21.Januar - Stadt Wolgast

April 17, 2018 | Author: Anonymous | Category: N/A
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Jahrgang 11/Nummer 01

Mittwoch, den 21. Januar 2015

Amtliche Bekanntmachungen des Amtes Am Peenestrom und der Gemeinden Lassan (mit Klein Jasedow, Papendorf, Pulow und Waschow) • Sauzin (mit Ziemitz), Buggenhagen (mit Jamitzow, Klotzow und Wangelkow) Krummin (mit Neeberg) • Wolgast (mit Buddenhagen, Hohendorf, Pritzier, Schalense und Zarnitz) Zemitz (mit Bauer, Hohensee, Seckeritz und Wehrland) Lütow (mit Neuendorf und Netzelkow

Wolgast

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Seite

Bekanntmachungen • • • •

Bekanntmachung der Gemeinde Krummin über die Einleitung des Verfahrens zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Bekanntmachung der Gemeinde Krummin über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Wohngebiet und Sondergebiet Ferienhäuser am Schwarzen Weg“ Bekanntmachung der Gemeinde Krummin über die Genehmigung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Krummin Bekanntmachung der Gemeinde Krummin über die Satzung zum Bebauungsplan Nr. 4 „Sondergebiet Naturhafen Krummin“

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Ratsinformationen • Was beschlossen die Stadtvertreter

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Aus der Verwaltung • • • •

Tourenplan Papierentsorgung Smiton 2015 Tourenplan Papierentsorgung ALBA 2015 - Ergänzung EGZ - Seminarangebot Regelungen bezüglich Gehölzschutz

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Stadt Wolgast • Stellenausschreibung - hauptamtliche/r Bürgermeister/in 7 • Bürgermeisterwahl in Wolgast 8 • Sprechzeiten des OtV-Vorsitzenden 8 • Info: Satzung über die Benutzung städtischer Sportanlagen/Einrichtungen der Stadt + Gebührenordnung 8 • Veranstaltungsplan Senioren Buddenhagen/ Rückblick Weihnachtsfeier 8 Weitere Veranstaltungen in der Stadt finden Sie unter www.wolgast.de



Nr. 01/2015

Seite Stadt Lassan • Info: - Satzung über die Benutzung der städtischen Sporthalle/Sportanlage + Nutzungsentgelte - Satzungen über den Wochenmarkt sowie über die Erhebung von Gebühren - 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Bibliothek

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Vereine • • • • • • • • •

HCC - Kulturnachrichten Grundschulförderverein Lassan e. V. - Bericht Projekt „Angelus Novus …“ DRK-Kreisverband Ostvorpommern e. V. - Veranstaltungen Januar/Februar 2015/ Ausbildungskurs Rettungsschwimmer Familientierpark Wolgast - Neuigkeiten/Tag der offenen Tür am 25.01.2015 Rassekaninchenzüchterverein - 20. Vorpommersche Rammlerschau Volkssolidarität Ortsgruppe Hohendorf - Veranstaltungsplan Februar 2015/Rückblick Volkssolidarität Ortsgruppe Lassan - Veranstaltungsplan Januar/Februar 2015 Volkssolidarität Greifswald-Ostvorpommern e. V. - Veranstaltungsplan Begegnungsstätte Wolgast Wanderfreunde Wolgast e. V. - Wanderplan Januar/Februar 2015

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Gratulationen15 Panoramaseiten • Impressionen vom Neujahrsempfang

Impressum Die Heimat- und Bürgerzeitung erscheint monatlich und wird kos­tenlos an alle erreichbaren Haushalte im Verwaltungsbereich verteilt. Verlag + Satz: Druck: Telefon und Fax: Anzeigenannahme: Redaktion: Internet und E-Mail:

Verlag + Druck Linus Wittich KG Röbeler Straße 9, 17209 Sietow Druckhaus Wittich An den Steinenden 10, 04916 Herzberg/Elster Tel. 03535/489-0 Tel.: 039931/57 90 Fax: 039931/5 79-30 Tel.: 039931/57 9-16 Fax: 039931/57 9-45 www.wittich.de, E-Mail: [email protected]

Namentlich gekennzeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist. Für Text-, Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Das Mitteilungsblatt kann gegen Porto- und Versandkosten im Amt Am Peenestrom, Burgstraße 6 in 17438 Wolgast auf Antrag abonniert werden. Vom Kunden vorgebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4c-Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Die Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte der hier veröffentlichten Fotos, Bilder, Grafiken, Texte und auch Gestaltung liegen beim Verlag.

Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung des Urhebers. Die amtlichen Bekanntmachungen befinden sich auf den Webseiten www.wolgast.de bzw. www.amt-am-peenestrom.de Amtliche Bekanntmachungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) erfolgen für die Stadt Wolgast und für die Stadt Lassan sowie für die Gemeinden Buggenhagen, Krummin, Lütow, Sauzin und Zemitz in diesem Bekanntmachungsblatt. Gemäß § 7 Abs. 4 des Landespressegesetzes für Mecklenburg-Vorpommern vom 6. Juni 1993 wird darauf hingewiesen, dass Gesellschafter des Verlages und der Druckerei letztlich sind: Edith Wittich-Scholl, Michael Wittich, Georgia Wittich-Menne und Andrea Wittich-Bonk.

Verantwortlich: Amtlicher Teil: Außeramtlicher Teil: Anzeigenteil: Erscheinungsweise: Auflage:

Die Amtsvorsteherin Mike Groß (V. i. S. d. P.) Jan Gohlke monatlich, wird kostenlos an alle erreichbaren Haushalte im Amtsbereich verteilt 9.250 Exemplare

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Wolgast

Bekanntmachung der Gemeinde Krummin über die Einleitung des Verfahrens zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Die Gemeindevertretung Krummin beschloss in der Sitzung am 16.12.2014 die Einleitung des Verfahrens zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Krummin für die im beigefügten Übersichtsplan gekennzeichnete Fläche. Es handelt sich um eine Teilfläche des Flurstückes 107 der Flur 2 Gemarkung Krummin mit einer Größe von ca. 1,2 ha. Das Plangebiet wird südlich durch die Straße Schwarzer Weg, östlich durch einen Graben und westlich und nördlich durch Ackerflächen begrenzt. Ziel der 2. Änderung des Flächennulzungsplanes ist die Ausweisung eines Sondergebietes Ferienhaus im östlichen Planbereich und die Ausweisung eines Wohngebietes im westlichen Planbereich.

Die Planänderung wird nach § 2 ff. Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt. Eine Umweltprüfung ist durchzuführen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung erfolgen. Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Bekanntmachung der Gemeinde Krummin über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Wohngebiet und Sondergebiet Ferienhäuser am Schwarzen Weg“

Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 1,2 ha. Es wird südlich durch den Schwarzen Weg, östlich durch einen Graben, nördlich und westlich durch landwirtschaftliche Flächen begrenzt. Das Plangebiet hat eine Tiefe von ca. 70 m gemessen von der Straße Schwarzer Weg. Die Lage des Geltungsbereiches ist im beigefügten Übersichtsplan dargestellt. Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5 ist die Ausweisung eines Reinen Wohngebietes im westlichen Planbereich und eines Sondergebietes Ferienhaus im östlichen Planbereich. Im Reinen Wohngebiet und im Sondergebiet Ferienhaus sollen jeweils 6 Parzellen mit max. 2 Wohneinheiten ausgewiesen wer-

Die Gemeindevertretung Krummin beschloss in der Sitzung am 16.12.2014 für eine Teilfläche des Flurstückes 107 der Flur 2 Gemarkung Krummin die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Wohngebiet und Sondergebiet Ferienhäuser am Schwarzen Weg“.

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den. Für die geplante Bebauung soll max. 1 Vollgeschoss zulässig sein. Die Planung wird nach § 2 ff. Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt. Eine Umweltprüfung ist durchzuführen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung erfolgen.

Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 (1) BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Bekanntmachung der Gemeinde Krummin über die Genehmigung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Krummin

Der Geltungsbereich des Planänderungsgebietes ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4 „Sondergebiet Naturhafen Krummin“. Die Genehmigung für die von der Gemeindevertretung Krummin in der Sitzung am 24.09.2014 beschlossene 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Krummin ist mit Bescheid des Landkreises Vorpommern-Greifswald vom 12.12.2014, Az.: 06362-14-40, mit Hinweisen erteilt worden. Die Hinweise sind beachtet. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht. Die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Krummin wird mit Ablauf des 21.01.2015 wirksam. Jedermann kann die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Krummin und die Begründung mit Umweltbericht gemäß § 5 (5) BauGB sowie die zusammenfassende Erklärung nach § 6 (5) 3 BauGB ab diesem Tag im Fachdienst Bauen des Amtes „Am Peenestrom“ in 17438 Wolgast, Burgstraße 06 in Zimmer Nr. 501 während folgender Zeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen: Montag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Dienstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 - 3 und § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und Mängel der Abwägung sind unbeachtlich, wenn sie

i. V. m. dem Bebauungsplan Nr. 4 „Sondergebiet Naturhafen Krummin“ Geltungsbereich gemäß beigefügtem Übersichtsplan: Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Krummin ist aus dem beigefügten Auszug aus dem Messtischblatt ersichtlich und umfasst folgende Grundstücke: Gemarkung Krummin Flur 7 Flurstücke 42/2 teilweise und 51 teilweise Fläche rd. 2.296 qm Das Planänderungsgebiet befindet sich in der Gemeinde Krummin, Ortsteil Krummin unmittelbar südlich an die vorhandene Ortsbebauung angrenzend. Es wird im Norden durch das Gelände der St.-Michael-Kirche, im Osten und Westen durch Schilfbestände der Flachwasserund Verlandungsbereiche und im Süden durch die Krumminer Wiek begrenzt. Die Flächen werden durch die Naturhafen Krummin GmbH zur Bewirtschaftung des Hafens genutzt. Die Zuwegung erfolgt über die Dorfstraße.

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nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen. (§ 215 Abs. 1 BauGB) Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB und auf die Bestimmungen des § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern vom 13.07.2011 (GVOBI. M-V S. 777), über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Planänderung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Ergänzend ist die Bekanntmachung im Internet über die Homepage der Stadt Wolgast unter www.wolgast.de und dem Link ,Bekanntmachungen‘ einzusehen. Krummin, den 30.12.2015

Wolgast

I, S. 1748), sowie nach § 86 der Landesbauordnung M-V vom 18.04.2006 (Gesetz- und Verordnungsblatt M-V 2006, Nr. 5 S. 102 ff.), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20.05.2011 (GVOBI. M-V S. 323), und § 11 Abs. 3 BNatSchG wird entsprechend der Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Krummin vom 16.12.2014 die Satzung zum Bebauungsplan Nr. 4 „Sondergebiet Naturhafen Krummin“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) erlassen. Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 4 „Sondergebiet Naturhafen Krummin“ wird hiermit bekannt gemacht. Die Satzung zum Bebauungsplan Nr. 4 „Sondergebiet Naturhafen Krummin“ tritt mit Ablauf des 21.01.2015 in Kraft. Jedermann kann die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 4 „Sondergebiet Naturhafen Krummin“ und die Begründung dazu, sowie die zusammenfassende Erklärung gemäß § 10 (4) BauGB ab diesem Tag im Fachdienst Bauen des Amtes „Am Peenestrom“ in 17438 Wolgast, Burgstraße 06 in Zimmer Nr. 501 während folgender Geschäftszeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen: Montag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Dienstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 - 3 und § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und Mängel der Abwägung sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen. (§ 215 Abs. 1 BauGB) Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB und auf die Bestimmungen des § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern vom 13.07.2011 (GVOBI. M-V S. 777), über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Bebauungsplanung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Ergänzend ist die Bekanntmachung im Internet über die Homepage der Stadt Wolgast unter www.wolgast.de und dem Link ,Bekanntmachungen‘ einzusehen. Krummin, den 30.12.2014

Bekanntmachung der Gemeinde Krummin über die Satzung zum Bebauungsplan Nr. 4 „Sondergebiet Naturhafen Krummin“ Geltungsbereich gemäß beigefügtem Übersichtsplan: Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4 „Sondergebiet Naturhafen Krummin“ der Gemeinde Krummin ist aus dem beigefügten Auszug aus dem Messtischblatt ersichtlich und umfasst folgende Grundstücke: Gemarkung Krummin Flur 7 Flurstücke 42/2 teilweise und 51 teilweise Fläche rd. 2.296 qm Das Plangebiet befindet sich in der Gemeinde Krummin, Ortsteil Krummin unmittelbar südlich an die vorhandene Ortsbebauung angrenzend. Es wird im Norden durch das Gelände der St.-Michael-Kirche, im Osten und Westen durch Schilfbestände der Flachwasserund Verlandungsbereiche und im Süden durch die Krumminer Wiek begrenzt. Die Flächen werden durch die Naturhafen Krummin GmbH zur Bewirtschaftung des Hafens genutzt. Die Zuwegung erfolgt über die Dorfstraße. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.11.2014 (BGBl.

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Montag: Buddenhagen, Hohendorf, Hohensee, Schalense, Zarnitz, Zemitz

Was beschlossen die Stadtvertreter/innen der Stadt Wolgast Folgende Beschlüsse wurden im öffentlichen Teil der Sitzung am 08.12.2014 gefasst: - Besetzung von Ausschüssen: Für den ausgeschiedenen Stadtvertreter Horst Kieser wurde Stadtvertreterin Anke Kieser als Mitglied in den Amtsausschuss und der Nachrücker Stadtvertreter Andreas Eckert als Mitglied in den Sozial- und Kulturausschuss sowie als stellvertretendes Mitglied in den Hauptausschuss gewählt. Für Stadtvertreter Eckert nimmt der sachkundige Einwohner Martin Brekle die Funktion des stellvertretenden Ausschussmitgliedes im Sozial- und Kulturausschuss wahr. - Satzung und Gebührenordnung über die Benutzung der städtischen Sportanlagen, - Benennung des Platzes der neu gestalteten Fläche am Stadthafen (Mobilitätsknoten) zum „Philipp-Otto-Runge-Platz“, - Satzung der Stadt Wolgast über die Festsetzung der Hebesätze der Realsteuern für das Haushaltsjahr 2015 (Hebesatzsatzung), - Ablehnung eines Antrags auf Befreiung von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung zum Anbringen eines beleuchteten Kastentransparents, - Stattgabe eines Antrags auf Befreiung von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung auf Überschreitung eines Baufeldes im BP 18 „Am Fischmarkt“, - Ablehnung eines Antrags auf Befreiung von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung und der Erklärung des Einvernehmens zur 1. Änderung der Baugenehmigung Sanierung eines Wohnhauses, - Genehmigung der Annahme und Verwendung einer Spendensammlung der Regionalen Schule „G.-L.-Th.-Kosegarten“, - Antrag der Fraktion DIE LINKE: Kreiskrankenhaus Wolgast gGmbH: Die Abgeordneten der Stadtvertretung Wolgast sprechen sich gegen Ausgliederungen aus und appellieren an die Gesellschafter der Einrichtung, die bisherigen Strukturen am Standort Wolgast zu erhalten und zukunftssicher zu machen. In nicht öffentlichen Teil der Sitzung wurden folgende Beschlüsse gefasst: - Neuverhandlung des § 3 (Finanzierung) des Gebrauchsüberlassungsvertrages mit der Buddenhagener Dorfgemeinschaft e. V. - Erteilung von Löschungsbewilligungen im Grundbuch von Wolgast,

