärte wird in Millimol Calciumcarbonat je Liter gemessen (früher Grad deutscher Härte). Daraus ergeben sich die Härtebereiche weich, mittel und hart.

Wasserhärte, Härtebereich, Härtegrad, Enthärtung – viele Kunden interessieren sich für die Härte ihres Trinkwassers, und das nicht nur wegen der Dosierung des Waschmittels in der Waschmaschine. Die Härte von Wasser wird durch die Menge gelöster Calcium- und Magnesiumverbindungen charakterisiert. Je höher der Gehalt, desto härter das Wasser. Mineralstoffe sind natürliche Bestandteile des Wassers. Die Härte des Trinkwassers hat keinen Einfluss auf seine Qualität. Sie gibt lediglich Auskunft über den Gehalt an Calcium und Magnesium. Die Gemeinde Hüttlingen liegt im Versorgungsbereich des Zweckverbands Landeswasserversorgung. Laut der aktuellen Trinkwasseranalyse auf Basis der Jahresmittelwerte 2014 liegt der Härtegrad für Hüttlingen bei 12,7 ¢™dH (Härtebereich „mittel“).

Hüttlingen: Polizei mahnt Hundehalter zur Vorsicht

Der Polizei wurden dieser Tage drei Fälle bekannt, bei denen der Verdacht besteht, dass Hunde eine giftige Substanz aufgenommen haben könnten. Alle drei Hundehalter waren mit ihren Tieren im Bereich des Buchwalds und des dortigen Wasserturms zwischen Hüttlingen und Seitsberg spazieren. Während sich ein Fall bereits am 14.03. zutrug, wurden zwei Hunde am 20.03. krank. Alle drei Hunde zeigten ähnliche Symptome wie Erbrechen, Zittern sowie Krämpfe und Lähmungen, haben aber überlebt.

Mittlerweile hat die Polizeihundeführerstaffel in Schorndorf die Ermittlungen aufgenommen. Dabei wurde ein vierter Fall bekannt, bei dem eine Hundehalterin bereits am 13.03. in Unterrombach spazieren war und ihr Hund in ähnlicher Weise erkrankte. Ob dabei Zusammenhang mit den zuvor genannten Fällen besteht, kann nicht mit Bestimmtheit gesagt werden. Auch bleibt bislang die Frage offen, ob die Hunde tatsächlich giftige Köder aufnahmen. Zumindest wurde von den Hundehaltern keine Aufnahme direkt beobachtet. Auch wurden bislang keine Köder aufgefunden.

Es besteht daher durchaus auch die Möglichkeit, dass die Hunde Teile von Kunstdünger oder Samenmischungen aufnahmen, die derzeit vermehrt auf den Feldern ausgebracht werden.

Die Polizei mahnt in beiden Fällen zur Vorsicht und Aufmerksamkeit beim Gassi gehen. Hunde sollten möglichst an der Leine geführt werden. Hunde sollten sich nur so weit entfernen dürfen, dass sie sich jederzeit im Einwirkungsbereich des Halters befinden. Sollten Hunde entsprechende Symptome zeigen, wird geraten, sofort einen Tierarzt aufzusuchen und die Polizei zu verständigen.

Die Hundestaffel erbittet um Hinweise bezüglich verdächtiger Feststellungen im Gebiet zwischen Hüttlingen und Seitsberg. Auch werden etwaig weitere betroffene Hundehalter gebeten, sich unter Telefon 07181/994430 bei der Hundestaffel zu melden.

Samstag, den 28. März 2015

Amtsblatt Hüttlingen

Haushaltssatzung des Zweckverbands Abwasserklärwerk Niederalfingen für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund von § 4 Abs. 3 i. V. m. § 81 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juli 2000 (GBl. Seite 581, ber. Seite 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. April 2013 (GBl. S. 55) m. W. v. 20. April 2013, ergeht folgende Bekanntmachung: I. Haushaltssatzung des Zweckverbands Abwasserklärwerk Niederalfingen für das Haushaltsjahr 2015: Aufgrund von § 18 des Gesetzes über Kommunale Zusammenarbeit (GKZ) i. V. mit den §§ 81 und 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juli 2000 (GBl. Seite 581, ber. Seite 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. April 2013 (GBl. Seite 55) m. W. v. 20. April 2013 und § 5 der Satzung des Zweckverbands hat die Verbandsversammlung am 25. Februar 2015 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 beschlossen: § 1 – Haushaltsplan Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit 1. den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von davon im Verwaltungshaushalt 1.380.600 E davon im Vermögenshaushalt 340.300 E 2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von für den Vermögenshaushalt 2015 dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt 2015 in Höhe von § 2 – Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf

1.720.900 E

-0-E

648.400 E 302.500 E 950.900 E

3. Die Umlagen werden nach folgendem Schlüssel auf die Verbandsgemeinden nach § 13 i. V. m. § 12 Abs. 3 der Verbandssatzung umgelegt: 3.1 Einwohner Stand 30.06.2014 a) Stadt Aalen für Fachsenfeld 3 562 Ew für Wasseralfingen 11 733 Ew für Hofen 2 059 Ew ---------------17 354 Ew ./. nicht angeschlossene Ew 1 357 Ew ---------------15 997 Ew + Zuschlag f. Industrie Wass. 1 250 Ew ---------------17 247 Ew Summe Aalen = 74,40 %

Summe Hüttlingen = 25,60 %

243.430,40 E ---------------950.900,00 E

Die endgültige Festsetzung der Verbandsumlage erfolgt nach Feststellung des tatsächlichen Jahresaufwands 2015. Auf die Umlageanteile werden bis zum Inkrafttreten der jeweiligen Haushaltssatzung Abschlagszahlungen in Höhe von ¼ des jeweiligen Vorjahresbetrages zum 10.01., 10.04., 10.07. und 10.10.2015 erhoben (§ 12 Abs. 5 der Verbandssatzung). II. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat mit Erlass vom 18.03.2015, Az.: 14-2207.-521/09/AWK Niederalfingen gemäß § 28 Abs. 1 GKZ i. V. m. § 121 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung bestätigt. Genehmigungspflichtige Bestandteile sind nicht enthalten. Die Haushaltssatzung 2015 mit Haushaltsplan ist vom 07.04. bis einschließlich 15.04.2015, ausgenommen Samstag, Sonntag und Feiertag, während der üblichen Dienstzeiten auf dem Rathaus Aalen, Marktplatz 30, Zimmer 319 und auf dem Rathaus Hüttlingen, Schulstraße 6, Zimmer 24, zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Ausgefertigt Aalen, 20.03.2015 gez. Rentschler Verbandsvorsitzender

Ausschreibung über Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von Straßenbeleuchtung

Die Verbandsumlage nach dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird vorläufig auf 950.900 E festgesetzt. Sie setzt sich zusammen aus der Umlage im Verwaltungshaushalt mit 648.400 E und der Vermögensumlage im Vermögenshaushalt mit 302.500 E. Sie wird nach den §§ 12 und 13 der Verbandssatzung auf die Verbandsgemeinden umgelegt, und zwar

b) Gemeinde Hüttlingen ./. nicht angeschlossene Ew

Gesamtsumme aller Umlagen

707.469,60

200.000 E

§ 3 – Verbandsumlage

1. Umlage des Verwaltungshaushaltes 2015

Aufteilung der Umlagen a) für Stadt Aalen 950.900 E x 74,40 % = b) für Gemeinde Hüttlingen 950.900 E x 25,60 % =

-0-E

festgesetzt.

2. Umlage des Vermögenshaushaltes 2015 Gesamtbetrag der Umlagen

3.2

Seite 13 - 13/2015

6 000 Ew 66 Ew ---------------5 934 Ew

Die Gemeinde Hüttlingen schreibt folgende Leistungen auf der Grundlage der VOB öffentlich zur Vergabe aus: Umbau Knotenpunkt B19 / K 3320 zum Kreisverkehrsplatz Ausstattung des Kreisver- Mastauslegerleuchte kehrsplatzes, der Abts- VELA 6500 23 Stück gmünder Straße/B19 Säulenleuchte sowie zwei weiteren Stra- CITY-ELEMENTS 230 4 Stück ßenzügen mit Straßenbeleuchtung – Lieferung, Säulenleuchte 4 Stück Montage und Inbetrieb- CITY-ELEMENTS 180 nahme von Straßenbe- Lieferung, Montage, Inbetriebnahme leuchtung Ausführungszeit: Mai 2015 bis Oktober 2015 (mehrmalige Anfahrten) Angebotsunterlagen:

Schutzgebühren:

Können ab Montag, 30.03.2015 beim Bürgermeisteramt Hüttlingen, Schulstraße 10, 73460 Hüttlingen abgeholt bzw. angefordert werden. Versandpauschale 5,00 E

Angebotseröffnung:

Dienstag, 07.04.2015 um 11:00 Uhr Rathaus Hüttlingen – großer Sitzungssaal

Bindefrist:

28.04.2015

Nachprüfstelle:

Landratsamt Ostalbkreis als Rechtsaufsichtsbehörde

Auftraggeber und Gemeinde Hüttlingen, Schulstraße 10, ausschreibende Stelle: 73460 Hüttlingen gez. Ensle, Bürgermeister

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