Dienstag Wolgast: Am Speicher, Amselweg, Auguststraße, Badstubenstr., Bahnhofstr., Breite Str., Chausseestr., Finkenweg, Greifswalder Str., Hafenstraße, Karriner Str., Lindenstr., Mühlentrift 4, Peenestr., Schifferstraße, Schusterstraße, Schützenstr., Sophienweg, Tannenkampweg, Unterwallstraße, Volkssolidarität, Werftstraße, Wilhelmstraße

Mittwoch Lütow

Donnerstag Klotzow, Lassan

Achtung: Bei der Entsorgung des Altpapiers dürfen keine Plastiktüten u.ä. Fremdstoffe, wie z.B. beschichtetes Papier, in die Container geworfen werden. Die Tourenpläne für die Altpapierabfuhr 2015 - 240 l Tonnen im Landkreis Vorpommern-Greifswald sind auf der Homepage der Ver- und Entsorgungsgesellschaft des Landkreises VG VEVG mbH - nachzulesen. www.vevg-karlsburg.de

Der Fachdienst Öffentliche Sicherheit und Ordnung teilt mit: Altpapierabfuhr 2015 durch ALBA Nord GmbH im Amt Am Peenestrom (Telefon: 038377 4690) Tourenplan (als Ergänzung zur Veröffentlichung in der Dezember-Ausgabe des Amtsboten) Entsorgung der privaten 240-l-Papiertonnen (private Haushalte oder Firmen über Entsorgungsverträge mit ALBA) - private Haushalte 4-wöchentlich - gewerbliche Betriebe (nach Vereinbarung) Montag Wolgast, Wolgast-Tannenkamp, Wolgast-Mahlzow, Buddenhagen

Der Fachdienst Öffentliche Sicherheit und Ordnung teilt mit: Altpapierabfuhr 2015 durch SMITON Abfallwirtschaft GmbH im Amt Am Peenestrom (Telefon: 03971 - 20740)

Tourenplan Entsorgung der privaten 240 l Papiertonnen (private Haushalte oder Firmen über Entsorgungsverträge mit SMITON GmbH) - private Haushalte 4-wöchentlich - gewerbliche Betriebe (nach Vereinbarung)

Achtung: Bei der Entsorgung des Altpapiers dürfen keine Plastiktüten u. ä. Fremdstoffe, wie z. B. beschichtetes Papier, in die Container geworfen werden. Die Tourenpläne für die Altpapierabfuhr 2015 - 240-l-Tonnen im Landkreis Vorpommern-Greifswald sind auf der Homepage der Ver- und Entsorgungsgesellschaft des Landkreises VG VEVG mbH - nachzulesen. www.vevg-karlsburg.de

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Existenzgründerseminar 22. + 23.01. und 26. + 27.01.2015 (4 Tage) im Existenzgründerzentrum Wolgast (EGZ) Teilnehmer/innen auf dem Weg in die Selbständigkeit erlangen Kenntnisse hinsichtlich der Eignungsvoraus-setzungen, Genehmigungen, Unternehmenskonzept/Kalkulation, Finanzierung/Fördermittel, Steuern, Buchführung, Versicherungen, Rechtsformen u.a. Anmeldungen richten Sie bitte an Frau Krampitz Tel.: 03836 261114 o. 2610, Fax: 03836 261200 Email: [email protected] Internet: www.egz.wolgast.de

Information über gesetzliche Regelungen bezüglich Gehölzschutz Der Fachdienst Öffentliche Sicherheit und Ordnung möchte über Regelungen bezüglich des Gehölzschutzes und der Baumpflege informieren, die im Bundesnaturschutzgesetz und im Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern getroffen werden oder deren Grundlage das Bürgerliche Gesetzbuch ist. So ist grundsätzlich jeder Grundstückseigentümer für die sachund fachgerechte Pflege der Gehölze auf seinem Grundstück zuständig. Sach- und fachgerecht heißt, dass die Gehölzpflege nicht zu einer nachteiligen Behandlung führen darf. Jeder Eigentümer von Bäumen, der nicht über ausreichend Kenntnisse verfügt, sollte sich eines Dritten bedienen, der entsprechende fachliche Qualifikation in der Gehölzpflege besitzt. Für Maßnahmen an Bäumen, an denen kein persönliches Eigentum besteht, ist die Zustimmung des jeweiligen Eigentümers erforderlich. So wie eine unsachgemäße Behandlung von geschützten Bäumen eine Ordnungswidrigkeit nach dem Landesnaturschutzausführungsgesetz darstellt, würde eine nicht vom Eigentümer genehmigte Behandlung den Straftatbestand der Sachbeschädigung darstellen. Dies gilt natürlich auch für Bäume, die im „öffentlichen“ Bereich stehen. Sie gehören nicht automatisch allen. Hier sind in der Regel die Kommunen Eigentümer. Auch deren Zustimmung ist erforderlich. Des Weiteren soll hier auch darauf aufmerksam gemacht werden, dass es verboten ist, Bäume und andere Gehölze (in Abhängigkeit von Standort und Vitalität) in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden (zu fällen) oder auf den Stock zu setzen; zulässig sind in dieser Zeit schonende Formund Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen. Zu beachten sind jederzeit fachliche Aspekte wie z.B. die Witterung oder das Vorkommen von Lebensstätten wildlebender Tiere, die nicht beeinträchtigt oder zerstört werden dürfen. Unter bestimmten Voraussetzungen sind einige Maßnahmen genehmigungspflichtig. Zuständige Behörde ist die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises. (Kontakt: Festland des Amtes: Frau Zichner (03834 87603216) und Wolgast mit Inselbereiche des Amtes: Frau Saathoff (03834 87603213) Haben Sie weitere Fragen zu diesem Thema wird das Amt Am Peenestrom Ihnen gern behilflich sein. Ansprechpartner: Frau Bohl, Frau Müller, Tel. 251120 251149 E-Mail: [email protected] oder [email protected]

Stellenausschreibung der hauptamtlichen Bürgermeisterin/ des hauptamtlichen Bürgermeisters In der Stadt Wolgast (Landkreis Vorpommern-Greifswald) ist die Stelle der hauptamtlichen Bürgermeisterin/des hauptamtlichen Bürgermeisters neu zu besetzen. Die Amtszeit des bisherigen Stelleninhabers endet zum 14.10.2015. Der bisherige Amtsinhaber stellt sich zur Wiederwahl. Die Amtszeit beträgt sieben Jahre. Es wird vorausgesetzt, dass die Bürgermeisterin/der Bürgermeister den Hauptwohnsitz in Wolgast nimmt. Wolgast ist amtsangehörige Stadt und geschäftsführende Gemeinde des Amtes Am Peenestrom mit ca. 12.300 Einwohnern und liegt am Peenestrom im Nordosten des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Gesucht wird eine verantwortungsvolle und entscheidungssichere Persönlichkeit mit Eigeninitiative und Kooperationsbereitschaft, die über die notwendigen Kenntnisse auf dem Gebiet der Kommunalen Selbstverwaltung und über die für dieses Amt erforderliche Eignung, Befähigung und Sachkunde verfügt. Die Bewerberin/der Bewerber muss in der Lage sein, die Entwicklung der Stadt zielstrebig voranzutreiben und die Verwaltung als modernes Dienstleistungsunternehmen nach den Zielen und Grundsätzen der Stadtvertretung bürgernah, wirtschaftlich und leistungsorientiert zu leiten. Das Amt ist gemäß der Kommunalbesoldungslandesverordnung (KomBesLVO M-V) in die Besoldungsgruppe B 2 eingestuft. Daneben wird eine Aufwandsentschädigung gewährt. Für die Dauer der siebenjährigen Amtszeit erfolgt die Ernennung der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters zur Beamtin/zum Beamten auf Zeit. Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister wird von den Wahlberechtigten der Stadt Wolgast in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl am Sonntag, dem 31.05.2015 gewählt. Eine eventuelle Stichwahl ist für den 14. Juni 2015 vorgesehen. Wählbar ist gemäß §§ 6, 66 Landes- und Kommunalwahlgesetz (LKWG M-V) wer Deutscher im Sinne des Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Unionsbürger ist und am Wahltag 1. das 18. Lebensjahr, aber noch nicht das 60. Lebensjahr vollendet hat, 2. die übrigen Voraussetzungen für die Ernennung zur Beamtin/zum Beamten auf Zeit nach dem Landesbeamtengesetz M-V erfüllt, insbesondere die gesundheitliche und persönliche Eignung, 3. nicht nach § 5 LKWG M-V vom Wahlrecht ausgeschlossen ist, 4. nicht nach § 6 LKWG M-V von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist, 5. nicht von einem Gericht im Disziplinarverfahren zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis oder zur Aberkennung des Ruhegehalts rechtskräftig verurteilt worden ist. Zur Teilnahme an den Wahlen ist die Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlages von Parteien, Wählergruppen oder von Einzelbewerbern gemäß § 62 LKWG M-V erforderlich. Die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen läuft am 17.03.2015 um 16:00 Uhr (75. Tag vor der Wahl) ab. Auf die Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters des Amtes Am Peenestrom über die Aufforderung zur Einreichung von Wahl-

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vorschlägen wird diesbezüglich hingewiesen. Es wird empfohlen die Wahlvorschläge so frühzeitig einzureichen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, noch rechtzeitig behoben werden können. Aussagefähige Bewerbungen mit Lebenslauf, Nachweisen über den Bildungsweg sowie die bisherigen Tätigkeiten und Referenzen richten Sie bitte unter dem Kennwort „Bürgermeisterwahl 2015“ an die Stadt Wolgast, Gemeindewahlleiter - persönlich, Burgstraße 6, 17438 Wolgast. Es wird davon ausgegangen, dass die Bewerber mit der Weitergabe ihrer Bewerbungsunterlagen an die in der Stadtvertretung vertretenen Parteien und Wählergruppen einverstanden sind. Es wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass die Bewerbung nicht den förmlichen Wahlvorschlag ersetzt. Die im Rahmen des Bewerbungsverfahrens entstehenden Auslagen werden seitens der Stadt Wolgast nicht erstattet. gez. Gisela Kretschmer 1. Stellv. Bürgermeisterin

Bürgermeisterwahl in Wolgast Am Sonntag, dem 31. Mai 2015 findet die Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin bzw. des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Wolgast statt. Eine evtl. erforderliche Stichwahl ist für den 14. Juni vorgesehen. Parteien und Wählergruppen können Vorschläge für die zu wählende Person einbringen; auch Einzelpersonen können sich selbst als Wahlvorschlag benennen. Diese Wahlvorschläge sind spätestens am Dienstag, dem 17. März 2015 bis spätestens 16:00 Uhr bei der Wahlleitung im Technischen Rathaus in Wolgast, Burgstraße 6 abzugeben. Ich empfehle, die nötigen Unterlagen möglichst frühzeitig vor diesem Termin einzureichen, damit evtl. Mängel rechtzeitig erkannt und behoben werden können. Zu den nötigen Unterlagen gehören insbesondere ein Führungszeugnis zur Vorlage bei der Wahlbehörde und ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis; ich empfehle, diese ebenfalls möglichst frühzeitig zu beantragen (mind. zwei Wochen vor dem Ende der Einreichungsfrist am 17. März). Die Wahlbekanntmachung und die Formblätter zur Einreichung von Wahlvorschlägen sowie weitere Informationen sind im Internet unter www.wolgast.de unter Rathaus/Wahlen/ Bürgermeisterwahl 2015 und im Wahlbüro verfügbar. Bei Fragen wenden Sie sich gern an das Wahlbüro (Herr Hennings, Tel. 03836 251-124, Fax 03836 251-4124, eMail wahl@ wolgast.de). Schönwandt Wahlleiter

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Satzung über die Benutzung städtischer Sportanlagen/Einrichtungen in der Stadt Wolgast und Gebührenordnung über die Erhebung von Nutzungsentgelten Die Satzung wurde zuletzt im Jahr 2005 geändert. In den letzten Jahren wurden städtische Sportanlagen und Einrichtungen umgebaut und saniert. Die Bedingungen für den Sport haben sich verbessert und die Auflagen des TÜV zur Sicherheit der Sportanlagen, Einrichtungen und Ausstattungen wurden erfüllt. Der Sozial- und Kulturausschuss hat die bisher gültige Satzung einer Prüfung unterzogen und eine Überarbeitung in Auftrag gegeben. Die Stadtvertretung Wolgast hat in ihrer Sitzung am 08.12.2014 die Satzung beschlossen. Sie ist am 01.01.2015 in Kraft getreten. Den vollständigen Inhalt entnehmen Sie bitte den Webseiten der Stadt Wolgast - Bekanntmachungen - 2015 - unter dem Link: http://www.wolgast.de/index.php?id=756 Soweit Interesse besteht, sind Exemplare in Papierform im Fachdienst Bildung, Soziales, Kultur und Sport im Rathaus erhältlich.

Veranstaltungsplan der Senioren für die Monate Januar/Februar 2015 21.01.15

Lesen und plaudern im Ortsteilzentrum (Gemeindehaus). Beginn: 15:00 Uhr, Unkostenbeitrag 2,50 EUR. Ansprechpersonen: Frau Kammradt, Frau Borchardt, Herr Roßner und Herr Rambow 28.01.15 Singenachmittag um 14:30 Uhr im Ortsteilzentrum 04.02.15 Lichterfest im Ortsteilzentrum (Gemeindehaus). Beginn: 15:00 Uhr, Unkostenbeitrag 2,50 EUR. Ansprechpersonen: Frau Kammradt, Frau Borchardt, Herr Roßner und Herr Rambow 11.02.15 Singenachmittag um 14:30 Uhr im Ortsteilzentrum 18.02.15 Lichtbildervortrag im Ortsteilzentrum (Gemeindehaus), Herr Kuczmann aus Hohendorf erzählt über seine Reiseerlebnisse. Beginn: 15:00 Uhr, Unkostenbeitrag 2,50 EUR. Ansprechpersonen: Herr Rambow und Frau Kammradt Sollten sich Änderungen ergeben, so werden diese rechtzeitig mündlich oder durch Aushang bekannt gegeben. Nochmals zur Kenntnis: Versicherungsmäßig hat sich jede teilnehmende Person selbst abzusichern. Die Ansprechpersonen übernehmen keinerlei Haftung.

Weihnachtsfeier der Senioren Wie so langläufig üblich, waren auch die Senioren aus dem OT Buddenhagen zur Weihnachtsfeier im Ortsteilzentrum eingeladen. Erfreulicherweise wurde die Einladung auch weitestgehend angenommen.

Sprechzeiten des OtV-Vorsitzenden im Bürgerbüro Hohendorf Die Sprechstunde hält Herr Knuth am Dienstag, den 10.02. und 24.02.2015 in der Zeit von 17:00 - 18:00 Uhr im Bürgerbüro Hohendorf in der Hohendorfer Chaussee 54 ab. Das Bürgerbüro ist am Dienstag, den 06.01.2015 von 14:00 - 16:00 Uhr geöffnet. Hans-Jörg Knuth Otv-Vorsitzender

Foto: Karl-Heinz Rambow

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Zur Einstimmung auf Weihnachten ist viel gesungen worden, auf dem Keyboard begleitet durch Frau Gerhild Heller, bei der wir uns auch recht herzlich bedanken. Es wurden auch weihnachtliche Geschichten vorgetragen. Natürlich durfte der Kaffee und Kuchen nicht fehlen. Dann gab es zur Freude der Senioren eine Überraschung. Aus dem Ort kamen Kinder und haben musiziert und rezitiert. Zur Freude aller erhielten sie für ihre Vorträge gebührenden Beifall. So ging doch ein schöner Nachmittag mit dem Wunsch auf eine besinnliche Weihnachtszeit und auf ein gesundes Jahr 2015 wieder viel zu schnell zu Ende, mit der Hoffnung, auf weitere interessante Veranstaltungen im neuen Jahr. Den Organisatoren und fleißigen Helfern gilt ein großes Dankeschön.

Wolgast

Veranstaltungen des HCC unter dem Motto „30 Jahre und noch mehr“ 07.02.2015 Abendveranstaltung 08.02.2015 Rentnerfaschin 21.02.2015 Abendveranstaltung 22.02.2015 Kinderfasching Karten: Gaststätte Hohendorf 03836 203501 oder Familie Voelsch 03836 202308

Beginn: 20:00 Uhr Beginn: 14:30 Uhr Beginn: 20:00 Uhr Beginn: 14:30 Uhr

Grundschulförderverein „Lütte Sprösslinge“ Lassan e. V. Die Stadtvertretung Lassan hat in ihrer Sitzung am 09.12.2014 folgende Satzungen beschlossen: - Satzung über die Benutzung der städtischen Sporthalle und Sportanlage und die Erhebung von Nutzungsentgelten für die Benutzung In der Stadt Lassan gibt es seit 1995 eine Ordnung über die Mitbenutzung der Turnhalle und Sportanlage. Der Sozialausschuss hat eine Aktualisierung und die Anhebung des Nutzungsentgeltes angeregt. In der neuen vorliegenden Satzung wurde der Inhalt aktualisiert und das Nutzungsentgelt von 10,00 EUR auf 15,00 EUR pro Übungsstunde angehoben. Diese Satzung ist am 13.01.2015 in Kraft getreten.

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Vom 22. November bis zum 13. Dezember fand an drei Samstagen das Projekt „’Angelus Novus’ - Engel und Bengel im Till Richter Museum“ statt. Für das Konzept, das Eugenia Frese hier gemeinsam mit den teilnehmenden Kindern umsetzte, waren Paul Klees Engelmotive eine Inspirationsquelle. Dieses Projekt ist eine Kooperation verschiedener Akteure der Region. An den Nachmittagen näherten sich die Kinder auf ganz unterschiedliche Weise dem Thema „Angelos - Engel“, was so viel wie „Botschafter“ heißt, an. Sie lernten in einem kleinen Museum verschiedene Darstellungen von Engeln aus der Kunstgeschichte kennen. Und sind auf spielerische Art und Weise mit einem der faszinierendsten und meist verwendeten Symbole der (Kunst) Welt bekannt gemacht worden, bei gleichzeitig spielerischer Vermittlung von Allgemeinwissen.

Satzung über den Wochenmarkt in der Stadt Lassan (Marktsatzung) Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Märkte in der Stadt Lassan

Die bisherigen Satzungen über den Wochenmarkt und über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Märkte in der Stadt Lassan sind aus dem Jahr 1993. Mit der neuen Fassung der Satzungen ist eine Überarbeitung bzw. Aktualisierung erfolgt. Die Satzungen sind am 10.01.2015 in Kraft getreten. Den vollständigen Inhalt der Satzungen entnehmen Sie bitte den Webseiten des Amtes Am Peenestrom - Bekanntmachungen 2015, unter dem Link: http://www.wolgast.de/index.php?id=756

1. Änderung der Satzung der Stadt Lassan über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Bibliothek Lassan

© A.Knuth

Mittels ganz unterschiedlicher Techniken des Gestaltens mit Papier füllten sie ihren Botschafter mit Leben. Dabei zeigten sich kleine Naturtalente beim Schneeflockendesignen und auch beim Blätterstempeln war die Begeisterung groß.

Die Stadtvertretung hat in ihrer Sitzung am 09.12.2014 die 1. Änderung der Satzung der Stadt Lassan über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Bibliothek Lassan ab 01.01.2015 beschlossen: Benutzungsgebühren Die Jahresgebühr beträgt dauerhafter zeitlich begrenzter Erwerb Erwerb (Urlauber) _________________________ Erwachsene ab vollendeten 18. Lebensjahr 15,00 EUR 5,00 EUR Jugendliche ab vollendeten 18. Lebensjahr

5,00 EUR

2,50 EUR

Kinder bis vollendeten 14. Lebensjahr

3,00 EUR

1,50 EUR

© T.Richter

Wolgast

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in Not geraten. Das praktische Rüstzeug wird immer freitags um 20 Uhr im Rettungsschwimmerkurs im Schwimmbad Zinnowitz vermittelt. Das Training im Wasser dauert eine Stunde. Alle Teilnehmer treffen sich um 19.45 Uhr oben beim Einlass des Schwimmbades und starten gemeinsam in die Trainingszeit. Der Einstieg in den Kurs ist jederzeit möglich. Interessierte sind herzlich eingeladen, einfach freitags beim Training vorbeizuschauen.

© A.Knuth

Andere Dinge entpuppten sich als etwas schwieriger und auch für die teilnehmenden Mütter braucht es noch etwas Übung. Trotzdem hatte das Quilling einen hohen Spaßfaktor. Quilling ist eine alte Papiertechnik, bei der dünne Streifen in verschiedene Formen, wie z.B. Kreise und Tropfen gebracht werden. Diese können dann zu den unterschiedlichsten Figuren zusammengesetzt werden. Der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt, wie uns die Kinder gezeigt haben. Ziel war es, einen eigenen Botschafter zu gestalten, der dann mit in die Schule kann und somit die positiven Erinnerungen an das Projekt wachhält und vielleicht auch den einen oder anderen Wunsch der teilnehmenden Kinder erfüllt. Ein ganz besonderer Dank geht in diesem Rahmen an die Sponsoren unseres „Engelskorpus“. Die Firma „Nordic Design“ sorgte dafür, dass unser Botschafter nicht körperlos bleiben musste. Vielen Dank dafür! Ein Dankeschön ebenfalls an das Till Richter Museum, dass für unser gemeinsames Projekt Raum und Zeit zur Verfügung stellte und tolle Ideen für die Kinder hatte. Weitere Sponsoren sind der Malermeisterbetrieb Gransow aus Lassan und die Kunstschule farbenta aus Thüringen, die ebenfalls Materialien zur Verfügung stellten.

Im Kurs werden verschiedene Rettungsschwimm-Techniken zum Transport und An-Land-Bringen eines Verunglückten sowie Basis-Maßnahmen zur Wiederbelebung gelehrt. Im theoretischen Teil werden Grundlagen zur korrekten Einschätzung von Risiken und Gefahren sowie zum Selbstschutz des Retters bei einer Rettung vermittelt. Mit erfolgreichem Abschluss des Kurses erhalten die Teilnehmer das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen, das in den drei Stufen Bronze, Silber und Gold verliehen wird. Damit dürfen ausgebildete Rettungsschwimmer auf freien Gewässern und in Schwimmbädern über Schwimmer und Nichtschwimmer wachen. Neben der schnellen Hilfe im Notfall bilden sie auch Kinder, Jugendliche und Erwachsene im Schwimmen und Rettungsschwimmen aus, um Unfälle zu verhindern. Bei Fragen rund um den Rettungsschwimmerkurs steht folgender Ansprechpartner zur Verfügung: DRK-Kreisverband Ostvorpommern e. V. Paul Leidig, Leiter des Rettungsdienstes Ravelinstraße 17 17389 Anklam Telefon: 03971 200315 Telefax: 03971 240004 E-Mail: [email protected]

Servicestelle Ehrenamt Ravelinstraße 17 17389 Anklam www.drk-ovp.de

Tel.: 03971 200320 Fax: 03971 240004 E-Mail: [email protected]

„Ehrenamtlich“ bedeutet bei uns: ohne Geld, aber nicht umsonst! Auch Sie können dabei sein! Kommen Sie doch einfach mal vorbei! Wir würden uns freuen, wenn Sie bald zu uns gehören würden. Wir brauchen Sie!

DRK-Lehrgang für PKW-Führerschein © A.Knuth Engel und Bengel im Museum

Annett Knuth - Vorstandsvorsitzende

DRK-Kreisverband Ostvorpommern e. V. Neuer Ausbildungskurs im Rettungsschwimmen ist in Zinnowitz gestartet Interessierte können jederzeit in den Kurs der DRK-Wasserwacht der Insel Usedom einsteigen. Die Wasserwacht der Insel Usedom im DRK-Kreisverband Ostvorpommern e.V. bildet in Zinnowitz ab sofort wieder neue Rettungsschwimmer aus. Seit Ende Dezember sind die ersten Mutigen am Start, um künftig Menschen zu helfen, die im Wasser

Der nächste LSM-Lehrgang (Lebensrettende Sofortmaßnahmen) findet in Anklam: am 31. Januar 2015 in der Zeit von 9:00 bis 14:45 Uhr im DRK-Kreisverband, Ravelinstraße 17 statt. Anmeldungen und Informationen unter: Telefon: 03834 822839 oder E-Mail: [email protected]

Spende Blut beim DRK Die nächsten DRK-Blutspendenaktionen finden in Anklam: am 13. Februar 2015 in der Zeit von 14:30 bis 18:30 Uhr im DRK-Kreisverband, Ravelinstraße 17 statt. Blut spenden kann jeder gesunde Mensch im Alter von 18 bis 68 Jahren, Erstspender bis 60 Jahre. Bitte Personalausweis mitbringen!

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Familientierpark Wolgast

Verein Tierpark Tannenkamp Wolgast e.V.

Silvestermorgen 2015 Im Namen meiner Kolleginnen und Kollegen wünsche ich allen ein frohes und gesundes neues Jahr. Die Überschrift kommt Ihnen sicherlich bekannt vor. Das liegt daran, dass am 01.01.2014 ein Schaf geboren wurde. Dieses hielt mich für den Rest des Tages munter. Die Rede ist von Miss Silvester oder Knaller. Das liegt nun schon ein Jahr zurück. Flocke, eine Ziegenmutter wollte auch, dass ihre Kinder berühmt werden und hat sich dafür richtig Mühe gegeben. Am 01.01.2015 hat sie nicht nur ein Junges, sondern gleich zwei Babys auf die Welt gebracht. Es sind zwei kleine Böcke. Bei Ziegen sind Zwillingsgeburten keine Seltenheit. Letztes Jahr hatte Knaller sich bemerkbar gemacht. Dieses Jahr war es die Mutter Flocke, die morgens in der Tür stand und sehr nachdrücklich und laut meckerte. Ich habe mir das schon fast gedacht und musste über diesen Anblick sehr schmunzeln. Ich betrachtete mir ihre Söhne und nahm sie dann auf den Arm. Zufrieden ging Flocke dann zu den anderen und genoss ihr Frühstück. Den Kleinen war es egal, sie waren zu müde. Ich saß noch eine Weile mit den beiden Kleinen auf der Schwelle. Da kam Knaller und beäugte die Kleinen kritisch. Sie weiß aber, dass sie die Nummer eins bleibt. Jetzt brauchen die zwei Jungen auch einen Namen. Ihr könnt uns gerne Vorschläge unterbreiten. Flocke war aber nicht die einzige, die Silvesterbabys bekommen hat. Unsere blonde Nutriadame ist auch Mutti geworden. Den Nachwuchs konnten wir noch nicht zählen, denn sie wurden in einer selbstgegrabenen Höhle geboren. Aber einige wurden schon entdeckt. Wenn das Wetter mild und sonnig bleibt, dann trauen sich die Jungen vielleicht aus der Höhle heraus und erkunden ihre Anlage.

Rassekaninchenzüchterverein e. V. Der Wolgaster Rassekaninchenzüchterverein führt bereits die 20. Vorpommersche Rammlerschau vom 14. bis 15. Februar 2015 durch. Sie findet in einer Halle auf dem ehemaligen Peene-WerftGelände in der Speicherstraße Nähe Hafenbahnhof statt. Angeschlossen ist eine Häsinnenverkaufsabteilung. Es findet eine Verlosung statt und für gastronomische Versorgung wird gesorgt. Weiterhin gibt es eine besondere Attraktion, gezeigt wird ein „Rasselbock“, bisher als Fabelwesen im Umlauf. Aber ein Rammler der Rasse Deutsche Riesen, grau, zeigte bei der letzten Pommernschau an der Stirn zwei deutliche Hörnchen. Diese Mutation - etwas plötzliches Auftreten - sollte man sich anschauen.

Unser Veranstaltungsblatt im Monat Februar 2015 Freitag Einkaufsfahrt zum Elisenpark Greifswald 06.02.2015 Abfahrt um 8:30 Uhr in Hohendorf. Anmeldungen bitte bis zum 22.01.2015 Sonntag „30 Jahre und noch mehr“ der HCC in der 08.02.2015 Geburtstagssaison Sie sind herzlich eingeladen ab 14:30 Uhr im Landgasthof „Neue Heimat“ gemeinsam Kaffee zu trinken, Musik zu hören, zu Programmteilen zu erfreuen. Die Kostümierung dürfte einfach sein, denn es kann eins der vergangenen Jahre wieder ausgeführt werden. Für Eintritt und Kaffeegedeck sind 7,00 EUR an der Tageskasse zu bezahlen. Der MUK-Bus fährt um 13:30 Uhr von Schalense/ Pritzier und um 13:50 Uhr von Zemitz/Seckeritz/ Hohensee/Zarnitz und Hohendorf für 3,00 EUR. Anmeldungen bitte bis zum 22.01.2015 abgeben. Mittwoch Fahrt nach Hanshagen zum Kegeln 11.02.2015 Abfahrt ist um 14:30 Uhr von Hohensee bzw. Hohendorf. Nach gemeinsamer Kaffeetafelkegeln wir wieder unsere Runden. Abschließend können wir Abendessen. Melden Sie sich bitte bis zum 22.01.2015 an und zahlen bitte 6,50 EUR ein. Donnerstag Spielnachmittag im Landgasthof „Neue 12.02.2015 Heimat“ Beginn ist um 14:00 Uhr mit dem gemeinsamen Kaffeetrinken Anschließend können Sie zwischen Brett- und Kartenspielen wählen und einen unterhaltsamen Nachmittag in Gesellschaft verbringen. Anmeldungen wie gewohnt bei Frau Lotz unter 03836 203501 Freitag Fahrt zum Kino nach Zinnowitz 20.02.2015 mit Kaffeetrinken Treffpunkt ist um 13:15 Uhr der Bahnhof in Hohendorf Anmeldung und Bezahlung der 10,00 EUR bitte bis zum 22.01.2015 Mittwoch Kaffeenachmittag im Landgasthof „Neue 25.02.2015 Heimat“ Als Gast erwarten wir Herrn Kuczmann mit seinem Bildervortrag „Einmal quer durch Europa“. Eintritt 1 EUR + Kaffeegedeck. Beginn ist um 14:00 Uhr. Anmeldungen und Bezahlung bitte bis zum 22.01.2015

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Ein Tag der offenen Tür im Familientierpark Wolgast findet am Sonntag, d. 25.01.2015 von 14:00 – 16:00 Uhr statt. Der Eintritt ist frei; für eine kleine Spende zugunsten der Einrichtung wäre das Team des Familientierparks jedoch sehr dankbar. Geplant ist ein Rundgang mit den Tierpflegerinnen und Blicke hinter die Kulissen; also den Tierpark einmal anders kennenlernen! Auch der neue Betreiber des Bistros stellt sich den Besuchern vor.

Volkssolidarität Ortsgruppe Hohendorf

Anmeldeschein für ................................................. 12.02. 20.02. Spiele- Kino nachm.



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25.02. Bildervortrag

Anmeldungen im Bürgerbüro Hohendorf, Hohendorfer Chaussee 54, Tel. 203524 dienstags von 14:00 - 18:00 Uhr Ansprechpartner: Frau Liese und Frau Templin

Geöffnet ist die Schau am Samstag, dem 14.02.2015 von 9:00 bis 17:00 Uhr und am Sonntag, dem 15.02.2015 von 9:00 aber nur bis 12:00 Uhr. Gerhard Rückart

Datum 06.02. 08.02. 11.2. Fahrt o. Real Fasching Kegeln Veranstaltung

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Impressionen

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vom Neujahrsempfang der Stadt Wolgast und des Amtes Am Peenestrom am 6. Januar 2015

Fotos: J. Rambow

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Rückblick: Weihnachtsfeier 2014 Das neue Jahr hat mit Schwung begonnen und trotzdem wollen wir heute noch einmal Rückschau auf das Vergangene halten. Den Höhepunkt unseres Veranstaltungsjahres begingen wir mit den Senioren und den Mitgliedern der Ortsgruppe der Volkssolidarität Hohendorf am 12.12.2014 mit unserer Weihnachtsfeier im wunderschön weihnachtlich hergerichteten Saal des Landgasthofes „Neue Heimat“ in Hohendorf. Über 80 Teilnehmer konnten wir zählen und diese folgten dem zu Beginn von Frau Kurzmann gehaltenen Bericht zum vergangenen erfolgreichen Veranstaltungsjahr, unseren gemeinsamen Aktivitäten und auch zur enormen Spendenbereitschaft der Bürger unserer ehemaligen Gemeinde. Diese ist ein Zeichen für die Wertschätzung der Arbeit unserer Ortsgruppe vorrangig zum Wohle der Senioren und Benachteiligten. Nach dem gemeinsamen Kaffeetrinken waren endlich die Kleinsten dran, hatten sie doch lange mit ihrer Tagesmutti Regina geprobt. Sie entlockten den Gästen viel Applaus und so manch eine Freudenträne. Auch der Bürgermeister Herr Weigler hatte es eingerichtet, vorbeizuschauen um die geleistete Arbeit zu würdigen, gute Wünsche zu überbringen und schöne Weihnachtspräsente zu überreichen. Nachdem Frau Kurzmann vielen engagierten Helfern und Mitstreitern gedankt hatte, erhielt auch sie einen wunderschönen Weihnachtsstrauß für ihren selbstlosen Einsatz zum Wohle der Ortsgruppe. Die Hauptattraktion des Nachmittags war dann die Hohendorfer Schlagergala mit einigen Stars der Theatergruppe „Sinnflut“ aus Lassan. Die Künstler brachten so eine tolle Stimmung in den Saal und die Zuschauer forderten sich etliche Zugaben. Auch getanzt wurde, wenn Christian Musik auflegte. Durch die von Frau Kurzmann verlesene Weihnachtsgeschichte wurden alle Gäste auf die wunderschöne Weihnachtszeit eingestimmt. Mit Rinderroulade, Rosenkohl und Klößen - einem abschließenden Abendessen ging unser Fest zu Ende. Der MUK-Bus brachte viele Senioren wieder gut nach Hause. Ein Dankeschön an alle Mitwirkenden, Helfer, dem Team des Landgasthofes, Christian Trembacz und MUK-Transporte. B.L.

Montag Dienstag Mittwoch

02.02.2015 03.02.2015 04.02.2015

14:00 Uhr 14:00 Uhr 13:00 Uhr

Brettspiele Chorprobe Skat/ Rommé

Montag 09.02.2015 Donnerstag 12.02.2015 Freitag 13.02.2015

14:00 Uhr Brettspiele 14:00 Uhr Handarbeit Fasching in Zinnowitz Wir bitten um Anmeldung!

Montag 16.02.2015 Dienstag 17.02.2015 Mittwoch 18.02.2015 Donnerstag 19.02.2015

Fasching im Klub Wir bitten um Anmeldung! 14:00 Uhr Chorprobe 13:00 Uhr Skat/ Rommé 14:00 Uhr Brettspiele

Montag 23.02.2015 14:00 Uhr Mittwoch 25.02.2015 14:00 Uhr

Donnerstag 26.02.2015

Brettspiele Seniorennachmittag Thema: Herr Steinfurth plaudert über die Geschichte des Klubs. Wir bitten um Anmeldung! 14:00 Uhr Handarbeit

Tel. Frau Schwarzenberg

038374 80064

Volkssolidarität Greifswald-Ostvorpommern e. V. Begegnungsstätte für psychisch kranke Menschen in Wolgast Breite Straße 21c Telefon 03836/201507

Veranstaltungsplan Januar 2015 Montag, 19.01.15 15:00 - 18:00 Uhr Mittwoch, 21.01.15 15:00 - 18:00 Uhr Montag, 26.01.15 15:00 - 18:00 Uhr

„Mandala“ Ursymbole des Lebens Ansprechpartner: Herr Baumann Gedächtnistraining Ansprechpartner: Herr Baumann „In der Backstube“ Wir backen leckere Waffeln, welche wir anschließend verköstigen! Ansprechpartner: Herr Baumann

Mittwoch, 28.01.15 15:00 - 18:00 Uhr „Sport frei“ In den Räumlichkeiten der Tagesstätte treffen wir uns zum Tischtennis und zur Rückenschule! Ansprechpartner: Herr Baumann

Foto: Werner Piest

Volkssolidarität Ortsgruppe Lassan Veranstaltungsplan Januar 2015 Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag

Veranstaltungsplan Februar 2015

19.01.2015 20.01.2015 21.01.2015 22.01.2015

14:00 Uhr 14:00 Uhr 13:00 Uhr 14:00 Uhr

Brettspiele Chorprobe Skat/Rommé Samowarnachmittag

Montag 26.01.2015 Mittwoch 28.01.2015 Donnerstag 29.01.2015

14:00 Uhr 14:00 Uhr 14:00 Uhr

Brettspiele Seniorennachmittag Handarbeit

Tel. Frau Schwarzenberg

038374 80064

„Änderungen sind vorbehalten“

Veranstaltungsplan Februar 2015 Montag, 02.02.15 15:00 - 18:00 Uhr

„Alle Neune“ Wir haben Spaß und gute Laune auf der Kegelbahn im Sportforum Wolgast! Ansprechpartner: Herr Baumann

Mittwoch, 04.02.15 15:00 - 18:00 Uhr „Entspannung“ Ansprechpartner: Herr Baumann Montag, 09.02.15 15:00 -18:00 Uhr „Kaffeeklatsch“ Ansprechpartner: Herr Baumann

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Mittwoch, 11.02.15 15:00 -18:00 Uhr Ausflug Winterspaziergang an der Ostsee Um rechtzeitige Anmeldung wird gebeten! Ansprechpartner: Herr Baumann Montag, 16.02.15 15:00 - 18:00 Uhr Gedächtnistraining Ansprechpartner: Herr Baumann Mittwoch, 18.02.15 15:00 - 18:00 Uhr Spiele -Nachmittag Brettspiele und vieles mehr sorgen für viel Spaß und gute Unterhaltung! Ansprechpartner: Herr Baumann Montag, 23.02.15 15:00 - 18:00 Uhr Mandala „Ursymbole des Lebens“ Ansprechpartner: Herr Baumann Mittwoch, 25.02.15 15:00 - 18:00 Uhr „Sport frei, wer rastet der rostet“ In den Räumlichkeiten der Tagesstätte treffen wir uns zur Gymnastik und zum Tischtennis! Ansprechpartner: Herr Baumann

Wanderfreunde Wolgast e. V. Wanderungen im Januar 2015

Wanderungen im Februar 2015

Änderungen sind vorbehalten Die Wanderfreunde Wolgast haben auch für 2015 einen sehr guten Wanderplan erstellt. Über 80 Veranstaltungen werden angeboten und jedermann ist herzlich willkommen. Neu sind kleine und langsame Strecken bis 10 Kilometer, besonders für ältere Teilnehmer. Neben den Wanderstrecken auf der Insel Usedom, entlang am Greifswalder Bodder oder an der Peene gibt es gesellige Angebote, wie ein Sommerfest oder eine Weihnachtsfeier oder eine Buswanderfahrt zum mittleren Tollensetal. Wer weitere Informationen benötigt, kann den Plan anfordern bei: Gerhard Rückart, Fr.-Schiller-Straße 6, 17438 Wolgast Bitte eine Briefmarke 1,45 EUR mit einsenden. Gerhard Rückart

Allen Jubilaren des Monats Januar, die das 65. Lebensjahr überschritten haben, übermitteln wir unseren herzlichen Glückwunsch. Jubilare der Gemeinde Buggenhagen Erika Brauer Ulrich Duggert Inge Friedrich Anna Grapentin Betty Großmann Joachim Wohlthat

Jubilare der Gemeinde Krummin Heidemarie Bendixen Marie Petschow Gertrud-Maria Simon

Jubilare der Stadt Lassan Michael Bremer Brigitte Cordes Charlotte Dubielski Erika Genz Herbert Giesler Christa Gottschalk Horst Guretzke Erika Hank Hildegard Hanneforth Gerlinde Heimrath Helga Karla Manfred Klapper Fritz Köhler Helga Krause Gunter Levien

Dieter Lösch Hartmut Modrow Manfred Mühlbach Dora Pietsch Siegfried Risch Erika Rost Manfred Schmidt Siegfried Schmidt Lothar Schulz Helga Schümann Gustav Schützler Elfriede Steinz Karin Storz Hermann Studier Inge Wegner Ilse Will

Wolgast

Jubilare der Gemeinde Lütow Dr. Lutz Born Elisabeth Buchholz Roland Falk Ingrid Freitag Chun Ja Hamacher Manfred Kleine Peter Tielemann Hiltraud Wessel

Jubilare der Gemeinde Sauzin Ursula Becker Edith Beyer Inge Habel Karl-Heinz Preuß Dietrich Quaas Henning Weckwerth

Jubilare der Stadt Wolgast (ohne die Ortsteile Buddenhagen, Hohendorf, Pritzier, Schalense und Zarnitz) Günter Alberts Margarete Albrecht Heinz Andrews Kwang Soon Andrick Sabine Arndt Erna Arnhold Helga Asmus Ursel Bahr Josef Bandhauer Gisela Baumann Claus-Dieter Becker Christian Belz Werner Bendrig Klaus Besch Klaus-Dieter Beug Elsbeth Biedenweg Widukind Bischoff Elfriede Blättermann Helma Blödorn Helga Blohm Reiner Blume Waltraut Böck Edith Bohlander Rita Bölter Rita Bönckendorf Ilse Boneß Hans-Joachim Brommecker Anke Broose Monika Bruß Waltraud Brüssow Gerhard Burchardt Margarete Burchardt Christine Büssow Bärbel Büttner Gerhard Christ Ilse Christian Helga Dähn Sigrid Derpa Rita Dill Maria Döring Herbert Duggert Nadeschda Efanov Manfred Ehrke Kurt Engelstätter Sigrid Erler Inge Fabisch Horst Fenger Renate Fenger Horst Filbrich Karin Fisch Gisela Fischer Joachim Fischer

– 16 – Karl-Heinz Fischer Hans-Joachim Fleschner Dieter Fuhr Rudolf Funk Werner Fürst Christel Gallinger Erika Gernand Peter Godglück Gerhard Gollan Horst Grabow Peter Grapenthin Elvira Grünberg Hans-Jörg Grünberg Siegfried Gückstock Rainer Gutjahr Horst Hannemann Helga Hansen Dietrich-Joachim Hartsch Magdalene Hässelbarth Elvira Heinrich Edelgard Heitmann Maria Henke Fritz Henkelmann Manfred Hermann Jutta Herrmann Gerhard Hinzmann Lothar Hoffmann Erika Hofstaedt Dorothea Hohensee Heidelinde Holtz Christel Hoth Heidemarie Ittmann Dieter Janetzky Erika Jasinski Thea Jörs Marianne Jürgens Gabriele Kaiser Dieter Kamradt Ulrich Kärger Ilse Kasel Marlies Kasuch Karl-Heinz Kavelmacher Horst Keller Birgitt Kirst Gerd Klatt Jutta Kleebaum Sigrid Klein Elfriede Klöcker Roland Klokow Helga Klotzsche Hans-Joachim Koch Gottfried Kohl Irmgard Kohnke Ulrich Koprek Gerda Kranig Herbert Krebs Käthe Kresse Waldtraut Krohn Anneliese Krüger Jürgen Krüger Ulrich Krüger Vera Krüger Hans-Joachim Kruse Christa Kümmel Helmut Künnemann Henni Kurth Edith Küster Annemarie Labahn Hans-Jürgen Last Monika Last Ursula Lehmenkühler Siegfried Leisner Regina Leithold Gerhard Lenz Kurt-Georg Lenz Helma Loll Renate Majewski Ilse Malsch

Nr. 01/2015 Jürgen Manica Eckhard Manteufel Hans-Joachim Mathia Walter Mattausch Siegfried Matthes Helga Matthies Hannelore Mauerhoff Klaus Medow Ilse Meinke Siegfried Menge Irene Mesing Edith Moldenhauer Rosemarie Morawetz Brigitte Müller Ernst Müller Roswita Müller Ilse Müsebeck Roswitha Nawrot Anna Neubauer Helga Neumann Wernfried Nikolai Gottfried Oehme Heinz Ohlrich Ursula Pietrucha Edeltraud Pirwitz Manfred Pohl Alfred Pompetzki Christa Pössel Reiner Prossek Ingrid Pust Heidemarie Quade Margarete Quade Elke Rackow Berlind Räsch Anneliese Räther Eleonore Rehbein Christel Riechert Katharina Rieck Erika Riemer Erich Roese Charlotte Rossow Hans-Joachim Ruge Herta Runge Hasso Saß Karin Saß Johannes-Peter Schamsula Alice Scheller Elsbeth Schmidt Werner Schneidereit Heinz Schön Ursula Schröter Wilhelm Schröter Gudrun Schultz Wolf-Dieter Schulz Horst Schütze Dr. Peter Seeger Guido Sefzik Manfred Seidel Konrad Siebert Ernst Sill Manfred Spaller Werner Spiegelberg Roland Spitz Reiner Steinbach Willi Stelmachowski Elli Stiewe Helga Stoppa Giesela Strübing Klaus-Peter Strübing Brigitte Tessendorf Willy Thoms Ingelore Thurow Ingeborg Tietböhl Hartmut Uebner Joachim Unger Lucie Voigt Gisela Völz Gerda Vorbau

Nr. 01/2015 Elfrieda Voßberg Dietlinde Wawrok Wolf-Walter Wegner Hans-Gerd Weidig Gisela Weiher Ingrid Weiß Anneliese Wendtland Eckhard Wernitz Eckart Wilde Ernst-Georg Wimmer Jürgen Winkler Edith Wodrich Eckhard Wöller Elfriede Wunderwald Erfried Zielinski Gundolf Zillmer

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Jubilare der Ortsteile Buddenhagen, Hohendorf, Pritzier, Schalense und Zarnitz Rüdiger Burmeister Waltraut Elsner Karl Fehlau Frieda Fritsch Erika Hauschild Volkmar Hauschild Vera Heller Gisela Kuczmann Edith Mähl Inge Nitz Werner Piest Walter Raase Roswitha Symanski

19.01.1944 03.01.1945 09.01.1923 21.01.1933 05.01.1937 08.01.1944 02.01.1932 21.01.1939 16.01.1943 08.01.1929 05.01.1949 28.01.1939 23.01.1948

Jubilare der Gemeinde Zemitz Margot Krägenbrink Helma Lemke Edeltraut Mähl Herbert Plack Elfriede Schumacher Wolfgang Seel Helga Sperlich Klaus-Erich Zuhn

Jubilare, die nicht im „Amtsboten“ genannt werden möchten, können dies der Verwaltung (Tel.: 251301 - Frau Tews oder 251303 - Frau Baatzsch) mitteilen.

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